Der Gemeinderat der Gemeinde Kressbronn a. B. hat in seiner jüngsten Sitzung eine umfassende Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung beschlossen. Ziel ist es, den vorhandenen Parkraum effizienter zu nutzen, den Parksuchverkehr zu reduzieren und insbesondere stark frequentierte Bereiche spürbar zu entlasten. Öffentliche Stellplätze im Gemeindegebiet dienen grundsätzlich dem kurzfristigen Abstellen von Fahrzeugen und nicht dem dauerhaften Parken. Durch eine weitere Ausdehnung der Parkgebührenpflicht soll eine gleichmäßige Auslastung erreicht und Ausweichverkehr in Wohngebiete vermieden werden. Elektrofahrzeuge sind während des Ladevorgangs bis zu vier Stunden von den Gebühren befreit, dies gilt jedoch nicht auf den Parkplätzen mit Kennzeichenerfassung.
Strandbadparkplatz: Änderungen ab 1. Mai 2026
Ein besonderer Fokus liegt auf dem Strandbadparkplatz, der umfassend saniert und technisch aufgewertet wurde. Die Investitionen von rund 1,6 Millionen Euro bilden die Grundlage für eine zukunftsfähige Nutzung. Ergänzend wird dort ein modernes System zur automatischen Kennzeichenerkennung eingeführt, das ab Frühjahr 2026 einen komfortablen, bargeldlosen und manipulationssicheren Betrieb ermöglicht. Mit der Umstellung entfällt das bisherige System der gedruckten Jahresparkkarten. Künftig wird eine digitale Jahresparkkarte zum Preis von 60 Euro angeboten. Für diese Jahreskarte gilt eine Höchstparkdauer von 24 Stunden. Wer länger als 24 Stunden parken möchte, kann eine Jahresparkkarte in Höhe von 240 Euro erwerben. Die regulären Gebühren werden auf 1 Euro pro halbe Stunde sowie 10 Euro für eine Tageskarte festgesetzt. Die Jahresparkkarten für den Strandbadparkplatz sind ab 1. Mai ausschließlich digital über den Anbieter EasyPark erhältlich. Es wird um Beachtung gebeten, dass die Parkausweise künftig nicht mehr an der Kasse des Naturstrandbades erworben werden können.
Gebührenanpassungen und Ausweitung ab 1. Januar 2027
Zum 1. Januar 2027 wird die Parkraumbewirtschaftung auf weitere Bereiche ausgeweitet. Im neuen Baugebiet Bachtobel am Bachtobelplatz und in der Bachtobelstraße werden daher Parkgebühren eingeführt. Eine halbe Stunde bleibt das Parken jedoch gebührenfrei. In der Heidachstraße wird ebenfalls eine Gebührenpflicht eingeführt, um das derzeit starke Ausweichparken zu reduzieren. Auch im Wolfgalgenweg werden die markierten Stellplätze künftig gebührenpflichtig, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und ein geordnetes Parken sicherzustellen. Die im Jahr 2025 erworbenen Stellplätze am Riedweg werden künftig vor allem Bahnnutzerinnen und Bahnnutzern sowie Touristinnen und Touristen zur Verfügung stehen und in die Gebührenpflicht aufgenommen. Auch hier erhalten Inhaber von ÖPNV-Jahreskarten eine Vergünstigung. Ergänzend werden auch im Bereich Riedäcker Stellplätze künftig durch Markierungen ausgewiesen und ebenfalls bewirtschaftet, um dem zunehmenden Ausweichparkverhalten entgegenzuwirken.
Eine wichtige Anpassung betrifft den Parkplatz im Nonnenbacher Weg am Stellwerk. Dort wird die Tageshöchstgebühr von bisher 7 Euro auf künftig 5 Euro reduziert. Durch die Absenkung der Gebühr soll der Parkplatz wieder attraktiver werden, sodass gleichzeitig der Parkdruck in den umliegenden Wohnstraßen sinkt und der Verkehr gezielt auf die vorgesehenen Flächen gelenkt wird.
