Informationen sind ein wichtiger Schlüssel, um sich eine eigene Meinung bilden zu können. Transparenz über das kommunalpolitische Handeln in unserer Gemeinde ist die Basis für ein vertrauensvolles Miteinander. Daher hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren den Zugang zu Informationen Schritt für Schritt verbessert. Mit dem Sitzungsportal stehen Ihnen sämtliche öffentlichen Sitzungsunterlagen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse zur Verfügung. Dort haben Sie die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen und Planungen bis ins Detail zu informieren. Auch unter Aktuelles und Presseinformationen oder in der kleinen See-Post als amtliches Bekanntmachungs- und Mitteilungsblatt unserer Gemeinde werden Sie regelmäßig über aktuelle Themen informiert.
Die Gemeinde erhebt auf mehreren Parkplätzen und in zahlreichen Straßen Parkgebühren. Diese sind unterschiedlich hoch. Das ist ganz bewusst so. Die Parkgebühren werden höher, je näher man dem Bodensee kommt. Ziel ist also, den Seebereich möglichst vom Kraftfahrzeugverkehr freizuhalten und auf die großen Parkplätze zu lenken. Deshalb ist die Uneinheitlichkeit bei den Parkgebühren Absicht. Wenn jemand näher am See parken möchte, muss er dafür auch mehr bezahlen. Übrigens: Der Gemeinde ist klar, dass gerade Menschen mit Beeinträchtigungen keine größeren Strecken zu Fuß laufen können und deshalb nah am See parken müssen. Deshalb sind Personen mit Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG oder B von den Parkgebühren ganz befreit. Dies gilt auch dann, wenn sie keine blaue Sonderparkberechtigung für Behindertenparkplätze haben. Wenn Sie also Probleme mit dem Gehen haben, beantragen Sie unbedingt einen amtlichen Schwerbehindertenausweis beim Landratsamt. Diesen legen Sie dann auf den Parkplätzen der Gemeinde unter die Windschutzscheibe. Bitte beachten Sie, dass es diese Befreiung nach meiner Kenntnis allerdings nur in unserer Gemeinde gibt.
Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist bekannt, dass die Anlieger von Gehwegen und von Straßen ohne Gehwege (1 m der Fahrbahn) zur Schneeräumung verpflichtet sind. Oft ist diesen aber nicht bewusst, dass das auch für die Beseitigung von Laub, Dreck, Müll und sonstigem Unrat gilt. Grob gesagt, haben also die Anlieger die Gehwege bzw. Gehbereiche sauber und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Das gilt auch für Regenrinnen und alle anderen baulichen Anlagen, die sich dem unmittelbaren Gehbereich zuordnen lassen. Der Abfall muss dabei übrigens im eigenen Bio- bzw. Restmüll entsorgt werden. Unzulässig ist es, Laub auf die Straße zu kehren oder im öffentlichen Raum zu entsorgen. Diese allgemeine Kehrpflicht für Anlieger ist zwar lästig, aber wichtig für eine saubere Gemeinde. Der kommunale Bauhof könnte dies dem Umfang nach nicht leisten, für den einzelnen stellt es hingegen nur einen überschaubaren Aufwand dar.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung sich um eine bestimmte Angelegenheit kümmert, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Erstens bietet die Gemeindehomepage unter „Politik und Verwaltung“ eine Seite, auf der alle Ämter, Sachgebiete und Mitarbeiter aufgelistet sind. Dort können Sie recherchieren, wer für eine bestimmte Aufgabe zuständig ist. Zweitens gibt es am Haupteingang des Rathauses vor Ort einen elektronischen Wegweiser. Dort werden Ihnen über Suchbegriffe der verantwortliche Mitarbeiter, dessen Büronummer sowie die Kontaktdaten angezeigt. Falls Sie auf beiden Wegen nicht weiterkommen, bleibt natürlich noch die Möglichkeit, im Bürgerservice telefonisch oder persönlich zu fragen. Davon bitten wir aber nach Möglichkeit immer abzusehen.
Ja. Die Gemeinde hat mit Ausnahme der zweiten Tranche alle verfügbaren Bauplätze im Baugebiet Bachtobel inzwischen einmal im Einheimischenmodell zur Vergabe ausgeschrieben. Beim Einheimischenmodell bekommen ortsansässige Bürger mehr Punkte als Auswärtige. Das Vergabeverfahren hat sich bewährt. Das Ziel, besonders die bereits hier wohnende Bevölkerung zu berücksichtigen, konnte also erreicht werden.
Das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltes der Gemeinde läuft in jedem Jahr nach demselben Schema ab: Zunächst erfolgt es verwaltungsintern. Bis zum 31. Juli haben die Ämter und Sachgebiete der Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, Geldmittel für Anschaffungen oder Projekte für den Haushalt des Folgejahres anzumelden. Ab dem 1. August wird die Anmeldeliste geschlossen und anschließend von Bürgermeister und Kämmerer grob priorisiert. Die Kämmerei verarbeitet dann die verbleibenden Haushaltsanmeldungen bis Mitte September in einem Haushaltsentwurf. Dabei legt sie Prognosen für die Einnahmen aus Steuern, Gebühren, Beiträgen, Entgelten oder Zuschüssen zu Grunde. Da der erste Haushaltsentwurf in der Regel nicht ausgeglichen ist und mehr Aufwendungen als Erträge ausweist, treffen sich Bürgermeister und Amtsleitungen zu einer Haushaltsbesprechung. Bei dieser werden zunächst der Ergebnishaushalt und dann das Investitionsprogramm nach Ämtern bzw. Sachgebieten durchgearbeitet. Dabei wird dann besprochen, was ganz gestrichen oder in ein Folgejahr verschoben werden kann. Ziel der Haushaltsbesprechungen ist es, solange Streichungen und Verschiebungen vorzunehmen, bis der Haushalt ausgeglichen ist. Anders als viele andere Gemeinden hat es die Gemeinde Kressbronn a. B. bislang immer geschafft, ein positives Ergebnis zu erzielen. Mit der Fertigstellung des Haushaltsentwurfs der Verwaltung erfolgt die Einbringung in den Gemeinderat. In der Oktober-Sitzung wird dann dem Gremium der Entwurf vorgestellt. Ohne Diskussion geht es anschließend zur Beratung in die Fraktionen. Die Gemeinderäte prüfen dann in der Folgezeit den Entwurf, stellen Fragen oder machen Änderungsvorschläge dazu. Da die Gemeindeverwaltung viel Zeit und Arbeit in die Vorbereitung des Haushaltsentwurfs steckt und die wesentlichen Ausgaben auf Grund vorausgegangener Sachberatungen mit dem Gremium vorabgestimmt sind, zeigen sich die Gemeinderäte regelmäßig mit den Grundzügen des Haushaltes zufrieden. In der November-Sitzung findet dann eine öffentliche Vorberatung des Haushaltes statt, in der auch Anträge gestellt werden können. Beschlossen wird der Haushalt dann in der Dezember-Sitzung des Gemeinderates. Kressbronn a. B. gehört zu den wenigen Gemeinden, die den Haushalt bereits frühzeitig im Vorjahr beschließen und nicht erst in dem Jahr, in dem der Haushaltsplan bereits gelten soll. So bekommen wir bereits Ende Dezember bzw. Anfang Januar vom Landratsamt die Genehmigung und können den Haushalt abschließend am Jahresanfang bekanntmachen. Damit ist der Haushalt dann in Kraft getreten und die Bewirtschaftung kann uneingeschränkt erfolgen.
Trägerdarlehen bezeichnet man die Vergabe eines Kredites vom Kernhaushalt an einen Eigenbetrieb der Gemeinde. Es ist also ein Darlehen vom Träger an seinen Betrieb. Die Gemeinde nimmt für ihre Eigenbetriebe kaum noch Bankdarlehen auf, sondern finanziert diese bei Bedarf über Mittel des Kernhaushaltes. Letztlich wäre es kein Kredit, wenn die Aufgaben direkt vom Kernhaushalt bewirtschaftet würden. Mithin sind Trägerdarlehen eine rein buchhalterische Angelegenheit
Verpf lichtungsermächtigungen sind ein Instrument aus dem Haushaltsrecht. Sie ermöglichen der Gemeinde, Verpflichtungen einzugehen, die sich erst in einem folgenden Haushaltsjahr auswirken. Verpflichtungsermächtigungen müssen deshalb im Haushaltsplan der Gemeinde veranschlagt werden. Notwendig sind Verpflichtungsermächtigungen in der Regel bei Projekten, die sich über mehrere Jahre erstrecken und bei denen es eine Verlässlichkeit für die Bewirtschaftung der Mittel bedarf.
Die Wochenarbeitszeit in der Gemeindeverwaltung liegt bei 39 Stunden für Angestellte und 41 Stunden für Beamte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Kressbronn a. B. bewältigen eine große Bandbreite an verschiedenen Aufgaben und Projekten zum Wohle der Gemeinde. Im Vergleich zu vielen anderen Bereichen ist die wöchentliche Arbeitszeit im öffentlichen Dienst relativ hoch. In den vergangenen Jahren wurden die Rufe in der Gesellschaft nach der Einführung einer Vier-Tage-Woche immer lauter. Ich lehne dieses Arbeitszeitmodell grundsätzlich ab, denn in meinen Augen ist Arbeit die Grundlage für Wohlstand. Eine Gesellschaft ist davon abhängig, dass jeder – egal in welcher Form – seinen Beitrag dazu im erforderlichen Umfang leistet. Bei dem erheblichen Fachkräftemangel, in dem wir uns bereits befinden, können wir es uns gesellschaftlich nicht leisten, über weniger Arbeit nachzudenken. Ein Artikel in der Schwäbischen Zeitung über den Arbeitszeitvergleich in Europa hat mich sehr nachdenklich gestimmt. Hierin wurde berichtet, dass im europäischen Vergleich die Menschen in Griechenland inzwischen am meisten arbeiten (durchschnittlich 41 Stunden pro Woche). Deutschland fällt mit einer wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit von gut 34 Stunden pro Woche auf einen der letzten Plätze. Es ist noch nicht lange her, dass wir im Zuge der europäischen Finanz- und Wirtschaftskrise über Griechenland und deren Arbeitsmoral geschmunzelt haben. Ich bin davon überzeugt, dass wir aufpassen müssen, nicht in diese gefährliche Fahrspur der niedrigen Arbeitsmoral zu geraten. Die Griechen haben jedenfalls daraus gelernt und den Kurs geändert. Klar ist, dass Wohlstand nicht von alleine kommt. Und diesen Punkt sollten wir uns in Zeiten, wie diesen, immer wieder vor Augen führen. Insbesondere die jüngere Generation, welche nur blühende Zeiten erlebt hat.
Eine Gemeinde kann, so wie ein Privater auch, Kredite zur Finanzierung aufnehmen. Sie darf dies nach der Gemeindeordnung allerdings nur im Finanzhaushalt und nur für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen (z. B. Investitionen Dritter oder der Sondervermögen mit Sonderrechnung) und Umschuldungen. Kreditaufnahmen müssen im Haushaltsplan der Gemeinde ausdrücklich ausgewiesen bzw. veranschlagt sein. Dafür bedarf es dann auch einer Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Ohne Weiteres kann und soll eine Gemeinde also keine Kredite aufnehmen.
Wie die meisten Gemeinden in Baden-Württemberg benötigte auch die Gemeinde Kressbronn a. B. in der Vergangenheit öfters Darlehen von Kreditinstituten zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen. Die Verschuldung bewegte sich dabei immer wieder auf und ab. Dies hing natürlich maßgeblich mit den Investitionsprojekten zusammen. Zu differenzieren ist dabei zwischen den Schulden des Kernhaushaltes und der Eigenbetriebe. Der Kernhaushalt hatte um 1992 einen Schuldenstand von umgerechnet ca. 2,7 Mio. Euro. Er wuchs bedingt durch die Sanierung der Ortsmitte 1999 auf 4,7 Mio. Euro an und sank danach wieder kontinuierlich bis zum Jahr 2009 auf 1,2 Mio. Euro ab. Im Jahr 2009 gab es auf Grund der Bankenkrise nochmals einen größeren Anstieg auf 2,5 Mio. Euro. Seither konnte die Gemeinde die Schulden im Kernhaushalt durch eine gute Haushaltswirtschaft auf 1,1 Mio. Euro im Jahr 2023 abbauen. Man muss parallel allerdings auch die Schulden der Eigenbetriebe betrachten. Diese betragen zum Ende des Jahres 2023 ca. 1,5 Mio. Euro. Da sich das Haushaltsjahr 2024 nach heutigem Stand auskömmlich entwickelt, ist davon auszugehen, dass sich der Schuldenstand der Gemeinde zum Ende des Haushaltsjahres 2024 konsolidiert, also unter Einbeziehung der Eigenbetriebe, auf 2,3 Mio. Euro beläuft. Dies entspricht 255,55 Euro pro Einwohner. Damit läge die Gemeinde dann 60 % unter dem landesweiten Verschuldungsdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg. Insgesamt muss man feststellen, dass es der Gemeinde trotz erheblicher Investitionstätigkeit gelungen ist, in den vergangenen Jahren Schulden abzubauen. Möglich war dies nur, weil wir Prioritäten bei den Ausgaben gesetzt und gleichzeitig auch immer auf der Einnahmenseite konsequent Steuern, Gebühren und Beiträge angepasst haben. Dass Letzteres notwendig, aber nicht populär ist, brauche ich nicht näher erläutern. Diejenigen Gemeinden, die dies nicht getan haben, stehen heute entweder vor einem großen Schuldenberg oder einem Investitionsstau. Sie können teilweise ihre Haushalte nicht ausgleichen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat diese Probleme nicht. Das war aber kein Selbstläufer, sondern ist vor allem einer guten und funktionierenden Wirtschaft sowie einer verantwortungsbewussten und generationengerechten Finanzpolitik geschuldet.
Die Anpassung an den Klimawandel spielt eine zunehmend wichtigere Rolle. Bislang hat sich die Gemeinde vor allem auf den Klimaschutz fokussiert. Es ist aber inzwischen für alle ersichtlich, dass wir uns auch darüber Gedanken machen müssen, wie wir uns auf die bereits eingetretenen Veränderungen des Klimas einstellen können. Dazu hat die Gemeinde insbesondere die Ausarbeitung eines Klimawandelanpassungskonzeptes in die Wege geleitet. Dieses soll aufzeigen, wo Handlungsbedarf besteht und welche Möglichkeiten wir zur Anpassung haben. Über die Ergebnisse werden wir berichten, sobald das Konzept ausgearbeitet ist.
Ab 2026 haben Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Dies bedeutet, dass auch nachmittags in den Grundschulen eine Betreuung angeboten werden muss. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat sich dafür entschieden, die Grundschule des Bildungszentrums Parkschule zur offenen Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2025/2026 auszubauen. Die Nonnenbachschule bleibt hingegen Halbtagsschule. Eltern im Schulbezirk der Nonnenbachschule, die eine Ganztagsbetreuung benötigen, müssen daher künftig für ihre Kinder einen Schulbezirkswechsel zur Parkschule über die Nonnenbachschule beim Schulamt beantragen.
Bietet eine Gemeinde mehrere gleiche Schularten, wie zum Beispiel Grundschulen an verschiedenen Standorten an, werden Schulbezirke festlegt. Schulbezirke bestimmen, wer auf welche Schule gehen muss. Maßgeblich ist dabei der jeweilige Wohnort der Schülerin bzw. des Schülers. Schulbezirke dienen dazu, die Schülerströme zu lenken. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Schulstandorte nicht entsprechend ihrer Kapazität ausgelastet werden. Festgelegt werden die Schulbezirke durch die Gemeinde bzw. den Gemeinderat. In der Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2024 hat dieser die Schulbezirke für die örtlichen Grundschulen ab dem 1. August 2024 neu festgelegt. Künftig ist die Schulbezirksgrenze nicht mehr die Bahnlinie, sondern die Ortsdurchfahrt (Lindauer Straße, Hauptstraße, Friedrichshafener Straße). Wer südlich der Ortsdurchfahrt wohnt, gehört zum Schulbezirk Parkschule. Zum Schulbezirk der Nonnenbachschule gehören alle Grundschüler, die oberhalb der Ortsdurchfahrt wohnen.
Am vergangenen Wochenende konnte durch die tatkräftige Unterstützung zahlreicher Helferinnen und Helfer das Schlimmste verhindert werden. Die Gemeinde bedankt sich herzlich bei der Feuerwehr, allen ehrenamtlichen Kräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung sowie des Bauhofs für ihren unermüdlichen Einsatz gegen das Hochwasser. Am vergangenen Freitagabend gingen ab 20 Uhr Einsatzmeldungen bei der Feuerwehr ein, über 50 Mal musste die Feuerwehr bis spät in die Nacht ausrücken. Auch an der Seesporthalle wurde es kritisch, es war bereits Wasser eingedrungen. Die Feuerwehr musste das Wasser vom Nonnenbach in einen großen Kanal umleiten. Dank des professionellen Handelns konnte ein größerer Schaden verhindert werden. Am Riedweg ist der Nonnenbach nach der Bahnunterführung auf die Straße übergelaufen. Größere Schäden konnten aber auch hier vermieden werden. Der Nonnenbach ist im Laufe der Nacht vor dem Naturstrandbad so ausgetreten, dass die Bodanstraße unterhalb des Parkplatzes vom Naturstrandbad bis zum Campingplatz Iriswiese vollständig unter Wasser stand. Leider ist das Wasser auch in etlichen Häusern in die Keller gelaufen und es entstanden zahlreiche Schäden. Dennoch konnte gemeinsam noch größerer Schaden abgewendet werden.
Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises und die Vertretung der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises. Auf der Gemeindeebene entspricht dem Kreistag der Gemeinderat. Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat zuständig ist. Die Gemeinde Kressbronn a. B. gehört zum Bodenseekreis. Der Bodenseekreis hat seinen Sitz in Friedrichshafen. Dem Kreistag des Bodenseekreises gehören derzeit 56 Mitglieder unterschiedlicher Parteien und Wählervereinigungen an. Gewählt werden die Mitglieder des Kreistags alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises, gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl. Kressbronn a. B., Langenargen und Eriskirch bilden dabei einen gemeinsamen Wahlkreis mit insgesamt fünf Sitzen im Kreistag. Für den Wahlkreis gehören aktuell dem Kreistag an: Bürgermeister Daniel Enzensperger (CDU), Bürgermeister Arman Aigner (Eriskircher Liste), Dieter Mainberger (Freie Wähler), Dr. Silvia Queri (Bündnis 90/Die Grünen) und Britta Wagner (SPD). Auf Grund verschiedener Konstellationen ist es ein Sonderfall, dass vier der fünf Sitze im Wahlkreis auf Kressbronnerinnen und Kressbronner entfallen sind. Genau genommen gehören derzeit sogar fünf Personen aus Kressbronn a. B. dem Kreistag an. Christa Hecht-Fluhr (Bündnis 90/Die Grünen) wohnt in der Gemeinde, trat aber immer in einem anderen Wahlkreis (Friedrichshafen) an, was bei der Kreistagswahl möglich ist. Die Vertreterinnen und Vertreter aus Kressbronn a. B. sind deshalb in dieser Wahlperiode im Kreistag überproportional gut vertreten.
