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Pressemitteilungen

Gewässerschau am Nonnenbach

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist auf ihrem Gemeindegebiet u. a. Trägerin der Unterhaltungslast für den Nonnenbach. Deshalb wird am 15. März gemeinsam mit Vertretern des Landwirtschaftsamtes und des Amtes für Wasser- und Bodenschutz entlang des Nonnenbachseine Gewässerschau durchgeführt. Dabei wird der Nonnenbach, das Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld besichtigt. Die Gewässerschau dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen, wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohnerinnen und Anwohner des Nonnenbachs geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Am 15. Märzwird der Abschnitt zwischen der Mündung Naturstrandbadund der Festhalle besichtigt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Gemeinde bittet die Anwohnerinnen und Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis.

Pressemitteilung vom 09.03.2022