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Bürgerbeteiligung

in Kressbronn am Bodensee


Seit dem Jahr 2018 gibt es in der Verwaltung der Gemeinde Kressbronn a. B. eine Stelle für Kommunikation und Bürgerbeteiligung, welche die Bürgerbeteiligung der Gemeinde koordiniert und organisiert. Durch das Konzept zur Bürgerbeteiligung wird den Einwohnerinnen und Einwohnern, der Politik und der Verwaltung ein verbindlicher Rahmen für Bürgerbeteiligung gegeben und somit eine lebendige Beteiligungskultur in Kressbronn a. B. sichergestellt. Bürgerbeteiligung gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Information, Mitwirkung und Mitgestaltung an kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen. Bürgerbeteiligung ergänzt und stärkt die repräsentative Demokratie auf kommunaler Ebene, gemeinsam entwickelte Projekte finden größeren Rückhalt in der Bevölkerung. Insbesondere der Information kommt hierbei eine besondere und wichtige Rolle zu. Der Gemeinde Kressbronn a. B. ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die Arbeit sowohl in der Verwaltung als auch im Gemeinderat zu informieren. Denn nur gut informierte Bürgerinnen und Bürger können Entscheidungen treffen und sich einbringen.  

Wer kann eine Bürgerbeteiligung anregen?

Eine Bürgerbeteiligung kann grundsätzlich zu allen Themen, die kommunale Handlungsfelder betreffen, durch den Gemeinderat, die Verwaltung oder auch von jedem Einwohner und jeder Einwohnerin angeregt werden. In manchen Bereichen ist sie gesetzlich vorgeschrieben, wie z. B. die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Bebauungsplänen.

Informelle Bürgerbeteiligung

Bei der informellen Bürgerbeteiligung gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen. Es kann also frei gewählt werden, ob und wie eine Bürgerbeteiligung durchgeführt wird. Sie dient grundsätzlich der Akzeptanz von Entscheidungen von Verwaltung und Gemeinderat in der Einwohnerschaft. Wichtige Bausteine der informellen Bürgerbeteiligung sind Information, Konsultation und Kooperation.

Information

Transparenz ist die Basis für Vertrauen. Durch umfangreiche Informationen der Einwohnerschaft über Vorhaben und Projekte gibt die Kommune die Möglichkeit der Mitwirkung. Die Gemeinde Kressbronn a. B. legt großen Wert auf umfassende Informationen auf der Homepage, in den Tageszeitungen und dem Amtsblatt. Der Vorhabenliste (Politische Ziele der Gemeinde - Agenda Kressbronn-2030) können Sie sämtliche zukünftigen Projekte und Planungsvorhaben mit voraussichtlicher Umsetzung und geplanter Art der Bürgerbeteiligung entnehmen.

Konsultation

Durch eine Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner an bestimmten Projekten können Interessierte Ideen, Meinungen und Sachverstand einbringen. Im Vorfeld von Entscheidungen werden die Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen von Veranstaltungen, Arbeitsgruppen, Befragungen oder ähnliches um ihre Meinung gefragt.

Kooperation

Bei der Kooperation werden die Einwohnerinnen und Einwohner an der Entscheidung zu kommunalen Projekten beteiligt. Bei dieser Art der Beteiligung können die Menschen in der Gemeinde die Entwicklung von Vorhaben bis zur Entscheidung aktiv mitgestalten. Am Ende dieses Prozesses formulieren die Beteiligten eine Empfehlung für den Gemeinderat, aus der Pro und Contra, Konsens und Dissens hervorgehen.

Formelle Bürgerbeteiligung

Unter formeller Bürgerbeteiligung versteht man Bürgerbeteiligungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Dabei ist auch das Beteiligungsverfahren geregelt. Beispielsweise bei der Bauleitplanung ist vorgeschrieben, wer wie beteiligt werden muss. Auf kommunaler Ebene sind Beteiligungsverfahren im Übrigen in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg verankert.

Einwohnerantrag

Wenn Sie möchten, dass der Gemeinderat eine bestimmte Angelegenheit behandelt, können Sie einen Einwohnerantrag (§ 20b GemO) stellen. Wichtig ist hierbei, dass der Gemeinderat für die Entscheidung auch zuständig ist. Es muss sich also um eine kommunale Aufgabe handeln. Nicht nur wahlberechtigte, sondern alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren können einen Einwohnerantrag unterschreiben. Bei Gemeinden bis 10.000 Einwohnern müssen 3 % aller Einwohner, höchstens aber 200 Unterschriften, geleistet sein. Nach Eingang des Einwohnerantrages muss die Angelegenheit innerhalb von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.