Bei jeder Gemeinderatswahl treten die Kandidatinnen und Kandidaten auf Listen der örtlichen Parteien oder Wählervereinigungen an. Wer auf der gleichen Liste steht, ist in der Regel ähnlich- oder gleichgesinnt in seiner politischen Grundüberzeugung. Die Vertreterinnen und Vertreter, die dann in den Gemeinderat gewählt werden, bilden anschließend üblicherweise eine Fraktion. Darunter versteht man also einen Zusammenschluss von Gemeinderäten derselben Partei oder Wählervereinigung. Fraktionen sind aber nicht nur ein loser Zusammenschluss, sie dienen in ihrer eigentlichen Funktion einem gemeinsamen Auftreten und vor allem der Arbeitsteilung. Gerade die Arbeitsteilung ist von großem Vorteil, weil im Gemeinderat oder auch in der Politik allgemein, sich nicht jeder mit jedem Thema immer gleich gut auskennen kann. In der Fraktionsarbeit werden die Themenbereiche auf die Fraktionsmitglieder aufgeteilt. Normalerweise bestimmt man für jeden Themenbereich einen sogenannten Berichterstatter. Das ist in der Regel derjenige, der sich am besten damit auskennt oder sich besonders tief in die Materie einarbeiten möchte. Dieser hat die Aufgabe, alle eingehenden Tagesordnungspunkte zu seinem Themenbereich vorzubereiten und bei der nächsten Fraktionssitzung vorzustellen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abzugeben. In der gemeinsamen Fraktionssitzung wird dann diskutiert und eine Position der Fraktion zum Thema festgelegt. Das kann durchaus auch mal kontrovers sein. Nach dem Grundprinzip der Fraktionsarbeit wird dann eigentlich bei unterschiedlichen Auffassungen intern abgestimmt und die Mehrheitsmeinung anschließend auch von denjenigen mitgetragen, die eine andere Meinung vertreten haben. So jedenfalls die Theorie. Auf Bundes-, Landes- und Kreisebene erfolgt das auch noch so. In den Gemeinde- und Stadträten hat sich das in den letzten Jahrzehnten geändert. Die einzelnen Gemeinderäte sahen sich zunehmend dem Vorwurf aus der Bürgerschaft ausgesetzt, sich einer Fraktionsmeinung zu unterwerfen. Und für den Bürger scheint die Gemeinderatswahl eine Personenwahl zu sein, obwohl sie das strenggenommen als Verhältniswahl eigentlich gar nicht ist. Deshalb kommt es heute ganz oft vor, was früher nur eine absolute Ausnahme war, dass Fraktionsmitglieder unterschiedlich abstimmen. Dabei ist eine funktionierende Fraktionsarbeit im politischen Willensbildungsprozess ein nicht zu unterschätzender Einflussfaktor. Das ist in einer Demokratie immer so: wenn man sich zusammenschließt, ist man gemeinsam immer stärker. Sich zusammenzuschließen bedeutet aber zwangsläufig, Kompromisse zu machen. Das ist und bleibt ein Grundprinzip der Demokratie.
Ja, auch im öffentlichen Dienst gibt es eine Mitarbeitervertretung bei jeder Behörde, sofern die Behörde mindestens fünf Mitarbeiter hat, sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dies wünschen und vor allem sich genügend Kandidaten finden. Im öffentlichen Dienst spricht man allerdings nicht von Betriebsrat, sondern von Personalrat. Der Personalrat hat ähnliche Befugnisse wie ein Betriebsrat. Er wird alle fünf Jahre gewählt. Die Wahl findet in Kressbronn a. B. immer ein bis zwei Monate nach der Gemeinderatswahl statt. Wahlberechtigt sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde. Da es in der Gemeindeverwaltung nicht nur Tarifbeschäftigte, sondern auch Beamte gibt, ist ein Sitz im Personalrat für einen Beamtenvertreter vorgesehen. Seit 2019 gehören dem Personalrat der Gemeindeverwaltung sieben Mitglieder an. Personalratsvorsitzende ist derzeit Evelyn Wehr (Sachbearbeiterin im Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen).
Ich halte die Teillegalisierung von Cannabis für unverantwortlich, ich lehne sie strikt ab. Hier wird ein Betäubungsmittel – eine Droge – erlaubt, die nachweislich schädlich ist und vor der Ärzteverbände eindringlich warnen. Was der gesellschaftliche Nutzen davon sein soll, ist mir nicht klar. Es gab gute Gründe, weshalb man diese Droge schon früh in der Geschichte unseres Landes verboten hat. Die psychoaktive Wirkung kann besonders bei Kindern und Jugendlichen Entwicklungsstörungen oder auch andere körperliche Schäden verursachen. Der Zugang für Minderjährige wird nun durch die Teillegalisierung deutlich leichter. Das Cannabisgesetz regelt zwar, dass vor Minderjährigen Hanf nicht konsumiert werden darf, aber wie soll das in der Praxis, vor allem im Privatbereich kontrolliert werden? Hierzu gibt es weder Handlungsempfehlungen noch ist geklärt, welche Behörde dafür überhaupt zuständig sein soll. Eine Kontrolle im Privatbereich ist außerdem in der Praxis faktisch kaum möglich. Entsetzt bin ich aber regelrecht davon, dass im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministers noch 200 m Abstand von Schulen, Kindergärten und anderen Jugendeinrichtungen vorgesehen war und die aktuelle Parlamentsmehrheit in den Ausschussberatungen diese Hürde auf eine „Sichtweite“ entschärft hat. Im Gesetz wird derzeit geregelt, dass eine Sichtweite ab 100 m nicht mehr besteht. Im Umkehrschluss heißt das, dass man direkt neben einer Schule Cannabis konsumieren darf, solange die Schule nicht zu sehen ist, also zum Beispiel um ein Hauseck herum. Das Recht auf Cannabiskonsum war der aktuellen Parlamentsmehrheit also wichtiger als der Jugendschutz. Das wird ganz deutlich. Über die Gefahren des Passivrauchens wird auch nicht gesprochen. Es ist allerdings wissenschaftlich nachgewiesen, dass über Passivrauchen der Wirkstoff THC aufgenommen werden kann. Einerseits wird anderen damit unfreiwillig der Wirkstoff verabreicht, wenn auch nur in zunächst kleinen Mengen. Andererseits wird sich noch zeigen, wie sich das im Straßenverkehr auswirkt. Denn Passivraucher müssen zunächst nicht davon ausgehen, in ihrer Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt zu sein, weil sie selbst den Wirkstoff THC nicht bewusst zu sich genommen haben.
Insgesamt ist mir persönlich es völlig unverständlich, weshalb man jetzt neben Alkohol und Nikotin eine weitere Droge freigibt. Vor allem die Gefahren von Cannabis werden oft heruntergespielt. Ich selbst kenne Menschen, die jahrelang Cannabis konsumiert haben und heute deshalb in einem sehr schlechten Zustand sind. Was diese Droge aus Menschen machen kann ist traurig. Die Gesellschaft hat von Drogenkonsum keine Vorteile, nur Nachteile. Auch das Argument, dass man bei einer legalen Abgabe reinlichere Wirkstoffe erhalte und so die Konsumenten schütze, leuchtet mir nicht ein. Die Gefahr besteht gerade im Konsum selbst. Von den Befürwortern ist nun zu hören, dass man mehr über die Gefahren aufklären solle. Das ist grotesk, wenn gleichzeitig der Konsum quasi fast überall erlaubt wird. Auf offener Straße, auf Plätzen, in Parkanlagen, sogar in Fußgängerzonen zwischen 20 und 7 Uhr ist es nun erlaubt, Cannabis zu konsumieren. Damit wird Normalität bei dieser Droge zugelassen und sogar gefordert. Dieses Signal an die Bevölkerung ist falsch, nein es ist sogar brandgefährlich.
Der Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Kressbronn a. B. sowie dessen Stellvertreter werden durch die Hauptversammlung der Feuerwehrangehörigen aus deren Mitte für eine Amtszeit von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt. In der Hauptversammlung sind alle Mitglieder der Kressbronner Feuerwehr, die zur Einsatzabteilung gehören, wahlberechtigt. In der Regel einigen sie sich schon vorab auf einen Kandidaten und dessen Stellvertreter. Kampfkandidaturen gab es in Kressbronn a. B. schon sehr lange nicht mehr. Das ist aber auch gut so, denn Kampfkandidaturen führen meistens zu einer Spaltung der Truppe. Gerade bei der Feuerwehr ist aber Geschlossenheit wichtig, denn in Einsätzen müssen sich alle aufeinander verlassen können. Nachdem die Hauptversammlung einen neuen Kommandanten bzw. dessen Stellvertreter gewählt hat, müssen diese allerdings erst vom Gemeinderat bestätigt werden. Da die Feuerwehr kein Verein, sondern eine Einrichtung der Gemeinde ist, hat das Hauptorgan der Gemeinde bei der Kommandantenberufung also zunächst ein Vetorecht. Aus dem Vetorecht entwickelt sich aber sogar ein Wahlrecht, wenn nicht innerhalb von drei Monaten nach Freiwerden der Stelle des Feuerwehrkommandanten oder seiner Stellvertreter ein Kandidat vorgeschlagen wird, der die Zustimmung des Gemeinderates erhält. Nach erfolgter Zustimmung des Gemeinderates werden der Feuerwehrkommandant und dessen Stellvertreter vom Bürgermeister bestellt.
In der Hauptversammlung am 9. März 2024 wurde Robin Schröder zum neuen Feuerwehrkommandanten gewählt, nachdem Peter Schlegel sein Amt aus persönlichen Gründen zur Verfügung gestellt hatte. Zu seinen Stellvertretern wurden in folgender Reihenfolge gewählt: Peter Schlegel, Peter Schörkhuber und Johannes Neuner. Die Bestätigung durch den Gemeinderat ist in der Sitzung am 24. April 2024 erfolgt.
Der Biber ist ein Nagetier, das früher in Deutschland als ausgerottet galt und sich inzwischen wieder ansiedelt hat. Er ist in Deutschland eine streng geschützte Art. Die Bejagung ist bislang nicht möglich. Getötet werden dürfen Biber daher nur auf Grundlage einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung. Dies gilt auch für die Zerstörung von Biberhabitaten (Nestern u. a.). Die Populationen des Bibers steigen in Deutschland, aber auch in unserer Region und auch in unserer Gemeinde immer weiter an. Einen natürlichen Fressfeind hat der Biber nicht. Seine Population regelt er in der freien Natur vor allem durch eine Revierbildung. Deshalb entwickelt sich der Biber kontinuierlich weiter und dringt nach und nach auch in die Siedlungsgebiete vor. Das führt leider zu immer mehr Konflikten mit dem Menschen. Durch Staudämme werden landwirtschaftliche Felder geflutet und damit unbewirtschaftbar gemacht, durch den Nagetrieb an Bäumen entstehen zunehmend Gefahren durch Holzbruch. Das ist vor allem in der Nähe von öffentlichen Wegen ein Sicherheitsrisiko. Der Biber dringt aber auch weiter in den Ortskern vor. Inzwischen wurde ein Tier sogar am Bahnhof gesichtet. Als Gemeinde freuen wir uns einerseits, dass sich der Biber wieder gut entwickelt und sich bei uns angesiedelt hat. Das Tier trägt besonders zur Artenvielfalt bei und schafft für weitere Tiere und Pflanzen wichtige Lebensräume. Bislang sind jedoch auf Grund seines strengen Schutzes Maßnahmen gegen den Biber bzw. dessen Ausbreitung kaum möglich. Nur unter strengen Voraussetzungen kann man in Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde bekommen. Die Hürden sind daher ziemlich hoch. Ich halte es inzwischen jedoch für geboten, dass der Biber dem allgemeinen Jagd- und Wildtiermanagement unterstellt wird. Die Bestände sollten, so wie die meisten anderen Wildtiere auch, kontrolliert werden. Das heißt Hege und Pflege, aber auch eine Bestandsreduzierung, wenn die Schäden zu groß werden. Momentan sind der Gemeinde wie auch den Kressbronner Jägern allerdings die Hände gebunden.
Die Gemeinde Kressbronn a. B. führt immer wieder Baumaßnahmen an Straßen oder Gebäuden durch. Dabei fällt dann Aushubmaterial oder anderes an, das zwischengelagert und auch auf Schadstoffe beprobt werden muss. Bislang hat die Gemeinde meist den Strandbadparkplatz als Lagerfläche für solches Aushubmaterial genutzt. Durch das Abladen und Aufladen des Materials hat der Strandbadparkplatz allerdings stark gelitten. Gerade die Sanierung der Bodanstraße ist ein Hauptgrund dafür gewesen, weshalb der Parkplatz heute in einem eher schlechten baulichen Zustand ist und deshalb saniert werden sollte. Die weitere Nutzung des Parkplatzes als Lagerfläche ist schon deshalb, besonders aber nach einer Sanierung, als sehr kritisch zu betrachten. Nicht unerwähnt bleiben sollte auch, dass die Nutzung des Strandbadparkplatzes als Lagerfläche meist immer mit der eigentlichen Parkplatznutzung sowie mit den örtlichen Zeltfesten in Konflikt geraten ist. Mangels vorhandener Alternativen, hat die Gemeinde aus diesem Grund im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans eine Lagerfläche im Bereich Linderhof ausgewiesen.
Vorgesehen ist, dort einen Lagerplatz für die Zwecke der Gemeinde zu entwickeln. Die Gemeinde konnte die ausgewiesene Fläche auch bereits erwerben und ist nun in die Aufstellung eines Bebauungsplans dafür eingestiegen.
Ein Gewann ist ein Begriff aus der Geografie und dem Liegenschaftswesen. Damit sind meist mehrere Flurstücke (Grundstücke) gemeint, die in einem Zusammenhang stehen. Meist besteht der Zusammenhang darin, dass diese von Wegen, Gewässern oder sonstigen markanten topografischen Linien umschlossen sind. Man vermutet, dass dies aus der Dreifelderwirtschaft kommt. Die Dreifelderwirtschaft entstand im Mittelalter und herrschte bis in die Neuzeit vor. Es handelt sich dabei um eine Bewirtschaftungsform in der Landwirtschaft, bei der die gesamte Anbaufläche in drei Teile gegliedert wurde, von denen immer ein Teil ein Jahr lang brach lag. Man kann sagen, ein Feld war ein Gewann. Der Begriff kommt vermutlich daher, dass bei diesen langgestreckten Feldern nur wenige Wenden mit dem Pflug notwendig waren und die Grenze bildete die Pflugwendestelle. Die heutigen Gewannnamen geben meist Rückschluss auf die frühere Nutzung, Lage oder Beschaffenheit des jeweiligen Grundstücksverbunds.
Bei der Gemeinde gehen hin und wieder anonyme Briefe, Anschreiben oder Anzeigen ein. Die Absender weisen dabei entweder auf Missstände hin, üben Kritik an Bürgermeister und Gemeinderat oder zeigen Nachbarn oder andere wegen Verstößen an. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Gemeinde auf anonyme Schreiben nicht eingeht und diese auch nicht bearbeitet. Sie werden beim Posteingang von den Mitarbeitern umgehend aussortiert und entsorgt. Eine einzige Ausnahme gilt dann, wenn Gefahr im Verzug bestehen könnte. Warum tun wir das? Weil niemand der Gemeinde anonym schreiben muss. Angelegenheiten, die bei uns vertraulich eingehen, werden auch vertraulich behandelt. Für uns gilt dabei auch ein Quellenschutz, wenn dies gewünscht wird. Darauf kann man sich absolut verlassen. Meistens ist es aber so, dass für ein weiteres behördliches Vorgehen noch zusätzliche Informationen erforderlich sind. Manchmal auch gerade Zeugenaussagen und Beweise, auf die wir uns stützen können. Bei anonymen Schreiben sind die Aussagen aber nicht belastbar. Wir wissen dann auch nicht, an wen wir uns wenden können, wenn wir noch Nachfragen haben. Vorgänge auf Grundlage von anonymen Schreiben verlaufen daher in der Regel ergebnislos, deshalb nutzen wir die Zeit effektiver für andere Dinge. Auch anonyme Kritik an Bürgermeister oder Gemeinderat wird aussortiert und diesen nicht vorgelegt. Wir möchten wissen, wer und warum mit etwas nicht einverstanden ist und mit diesem sachlich diskutieren. In einem freiheitlichen Rechtsstaat darf jeder seine Meinung frei äußern, ohne dafür negative Folgen erwarten zu müssen. Nach diesem Prinzip leben wir und dafür stehen wir ein. Gleichzeitig erwarten wir aber auch, dass mit uns offen, ehrlich, sachlich und von Angesicht zu Angesicht kommuniziert wird.
Nein, dieses Gerücht hält sich aber leider sehr hartnäckig. Vorneweg: Hauptamtliche Bürgermeister sind Beamte auf Zeit. Dies bedeutet, dass sie während ihrer Amtszeit die Rechte und Pflichten von Beamten haben und den Lebenszeitbeamten – mit wenigen Ausnahmen – fast gleichstehen. Beim Thema Pensionsansprüche von hauptamtlichen Bürgermeistern muss man unbedingt zwei Dinge wissen: erstens ist die Rechtslage in allen Bundesländern unterschiedlich, zweitens bestimmt sich der Zeitpunkt und der Umfang von Pensionsansprüchen hauptamtlicher Bürgermeister ganz individuell. Die Rechtslage ist sehr komplex und knüpft an ganz viele unterschiedliche Faktoren an. Insbesondere spielen das Lebensalter und sogenannte Beamtenvordienstjahre (frühere Zeiten als Beamter) eine Rolle. Vereinfacht ausgedrückt: je älter man ist, wenn man Bürgermeister wird und je länger man vorher als Beamter schon tätig war, desto schneller erwirbt man einen vollen Pensionsanspruch. Pensionstechnisch am schlechtesten gestellt sind also Personen wie ich, die keine Beamtenvordienstjahre haben und jung Bürgermeister geworden sind. Für den Steuerzahler ist das – rein finanziell gesehen – der günstigste Amtsinhaber. Insbesondere dann, wenn er lange bleibt. Kommt man ohne Beamtenvordienstjahre relativ jung ins Amt, braucht man etwa 28 Amtsjahre für einen vollen Pensionsanspruch. Rein rechnerisch wären das 3,5 Amtsperioden. Jetzt gibt es allerdings eine Vorschrift, die besagt, dass nur volle Amtsperioden bei der Pensionsberechnung berücksichtigt werden, es sei denn, man hat bereits ein bestimmtes höheres Lebensalter. Wer also innerhalb der Amtsperiode aufhört, verliert alle bis dahin geleisteten Jahre bei der Berechnung der Pension. Das gilt übrigens auch dann, wenn man im siebten Amtsjahr aufhört. Es ist also fast zwingend, Amtsperioden immer abzuschließen. Generell pensionsberechtigt ist man ohne Beamtenvordienstjahre, wenn man zwei Amtsperioden abgeschlossen hat. Scheidet man vorher aus dem Amt aus, wird man in der allgemeinen Rentenversicherung nachversichert. Nach zwei Amtsperioden hat man also keinen vollen Pensionsanspruch, es entsteht aber erstmals ein Anspruch auf eine Pension.
Seit dem 1. Januar 2022 können Inhaberinnen und Inhaber von reinen Elektroautos Geld in Form einer Prämie für die eingesparten Treibhausgasemissionen erhalten. Genau genommen verkaufen sie damit ihre CO2-Emissionsrechte an Unternehmen, die Kraftstoffe produzieren und die gesetzlich vorgegebene CO2-Reduktion selbst nicht erfüllen können. Auf diese Weise können die Kraftstoffunternehmen höhere Ausstöße ausgleichen und entgehen damit Ausgleichszahlungen, die meistens teurer sind als der Einkauf von THG-Zertifikaten. Die Gemeinde hat bewusst auf Elektrofahrzeuge umgestellt, um damit auch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wir wollen gerade CO2 einsparen. Wenn wir die THG-Prämie in Anspruch nehmen würden, dann würde der CO2-Ausstoß nur verlagert. Aus diesem Grund habe ich als Bürgermeister entschieden, dass wir von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen.
