Der Landtag von Baden-Württemberg ist das Landesparlament des Landes Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart. Im Landtag sitzen mindestens 120 Abgeordnete, die alle fünf Jahre neu gewählt werden. Rechtsgrundlage für die Landtagswahl sind das Landeswahlgesetz und die Landeswahlordnung. Durch die Gesetzesänderung vom 26. April 2022 werden Wähler künftig im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben. Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Der Landtag wird somit, wie auch der Deutsche Bundestag, nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Die Gemeinde Kressbronn a. B. gehört dabei zum Wahlkreis Nr. 67 „Bodensee“. Dieser Wahlkreis beinhaltet den kompletten Bodenseekreis. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.
Die Landtagwahl Baden-Württemberg findet am Sonntag, 8. März 2026 statt. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Weitere Informationen zur Landtagswahl Baden-Württemberg sind unter www.landtagswahl-bw.de zu finden.