Einwohnerversammlung

In der Regel soll einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden. Hierbei sollen wichtige Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnerinnen und Einwohnern behandelt werden. Darüber hinaus kann zu besonders wichtigen Themen eine Einwohnerversammlung einberufen werden. Auch die Einwohnerschaft kann eine Einwohnerversammlung beantragen. Unterschreiben dürfen den Antrag alle Einwohner ab 16 Jahren. Bei Gemeinden bis 10.000 Einwohner müssen 5 % aller Einwohner, höchstens aber 350 Unterschriften, auf dem Antrag geleistet sein.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Die höchste Form der Bürgerbeteiligung ist der Bürgerentscheid. Bürgerinnen und Bürger haben hier die Möglichkeit, über ein kommunalpolitisch wichtiges Thema, das alle betrifft, selbst abzustimmen. Der Bürgerentscheid kann entweder vom Gemeinderat (durch Zweidrittelmehrheit) oder von den Bürgern selbst beantragt werden. Möchten die Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerentscheid herbeiführen, ist ein sogenanntes Bürgerbegehren notwendig.

Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren:

  • Unterschriften von mindestens 7 % der Wahlberechtigten müssen gesammelt werden.
  • Die Abstimmungsfrage muss klar benannt sein.
  • Zur Abstimmung können alle Themen stehen, die die Gemeinde betreffen, ausgeschlossen sind Kommunalabgaben, Tarife, Entgelte, Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und der Haushalt.
  • Durch die Bürgerinitiative muss ein Kostendeckungsvorschlag erarbeitet werden. Die Gemeinde muss hierbei die Bürgerinitiative beraten.

Ein Bürgerentscheid ist rechtlich gültig, dies bedeutet er muss umgesetzt werden, wenn mindestens 20 % der Wahlberechtigten (nicht der abgegebenen Stimmen) sich für oder gegen den eingebrachten Vorschlag aussprechen. 


Falls Sie einen Einwohnerantrag, eine Einwohnerversammlung oder ein Bürgerbegehren zu einer Angelegenheit der Gemeinde Kressbronn a. B. anstreben wollen, sollten Sie sich unbedingt frühzeitig mit der Beauftragten für Bürgerbeteiligung oder mit dem Bürgermeister in Verbindung setzen. Die Gemeindeverwaltung berät Sie gerne bei Ihrem Anliegen. Externe Hilfe erhalten Sie auch bei der Allianz für Beteiligung und beim Landesverband Baden-Württemberg des Vereins Mehr Demokratie e. V. 

Kinder- und Jugendbeteiligung

Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein wichtiges Element, die Kinder und Jugendlichen in die Entscheidungsfindung einer Gemeinde einzubeziehen und sie an die Bedeutung und Arbeit der Kommunalpolitik heranzuführen. Die Kinder- und Jugendbeteiligung ist in Baden-Württemberg auch gesetzlich verankert. Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Je früher man mit der Einbeziehung beginnt, desto fester sind sie später mit ihrer Gemeinde verwurzelt und evtl. bereit, sich selbst am politischen Geschehen in ihrer Gemeinde zu beteiligen. Entscheidungen, die unter Einbeziehung der Jugendlichen getroffen werden, sind in jedem Fall nachhaltiger. Aufgabe der Kommunen ist es, Kindern und Jugendlichen einen Zugang zum Gemeinwesen zu eröffnen und ihnen eine aktive Beteiligung zu ermöglichen. Wichtig ist hierbei, dass die Kinder und Jugendlichen ernst genommen, ihre Vorschläge ernsthaft diskutiert und einige Anliegen auch durchgeführt werden. Wenn Menschen bereits im Kindes-/Jugendalter positive Erfahrungen mit verschiedenen Formen der Beteiligung und des Engagements gemacht haben, sind sie meist auch im Erwachsenenalter gesellschaftlich aktiver.

Sag´s doch

Die Gemeinde Kressbronn a. B. legt großen Wert auf Transparenz und Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Wir laden Sie daher herzlich ein, uns Ihre Ideen, Vorschläge, Anliegen und auch Sorgen mitzuteilen, die unsere Gemeinde betreffen. Teilen Sie uns mit, was Ihnen auffällt, was wir verbessern können oder auch worüber Sie sich freuen.

Erfolgte Bürgerbeteiligungen

Hier können Sie sich über bereits erfolgte Bürgerbeteiligungen und deren Ergebnisse informieren.

Kontakt

Beauftragte für Bürgerbeteiligung Karin Wiech
Sachgebiet Kommunikation und Bürgerbeteiligung
Bürgermeisteramt
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-29
buergerbeteiligung@kressbronn.de

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