Die Gemeinde ermittelt im Rahmen eines qualifizierten Mietspiegels alle zwei Jahre die ortsübliche Vergleichsmiete. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird aus den Mieten gebildet, die in Kressbronn a. B. für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart wurde. An ihr können sich Vermieter und Mieter orientieren. Die ortsüblichen Vergleichsmieten beliefen sich in den zurückliegenden Jahren wie folgt:
Jahr | Durchschnittliche Nettomiete | Erhöhung in % | Mietspiegelverfahren |
2012 | 6,24 €/m² |
| Neuerstellung |
2014 | 6,48 €/m² | +3,9 % | Fortschreibung |
2016 | 7,62 €/m² | +17,6 % | Neuerstellung |
2018 | 7,92 €/m² | +3,9 % | Fortschreibung |
2020 | 8,93 €/m² | +12,8 % | Neuerstellung |
2022 | 9,51 €/m² | +6,5 % | Fortschreibung |
Für das Jahr 2024 ist die Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegels vorgesehen. Betrachtet man die Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmieten im Zeitraum von 2012 bis 2022, ist eine Steigerung um 52,4 % auszumachen. Das zeigt deutlich, dass das Mietpreisniveau in der Gemeinde in den letzten Jahren sehr stark angestiegen ist.
In Kressbronn a. B. ist es üblich, dass Gebäude oder auch Straßen nach ihrer geografischen Lage benannt werden. Nach diesem Prinzip sind wir auch bei der Benennung der Straßen im neuen Baugebiet Bachtobel vorgegangen. Die Straßen heißen deshalb Bachtobelplatz, Bachtobelstraße, Am Prozessgraben und Tobelweg. „Bachtobel“ ist der Name des Gewanns, in dem das Baugebiet liegt. Durch das Baugebiet fließt ein kleiner Bach, der den Namen „Prozessgraben“ trägt. Der Name des Baches geht vermutlich darauf zurück, dass es um das Gewässer einige Rechtsstreitigkeiten gegeben haben muss. Näheres muss aber noch erforscht werden. Die Straße „Bachtobelplatz“ liegt direkt am neu entstehenden Platz, zu diesem führt als Hauptverkehrsstraße des Baugebietes die „Bachtobelstraße“. Parallel zur Bachtobelstraße verläuft die Straße „Am Prozessgraben“, weil sie eben an diesem Gewässer liegt und auf den Bach auch zuläuft. Ein Tobel ist in den oberdeutschen Dialekten ein enges Tal bis zu einer Schlucht. Da der Weg zum Kinderspielplatz durch eine Art Häuserschlucht führt und der Bereich geografisch früher auch niedriger lag, haben wir ihn Tobelweg genannt. Mir ist wichtig zu betonen, dass die Namen wohlüberlegt sind und nicht nur schön klingen sollen.
Kressbronn a. B. hat ein anderes Trinkwasserversorgungsystem als die benachbarten württembergischen Gemeinden. Wir beziehen unser Trinkwasser fertig aufbereitet von den Stadtwerken Lindau. Diese entnehmen das Wasser vor Nonnenhorn direkt aus dem Bodensee. Wir haben also Seewasser. Die Gemeinden Langenargen, Eriskirch, Teile von Meckenbeuren und Tettnang beziehen hingegen Grundwasser aus Brunnen in Langenargen. Vor Weihnachten kam es dann vermutlich durch einen Oberflächenwassereintrag im Bereich des Mühlkanals Langenargen zu einer Verunreinigung des Langenargener Brunnenwassers durch die Erreger Escherichia Coli und Enterokokken. Daraufhin verhängte das Gesundheitsamt des Bodenseekreises ein Abkochgebot für den ganzen Versorgungsbereich. Zu erheblichen Missverständnissen hat dabei leider geführt, dass in der öffentlichen Kommunikation der Kressbronner Weiler Kochermühle (nur wenige Wohnhäuser) aufgeführt wurde. Dieser ist nämlich nicht an die Trinkwasserversorgung von Kressbronn a. B., sondern wegen seiner nahen Lage zu Oberdorf an die Trinkwasserversorgung von Langenargen angeschlossen. Das hat bei manchen den falschen Eindruck erweckt, die gesamte Gemeinde Kressbronn a. B. wäre betroffen gewesen. Ich möchte an dieser Stelle allen Bürgern erstens versichern, dass unsere Kommunikationskanäle Presse, Homepage, Instagram, Facebook etc. gut funktionieren und wir diese auch sehr aktiv und schnell einsetzen. Zweitens bitte ich darum, in Krisensituationen immer die öffentlichen Kommunikationskanäle im Blick zu behalten. Private Meldungen, Gerüchte und dergleichen sollten Sie nicht weitergeben. Es besteht dabei stets ein Risiko, dass es sich um eine Falschmeldung handelt.
Ja, sehr weitgehende sogar. Vorab muss man allerdings wissen, dass mit polizeilichen Befugnissen nur präventive Maßnahmen gemeint sind. Polizeirecht dient also der Gefahrenabwehr, bevor es zu einem Schaden kommt. Zu unterscheiden ist dies von der Strafverfolgung, wenn also eine Straftat begangen wurde. Für die Strafverfolgung ist ausschließlich die Staatsanwaltschaft zuständig. Als sogenannte Ortspolizeibehörde hat die Gemeinde auf ihrer Gemarkung sämtliche polizeilichen Befugnisse. Man glaubt es kaum, aber die Gemeinde darf als Ortspolizeibehörde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Personenfeststellungen vornehmen, Personen vorladen, Platzverweise oder Aufenthaltsverbote erteilen, jemanden in Gewahrsam nehmen, Personen oder Sachen und sogar Wohnungen durchsuchen, Gegenstände beschlagnahmen und auch weitere Anordnungen erlassen, wenn dies der Abwehr von Gefahren dient und geboten ist. Wir haben also fast die gleichen Befugnisse wie der Polizeivollzugsdienst. Polizeivollzugsdienst ist das, was umgangssprachlich als Polizei bezeichnet wird. Also die bewaffneten Polizeibeamten mit blauer Uniform. Es ist sogar so, dass wir als Gemeinde dem Polizeivollzugsdienst in Angelegenheiten der Gefahrenabwehr weisungsbefugt sind. Diese Weisungsbefugnis brauchen wir deshalb, weil wir als Gemeinde im Gegensatz zum Polizeivollzugsdienst diese oben genannten Maßnahmen zwar anordnen dürfen, wir dürfen sie aber nicht durch sogenannten unmittelbaren Zwang (körperliche Gewalt) erzwingen. Das darf nur der dafür speziell ausgebildete Polizeivollzugsdienst.
Die Stiftung Liebenau plant auf der großen Wiese neben dem bisherigen Pflegeheim St. Konrad mehrere Wohngebäude mit seniorengerechten bzw. betreuten Wohnungen. Aus diesem Grund beantragte die Stiftung bei der Gemeinde die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2019 hierzu einen Planaufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst. Infolgedessen wurden die Planungen aufgenommen, Gutachten erstellt und Entwürfe mit der Gemeinde abgestimmt. Auf Grund der stark gestiegenen Baukosten und Kreditzinsen, möchte die Stiftung derzeit von einer Umsetzung des Vorhabens absehen. Die Gemeinde hat sich dennoch dafür eingesetzt, dass das Bebauungsplanverfahren nun zu einem Ende geführt und nicht abgebrochen wird. Da ein vorhabenbezogener Bebauungsplan eines Durchführungsvertrages mit einer sogenannten Durchführungsverpflichtung bedarf, welche die Stiftung derzeit nicht eingehen möchte, wird das Verfahren auf ein Regelplanverfahren umgestellt. Die Gemeinde kann dann ihre Zielsetzungen über einen städtebaulichen Vertrag regeln, der Stiftung wird aber keine Umsetzungsfrist auferlegt. So kann die Stiftung das Projekt dann umsetzen, wenn es sich wieder wirtschaftlich darstellen lässt.
Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohnerinnen und Einwohner sowie das Hauptorgan des Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt. Nicht zuständig ist der Kreistag insbesondere für die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde. Dies sind diejenigen Aufgaben, die das Landratsamt nicht als Kreisbehörde, sondern als Landesbehörde (sog. Staatsbehörde) wahrnimmt. Zu den Kreisaufgaben gehören insbesondere Kreiskultur, Kreisarchiv, Volkshochschule, Abfallwirtschaft, ÖPNV, fast alle Sozialangelegenheiten, Kreisschulen, Kreisentwicklung, Bau von Kreisstraßen und Kreisgebäuden. Zu den Landesaufgaben, für die der Kreistag keine Zuständigkeit hat, gehören hingegen zum Beispiel das ganze Umweltrecht (Naturschutz, Gewässerschutz, Immissionsschutz, Bodenschutz), Gewerberecht, Veterinärrecht, Polizeirecht, Straßenverkehrsrecht, Landwirtschaftsrecht, Baurecht, Forstrecht. Bei den Landesaufgaben gibt es auch kein Mitsprache- oder Anhörungsrecht des Kreistags. Anders als eine Gemeinde hat der Landkreis bzw. genauer das Landratsamt eine Doppelfunktion. Vereinfacht ausgedrückt, vereinigen sich zwei Behörden unter einem Dach und unter einer Leitung, die eigentlich miteinander gar nicht so viel zu tun haben.
Die Gemeinden sind als örtliche Fundbehörde auch für die Unterbringung von Fundtieren zuständig. Dies bedeutet, dass sich die Gemeinde um die Tiere kümmern muss, die im Ort aufgefunden werden und der Halter sich nicht oder zumindest vorübergehend nicht ermitteln lässt. Da die Tiere entweder kurzfristig oder auch langfristig gepflegt werden müssen, bedarf es dafür einer entsprechenden Unterkunft sowie der notwendigen Ausstattung. Für die Gemeinde ist es unverhältnismäßig, dies wegen wenigen Fundtieren vorzuhalten. Die Gemeinde hat auch die dafür erforderliche Fachkompetenz nicht. Aus diesem Grund besteht schon seit Jahrzehnten eine Kooperation mit einem Tierheim. Bislang war dies das Tierheim in Friedrichshafen. Das Tierheim hat sich in einem Vertrag mit der Gemeinde verpflichtet, alle Fundtiere dauerhaft aufzunehmen und die Gemeinde von weiteren Unterhaltungskosten freizustellen. Im Gegenzug dafür erhält das Tierheim von der Gemeinde eine jährliche Fundtierkostenpauschale. Auf Kreisebene hat man sich mal darauf geeinigt, dass die Pauschale nach der Zahl der Bürgerinnen und Bürger bemessen wird. Sie ist für alle Gemeinden, die mit dem Tierheim zusammenarbeiten, daher im Satz pro Einwohner gleich.
Das Thema Fundtierkostenpauschale ist nun deshalb etwas mehr ins Licht der Öffentlichkeit gerückt, weil der Gemeinderat erst jüngst entschieden hat, künftig mit dem Tierheim in Gießen (Weiler von Kressbronn a. B.) und nicht mehr mit dem Tierheim in Friedrichshafen zusammenzuarbeiten. Deshalb erhält das Kressbronner Tierheim ab dem Jahr 2024 die Fundtierkostenpauschale der Gemeinde.
Es gibt in einer Gemeinde mehrere Arten öffentlicher ehrenamtlicher Tätigkeiten. Zu unterscheiden sind diese von privaten ehrenamtlichen Tätigkeiten zum Beispiel in den Vereinen. Praktisch bedeutsam sind vor allem die Tätigkeiten im Gemeinderat, in der Feuerwehr oder auch die Tätigkeit als Wahlhelfer. Das Gesetz und auch entsprechende Satzungen der Gemeinde sehen vor, dass die ehrenamtlich Tätigen eine finanzielle Entschädigung erhalten. Diese Entschädigung wird pro Stunde der Inanspruchnahme gewährt. Sie soll einerseits eine Wertschätzung für die Mitwirkung sein, andererseits aber zumindest zu einem Bruchteil auch den Verdienstausfall und die Aufopferung der Freizeit kompensieren. Da es sich um ein öffentliches Ehrenamt handelt, wird aber gerade keine Vergütung gewährt, die einer vollständigen Bezahlung entsprechen würde.
Die Landwirtschaft hat in Kressbronn a. B. eine lange Tradition. Sie ist nicht nur ein Wirtschaftszweig, sie sorgt für die Ernährung der Bevölkerung und kümmert sich auch ganz besonders um die Landschaftspflege in der Gemeinde. Dass die Nahrungsmittelversorgung wichtig ist, braucht nicht näher erläutert werden. Gerade in unserem Ort machen die Sonderkulturen (z. B. Obst, Wein und Hopfen) das schöne Landschaftsbild aus und tragen zur Attraktivität unserer Gemeinde bei. Die noch verbliebenen Viehbauern kümmern sich besonders um die Pflege der Wiesen und sorgen für eine erforderliche Mahd. Man stelle sich einmal vor, es gäbe niemanden, der sich darum kümmern würde. Alles würde verwildern und ungepflegt aussehen. Die Landwirtschaft hat in den letzten Jahren zunehmend immer mehr Einschränkungen bekommen. Einschränkungen, die die Bewirtschaftung der Flächen verteuert haben oder schwieriger machten. Dabei ist die Landwirtschaft ein Gewerbe, das genauso wirtschaftlich betrieben werden können muss wie alle anderen. Verdient ein Landwirt kein Geld mehr, lohnt sich die Betriebsfortführung nicht. Im Unterschied zu anderen Gewerbebetrieben spielt es aber für die Selbstversorgungssicherheit des Landes eine entscheidende Rolle, ob die Produkte hier erzeugt werden oder aus dem Ausland importiert werden müssen. Wir dürfen uns keinesfalls bei der Nahrungsmittelversorgung von anderen Ländern abhängig machen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2023 einen Nachtragshaushalt des Bundes für verfassungswidrig erklärt. Durch das Urteil brachen dem Bund Haushaltsmittel in Milliardenhöhe weg. Die Bundesregierung versuchte diese Löcher nun vor allem durch höhere Abgaben und die Streichung von Zuschüssen zu schließen. Dabei plante sie unter anderem, die Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge und die Bezuschussung beim Agrardiesel abzuschaffen. Die Kfz-Steuerbefreiung gibt es bereits seit 1922. Damals wollte man nicht nur die deutsche Landwirtschaft bei neuen Investitionen unterstützen, sondern auch deren Wettbewerbsfähigkeit bei einem zunehmend aufkommenden Außenhandel erhalten. Es ging damals und es geht auch heute noch im Kern um Wettbewerbsfähigkeit. Und das muss man klarstellen, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft ist stark gefährdet. Die Produktionskosten in unserem Land sind bei einem Mindestlohn von inzwischen 12,41 Euro pro Stunde und immer größeren Umwelt- und Dokumentationsauflagen sehr hoch. Gleichzeitig unterliegen landwirtschaftliche Erzeugnisse einem starken Preisdruck aus dem In- und Ausland. Aus dem Inland, weil die meisten Menschen für Lebensmittel nicht bereit sind, mehr zu zahlen. Aus dem Ausland, weil eben von dort billig produzierte, mit geringeren Löhnen und niedrigeren Umweltauflagen erzeugte Waren importiert werden. Ohne jegliche Unterstützung oder zumindest bei den vielen gesetzlichen Einschränkungen der deutschen Landwirtschaft, ist diese langfristig nicht überlebensfähig. Das Höfe- und Betriebesterben zeigt seit Jahren eigentlich offenkundig, dass die Branche nicht mehr lukrativ ist. Die meisten machen es wahrscheinlich auch mehr aus Überzeugung, als des Geldes wegen. Der Verdienst steht bei den meisten Landwirten sowieso außerhalb jedes Verhältnisses zur Arbeitszeit. Da es sich ganz überwiegend um Selbstständige handelt, interessiert sich auch niemand für Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten. Nutztiere brauchen zum Beispiel eine rundum Versorgung, da kann man nicht mal schnell drei Wochen Urlaub machen machen oder morgens länger ausschlafen.
Aus meiner Sicht liegt es wegen der anfangs geschilderten wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der Landwirtschaft in der Verantwortung des Staates, diesen Wirtschaftszweig zu unterstützen und wettbewerbsfähig zu halten. Ob nun Kfz-Steuerbefreiung, Bezuschussung von Biodiesel oder was auch immer, das spielt eigentlich keine große Rolle. Entscheidend ist, dass die Nahrungsmittelproduktion nach den von der Gesellschaft gesetzlich verordneten Umweltstandards auch wirtschaftlich betrieben werden kann. Dafür müssen wir meines Erachtens alle einstehen. Da sind die aktuellen Streichungspläne der Bundesregierung nicht nur ein schlechtes Zeichen, sondern kontraproduktiv. Es ist daher verständlich, dass die Landwirte sich das nicht gefallen lassen wollen.
Bei einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung handelt es sich um eine Satzung nach dem Baugesetzbuch. Anders als ein Bebauungsplan, regeln sie nicht umfassend, welche Arten und in welchem Maße auf einer Fläche gebaut werden darf. Sie bestimmen ausschließlich, wo der baurechtliche Außenbereich anfängt und der Innenbereich aufhört. Sie regeln somit also, wo § 34 BauGB und wo § 35 BauGB gelten soll. Gemeinden können mit einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung also den Bereich erweitern, der zum Innenbereich gehört und auf diese Art und Weise in kleinerem Rahmen Siedlungsentwicklung möglich machen. Das Instrument der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung bietet sich hauptsächlich in Teilorten der Gemeinde an, in denen eine Bebauung durch die Umgebungsbebauung klar definiert wird und es nur darum geht, den bebaubaren Bereich zu erweitern.