Auch in der Nonnenhorner Straße wird die Regelung angepasst. Um den Einheimischen den Aufenthalt am Landungssteg über den Winter attraktiver zu machen, wird dort künftig von November bis Februar eine Gebührenfreiheit für die ersten zwei Stunden eingeführt. Damit werden insbesondere örtliche Betriebe und deren Gäste in der Nebensaison unterstützt.
Einführung einer Gemeindeparkkarte
Auf Wunsch aus der Bürgerschaft wird zudem eine neue Gemeindejahresparkkarte eingeführt. Diese ermöglicht eine flexible Nutzung verschiedener gebührenpflichtiger Parkflächen im gesamten Gemeindegebiet ohne Bindung an einen bestimmten Stellplatz. Die Gemeindejahresparkkarte wird zu einem Preis von 360 Euro pro Jahr angeboten und stellt damit eine komfortable Alternative zu einzelnen Parktickets dar, ohne jedoch einen Anspruch auf einen konkreten Parkplatz zu begründen.
Einheitliche Regelung für Gewerbetarif
Im Zuge der Neuregelung hat der Gemeinderat auch die bisherigen Sonderregelungen für Jahresparkkarten überprüft und angepasst. Dies betrifft insbesondere die bislang vergünstigte Jahresparkkarte für örtliche Gewerbebetriebe im Bereich des Bahnhofs. Diese Regelung sah bislang einen reduzierten Tarif von 60 Euro vor, die Vergünstigung wurde ursprünglich im Zusammenhang mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung als Übergangsregelung geschaffen. Im Hinblick auf eine einheitliche und transparente Gebührenstruktur sowie eine gleichmäßige Behandlung aller Nutzergruppen hat der Gemeinderat beschlossen, die vergünstigte Jahresparkkarte am Bahnhof aufzuheben und künftig eine einheitliche Regelung für alle Gewerbebetriebe im Gemeindegebiet anzuwenden.
Digitalisierung und Verwaltungsvereinfachung
Die vollständige Abwicklung der Jahresparkkarten erfolgt künftig ausschließlich digital über die EasyPark-App. Dadurch werden sämtliche Vorgänge automatisiert, was sowohl die Nutzung für Bürgerinnen, Bürger und Gewerbebetriebe vereinfacht als auch den Verwaltungsaufwand deutlich reduziert. Die digitale Lösung ermöglicht zudem eine flexible Verwaltung von Kennzeichen, sodass Privatpersonen die Jahresparkkarte auch mit wechselnden Fahrzeugen nutzen und Unternehmen ihre Parkberechtigungen jederzeit an wechselnde Fahrzeuge oder Mitarbeitende anpassen können. Dadurch wird eine hohe Praktikabilität bei gleichzeitig geringem Verwaltungsaufwand erreicht.
Einheitliche und transparente Gebührenstruktur
Mit der nun beschlossenen Anpassung verfolgt die Gemeinde das Ziel, eine einheitliche, transparente und rechtssichere Gebührenstruktur für die Parkraumbewirtschaftung sicherzustellen. Unterschiedliche Sondertarife innerhalb des Gemeindegebiets werden künftig vermieden, um eine nachvollziehbare und gleichmäßige Behandlung aller Nutzergruppen zu gewährleisten. Die Parkraumbewirtschaftung bleibt damit ein zentrales Instrument zur Ordnung des ruhenden Verkehrs und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit insbesondere stark frequentierter Bereiche im Gemeindegebiet.
Die neuen Gebührenanpassungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die Gebührenanpassungen für den Strandbadparkplatz treten ab dem 1. Mai 2026 in Kraft. Sämtliche Gebühren können auf der Homepage der Gemeinde nachgelesen werden.
Pressemitteilung vom 23.04.2026