Die Fluchtbewegungen nach Europa und vor allem auch nach Deutschland sind weiterhin ungebrochen. Seit 2015 strömen hunderttausende Menschen in unser Land. Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist in den letzten Jahren ihrer sozialen Verantwortung nachgekommen und hat, wie alle anderen Kommunen in Deutschland, zahlreiche Flüchtlinge aufgenommen. Wir sind bemüht, die aufgenommenen Flüchtlinge auch zu integrieren. Integration ist ganz entscheidend, damit keine Parallelgesellschaften entstehen und die hier ankommenden Menschen lernen, wie sie sich in unserem Land zurechtfinden und auch zu verhalten haben. Das ist wichtig für den sozialen Frieden und die Sicherheit. Vor einigen Jahren waren wir allerdings noch der Meinung, dass die Fluchtbewegungen wieder geringer werden. Während der Corona-Pandemie sind die Flüchtlingszahlen auch deutlich gesunken. Inzwischen kommen so viele Flüchtlinge wieder zu uns, dass wir weder die Möglichkeiten haben, alle menschenwürdig unterzubringen noch sie zu integrieren. Gleichzeitig nimmt die Akzeptanz in der Bevölkerung für das Thema ab und die sozialen Spannungen nehmen zu. Wir steuern gesellschaftlich gerade auf eine Situation zu, die wir nicht mehr beherrschen können. Es kommen einfach zu viele Flüchtlinge, das überfordert uns und unser System. Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg sind daher dringend aufgefordert zu handeln. Die kommunalen Spitzenverbände weisen darauf seit Jahren hin. Passiert ist nichts, jedenfalls nichts, was uns effektiv weiterhilft. Die aus meiner Sicht erforderlichen Maßnahmen, um auch weiterhin eine gerechte, menschenwürdige, ordnungsgemäße und vor allem leistbare Flüchtlingsunterbringung und Flüchtlingsbetreuung zu gewährleisten, liegen für mich auf der Hand. Ich sehe deshalb die dringende Notwendigkeit, das geltende Asyl- und Flüchtlingsrecht dahingehend zu ändern, dass:
Für mich ist klar, dass Bund und Land hier tätig werden müssen. Bislang ist aber nicht zu erkennen, dass sie den Willen dazu wirklich haben. Da wir als Gemeinde an unterster Stelle für die Unterbringung der Flüchtlinge verantwortlich sind, wird man uns weiter die ankommenden Menschen einfach zuweisen. Das hat das Land immer so gemacht und sich darauf verlassen, dass wir Kommunen es richten. Spätestens Mitte/Ende nächsten Jahres wird das aber nicht mehr gehen.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
auch im Jahr 2023 hat sich in unserer Gemeinde Kressbronn am Bodensee kommunalpolitisch wieder viel bewegt. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung konnten gemeinsam einige Projekte abschließen oder neue Projekte auf den Weg bringen. Ich möchte Sie im Folgenden stichpunktartig über die wichtigsten Ereignisse im Jahr 2023 informieren:
Verwaltung, Finanzen und Bürgerbeteiligung
Sicherheit
Bildung und Schule
Bauen und Infrastruktur
Landwirtschaft, Verkehr und Umwelt
Kultur und Gesellschaft
Tourismus, Sport und Erholung
Die hier genannten Projekte sind natürlich nicht vollständig. Eine ausführlichere Zusammenfassung der Projekte im Jahr 2023 finden Sie wie immer im Jahrbuch, das zum Neujahrsempfang 2024 erscheinen wird. Ich möchte mich an dieser Stelle zu allererst beim Gemeinderat für die stets konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte haben auch in diesem Jahr wieder unzählige Stunden zum Wohle unserer Gemeinde gewirkt und ihre Freizeit geopfert. Dafür gilt ihnen Dank und Anerkennung. Gleichermaßen möchte ich mich für die gute Arbeit der vielen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedanken. Nicht zuletzt gilt den vielen Ehrenamtlichen in den örtlichen Vereinen und Organisationen ein großes Dankeschön für ihren unermüdlichen Einsatz für unsere Gemeinde. Ihnen liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger danke ich schließlich für Ihre stete Unterstützung. Mit Ihrem Rückhalt können Gemeinderat und Bürgermeister zum Wohle dieser Gemeinde arbeiten und jedes Jahr aufs Neue die Gemeinde fortentwickeln und für die Zukunft rüsten. Ganz herzlichen Dank dafür. Ich verbleibe
mit den besten Grüßen
Ihr
Daniel Enzensperger
Bürgermeister
§ 13b Baugesetzbuch (BauGB) wurde erstmals 2017 in das Baugesetzbuch aufgenommen. Ziel des Bundesgesetzgebers war es, auf Grund der in ganz Deutschland angespannten Wohnraumsituation, den Kommunen ein Handlungsinstrument zur schnellen und vereinfachten Ausweisung von Bauland an die Hand zu geben. Nach dieser Vorschrift konnten die Gemeinden Bauland im baurechtlichen Außenbereich z. B. am Ortsrand, also angrenzend an eine bereits bestehende Bebauung, ausweisen, ohne dass es einer Umweltprüfung oder einer Änderung des Flächennutzungsplans bedurfte. Auch die sonstigen Verfahrensanforderungen waren reduziert. Viele Gemeinden haben hiervon Gebrauch gemacht, teilweise sogar aus meiner Sicht völlig übertrieben. Manch kleinere Gemeinde hatte deshalb mehrere Bauplanungen angestoßen, die zu einer starken Siedlungsentwicklung hätte führen können. Ich stand der neuen Vorschrift immer schon sehr skeptisch gegenüber. Nicht wegen der Verfahrensvereinfachungen, sondern weil ich der Meinung bin, ein Ort muss langsam wachsen. Mit einer Siedlungsentwicklung sind immer auch weitere Folgen verbunden, wie zum Beispiel die Zunahme von Betreuungsplätzen, Pflegeplätzen etc. Deshalb hat die Gemeinde Kressbronn a. B. von § 13b BauGB kaum Gebrauch gemacht. Wir haben das Bebauungsplanverfahren im Spitzgarten zur Beschleunigung auf Grundlage dieser Vorschrift durchgeführt und wollten nun in den Gewannen Moos/Maräzhalde ein kleines Baugebiet darüber entwickeln (Moos I). Das Bundesverwaltungsgericht hat nun § 13b BauGB für nicht mehr anwendbar erklärt, da die Vorschrift mit europäischem Recht unvereinbar sei. Nach der EU-Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (SUP-Richtlinie) hätte der Bundesgesetzgeber keine derartige Regelung verabschieden dürfen, die den Gemeinden die Umweltprüfung erlässt. Auch wenn die Rechtsprechung vielen Kommunen nun in die Parade fährt, Bebauungsplanverfahren wieder komplizierter, länger und teurer macht, trifft uns als Gemeinde dies nicht sonderlich hart. Das kleine Baugebiet im Spitzgarten ist bereits bebaut, das neue Baugebiet Moos I wird nun auf ein sogenannten Regelplanverfahren umgestellt. Mehr Konsequenzen hat die Entscheidung für uns daher aktuell nicht.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben hat die Fortschreibung des Regionalplans in ihrer Sitzung am 25. Juni 2021 beschlossen. Da für den Plan die Genehmigung des zuständigen Ministeriums erforderlich ist, wurde dieser anschließend dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen vorgelegt. Erst mit Schreiben vom 6. September 2023 wurde die Genehmigung erteilt. Dabei nahm das Ministerium jedoch einzelne Teile, die allerdings nicht die Gemeinde Kressbronn a. B. betrafen, aus der Genehmigung aus. Mithin musste der Regionalverband erneut über den Regionalplan in der nun geänderten Fassung beraten und fasste in seiner Sitzung am 25. Oktober 2023, die übrigens in der Kressbronner Festhalle stattfand, einen sogenannten Beitrittsbeschluss. Mit der Bekanntmachung der nun geänderten Fassung der Fortschreibung des Regionalplans tritt diese in Kraft und löst den bisherigen Plan von 1996 ab.
Für die Gemeinde Kressbronn a. B. ist mit dem neuen Plan eine Neuabgrenzung der regionalen Grünzüge verbunden. Regionale Grünzüge grenzen im Wesentlichen Siedlungsentwicklung von Landwirtschaft oder auch Naturschutz ab. Im Bereich des Bodan-Hotels und für das geplante Gewerbegebiet in den Gewannen Kapellenesch/Haslach wird der regionale Grünzug aufgehoben. Diesen Projekten steht daher der Regionalplan künftig nicht mehr entgegen. Gleichzeitig wurde der regionale Grünzug an anderen Stellen ausgeweitet. Im Zuge der Fortschreibung sind darüber hinaus auch die früheren Kiesabbaugebiete in der Gemeinde entfernt worden.
Wer zusätzlich zu den gelben Säcken, die man jährlich direkt geliefert bekommt, gelbe Säcke brauchte, der konnte diese bisher im Rathaus abholen. Im Rathaus gab es bislang eine zentrale Abholstelle, für den gelben Sack selbst war die Gemeinde allerdings nie zuständig. Ab dem 1. Januar 2024 wird EDEKA Esslinger in der Argenstraße die Aufgaben der Abholstelle für die Gemeinde übernehmen. Dies hat für die Bürgerinnen und Bürger den Vorteil, dass die Abholzeiten länger sind. Die Öffnungszeiten des Kressbronner Rathauses sind eingeschränkt, zum Beispiel ist das Rathaus mittwochs und samstags geschlossen. Auch hat der Edeka-Markt morgens früher und abends länger auf als das Rathaus. Mit der neuen Ausgabestelle werden also die Zeiten, in denen man einen gelben Sack bekommt, verlängert.
Ganz klar ja! Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde und bestimmt daher, ob und wie sich eine Gemeinde weiterentwickelt. Auch als einzelner Gemeinderat kann man dazu beitragen. Ich höre manchmal, dass die Gemeinderäte immer nur den Vorschlag der Verwaltung „abnicken“ würden. Und dass es wichtig sei, dass mal einer etwas dagegen sagt. Prinzipiell ist in einer Demokratie die Meinungsvielfalt wichtig. So ganz aus Prinzip kann ich das aber nicht stehen lassen. Es geht immer um eine konkrete Sache. Dabei muss jeder einzelne Gemeinderat bewerten, ob das richtig und gut oder falsch für die Gemeinde ist. Abnicken macht kein Gemeinderat, wer zustimmt, hält es auch für richtig. Und das ist nicht nur legitim, sondern notwendig. Bürgermeister und Verwaltung wollen auch das Beste für die Gemeinde. Die Vorschläge beruhen auf einer tiefen Sachkenntnis und vor allem einer sehr intensiven Beschäftigung mit der jeweiligen Materie. Die Gemeinderäte befassen sich ebenfalls – in ihrer Freizeit wohlgemerkt – intensiv damit und kennen deshalb auch immer alle Gründe für eine Entscheidung genau. Manchmal sind die Hintergründe für die allgemeine Öffentlichkeit leider nicht immer gleich erkennbar und manche Entscheidungen wirken daher unbegründet. Liest man sich in die Vorberichte zu den Gremiensitzungen tiefer ein oder kommt man mit den Verantwortungsträgern ins Gespräch, wird vieles schnell klarer. Auf der Kommunalebene gibt es übrigens ganz viele Themen und Beschlüsse, die völlig unpolitisch sind. Bei vielen Themen gibt es also oft nur eine sach- und fachgerechte Lösung. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass ca. 90 % aller Beschlüsse im Gemeinderat einstimmig ergehen. Der Gemeinderat hat bei diesen Themen aber dennoch eine wichtige Kontrollfunktion. Das kann durch Fragen oder auch Anregungen zum Ausdruck kommen. Bei politischen Themen hingegen spielt es eine ganz entscheidende Rolle, wie das Gremium besetzt ist und welche politische Ausrichtung der einzelne hat. Daraus können sich dann im Einzelfall durchaus unterschiedliche Mehrheiten bilden. Gelegentlich sind es dann auch nicht die Argumente der Verwaltung, sondern gerade die Aussagen von anderen Gemeinderäten, die Unentschiedene im Gremium für oder gegen eine Sache überzeugen. Man darf aber bei der Frage, ob man als einzelner Gemeinderat etwas bewirken kann, nicht nur die formellen Sitzungen betrachten. Gemeinderäte sind nah am Bürgermeister und der Verwaltung. Oftmals erreicht man als Gemeinderat außerhalb von Sitzungen durch Gespräche und individueller Überzeugungsarbeit mehr. In einer Sitzung sind die meisten Dinge sowieso entweder schon vorbesprochen oder die Zeit drängt und Änderungen sind schwieriger umzusetzen. Jeder Gemeinderat kann also etwas bewirken. Ich würde sogar behaupten, dass mir zu jedem der aktuellen Gemeinderäte oder auch früheren Gemeinderäten etwas einfallen würde, was er oder sie speziell erreicht hat. Insgesamt muss man also deutlich betonen, dass die positive Entwicklung unserer Gemeinde in den letzten Jahrzehnten nicht allein von Bürgermeistern oder Verwaltungsmitarbeitern, sondern gemeinsam mit Gemeinderäten und allen Bürgerinnen und Bürgern bewirkt wurde.
Ziel der Gemeinde Kressbronn a. B. ist es, so viel Strom zu erzeugen, wie in den kommenden Jahren verbraucht wird, also Strom autark zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es nicht notwendig, die kommunalen Dächer komplett mit PV-Anlagen auszurüsten. Für die kommunalen Dächer wurde im Vorfeld ein Nutzungsprofil erstellt und analysiert, wie viel Strom heute und in den kommenden Jahren in den jeweiligen Gebäuden verbraucht wird. Um die Stromautarkie so wirtschaftlich wie möglich zu erreichen, hat sich die Gemeinde für die Überschusseinspeisung entschieden, d. h. vorrangig wird der produzierte Strom selbst verbraucht und lediglich der überschüssige Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die Stromerzeugung mit den einzelnen Dach-Photovoltaik-Anlagen ist also auf den zukünftigen Strombedarf des jeweiligen kommunalen Gebäudes ausgelegt. Wenn man die ganzen Dachflächen mit PV-Anlagen ausstatten würde, wären die Anlagen zu groß, zu teuer und daher unwirtschaftlich. Mit den gewählten PV-Anlagen stellen wir sicher, dass wir unser Ziel der Stromautarkie mit so wenig finanziellem Aufwand wie möglich erreichen.
Die Gemeindeverwaltung hat zwei Organe: den Gemeinderat und den Bürgermeister. Der Gemeinderat ist kein Parlament (Legislative), sondern gehört zur ausführenden Gewalt (Exekutive). Er beschließt keine Gesetze, sondern kümmert sich um Verwaltungsaufgaben. Allerdings kann er die von ihm getroffenen Beschlüsse nicht selbst umsetzen. Das wiederum ist Aufgabe des Bürgermeisters. Der hat einerseits eigene Befugnisse bzw. Zuständigkeiten, muss andererseits aber Beschlüsse des Gemeinderates umsetzen und ist dabei an die Weisungen gebunden. In Gemeinden ab ca. 500 Einwohnern werden ihm Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Seite gestellt. Je größer eine Gemeinde ist und umso mehr Aufgaben es gibt, desto mehr Mitarbeiter benötigt man. Die Mitarbeiter gehören dabei zum Gemeindeorgan „Bürgermeister“ und unterliegen dessen Weisungen und Aufsicht. Zur besseren Aufgabenwahrnehmung wird die Verwaltung in Ämter und Aufgaben strukturiert. Als Chef der gesamten Verwaltung delegiert der Bürgermeister Tätigkeiten und Entscheidungen an die Ämter und gibt die Richtung vor. Ich habe zum Beispiel von meinem Delegationsrecht sehr starken Gebrauch gemacht, gleichzeitig aber auch die Richtung klar vorgegeben. Das beschleunigt die Prozesse ungemein.
In der Gemeindeverwaltung Kressbronn a. B. gibt es derzeit sechs Ämter: Bürgermeisteramt, Hauptamt, Standesamt, Amt für Gemeindefinanzen, Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen sowie das Amt für Tourismus, Kultur und Marketing. Die Ämter sind wiederum in Sachgebiete aufgeteilt. Ämter und Sachgebiete haben jeweils eine Amts- bzw. Sachgebietsleitung.
Das höre ich immer wieder. Bürgerinnen und Bürger sind mit der Arbeit der politischen Parteien oder der politischen Vertreterinnen und Vertreter nicht einverstanden und drücken ihren Protest dann dadurch aus, dass sie nicht zum Wählen gehen. Ich halte das schon deshalb für nicht glücklich, weil man mit dieser Einstellung jegliches Druckmittel als Bürger aus der Hand gibt. In Deutschland gibt es ein Wahlrecht, aber keine Wahlpflicht. Dies bedeutet, dass jeder das Recht hat, an einer Wahl teilzunehmen, aber nicht muss. Eine Demokratie lebt allerdings davon, dass die darin lebenden Menschen sich an der politischen Willensbildung beteiligen. In unserer repräsentativen Demokratie ist vorgesehen, dass die Bürgerinnen und Bürger Abgeordnete oder Vertreter wählen und in der Regel nicht selbst über Sachfragen entscheiden. Gleichgesinnte organisieren sich dabei in Parteien oder auf kommunaler Ebene auch in Wählervereinigungen. Das hat den Vorteil, dass man bei der politischen Willensbildung gemeinsam diskutieren und Positionen formulieren kann. Parteien stellen dann vor Wahlen ein Wahlprogramm auf. Man weiß dann auch ungefähr, wofür die jeweils zu wählenden Personen, die auf einer Parteiliste antreten, zumindest im Grundsatz stehen. Nach der Wahl kommt es dann aber oft dazu, dass zwei oder sogar mehrere Parteien miteinander regieren müssen, obwohl sie teilweise stark unterschiedliche Auffassungen haben. In der politischen Praxis werden dann entweder Kompromisse geschlossen oder man gibt in den Koalitionsverhandlungen bei einem Thema nach, um dafür bei einem anderen Thema sich durchsetzen zu können. Beides führt dann meist beim Wähler zu der Einschätzung, dass die gewählte Partei nicht (ausschließlich) das macht, was sie versprochen hat oder sogar das Gegenteil tut. Der Eindruck ist nachvollziehbar. Ohne diesen Verhandlungsprozess zwischen den Parteien kämen aber keine Regierungen mehr zu Stande, da eine Einparteienregierung stets eine Mehrheit über 50 % benötigen würde, was sehr unwahrscheinlich geworden ist. Aber mal ehrlich, ich stelle auch fest, dass die Erwartungshaltung an die Politik oft völlig unrealistisch und sogar überzogen ist. Jeder Mensch ist ein Individuum und hat seine eigenen Meinungen und Ansichten. Man kann nicht erwarten, dass in einem Staat, der sich aus Millionen Menschen zusammensetzt, alles so läuft, wie man es sich vorstellt. Es ist unmöglich, dass in einer Demokratie – in anderen Herrschaftsformen noch weniger – alle mit allen politischen Entscheidungen zufrieden sind. Ich habe die Politik schon immer so betrachtet, dass es darum geht, das System an den entscheidenden Stellen weiterzuentwickeln. Man darf dabei auch nie ausschließlich auf einzelne Themen oder Sachfragen blicken, sondern muss stets das große Ganze und eine Grundrichtung im Blick haben. Wählen sollte man dann die Partei/Liste, deren Ideen und Ansichten man für richtig oder zumindest am besten hält. Wer aber gar nicht zum Wählen geht, der drückt nur aus, dass es ihm völlig egal ist, wie sich das Land weiterentwickelt. Protest ist das nicht. Protest bedeutet nämlich, dass man etwas entgegensetzt. Nichtwählen ist hingegen Gleichgültigkeit. Gleichgültig kann man sein, dann darf man sich aber auch nicht beschweren.
Bei jeder Gemeinderatswahl treten die Kandidatinnen und Kandidaten auf Listen der örtlichen Parteien oder Wählervereinigungen an. Wer auf der gleichen Liste steht, ist in der Regel ähnlich- oder gleichgesinnt in seiner politischen Grundüberzeugung. Die Vertreterinnen und Vertreter, die dann in den Gemeinderat gewählt werden, bilden anschließend üblicherweise eine Fraktion. Darunter versteht man also einen Zusammenschluss von Gemeinderäten derselben Partei oder Wählervereinigung. Fraktionen sind aber nicht nur ein loser Zusammenschluss, sie dienen in ihrer eigentlichen Funktion einem gemeinsamen Auftreten und vor allem der Arbeitsteilung. Gerade die Arbeitsteilung ist von großem Vorteil, weil im Gemeinderat oder auch in der Politik allgemein, sich nicht jeder mit jedem Thema immer gleich gut auskennen kann. In der Fraktionsarbeit werden die Themenbereiche auf die Fraktionsmitglieder aufgeteilt. Normalerweise bestimmt man für jeden Themenbereich einen sogenannten Berichterstatter. Das ist in der Regel derjenige, der sich am besten damit auskennt oder sich besonders tief in die Materie einarbeiten möchte. Dieser hat die Aufgabe, alle eingehenden Tagesordnungspunkte zu seinem Themenbereich vorzubereiten und bei der nächsten Fraktionssitzung vorzustellen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abzugeben. In der gemeinsamen Fraktionssitzung wird dann diskutiert und eine Position der Fraktion zum Thema festgelegt. Das kann durchaus auch mal kontrovers sein. Nach dem Grundprinzip der Fraktionsarbeit wird dann eigentlich bei unterschiedlichen Auffassungen intern abgestimmt und die Mehrheitsmeinung anschließend auch von denjenigen mitgetragen, die eine andere Meinung vertreten haben. So jedenfalls die Theorie. Auf Bundes-, Landes- und Kreisebene erfolgt das auch noch so. In den Gemeinde- und Stadträten hat sich das in den letzten Jahrzehnten geändert. Die einzelnen Gemeinderäte sahen sich zunehmend dem Vorwurf aus der Bürgerschaft ausgesetzt, sich einer Fraktionsmeinung zu unterwerfen. Und für den Bürger scheint die Gemeinderatswahl eine Personenwahl zu sein, obwohl sie das strenggenommen als Verhältniswahl eigentlich gar nicht ist. Deshalb kommt es heute ganz oft vor, was früher nur eine absolute Ausnahme war, dass Fraktionsmitglieder unterschiedlich abstimmen. Dabei ist eine funktionierende Fraktionsarbeit im politischen Willensbildungsprozess ein nicht zu unterschätzender Einflussfaktor. Das ist in einer Demokratie immer so: wenn man sich zusammenschließt, ist man gemeinsam immer stärker. Sich zusammenzuschließen bedeutet aber zwangsläufig, Kompromisse zu machen. Das ist und bleibt ein Grundprinzip der Demokratie.
Die Gemeinde hat zur Erschließung des Baugebietes Bachtobel die Tettnanger Straße neugestaltet. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auf der Westseite ein neuer Geh- und Radweg angelegt. Der Einmündungsbereich der Tettnanger Straße in die Friedrichshafener Straße war ursprünglich so gestaltet, dass zwei Sattelzüge ohne abzuwarten oder zurückzustoßen auf der Fahrbahn nicht aneinander vorbeikommen konnten. Ziel der Planung war es daher, diesen Umstand zu ändern. Darauf wurde von vielen Seiten bei der Planung hingewiesen, unter anderem von Gemeinderäten und der Gemeindeverwaltung. Nach Abschluss der Asphaltierungsmaßnahmen hat sich nun durch einen Praxisversuch herausgestellt, dass das Problem durch die neue Planung nicht gelöst wurde. Die Sanierungsmaßnahme muss nun an dieser Stelle korrigiert bzw. ergänzt werden. Es ist daher vorgesehen, die Fahrbahn zu verbreitern, den Gehweg weiter nach Westen zu verlegen und etwas zu verschmälern. Die Korrekturmaßnahme soll voraussichtlich im Spätherbst erfolgen. Gleichzeitig wird geprüft, wer für die Fehlplanung verantwortlich ist und für den Schaden aufzukommen hat. In der nächsten Gemeinderatssitzung am 27.09.2023 wird der Gemeinderat über den Sachverhalt umfassend informiert. Auf dem Sitzungsportal, das für die Öffentlichkeit freigeschaltet ist, können die entsprechenden Sitzungsunterlagen bereits eine Woche vor der Sitzung abgerufen werden.
Die Gemeinde hat zur Erschließung des Baugebietes Bachtobel die Tettnanger Straße neugestaltet. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auf der Westseite ein neuer Geh- und Radweg angelegt. Der Einmündungsbereich der Tettnanger Straße in die Friedrichshafener Straße war ursprünglich so gestaltet, dass zwei Sattelzüge ohne abzuwarten oder zurückzustoßen auf der Fahrbahn nicht aneinander vorbeikommen konnten. Ziel der Planung war es daher, diesen Umstand zu ändern. Darauf wurde von vielen Seiten bei der Planung hingewiesen, unter anderem von Gemeinderäten und der Gemeindeverwaltung. Nach Abschluss der Asphaltierungsmaßnahmen hat sich nun durch einen Praxisversuch herausgestellt, dass das Problem durch die neue Planung nicht gelöst wurde. Die Sanierungsmaßnahme muss nun an dieser Stelle korrigiert bzw. ergänzt werden. Es ist daher vorgesehen, die Fahrbahn zu verbreitern, den Gehweg weiter nach Westen zu verlegen und etwas zu verschmälern. Die Korrekturmaßnahme soll voraussichtlich im Spätherbst erfolgen. Gleichzeitig wird geprüft, wer für die Fehlplanung verantwortlich ist und für den Schaden aufzukommen hat. In der nächsten Gemeinderatssitzung am 27.09.2023 wird der Gemeinderat über den Sachverhalt umfassend informiert. Auf dem Sitzungsportal, das für die Öffentlichkeit freigeschaltet ist, können die entsprechenden Sitzungsunterlagen bereits eine Woche vor der Sitzung abgerufen werden.
Ja, das stimmt. Wir haben dazu sogar schon bereits zwei Anläufe unternommen. Leider ist es uns beide Male trotz größter Bemühungen nicht gelungen. Gastronomien sind für das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde wichtig. Sie sind ein Treffpunkt für viele Menschen, ganz egal ob Jung oder Alt. Das Seestüble gehört wie die Havanna Bar oder früher das Bistro 08 zu den beliebten Gastronomien mit Bar-Charakter. Da kann man auch abends zu späterer Stunde noch hingehen. Die Bedeutung solcher Treffpunkte für die Menschen im Ort ist nicht zu unterschätzen. Dem Gemeinderat und mir ist es deshalb wichtig, dass solche Gastronomiebetriebe erhalten bleiben. Als das Gebäude zum Verkauf stand, hat die Gemeinde darum auch mitgeboten. Preislich konnten wir uns aber nicht durchsetzen. Wir haben aber schon bald danach mit dem neuen Eigentümer Verhandlungen aufgenommen. Diese Verhandlungen sind allerdings nach fast einem Jahr Dauer erfolglos geblieben. Mir ist aber wichtig zu betonen, dass wir alles für uns Verantwortbare versucht haben. Über einen Bebauungsplan werden wir nun zumindest festschreiben, dass das Gebäude im Erdgeschoss gewerblich genutzt werden muss. Eine Gastronomieeinheit können wir aber leider nicht vorschreiben, das ist rechtlich nicht möglich. Bei einem Neubau ist eine Gastronomieeinheit auch wirtschaftlich kaum mehr darstellbar, deshalb ist nach aktuellem Stand nicht damit zu rechnen, dass im Falle des Abrisses wieder eine Bar dort entstehen wird. Wann das Gebäude abgerissen wird, wissen wir nicht. Es bleibt zu hoffen, dass der Status quo und damit auch das Seestüble so lange wie möglich so erhalten bleiben können.
Übrigens: Wir wollten auch damals das Areal um das Bistro 08 erwerben. Auch mit dem Ziel, das Pachtobjekt als Bar bzw. Gastronomie zu erhalten. Leider haben wir vom Verkauf zu spät erfahren und konnten daher nicht mehr mitbieten. Auf das Vorkaufsrecht hatten wir mit Blick auf den hohen Kaufpreis verzichtet und auch deshalb, weil der damalige Investor uns deutlich und glaubwürdig signalisiert hatte, dass er die Gastronomieeinheit beibehalten wolle. Wir haben das dann im Rahmen des Durchführungsvertrages des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dem neuen Investor, es gab damals einen Investorenwechsel, auferlegt. Das war aber ein Sonderfall und dem Umstand geschuldet, dass dort bereits schon ein sehr enger Bebauungsplan bestand. Durch die Erweiterung der Bebauungsmöglichkeiten konnten wir andere öffentliche Interessen wie die Gastronomieeinheit, Satteldach statt Flachdach oder auch den Erwerb von Gehwegflächen vertraglich durchsetzen. Leider können wir aber den tatsächlichen Betrieb nicht erzwingen, was natürlich auch ohne Pächter schwierig ist. Deshalb steht die Gastronomieeinheit im neuen Gebäude heute immer noch leer. Das ist natürlich schade.
Auf Grund des Engpasses bei der Anzahl der Betreuungsplätze muss die Gemeinde nach fairen und transparenten Kriterien entscheiden, welche Kinder den von den Eltern gewünschten Betreuungsumfang erhalten und welche nicht. Dafür gibt es theoretisch mehrere Möglichkeiten: man könnte nach Alter, Beschäftigungsumfang der Eltern oder auch nach Verfügbarkeit anderer Betreuungsmöglichkeiten entscheiden. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat sich in ihren Betreuungsplatzvergaberichtlinien dazu entschieden, ausschließlich das Alter der Kinder zu berücksichtigen. Priorität haben also Kinder, die älter sind. Nach unserer Auffassung ist dies das gerechteste Beurteilungskriterium. Warum berücksichtigt die Gemeinde nicht den Beschäftigungsumfang der Eltern? Das hat folgende Gründe:
1. Ist die Kinderbetreuung nicht eine bloße Aufsicht über die Kinder. Hier wird wichtige Bildungsarbeit geleistet. Die Kinderbetreuung dient gerade auch dazu, dem Kind die Einbindung in das soziale Gefüge mit anderen Kindern zu ermöglichen. Es ist nachgewiesen, dass Kinder beim Kontakt mit anderen Kindern ihre sprachlichen Fähigkeiten schneller entwickeln. Deshalb steht das Kind bei der Betreuungsplatzvergabe im Fokus und nicht die Eltern, deren Status oder deren Beschäftigungsumfang. Mithin ist es auch gerechtfertigt, einem Kind einen Betreuungsplatz zu geben, wenn die Eltern einen geringeren Beschäftigungsumfang haben als andere oder über alternative Betreuungsmöglichkeiten wie Großeltern verfügen.
2. Ältere Kinder haben einen größeren Bildungs- und Förderbedarf, deshalb ist es auch gerechtfertigt, diese prioritär in die Betreuung zu nehmen. 3. Eine Berücksichtigung der Berufstätigkeit der Eltern ist eine Momentaufnahme. Der Beschäftigungsumfang kann sich jederzeit ändern und ist daher nicht praktikabel, um daran bei der Betreuungsplatzvergabe gerecht anzuknüpfen.
Die Bereitstellung von Plätzen für die Kinderbetreuung ist eine öffentliche Aufgabe. Daher betreibt die Gemeinde mehrere Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Anzahl der Betreuungsplätze bestimmt sich nach den vorhandenen Räumen und vor allem an dem für die Betreuung erforderlichen Personal. Sowohl für die Ausweisung von Betreuungsräumen als auch für das einzusetzende Personal gibt es sehr strenge Vorschriften des Kommunalverbands für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg, um höchste Qualitätsanforderungen in der Kinderbetreuung zu sichern. Zum Beispiel gibt es genaue Vorschriften, wie Kinderbetreuungseinrichtungen gebaut oder ausgestattet sein müssen. Auch das Personal muss dafür ausgebildet sein. Die Gemeinde ist an diese Qualitätsstandards gebunden. Da es also strenge Voraussetzungen gibt, unter welchen Voraussetzungen ein Kinderbetreuungsplatz angeboten werden darf und die Gemeinde diese Voraussetzungen erfüllen muss, kann es bei schnellem und starkem Ansteigen der zu betreuenden Kinder zu Engpässen in der Betreuung kommen. Dies ist gerade bundesweit der Fall. In dieser Situation befindet sich die Gemeinde natürlich ständig in Überlegungen, wie kurzfristig weitere Betreuungsplätze geschaffen werden können. Allerdings ist die kurzfristige Schaffung weiterer Betreuungsplätze trotz größter Anstrengungen nicht immer möglich, weshalb es dann bei der Betreuungsplatzvergabe zu einer Auswahl kommen muss, wer einen Betreuungsplatz erhält und wer nicht. Die Gemeinde hat sich allerdings dazu entschieden, nicht (wenigen) Kindern bzw. Eltern einen Betreuungsplatz ganz zu verwehren, sondern stattdessen (mehreren) einen reduzierten Betreuungsumfang anzubieten. Hierin verwirklicht sich für uns das Grundprinzip der Solidarität in unserer Gesellschaft. Wir möchten, dass möglichst alle Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen können. Dafür müssen aber einige Eltern auch in Kauf nehmen, dass die Betreuungsleistungen nicht im gewünschten und damit in einem reduzierten Umfang erfolgen. Als Gemeinde haben wir vollstes Verständnis dafür, dass dies für einige Eltern erhebliche Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedeutet. Bitte haben Sie aber auch Verständnis dafür, dass wir als Gemeinde alles Mögliche in Bewegung gesetzt haben, um so viel wie möglich Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Wir arbeiten weiter intensiv daran, über die Qualitätsstandards dürfen wir uns aber nicht hinwegsetzen. Denn eines steht für uns auch weiterhin an oberster Stelle: die Kinder unserer Gemeinde müssen professionell und mit höchster Qualität betreut werden.
Derzeit hört man bundesweit, dass es einen Mangel an pädagogischen Fachkräften gibt. Dieser führt automatisch auch dazu, dass nicht ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden können. Die Gründe für den Mangel liegen allerdings nicht am demografischen Wandel, denn so viele Erzieherinnen und Erzieher wie sich momentan im aktiven Dienst befinden, gab es noch nie. Gleichzeitig ist auch die Anzahl der Kinder insgesamt nicht wirklich gestiegen. Der Grund liegt im gesetzlichen Rechtsanspruch auf Betreuung und der erheblich gestiegenen tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuungsplätze. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Betreuungsplätze geschaffen, die es zuvor nicht gab. Dafür wurden viele pädagogische Fachkräfte neu eingestellt. Deutschlandweit gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2012 noch ca. 468.000 pädagogische Fachkräfte. 2022 hat sich die Anzahl bereits auf 731.000 Erzieherinnen und Erzieher erhöht. Das ist eine Zunahme um rund 56 %. Der hohe Bedarf hat bereits dazu geführt, dass deutlich mehr Erzieherinnen und Erzieher eingestellt worden sind. Der Personalmarkt ist deshalb leer. Die Kommunen haben daher auch ihre Ausbildungskapazitäten stark erhöht. Weiterqualifikationsmöglichkeiten für Quereinsteiger wurden geschaffen. Letztlich wurde vor einigen Jahren auch das Gehaltsgefüge deutlich angepasst. Das Einstiegsgehalt einer pädagogischen Fachkraft beträgt nach der Entgeltgruppe 8a (SuE) TVöD bundesweit aktuell 3.142,47 € und ab dem 1. März 2024 ca. 3.526,31 € brutto. Die Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher sind also nicht schlecht. Allerdings sind wir gesellschaftlich an dem Punkt angelangt, dass ohne eine Zunahme der Gesamtbevölkerung nicht mehr Menschen dazu bewegt werden können, den Beruf zu erlernen. Nicht jeder eignet sich für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers. Nicht jeder möchte den Beruf erlernen, egal, wie attraktiv Gehalt oder Arbeitsbedingungen sind. Es bleibt daher auch künftig schwierig, mehr Fachkräfte zu gewinnen. Die Gemeinde schöpft schon alle denkbaren Möglichkeiten aus. Über Werbung auf Homepage, in der Zeitung und im Kino suchen wir neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bislang ist uns das auch ganz gut gelungen. Als Arbeitgeberin ist die Gemeinde nach wie vor sehr attraktiv. Aber die Konkurrenz ist und bleibt groß.
Das sogenannte Gendern oder auch Gendering ist inzwischen sehr populär geworden. Es polarisiert die Gesellschaft aber auch sehr stark. Unter Gendern versteht man eine geschlechtergerechte Sprache, je nach Ausprägung auch unter Berücksichtigung aller denkbaren Geschlechtsmerkmale. Gegendert wird meist durch ein Binnensternchen (Asterisk), Binnendoppelpunkt oder andere Zeichen (z. B. Bürger*innen, Bürger:innen). Durch diese Wortkombination sollen alle Geschlechter, auch zwischengeschlechtliche, diverse oder undefinierbare Geschlechter erfasst sein und sich angesprochen fühlen. Von einer offiziellen oder amtlichen Stelle wurde diese Schreibweise bislang nicht zugelassen oder befürwortet. Offizielle Stelle für Fragen der deutschen Rechtschreibung im deutschsprachigen Raum ist der Rat der deutschen Rechtschreibung. Er wurde von mehreren deutschsprachigen Ländern und Regionen ganz offiziell als zwischenstaatliches Gremium damit betraut, „die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf Grundlage des orthografischen Regelwerks im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln. Der Rat ist somit die maßgebende Instanz in Fragen der deutschen Rechtschreibung und gibt mit dem amtlichen Regelwerk das Referenzwerk für die deutsche Rechtschreibung heraus“. Dem Rat gehören 41 fachkundige Mitglieder aus allen deutschsprachigen Ländern und Regionen an. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat nach mehrmaligen Entscheidungen immer wieder bekräftigt, dass er die Berücksichtigung der Geschlechter in der Sprache als gesellschaftliche Aufgabe sehe und dies der praktischen Sprachanwendung überlassen sein müsse. Er betont dabei aber, dass die Aufnahme und Verwendung von Gendersternchen, Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Formen im Wortinneren in das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung nicht empfohlen wird. Anders ausgedrückt stellt der Rat der deutschen Rechtschreibung damit klar, dass die zusätzliche Aufnahme der weiblichen Form, wo sachgerecht (dazu gleich), sinnvoll ist und auch der deutschen Rechtschreibung entspricht.
Im Zuge der Rechtschreibreform von 1996 haben Bund (1999) und Länder (Baden-Württemberg: 2005) durch Erlasse an ihre Verwaltungen und damit alle öffentlichen Stellen im Bundesgebiet geregelt, dass die neue deutsche Rechtschreibung für den amtlichen Schriftverkehr eingeführt wird und damit von allen Stellen der öffentlichen Verwaltung zu beachten ist. Damit gilt für die Gemeinde die amtliche deutsche Rechtschreibung. Daran hält sich die Gemeinde ausnahmslos. Als Bürgermeister habe ich dies nochmals gegenüber allen Bediensteten der Gemeinde betont und klargestellt, dass die Verwendung von Gendersternchen, Doppelpunkt oder ähnlichem nicht zugelassen ist. Gleichzeitig habe ich darum gebeten, dass im Schriftverkehr der Gemeinde künftig die weibliche Form durch Hinzufügung in der Verbindung mit dem Wort „und“ (z. B. Bürgerinnen und Bürger) mitaufgenommen und berücksichtigt wird, wo dies grammatikalisch korrekt ist.
Neben dem bestehenden EDEA-Markt in der Argenstraße ist geplant, ein Drogeriefachgeschäft neu anzusiedeln. Dazu ist allerdings die Änderung des dort bestehenden Bebauungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2022 beschlossen, hierzu ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Seither hat man davon allerdings nichts mehr gehört, da der Investor überlegt hatte, eine größere Lösung anzustreben und eine zusätzliche Fläche in die Planungen einzubeziehen. Diese Überlegung musste jedoch zwischenzeitlich wieder verworfen werden, sodass die Planungen für die bisherige Lösung weitergeführt werden konnten. Voraussichtlich wird das Projekt im Herbst wieder auf der Tagesordnung des Gemeinderates stehen, damit die Bauleitplanung fortgeführt werden kann. Eine Umsetzung des Drogeriemarktes in Form der Baufertigstellung ist wahrscheinlich erst in den Jahren 2026/2027 realistisch.
Im Baugebiet Bachtobel zwischen der Tettnanger und der Friedrichshafener Straße sollen neben öffentlichen Einrichtungen und Mehrfamilienhäusern auch 24 Reihenhausgrundstücke entstehen. Diese werden derzeit über ein Vergabeverfahren an interessierte Privatpersonen vergeben. Die Vergabe erfolgt in vier Tranchen. In den ersten beiden Tranchen wurden bereits insgesamt acht Bauplätze vergeben. In den nächsten zwei Tranchen werden jeweils noch weitere acht Bauplätze, also insgesamt 16 Bauplätze verkauft. Bisher wurde bei der ersten Tranche das Einheimischenmodell und bei der zweiten Tranche das sozialmodifizierte Festpreisverfahren angewandt. Ziel war es herauszufinden, mit welchem Verfahren die Ziele der Gemeinde am besten umgesetzt werden können. Bei beiden Vergabemodellen werden Punkte für Sozialkriterien vergeben, zum Beispiel, wenn die Bewerberinnen und Bewerber verheiratet sind oder für jedes Kind. Beim Einheimischenmodell erhalten Bewerberinnen und Bewerber, die in Kressbronn a. B. wohnen, zusätzliche Punkte. Dafür müssen sie allerdings dann auch Einkommens- und Vermögensgrenzen einhalten. Das fordert das Europarecht, da nur bei Einkommens- und Vermögensgrenzen eine Besserstellung der Einheimischen aus sozialen Gründen gerechtfertigt ist. Leider gilt das nur für aktuell in Kressbronn a. B. Wohnende. Personen mit früherem Wohnsitz dürfen nicht begünstigt werden, das lässt das Europarecht nicht zu. Die Anwendung dieser beiden Vergabeverfahren führte jedenfalls in der ersten Tranche dazu, dass im Einheimischenmodell zwar insgesamt weniger Bewerbungen abgegeben wurden, aber die Kressbronnerinnen und Kressbronner auf den vorderen Ranglistenplätzen landeten. In der ersten Tranche im Einheimischenmodell gingen daher alle Bauplätze an Kressbronnerinnen und Kressbronner. Dagegen gingen die Bauplätze, die im sozialmodifizierten Festpreisverfahren vergeben wurden, ausschließlich an Auswärtige. Bewerberinnen und Bewerber aus Kressbronn a. B. haben beim Einheimischenmodell trotz Einkommens- und Vermögensgrenzen einen deutlichen Vorteil. Dies gilt auch für (noch) kinderlose Bewerberinnen und Bewerber.
Da es der Gemeinde sehr wichtig ist, dass die Bauplätze an Kressbronnerinnen und Kressbronner gehen, hat die Verwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Tranchen 3 und 4 wieder nach dem Einheimischenmodell zu vergeben. Der Gemeinderat hat dies nun einstimmig so beschlossen. Die Bewerbungsfrist für die dritte Tranche beginnt voraussichtlich Anfang Juli. Auch Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits in den letzten Tranchen beworben haben, jedoch nicht zum Zug gekommen sind, haben jetzt noch einmal die Chance auf einen Bauplatz. Also: Bewerben Sie sich!
Die Gemeinde Kressbronn a. B. arbeitet derzeit an der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für den Ort. Das Konzept analysiert die Energieverbräuche in der Gemeinde und arbeitet ganzheitliche Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes aus. Es befasst sich mit den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr. Es ist vorgesehen, die ersten Teile des Klimaschutzkonzeptes am 28. Juni 2023 in den Gemeinderat einzubringen. Nach der Sommerpause soll das Konzept in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden. Die dabei eingehenden Anregungen werden dann geprüft und gegebenenfalls in das Konzept integriert. Letztlich wird das Konzept durch den Gemeinderat beschlossen. Danach erfolgt eine schrittweise Umsetzung des Konzeptes.
Ja, man mag es kaum glauben, Kressbronn a. B. ist gewachsen. Glauben Sie nicht? Ist aber so. Naja, gewachsen ist natürlich relativ. Mit Geologie hat es wohl auch nichts zu tun. Eher mit Mathematik. Die Gemeinde plant doch ein neues Baugebiet Moos I angrenzend an die Gattnauer Straße und den Moosweg. Dazu haben wir Grundstücke angekauft. Natürlich werden die in diesem Zusammenhang dann auch vermessen. Jetzt hat man uns doch glatt mehr angedreht, als wir eigentlich haben wollten. Versteckt natürlich. 410 m² wollte man uns heimlich unterschieben und wir hätten es fast nicht gemerkt. Wären da nicht die fleißigen Vermessungsingenieure, die halt immer alles ganz genau nehmen. Also heutzutage jedenfalls. Die haben festgestellt, dass die angekauften Grundstücke in Wahrheit größer sind als im Grundbuch und Liegenschaftskataster vermerkt. Da hatte es dann früher einer doch nicht so genau genommen. Oder wollte man nur Grundsteuern sparen? Tja, das wird man wohl nie herausfinden. Fakt ist jedenfalls, dass die Gemeinde Kressbronn a. B. jetzt nicht mehr 20.425.537 m², sondern sage und schreibe 20.425.947 m² groß ist. Das ist doch der Hammer! Damit ist definitiv der Einflussbereich der Gemeinde größer geworden. Erste Stimmen fordern schon, die Gemeinde zur großen Kreisstadt erklären zu lassen. Aber das wird wohl schwierig. Dafür ist nämlich nur die Einwohnerzahl maßgeblich. Und von 20.000 Einwohner sind wir mit knapp 9.000 halt doch noch weit entfernt. Bleiben wir doch einfach eine beschauliche, heimelige und bodenständige kleine Gemeinde.
Der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss zur Renaturierung des Kressbronner Seeufers im Bereich zwischen Landesgrenze und Bodan-Werft ist eine Maßnahme des Landes Baden-Württemberg. Planende und ausführende Behörde ist das Regierungspräsidium Tübingen. Da das Projekt einer großen öffentlichen Aufmerksamkeit unterliegt, hat das Regierungspräsidium vor einigen Jahren auf seiner Homepage eine eigene Seite zur Uferrenaturierung eingerichtet. Auf dieser kann man sich über die Maßnahme umfassend informieren und erhält stets den aktuellen Sachstand präsentiert. Um auf die Seite zu gelangen können Sie entweder www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/uferkressbronn/ eingeben oder Sie gehen auf die Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. und werden bei den aktuellen kommunalen Projekten im Abschnitt „Straßen und Infrastruktur“ direkt weitergeleitet.
Die Gemeinden Kressbronn a. B. und Langenargen betreiben zur Reinigung des Abwassers eine gemeinsame Kläranlage im Eichert auf der Gemarkung Kressbronn a. B. Zu diesem Zweck haben die beiden Gemeinden 1963 einen Zweckverband gegründet. Offiziell trägt dieser den Namen „Zweckverband Abwasserreinigung Kressbronn a. B.-Langenargen“, in Kurzform hat sich der Begriff „Abwasserzweckverband“ durchgesetzt. Neben dem Betrieb der Kläranlage wurden dem Zweckverband inzwischen auch weitere Aufgaben übertragen. So kümmert sich der Verband auch um die Unterhaltung der Abwasserpumpwerke, Regenüberlaufbecken oder seit letztem Jahr der Ortskanalisationen der beiden Gemeinden. Man hat also alle mit Abwasser verbundenen Aufgaben inzwischen dem Zweckverband zugewiesen, da dort dann entsprechendes Fachpersonal gebündelt werden kann. Verwaltet wird der Abwasserzweckverband durch einen Verbandsvorsitzenden (derzeit Bürgermeister Daniel Enzensperger), dessen Stellvertreter (derzeit Bürgermeister Ole Münder) und eine Verbandsverwaltung. Die Verbandsverwaltung wird durch die Gemeinde Kressbronn a. B. bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrgenommen. Die Geschäftsführung liegt beim Kressbronner Kämmerer Matthias Käppeler. Nur das technische Personal der Kläranlage ist direkt beim Zweckverband angestellt. Hauptorgan des Zweckverbands ist eine Verbandsversammlung, in der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinderäte der beiden Gemeinden die politischen Leitlinien für die Entwicklung des Verbands vorgeben.
Die Stadt Tettnang betreibt angrenzend an das Verbandsgebiet des Abwasserzweckverbands in Apflau eine Kläranlage für die Ortschaft Langnau bzw. das Argental. Die Kläranlage ist modernisierungsbedürftig. Deshalb hat die Stadt ein Gutachten mit dem Ziel anfertigen lassen, die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung einem Anschluss an bestehende Kläranlagen gegenüberzustellen. Dabei hat sich ergeben, dass ein Anschluss des Einzugsbereichs der Kläranlage Apflau an den Abwasserzweckverband Kressbronn a. B.-Langenagen sinnvoller und wirtschaftlicher ist als eine Modernisierung der Kläranlage Apflau oder einen Anschluss an die Kläranlage Eriskirch. Nach zahlreichen Gesprächen und Verhandlungen haben deshalb nun die Gremien aller Gemeinden beschlossen, dass die Stadt Tettnang in den Abwasserzweckverband der Gemeinden Kressbronn a. B. und Langenargen aufgenommen wird. In den kommenden Jahren wird der Verband daher mit der Stadt Tettnang ein neues Mitglied erhalten und größer werden.
Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises und die Vertretung der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises. Auf der Gemeindeebene entspricht dem Kreistag der Gemeinderat. Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat zuständig ist. Die Gemeinde Kressbronn a. B. gehört zum Bodenseekreis. Der Bodenseekreis hat seinen Sitz in Friedrichshafen. Dem Kreistag des Bodenseekreises gehören derzeit 56 Mitglieder unterschiedlicher Parteien und Wählervereinigungen an. Gewählt werden die Mitglieder des Kreistags alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises, gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl. Kressbronn a. B., Langenargen und Eriskirch bilden dabei einen gemeinsamen Wahlkreis mit insgesamt fünf Sitzen im Kreistag. Für den Wahlkreis gehören aktuell dem Kreistag an: Bürgermeister Daniel Enzensperger (CDU), Bürgermeister Arman Aigner (Eriskircher Liste), Dieter Mainberger (Freie Wähler), Dr. Silvia Queri (Bündnis 90/Die Grünen) und Britta Wagner (SPD). Auf Grund verschiedener Konstellationen ist es ein Sonderfall, dass vier der fünf Sitze im Wahlkreis auf Kressbronnerinnen und Kressbronner entfallen sind. Genau genommen gehören derzeit sogar fünf Personen aus Kressbronn a. B. dem Kreistag an. Christa Hecht-Fluhr (Bündnis 90/Die Grünen) wohnt in der Gemeinde, trat aber immer in einem anderen Wahlkreis (Friedrichshafen) an, was bei der Kreistagswahl möglich ist. Die Vertreterinnen und Vertreter aus Kressbronn a. B. sind deshalb in dieser Wahlperiode im Kreistag überproportional gut vertreten.
Für die Trinkwasserversorgung in Kressbronn a. B. ist die Gemeinde zuständig. Das Trinkwasser wird allerdings nicht von der Gemeinde selbst produziert, sondern von den Stadtwerken Lindau eingekauft. Informationen zur Trinkwasserqualität finden Sie daher einerseits auf der Homepage der Stadtwerke Lindau, andererseits aber auch auf der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. Auf unserer Homepage finden Sie insbesondere den aktuellen Prüfbericht zur Wasserqualität. Diesem können Sie im Einzelnen die Zusammensetzung des Trinkwassers und die Überprüfung auf die Einhaltung von Grenzwerten entnehmen. Es lässt sich aber wie immer festhalten, dass das Trinkwasser in Kressbronn a. B. hervorragende Qualität hat und alle geltenden Grenzwerte ganz erheblich unterschreitet.
Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistags und Leiter des Landratsamtes. Er vertritt den Landkreis nach außen. Er arbeitet im Landratsamt und hat daher seinen Dienstort in Friedrichshafen. Auf der Gemeindeebene entspricht dem Landrat der Bürgermeister. Beide Ämter sind aber nicht ganz vergleichbar. Einerseits wird der Landrat nicht direkt von den Bürgerinnen und Bürgern, sondern vom Kreistag gewählt. Dies hat zur Folge, dass er bei den Kreistagssitzungen kein Stimmrecht hat. Andererseits ist das Landratsamt nicht nur Kreisbehörde, sondern auch untere Verwaltungsbehörde des Landes Baden-Württemberg (sog. Staatsbehörde). Damit übt der Landrat eine Art Doppel-Leitungsfunktion aus. Die Amtsperiode des Landrats dauert wie beim Bürgermeister acht Jahre. Er wird in öffentlicher Sitzung durch geheime Wahl des Kreistags gewählt. Die letzte Landratswahl fand am 14. Februar 2023 statt. Da der bisherige Amtsinhaber Lothar Wölfle (CDU) in den Ruhestand geht und nicht erneut angetreten war, wurde ein neuer Landrat gewählt. Mit überwältigender Mehrheit wählte der Kreistag Bürgermeister Luca Wilhelm Prayon (CDU) aus Remchingen zum neuen Landrat. Mitbewerber hatte es keine gegeben. Das lag im Wesentlichen daran, dass sich die großen Fraktionen bereits vor der Wahl mehrere Bewerberinnen und Bewerber angeschaut und sich auf einen gemeinsamen Kandidaten festgelegt hatten. Dieses Vorgehen ist sinnvoll und hat mehrere Gründe: Erstens wird die Wahl damit nicht dem Zufall überlassen. Zweitens kommen bei der Landratswahl als Kandidaten vor allem auch Bürgermeister und andere Amtsträger in Betracht, denen eine öffentliche Wahlniederlage massiv schaden würde. Deshalb werden die Chancen zuvor ausgelotet. Drittens hat die politische Mehrheit im Kreistag ein natürliches Interesse daran, dass der Landrat aus ihrem Lager kommt oder diesem zumindest nahesteht. Nur durch Vorabsprachen kann dies sichergestellt werden.
In der Bundesrepublik Deutschland ist vorgesehen, dass bei Strafprozessen, für die nicht der Einzelrichter zuständig ist, an den Amtsgerichten und Landgerichten ehrenamtliche Richter (sog. Schöffen) mitwirken. Damit soll das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz gestärkt werden und eine lebensnahe Rechtsprechung erfolgen. Schöffen sind damit auch ein Ausdruck der Volkssouveränität und sollen gerade im Strafprozess, bei dem der Staat über die Schuld von Bürgern urteilt, klar verdeutlichen, dass die Rechtsprechung im Namen des Volkes erfolgt. Am Oberlandesgericht und am Bundesgerichtshof wirken dagegen keine Schöffen mit, da es in der Berufungs- und Revisionsinstanz zumeist um Rechtsfragen und nicht um Tatsachen- oder Schuldfragen geht. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Während der Hauptverhandlung üben Schöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die hauptberuflichen Richter aus. Ehrenamtliche Richter sind in gleichem Maße wie ein Berufsrichter unabhängig. Sie haben das Beratungsgeheimnis zu wahren. Niemand darf in der Übernahme oder Ausübung des Amtes als ehrenamtlicher Richter beschränkt oder wegen der Übernahme oder Ausübung des Amtes benachteiligt werden. Ehrenamtliche Richter sind daher für die Zeit ihrer Amtstätigkeit von ihrem Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Übernahme oder der Ausübung des Amtes ist unzulässig.
Die Friedrichshafener Straße ist zwischen Tettnanger Straße und Pfänderstraße bis voraussichtlich 19. Mai beidseitig gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Argenstraße/L334. Im Zuge der Vollsperrung der Friedrichshafener Straße können die Haltestellen Argenstraße, Friedrichshafener Straße und Nonnenbacherweg (Edeka) mit den Linien 225 und 2240 nicht angefahren werden. Ein Zustieg bzw. Ausstieg ist an der Haltestelle Bahnhof bei den Linien 225 und 2240 möglich. Bei der Linie 225 können die Fahrgäste während der Vollsperrung auch die Haltestelle Fallenbach benützen.
Grund der Vollsperrung ist die Erschließung des neuen Baugebiets Bachtobel. Um das neue Baugebiet an die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung anzuschließen, muss der Belag der Friedrichshafener Straße geöffnet werden. Gleichzeitig wird ein Rad-/Gehweg gebaut und der Fahrbahnasphalt erneuert. Zur Erschließung des Baugebietes Bachtobel werden zusätzlich zwei Bushaltestellen installiert und eine Querungshilfe mit Blindenleiteinrichtung angelegt. Um im Kreuzungsbereich Friedrichshafener Straße – Tettnanger Straße genügend Platz für LKWs und große Fahrzeuge zu haben, wird das Areal großzügig ausgebaut. Da die Feuerwehr in Zukunft ebenfalls im Baugebiet Bachtobel eingeplant ist, werden im Zuge der Erschließungsmaßnahmen Abbiegespuren für den künftigen Standort hergestellt.
In Kressbronn a. B. gibt es einen großen Bedarf an Wohnraum. Dies war einer der Gründe, weshalb sich die Gemeinde dafür entschieden hat, ein großes neues Baugebiet zwischen der Tettnanger und der Friedrichshafener Straße zu entwickeln. Dabei sollen Bauplätze für die Kressbronner Familien, aber auch eine große Anzahl an neuen Mietwohnungen geschaffen werden. Die ersten vier Bauplätze sind bereits an Kressbronner Familien vergeben. Auch einige öffentliche Einrichtungen sollen ihren Platz im neuen Baugebiet finden. So sind der Neubau eines Feuerwehrhauses, eine Kinderbetreuungseinrichtung mit Gemeindearchiv und Mietwohnungen, ein Ärztehaus sowie kommunale Mietwohngebäude geplant.
Durch die kontinuierliche Bebauung und den Ausbau von Straßen, Schienen oder auch Leitungstrassen sind etliche Lebensräume verloren gegangen oder wurden voneinander getrennt. Dadurch entstanden isolierte Einzelbiotope, die für das Überleben einzelner Arten oft zu klein sind. Tiere und Pflanzen haben dort nur erschwert oder gar nicht mehr die Möglichkeit zum Austausch zwischen den Gebieten. Dadurch sind etliche Lebensgemeinschaften und die biologische Vielfalt gefährdet. Im Juli 2020 wurde daher das Biodiversitätsstärkungsgesetz verabschiedet. Ein übergeordnetes Ziel davon ist dabei die Stärkung der biologischen Vielfalt und der stufenweise Ausbau des Biotopverbunds. Dieser soll bis zum Jahr 2023 mindestens 10 Prozent, bis zum Jahr 2027 mindestens 13 Prozent und bis zum Jahr 2030 mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche umfassen. Da die Umsetzung der Zielvorgaben auf die Fläche des ganzen Landes Baden-Württemberg bezogen ist, ergibt sich daraus allerdings, dass nicht jede Kommune auf ihrer Fläche dieses Ziel erreichen muss, sondern eine gesamtheitliche Betrachtung notwendig ist. Grund der Gesamtbetrachtung ist es, dass nicht jede Gemeinde auf ihrer Gemarkung dasselbe Potenzial zur Schaffung von Biotopen hat.
Belange der Landwirtschaft
Natur- und Landschaftsschutz sind wichtig und für die Erhaltung und Entfaltung der Arten von entscheidender Bedeutung. Allerdings kollidieren die Interessen von Natur- und Landschaftsschutz sehr oft mit den Interessen der Landwirtschaft. Die Landwirtschaft hat in der Gemeinde eine starke Ausprägung und trägt mitunter zur Ernährung, zum Landschaftsbild und zur Landschaftspflege bei. Daher ist es wichtig, dass die Landwirtschaft in die Biotopverbundplanung intensiv eingebunden wird. Ziel muss es sein, möglichst eine einvernehmliche Lösung für die Umsetzung der Biotopverbundplanung mit der Landwirtschaft zu finden.
Aufgabe der Gemeinde
Die Aufgabe der Gemeinden ist es, zunächst eine Biotopverbundplanung für ihre Gemarkung zu erstellen. Hierfür werden die bereits bestehenden Biotope und die Verbindungen zwischen den Biotopen in einem Bestandsplan dargestellt. Darauf aufbauend wird dann ein Maßnahmenkonzept für die Sicherung und Verbesserung der bestehenden Biotope, aber auch gegebenenfalls die mögliche Erweiterung oder Neuschaffung von Lebensräumen erstellt. Der wichtigste Aspekt für die Umsetzung der Maßnahmen ist jedoch die Verfügbarkeit der Flächen. Neben der Umsetzung von Maßnahmen auf Flächen, welche bereits im Eigentum der Gemeinde stehen, sollen Maßnahmen außerdem beispielsweise durch Flächentausch, den Kauf von Flächen oder Flurneuordnungen möglich gemacht werden. Es soll in keinem Falle eine Enteignung der Eigentümer stattfinden.
Bildung eines Beirates in Kressbronn a. B.
Da die Planung und Umsetzung der Biotopverbundplanung auf Grund der kollidierenden Belange von Natur- und Landschaftsschutz sowie der Landwirtschaft sich mitunter schwierig gestaltet und möglichst ein interessengerechter Ausgleich stattfinden soll, hat die Gemeinde Kressbronn a. B. einen Beirat ins Leben gerufen, der die vom Gemeinderat zu treffenden Entscheidungen vorberät. In diesen Beirat wurden folgende Mitglieder berufen:
Aktueller Sachstand
Laut Landschaftserhaltungsverband (LEV) liegt der aktuell bereits bestehende Anteil des Biotopverbunds an der Offenlandfläche in der Gemeinde Kressbronn a. B. bei etwa 9 %. Hierbei handelt es sich allerdings um eine grobe Berechnung anhand der vorhandenen erfassten Daten, welche im Zuge der Biotopverbundplanung noch angepasst wird. Derzeit wird nun ein Entwurf für einen Biotopverbundplan ausgearbeitet. Hierzu wurde das Planungsbüro 365° freiraum + umwelt beauftragt.
Starkregenereignisse sind räumlich begrenzte Regenereignisse mit einer sehr hohen Niederschlagsmenge und Intensität. Da sie häufig nur von kurzer Dauer und sehr geringer räumlicher Ausdehnung sind, stellen sie ein sehr schwer zu kalkulierendes Risiko dar. Dazu kommt, dass Starkregen eine extrem kurze Vorwarnzeit und damit eine sehr unsichere Warnlage hat. Starkregenereignisse können außerdem, anders als Hochwasserereignisse, abseits und völlig unabhängig von Gewässern auftreten. In Regionen mit starkem Gefälle kann es zu sogenannten Sturzfluten mit extrem hohen Strömungskräften kommen.
Seit einigen Jahren treten immer wieder Überflutungen auf, welche durch lokale Starkregenereignisse verursacht werden. Auf Grund der Klimaerwärmung ist davon auszugehen, dass diese extremen Niederschlagsereignisse zunehmen werden.
Das Gefährdungsrisiko sowie das Schadenspotenzial von Starkregenereignissen können durch geeignete Vorsorgemaßnahmen verringert werden. Das Land Baden-Württemberg bietet den Kommunen hierfür ein einheitliches Verfahren mit Informationen und Anleitungen zur Erstellung eines Starkregenrisikomanagement-Konzeptes. Dabei sollen Gefahren und Risiken analysiert und darauf aufbauend ein kommunales Handlungskonzept erstellt werden.
Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat sich dazu entschieden, ein Starkregenrisiko-Konzept zur Analyse der Überflutungsflächen im Gemeindegebiet anzufertigen. Im ersten Schritt werden hierfür Starkregengefahrenkarten erstellt. Diese zeigen die Gefahren durch Überflutung infolge starker Abflussbildung auf der Geländeoberfläche nach Starkregen auf. Anhand dieser Gefahrenkarten ist eine Risikoanalyse der Überflutungsgefährdung zur Identifizierung von kritischen Objekten und Bereichen durchzuführen. Abschließend wird dann ein Handlungskonzept erstellt, welches Maßnahmen zur Verhinderung/Minimierung starkregenbedingter Überflutungsschäden auf kommunaler Ebene aufzeigt.
Für die Erstellung dieses Konzeptes wurde das Ingenieurbüro Breinlinger von der Gemeinde Kressbronn a. B. beauftragt. Die Erstellung der kommunalen Starkregengefahrenkarten mit nachfolgender Risikoanalyse und darauf aufbauendem Handlungskonzept werden vom Land mit bis zu 70 % gefördert.
In der Gemeinde Kressbronn a. B. wurden bereits seit vielen Jahren auf neu erbauten oder sanierten kommunalen Liegenschaften Photovoltaik-Anlagen installiert. Diese befinden sich auf der Festhalle, der Seesporthalle, der Nonnenbachschule, dem Bildungszentrum Parkschule, dem Parkkindergarten, dem Feuerwehrhaus und auf dem Bauhof. Auf Grund des Ziels, die CO2-Neutralität zu erreichen und durch die stark gestiegenen Energiepreise wurde eine Photovoltaik-Potenzialanalyse mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die kommunalen Liegenschaften durchgeführt.
Es werden nun weitere Photovoltaik-Anlagen auf den folgenden kommunalen Liegenschaften errichtet:
Für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf dem Bildungszentrum Parkschule (BZP) muss das Dach des Altbaus komplett saniert werden. Die Planung zur Dachsanierung wurde deshalb bereits ebenfalls auf den Weg gebracht. Weitere Gebäude sowie weitere Erweiterungspotentiale für PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften werden geprüft.
Ja, diese Aussage stimmt. Allerdings sind die Kupferwerte immer noch so niedrig, dass davon keine Gefährdungen für Mensch und Umwelt ausgehen. Dies hat das Amt für Wasser und Bodenschutz des Landratsamtes Bodenseekreises festgestellt. Das Bodenschutzkonzept sieht deshalb vor, dass der Boden im Bereich des Baugebietes wiederverwendet werden kann. Nur ein Teil des Bodens im Bereich der geplanten Feuerwehr muss entsorgt werden. Worum geht es aber genau?
Für die Entwicklung eines Baugebietes ist es immer zwingend erforderlich, dass die Gemeinde von einem Fachbüro ein sogenanntes Bodengutachten erstellen lässt. Dieses findet sich auf der Homepage der Gemeinde. Das Gutachten hat ergeben, dass einzelne Bodenschichten im Baugebiet Bachtobel erhöhte Kupferwerte haben. Dies bedeutet, dass sich im Boden mehr Kupferbestandteile befinden als bei einer natürlichen Zusammensetzung üblich sind. Diese stammen vermutlich aus der vorherigen landwirtschaftlichen Nutzung des Grundstückes. Kupfer wird in der Landwirtschaft als Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Es gilt sogar als ökologisches Pflanzenschutzmittel und darf daher im Biolandbau eingesetzt werden. Bei der Beprobung des Bodens wurde jedenfalls festgestellt, dass in den für Wohnzwecken vorgesehenen Bereichen bis zu 0,058 g Kupfer pro Kilogramm Boden enthalten sind, im Bereich der Fläche für die Feuerwehr 0,16 g pro Kilogramm Boden. Kupfer ist für den Menschen bei einer übermäßigen Aufnahme durch Verzehr schädlich. Zwar braucht der Mensch Kupfer für den Stoffwechsel und nimmt es mit der Nahrung üblicherweise auf, bei einer Kupferkonzentration von mehr als 0,2 g pro Kilogramm Körpergewicht wirkt es nach den Grenzwerten der WHO allerdings tödlich. Nur im Bereich der Feuerwehr erreicht der Oberboden eine annähernd hohe Kupferkonzentration, die bei einem Verzehr des Bodens in großen Mengen schädlich sein dürfte. Von einem Verzehr ist allerdings nicht auszugehen. Für das Grundwasser und die Umwelt allgemein sind die erhöhten Kupferkonzentrationen nicht problematisch.
Für das Baugebiet Bachtobel wurde wie üblich ein Bodenschutzkonzept ausgearbeitet. Darin wird geregelt, wie mit dem anfallenden Bodenmaterial umzugehen ist. Ohne ein solches Konzept geht heute nichts mehr. In diese Abläufe ist dabei das Amt für Wasser- und Bodenschutz des Landratsamtes sehr eng eingebunden. Im neuen Baugebiet gibt es sogar eine Fachbauleitung für den Bodenschutz. Das Konzept sieht nun vor, dass mit Ausnahme des Oberbodens im Bereich der geplanten Feuerwehr das Bodenmaterial wiederverwendet werden kann, da die Belastung nur geringfügig ist. Der Oberboden bei der geplanten Feuerwehr wird hingegen voraussichtlich abgefahren werden müssen.
Die Gemeinde ist auch Eigentümerin landwirtschaftlicher Nutzflächen auf der Gemarkung Kressbronn a. B. Die Flächen werden von der Gemeinde aus mehreren Gründen vorgehalten: Entweder befinden sie sich schon seit jeher im Eigentum der Gemeinde oder die Gemeinde hat diese im Laufe der Zeit erworben. Die Gemeinde erwirbt landwirtschaftliche Flächen vor allem als Entwicklungsflächen für Wohnbauland, Entwicklungsflächen für Gemeinbedarfszwecke (z. B. kommunale Einrichtungen, Parkplätze) oder als potenzielle spätere Tauschflächen. Da die Gemeinde selbst jedoch keinen landwirtschaftlichen Betrieb unterhält und die Flächen bewirtschaftet werden sollten, verpachtet die Gemeinde die Flächen in der Regel an örtliche Landwirte. Dadurch ist eine fachgerechte Bewirtschaftung und eine Unterhaltung der Flächen gewährleistet. Außerdem unterstützt die Gemeinde die örtliche Landwirtschaft, indem sie diese Flächen zur Bewirtschaftung zur Verfügung stellt. Derzeit werden insgesamt 211.685 m2, also rund 21 ha von der Gemeinde an landwirtschaftliche Betriebe verpachtet.
Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG) vom 19. Dezember 2013 das Flüchtlingswesen geregelt. Die Unterbringung von Geflüchteten erfolgt in drei Phasen. Für die Erstaufnahme und deren Weiterverteilung an die Stadt- und Landkreise von Flüchtlingen ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Anschließend werden die Flüchtlinge vom Regierungspräsidium Karlsruhe auf die unteren Aufnahmebehörden (untere Verwaltungsbehörden = Landratsämter) verteilt. Diese sind dann in der zweiten Phase für die vorläufige Unterbringung zuständig. Die Geflüchteten werden dabei in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen aufgenommen. Je vorgehaltenem Unterbringungsplatz ist eine durchschnittliche Wohn- und Schlaffläche von mindestens sieben Quadratmetern erforderlich. Die der vorläufigen Unterbringung dienenden Liegenschaften werden von den Landratsämtern errichtet, verwaltet und betrieben. Die vorläufige Unterbringung endet entweder mit der Ausweisung oder mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels, spätestens aber 24 Monate nach der Aufnahme durch die untere Aufnahmebehörde. Die untere Aufnahmebehörde kann die vorläufige Unterbringung ggf. früher beenden, wenn im Einzelfall ausreichender Wohnraum in ihrem Bezirk nachgewiesen wird und der Lebensunterhalt gesichert ist.
Wird die vorläufige Unterbringung beendet, folgt die dritte Phase der Unterbringung. Die geflüchteten Personen werden dann in sogenannten Anschlussunterbringungen der kreisangehörigen Gemeinden untergebracht. Für diese Art der Unterbringung sind die Kommunen zuständig. Die Landratsämter teilen den kreisangehörigen Gemeinden die geflüchteten Personen nach einem Zuteilungsschlüssel zu. Wie viele Personen eine Gemeinde aufnehmen muss, errechnet sich aus dem Anteil der jeweiligen Kommune an der Gesamtbevölkerung des Landkreises. Im Einvernehmen mit den Gemeinden können auch abweichende Zuteilungsregeln festlegt werden. Für die im Rahmen der Anschlussunterbringung entstehenden Aufwendungen erhalten die Gemeinden von der unteren Aufnahmebehörde einmalig einen Pauschalbetrag.
Die Zuteilung von Personen in die Anschlussunterbringung einer Gemeinde erfolgt unabhängig davon, ob die Gemeinde den erforderlichen Wohnraum vorweisen kann oder nicht. Hat die Gemeinde bei Zuweisung keinen Wohnraum mehr zur Verfügung, so hat sie die Gefahrensituation gleich der Unterbringung im Falle von unfreiwilliger Obdachlosigkeit durch polizeiliche Maßnahmen, im Zweifelsfalle durch die Beschlagnahmung von geeignetem Wohnraum, zu bewältigen. Nach Zuteilung der Personen auf die Gemeinden, werden diese sodann durch die Ortspolizeibehörde in die Unterkünfte eingewiesen, falls sie nicht selbst oder bei Privaten untergekommen sind. Für die Nutzung der Unterkünfte fallen Gebühren an, für die dann das Jobcenter oder das Sozialamt des Landratsamtes aufkommt, sofern die geflüchteten Personen kein eigenes Geld haben. Die Unterkunft, welche von der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird, ist dabei temporär begrenzt, besitzt also ebenfalls einen vorübergehenden Charakter. Dies bedeutet, dass die geflüchteten Personen den Auftrag haben, so schnell wie möglich eine eigene Wohnung zu finden und unabhängig von den Leistungen des Staates zu werden. Hilfe zur Selbsthilfe ist ein Pfeiler einer gelingenden Integration. Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Neuzugewanderten und deren Teilhabe am Leben im Ort sollen gestärkt werden. In Kressbronn a. B. sind hierfür die Integrationsmanager des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen zuständig.
Ziel unserer Gemeinde ist es, dass unsere Bürgerinnen und Bürger so viel wie möglich in unserer Gemeinde erledigen können und nicht in andere Orte fahren müssen. Dies macht eine Gemeinde gerade als Wohnort attraktiv. Das gilt nicht nur für Einkaufsläden, sondern auch für Arztbesuche. Die Idee eines Kressbronner Ärztehauses war aus der Überlegung heraus geboren, auf diese Weise mehr und vor allem Fachärzte nach Kressbronn a. B. zu locken. Im Laufe der Planung hat sich herausgestellt, dass einige Ärzte, die bereits im Ort praktizieren, über nicht barrierefreie oder nicht ausreichende Räume verfügen. Diese haben daher schon ihr Interesse an der Anmietung von Räumen im Ärztehaus signalisiert. Ziel des Ärztehauses soll daher nicht nur eine Erweiterung der Ärzteversorgung, sondern vor allem auch eine Sicherung des Bestandes sein. Mit einem Ärztehaus können moderne und funktionale Räumlichkeiten geschaffen werden, die zudem im Verbund Synergieeffekte und durch Kooperation auch Kosteneinsparungen erbringen. Durch ein Ärztehaus erreicht die Gemeinde eine zentrale Ärzteversorgung, dies bedeutet, dass keine weiten Strecken zwischen den Ärzten zurückgelegt werden müssen, sondern sich möglichst alles an einem Ort befindet. Dadurch gelingt auch eine Bündelung der ärztlichen Fachkompetenzen.
Im städtebaulichen Konzept sowie im Bebauungsplan ist das Ärztehaus östlich des Bachtobelplatzes entlang der Friedrichshafener Straße vorgesehen. Die Fläche soll ca. 700 m² betragen. Für das Ärztehaus sollen vier Vollgeschosse festgesetzt werden. Angedacht sind maximal acht Praxiseinheiten, die auch zusammengelegt werden können. Zur Investorenfindung führte die Gemeinde ein Markterkundungsverfahren durch. Der Gemeinderat stimmte in der Sitzung im Dezember 2022 einer offenen Konzeptvergabe des Grundstückes zu. Die Gemeinde Kressbronn a. B. sucht nun einen Investor, der das im Bebauungsplan vorgesehene Vorhaben eines Ärztehauses – gegebenenfalls zusammen mit weiteren geeigneten Unternehmen – mit überzeugenden Konzepten realisiert. Den Zuschlag erhält, wer das beste Nutzungskonzept abgibt. Mit einer Realisierung des Ärztehauses wird 2024/2025 gerechnet.
Für die Erteilung von Baugenehmigungen ist bei uns die Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes in Oberdorf zuständig. Die Baurechtsbehörde ist Herrin des Verfahrens und prüft alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird die Gemeinde beteiligt und muss eine Entscheidung darüber fällen, ob sie ihr sogenanntes Einvernehmen erteilt oder nicht. Die Gemeinde wird also quasi wie ein Nachbar angehört. Dafür darf die Gemeinde jedoch nur einen Teil der gesetzlichen Vorschriften prüfen. Und zwar diese, die der Gemeinde ihre Planungshoheit sichern sollen und mithin sie selbst und ihre Belange betreffen. Dabei handelt es sich aber um eine reine Rechtsprüfung ohne Ermessen. Die Prüfung der Gemeinde ist deshalb auf öffentliche Interessen begrenzt, private Belange der Nachbarn sind von der Gemeinde grundsätzlich nicht zu prüfen, sondern von der Baurechtsbehörde. Die Nachbarn werden allerdings nicht von der Baurechtsbehörde selbst, sondern von der Gemeinde angeschrieben (sog. Nachbarbeteiligung), bei der die Bauvorhaben auch eingereicht werden. Im System ist das etwas unlogisch, aber seit jeher so verankert. Hintergrund ist, dass die Gemeinde so früh wie möglich selbst informiert werden und auch der Baurechtsbehörde Arbeit abnehmen soll. Dies führt allerdings oft zur irrtümlichen Vorstellung, die Gemeinde sei Herrin des Verfahrens und habe alle Interessenlagen zu berücksichtigen. Mir ist es wichtig dies zu erklären, weil ich sehr oft den Eindruck habe, dass viele glauben, die Gemeinde hätte das Baugenehmigungsverfahren in der Hand und könne es steuern. Nein, die Gemeinde ist auch nur ein Verfahrensbeteiligter. Handlungsinstrument der Gemeinde zur Ausübung ihrer Planungshoheit ist der Bebauungsplan und nicht das Baugenehmigungsverfahren.
Für die Erteilung des Einvernehmens innerhalb der Gemeinde ist entweder der Ausschuss für Umwelt und Technik oder der Bürgermeister zuständig. Wer zuständig ist, wird durch die Hauptsatzung der Gemeinde klar geregelt. Der Bürgermeister kann und darf also nur das entscheiden, was ihm kraft Hauptsatzung auch zugewiesen ist. Genau genommen muss er das ihm Zugewiesene aber auch entscheiden und darf es eigentlich nicht dem Ausschuss zuweisen. Dies könnte unter Umständen sonst ein Verfahrensfehler sein. Im Ergebnis spielt es für gewöhnlich keine Rolle, ob Ausschuss oder Bürgermeister entscheiden, weil es eine reine Rechtsprüfung ohne Ermessen ist. Das bedeutet, dass der Handlungsspielraum gegen null geht. Wird das Einvernehmen rechtswidrig versagt, kann die Baurechtsbehörde es ersetzen. Wird das Einvernehmen rechtswidrig erteilt, ist die Baurechtsbehörde so oder so nicht daran gebunden und kann selbst entscheiden. In der Hauptsatzung hat man vor allem aus Transparenzgründen festgeschrieben, dass gerade die größeren Bauvorhaben in der Zuständigkeit des Gemeinderatsausschusses liegen und damit öffentlich vorgestellt und diskutiert werden. Zum Beispiel ist der Bürgermeister bei Bauvorhaben nur bis zu drei Wohneinheiten zuständig und im Außenbereich nur für sog. privilegierte Vorhaben, wozu insbesondere landwirtschaftliche Vorhaben gehören. Die derzeitige Aufteilung der Bauvorhaben zwischen Ausschuss und Bürgermeister ist aus meiner Sicht sinnvoll, weil bei kleineren Bauvorhaben das Transparenzinteresse der Öffentlichkeit geringer und dafür das Beschleunigungsinteresse des Bauherrn größer ist.
Der Bürgermeister ist Beamter auf Zeit. Für ihn gelten grundsätzlich die landesrechtlichen Vorschriften für Kommunalbeamte. Deshalb hat er ebenfalls einen Amtseid zu leisten. Da Beamte in einem hoheitlichen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen, soll durch den Amtseid die besondere Pflichtstellung betont werden. Die Abnahme des Amtseids erfolgt beim Bürgermeister allerdings nicht durch den Dienstvorgesetzten. Dies wäre der Landrat. Die Gemeindeordnung sieht hingegen vor, dass ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderates vereidigt und verpflichtet. Diese Regelung ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung und bringt zum Ausdruck, dass der Bürgermeister gerade seinen Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet sein soll. Für die Vereidigung und Verpflichtung des neugewählten Bürgermeisters wird üblicherweise einer der Stellvertreter des Bürgermeisters, das an Lebens- oder Dienstjahren älteste Mitglied des Gemeinderates oder ein vom Bürgermeister gewünschtes Mitglied gewählt.
In Kressbronn a. B. gibt es einen Wohnraummangel. Dies bedeutet, dass mehr Menschen nach einer Wohnung suchen als Wohnungen auf dem Markt vorhanden sind. Gefragt sind dabei insbesondere Mietwohnungen. Die Gemeinde hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, mehr Mietwohnungen zu schaffen. Im neuen Baugebiet Bachtobel sollen deshalb langfristig ca. 160 Mietwohnungen entstehen. Einen Teil davon möchte die Gemeinde selbst bauen. So sind über dem Kinder- und Familienzentrum zwölf kommunale Mietwohnungen geplant. Neben dem Kinder- und Familienzentrum soll am Bachtobelplatz ein Mehrfamilienhaus mit weiteren 15 kommunalen Mietwohnungen errichtet werden. Entlang der Friedrichshafener Straße besteht darüber hinaus Platz für weitere drei Mehrfamilienhäuser mit ca. 53 kommunalen Mietwohneinheiten, die Planungen hierzu wurden allerdings noch nicht aufgenommen. Da die Gemeinde auf Grund eingeschränkter Investitionsmöglichkeiten im Wohnungsbau nur langsam vorankommt, kam die Idee auf, mit einem Dritten zur Schaffung von weiteren Mietwohnungen zusammenzuarbeiten. Dieser sollte dann auch öffentlich geförderten, also sozialen Wohnraum schaffen. Mit privaten Bauträgern hatte man in der Vergangenheit keine guten Erfahrungen gemacht, insbesondere ist es rechtlich kompliziert und schwierig, von diesen dauerhaft die Bereitstellung von Mietwohnungen zu verlangen. Deshalb entschied man sich dafür, fünf Bauplätze mit insgesamt ca. 5.000 m² (80 bis 100 Wohneinheiten) für den reinen Mietwohnungsbau an genossenschaftliche, gemeinnützige oder öffentliche Träger zu vergeben. Diese Arten von Bauträgern gewährleisten langfristig ein Angebot an Mietwohnungen und sind nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet. Andere Investoren durften sich also gar nicht im Verfahren bewerben. Die Anzahl der in Frage kommenden Bauherren war deshalb schon von vornherein begrenzt. Im öffentlichen Vergabeverfahren setzte sich dann die Sparkasse Bodensee, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, durch.
Die gemeinsame Kläranlage der Gemeinden Kressbronn a. B. und Langenargen befindet sich in bzw. neben dem Eichertwald. Nördlich der Kläranlage wurde vor einigen Monaten eine Teilfläche des Waldes gerodet. Hintergrund ist eine geplante Erweiterung der Kläranlage. Die biologische Reinigungsstufe erfüllt nicht mehr die technischen Anforderungen und muss daher für eine optimale Reinigung des Abwassers vergrößert werden. Hierzu muss ein neues Becken angelegt werden. Da auf dem Betriebsgelände der Kläranlage kein Platz mehr vorhanden war, musste das Betriebsgelände erweitert werden. Hierzu hat die Gemeinde eine angrenzende Waldfläche angekauft. Alternativen wurden geprüft und waren nicht umsetzbar. Die Landesbauordnung schreibt in § 4 Abs. 3 nun allerdings vor, dass bauliche Anlagen einen Waldabstand von mindestens 30 Metern einhalten müssen. Aus diesem Grund musste zusätzlich zur eigentlich benötigten Fläche ein weiterer Teil des Waldes gerodet werden. Die Waldrodung wurde mit der zuständigen unteren Forstbehörde sowie mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Für die gerodete Fläche wurden bereits innerhalb des Gemeindegebietes Ersatzaufforstungsflächen angelegt.
Auch beim Strom gilt, dass Angebot und Nachfrage den Preis regeln, also bei sinkender Nachfrage und höherem Angebot der Preis fällt. Allerdings orientiert sich der Strompreis stets an der teuersten Stromerzeugungsquelle. Teurere Stromerzeugungsquellen müssen vor allem dann zum Einsatz kommen, wenn viel Strom nachgefragt wird und die Strommenge nicht anders produziert werden kann. Die Koppelung des Strompreises an die teuerste Erzeugungsmethode soll dabei gewährleisten, dass auch bei hohem gesellschaftlichem Strombedarf die Erzeugung von Strom für alle Erzeuger wirtschaftlich ist und der Bedarf insgesamt gedeckt werden kann. Muss also ein hoher Strombedarf gedeckt werden, werden mitunter sehr teure Stromerzeugungsmethoden in Gang gesetzt.
Mittels erneuerbaren Energien und Atomkraft kann in Deutschland sehr günstig Strom produziert werden. Reichen diese aber zur Deckung des Strombedarfs nicht bzw. nicht mehr aus, müssen insbesondere Kohle- und Gaskraftwerke mehr Strom produzieren. Dies ist deutlich teurer. Die Folge davon ist, dass der Strompreis steigt, da sich der Strompreis immer an der teuersten Energieerzeugungsquelle orientiert. Für die günstigeren Erzeugungsmethoden hat dies zur Folge, dass die Gewinnmarge größer wird. Hier wird dann oft von sogenannten Übergewinnen gesprochen. Politisch wird gerade diskutiert, ob diese sogenannten Übergewinne durch eine Übergewinnsteuer abgeschöpft werden sollten. Ob das wirklich zielführend ist, kann man für fraglich halten. Eine Übergewinnsteuer wäre nur sinnvoll, wenn sie sich auf die fossilen Energieerzeuger beschränkt. Durch eine Übergewinnsteuer, die auch di alle Energieerzeuger betrifft, würde man wohl hauptsächlich die Produzenten von erneuerbaren Energien treffen. Diese sollten aber gesellschaftlich gefördert werden, wenn die Energiewende gelingen soll. Durch die momentan hohen Stromkosten wird der Ausbau erneuerbarer Energien nämlich wirtschaftlicher. Das dürfte sich schon daran zeigen, dass fast jeder Hauseigentümer gerade überprüfen lässt, ob eine PV-Anlage auf dem eigenen Dach möglich ist. Dennoch ist der Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland mit rund 40 % Bruttostromerzeugung (gesamte Strommenge im Jahr) noch zu niedrig. Letztlich kann jeder durch eine PV-Anlage auf dem eigenen Dach langfristig also nicht nur zur Sicherung des eigenen Strombedarfs, sondern auch zur Senkung des Strompreises beitragen. Auch die Gemeinde hat dies erkannt und baut deshalb Photovoltaikanlagen auf ihren Gebäuden weiter aus.
Wer mit einem Kraftfahrzeug auf dem Gehweg parkt, den erwartet inzwischen ein Bußgeld von 55 Euro. Geregelt ist dies im deutschlandweit geltenden Bußgeldkatalog zur Straßenverkehrsordnung. Der Gesetzgeber hat das Bußgeld vor einiger Zeit ganz bewusst drastisch erhöht. Denn leider halten milde Bußgelder nicht von rechtswidrigem Verhalten ab. Wo liegt das Problem beim Parken auf dem Gehweg? Man gefährdet damit in ganz erheblichem Maße Fußgänger. Diese müssen dann nämlich auf die Straße ausweichen und werden den Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt. Besonders für Menschen mit Gehbeeinträchtigungen (z. B. Rollstühlen, Rollatoren) oder Eltern mit Kinderwagen ist das Ausweichen auf die Straße schlichtweg unzumutbar. So praktisch es also vielleicht sein mag, sein Fahrzeug einfach auf dem Gehweg direkt neben dem Zielort abzustellen, sollte sich jeder stets bewusst sein, welchen Gefahren er damit Fußgänger aussetzt. Gleiches gilt übrigens für das Parken in unmittelbarer Nähe von Fußgängerüberwegen. Dadurch werden vor allem Kinder gefährdet, die von herankommenden Autofahrern dann nicht rechtzeitig gesehen werden können. Also liebe Autofahrer, denkt bitte immer auch an die Fußgänger!
Die gemeinsame Kläranlage der Gemeinden Kressbronn a. B. und Langenargen befindet sich in bzw. neben dem Eichertwald. Nördlich der Kläranlage wurde vor einigen Monaten eine Teilfläche des Waldes gerodet. Hintergrund ist eine geplante Erweiterung der Kläranlage. Die biologische Reinigungsstufe erfüllt nicht mehr die technischen Anforderungen und muss daher für eine optimale Reinigung des Abwassers vergrößert werden. Deshalb muss ein neues Becken angelegt werden. Da auf dem Betriebsgelände der Kläranlage kein Platz mehr vorhanden war, musste das Betriebsgelände erweitert werden. Hierzu hat die Gemeinde eine angrenzende Waldfläche angekauft. Alternativen wurden geprüft und waren nicht umsetzbar. Die Landesbauordnung schreibt in § 4 Abs. 3 nun allerdings vor, dass bauliche Anlagen einen Waldabstand von mindestens 30 Metern einhalten müssen. Aus diesem Grund musste zusätzlich zur eigentlich benötigten Fläche ein weiterer Teil des Waldes gerodet werden. Die Waldrodung wurde mit der zuständigen unteren Forstbehörde sowie mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Für die gerodete Fläche wurden bereits innerhalb des Gemeindegebietes Ersatzaufforstungsflächen angelegt.
Für die Festsetzung der Wasser- und Abwassergebühren ist jede Gemeinde selbst verantwortlich. Die Höhe der Wasser- und Abwassergebühren bemisst sich dabei insbesondere nach den individuellen Verhältnissen einer Gemeinde. Wasser- und Abwassergebühren werden von der Gemeinde kalkuliert. Dies bedeutet, dass insbesondere Investitionen und laufende Aufwendungen bei der Festlegung der Höhe der Gebühren maßgeblich sind.
Beim Trinkwasser wird die Grundgebühr nach Zählergröße erhoben. Für die übliche kleinste Zählereinheit beträgt die Zählergebühr in Kressbronn a. B. dabei 3,00 Euro zzgl. 7 % Umsatzsteuer, in Langenargen 1,00 Euro pro Monat. Die Verbrauchsgebühr für Trinkwasser wird nach der verbrauchten Wassermenge berechnet, sie beträgt in Kressbronn a. B. 1,71 Euro/m³ zzgl. 7 % Umsatzsteuer, in Langenargen 1,05 Euro/m³. Beim Abwasser beträgt die Zählergebühr in Kressbronn a. B. 2,00 Euro pro Monat, in Langenargen 1,00 Euro pro Monat. Beim Abwasser fällt die Zählergebühr jedoch nur selten an, wenn nicht parallel für das Grundstück auch ein Trinkwasserbezug erfolgt. Die Schmutzwassergebühr beträgt in Kressbronn a. B. 2,24 Euro/m³, in Langenargen 1,80 Euro/m³. Die Niederschlagswassergebühr wird nach der Größe der versiegelten Fläche berechnet. Sie beträgt in Kressbronn a. B. 0,70 Euro/m² ab dem Jahr 2022 (bisher 0,90 Euro/m²), in Langenargen 0,54 Euro/m².
Auf den ersten Blick ist die Gebührendifferenz zwischen den beiden Gemeinden groß. Diese lässt sich allerdings erklären: Zuerst muss man berücksichtigen, dass die Gemeinde Kressbronn a. B. die Wassergebühren zuletzt 2021 und die Abwassergebühren zuletzt 2022 angepasst hat. Langenargen hat hingegen seit 2018 keine Gebührenanpassungen mehr vorgenommen. Das ist eher ungewöhnlich. Die Gemeinde Kressbronn a. B. verfolgt jedenfalls die Strategie, Gebühren laufend und mit kleinen Schritten zu erhöhen, anstatt große Sprünge auf einmal zu machen. Dennoch bleibt natürlich ein Differenzbetrag zwischen den Gebühren der Gemeinden im Vergleich bestehen.
Bei den Grundgebühren (Zählergebühren) fällt im Vergleich auf, dass die Gemeinde Kressbronn a. B. deutlich höher ist. Das hängt damit zusammen, dass Grundgebühren innerhalb der Gebührensätze den Solidarbeitrag darstellen. Diese zahlt man also unabhängig vom konkreten Verbrauch. Damit hat die Gemeinde verlässliche verbrauchsunabhängige Erträge, die für die Finanzierung der Bereitstellung der Wasserversorgung genutzt werden können. Die hohe Grundgebühr schafft der Gemeinde also eine Finanzierungssicherheit. Die maßgeblichen Gründe, weshalb die Gebühren in Kressbronn a. B. höher sind, liegen aber vor allem darin begründet, dass die Gemeinde Kressbronn a. B. ein weitaus größeres Wasserversorgungs- und Abwassersystem als die Gemeinde Langenargen unterhalten muss. Das führt zu höheren Investitionskosten und höheren Abschreibungen. Langenargen besteht hauptsächlich aus dem Kernort und den Teilorten Oberdorf und Bierkeller. Kressbronn a. B. dagegen ist mit seinem weitgestreckten Hinterland und den vielen Teilorten nicht nur flächenmäßig größer, sondern hat auch eine geringere Bevölkerungsdichte. Mit dem Kressbronner Hinterland hängt auch die Übernahme der Wassernetzinfrastruktur der ehemaligen Degersee-Wasserversorgung zusammen, über die das Hinterland früher versorgt wurde. Das Netz wurde von der Gemeinde vor vielen Jahren übernommen, war aber sehr sanierungsbedürftig. Die Auswirkungen von der Übernahme wurden natürlich solidarisiert und sind auch heute noch bei den Gebühren zu spüren.
Zur Erklärung der unterschiedlichen Gebühren kommt hinzu, dass Langenargen selbst Brunnen betreibt und Trinkwasser aus dem Grundwasser entnimmt. Kressbronn a. B. kauft sein Trinkwasser hingegen fertig aufbereitet von den Stadtwerken Lindau ein. Wir haben Bodenseewasser, das in Nonnenhorn entnommen und aufbereitet wird. Bodenseewasser ist deutlich weniger kalkhaltig als Grundwasser. Das wiederum führt dazu, dass man in Kressbronn a. B. keine oder wenig Entkalkungsgeräte braucht und auch keine damit verbundenen Kosten hat. Das kommt dem Wasserverbraucher zugute. Genau genommen, müsste man das rechnerisch bei den Wassergebühren gegenrechnen. Kressbronn a. B. investiert außerdem seit Jahren sehr viel in das Wassernetz und in die Ortskanalisation. Das führt zwar zu höheren Gebühren, dafür aber zu einer hohen Qualität, einer langfristigen Gebührenstabilität und auch einer Generationengerechtigkeit. Wir wollen unseren Kindern kein Netz in schlechtem Zustand überlassen. Ein nicht unerheblicher Faktor in Langenargen ist zudem die Firma Vetter, die einen sehr hohen verlässlichen Wasserverbrauch hat und damit das ganze System zu einem nicht unerheblichen Anteil mitfinanziert. Einen solchen Großabnehmer haben wir in Kressbronn a. B. leider nicht.
Insgesamt muss man beim Thema Wasser- und Abwassergebühren festhalten, dass jeder einzelne hier seinen Solidarbeitrag für ein intaktes und qualitativ hochwertiges Netz leisten muss und damit zum Allgemeinwohl beiträgt.
Die Elektromobilität ist aus meiner Sicht ein wichtiger Stützpfeiler der Mobilitäts- und Energiewende. Voraussetzung für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen bleibt allerdings eine gut ausgebaute und möglichst flächendeckende Ladeinfrastruktur. Dazu gehören sowohl normale Ladesäulen (AC) wie auch Schnelladesäulen (DC). Die Gemeinde hat deshalb bereits im Jahr 2019 in Zusammenarbeit mit dem Regionalwerk Bodensee am Bahnhof, in der Rathaustiefgarage, am Nonnenbacher Weg, an der Festhalle und am Naturstrandbad normale Ladesäulen (AC) mit jeweils zwei Ladepunkten errichtet. Für den weiteren und flächendeckenden Ausbau ist nun vorgesehen, zusätzliche Ladesäulen mit jeweils zwei Ladepunkten (AC) auf öffentlichen Parkplätzen zu installieren. Vorgesehen sind eine Ladesäule am Seegarten, eine weitere Ladesäule am Naturstrandbad und an der Festhalle, zwei Ladesäulen am Parkplatz in der Maîcher Straße und zwei Ladesäulen am Parkplatz in der Brühlstraße. Insgesamt kommen im Gemeindegebiet also weitere sieben kommunale Ladesäulen hinzu. Damit hält die Gemeinde Kressbronn a. B. selbst 12 kommunale Ladesäulen mit jeweils zwei Ladepunkten vor. Berücksichtigt man dann noch die privaten öffentlich zugänglichen Ladesäulen am EDEKA (AC und DC), LIDL, Max und Moritz, Autohaus Biggel (AC und DC), Schnaidter Hof und die künftigen Ladesäulen an der Sparkasse Bodensee und der ARAL-Tankstelle (AC und DC), ist Kressbronn a. B. bei der Ladesäuleninfrastruktur ein absoluter Vorreiter.
Die Gemeinde wird außerdem einen Dienstwagen der Verwaltung durch ein Elektrofahrzeug tauschen und zusätzlich ein kleines Elektrofahrzeug für den Dienstverkehr im Ort anschaffen. Berücksichtigt man dann dabei noch, dass die Gemeinde Ökostrom bezieht und bereits auch Dienstfahrräder angeschafft hat, können sich die Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter in der Gemeinde im Straßenverkehr klimaneutral bewegen.
Für den Klimaschutz ist eine Stärkung des Radverkehrs wichtig. Hierzu gehört auch eine gut ausgebaute Radinfrastruktur. Da Fahrräder – auch bedingt durch die Elektromobilität – zunehmend teurer und wertvoller werden, steigt der Bedarf an komfortablen Fahrradabstellmöglichkeiten. Aus diesem Grund ist die Gemeinde bemüht, die Abstellanlagen für Fahrräder auszubauen und zu verbessern. In einem ersten Schritt wurden dazu am Bahnhof abschließbare Fahrradboxen errichtet, die über den ADFC Bodenseekreis angemietet werden können. Außerdem wurde der Vorplatz am Gleis 2 neugestaltet und ein neuer überdachter Fahrradständer aufgestellt. In einem weiteren Schritt werden nun weitere überdachte Fahrradständer am Bildungszentrum Parkschule, an der Festhalle, am Parkkindergarten und am TV-Heim errichtet. Vom Ausschuss für Umwelt und Technik kam nun außerdem der Auftrag zu prüfen, inwiefern am Rathaus eine Überdachung für die Fahrradständer geschaffen werden kann. In diesem Zuge werden auch noch weitere Standorte geprüft. Anregungen und Vorschläge hierzu können gerne bei der Gemeinde eingereicht werden.
Das Kressbronner Hallenbad und die Parkturnhalle wurden 1970/1971 in Verbindung mit der Parkschule errichtet. Beide Gebäude sind damit schon rund 50 Jahre alt. Erforderliche Reparaturarbeiten wurden in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer wieder vorgenommen. Dennoch merkt man beiden Gebäuden inzwischen an, dass sie nicht mehr modernen Anforderungen entsprechen und sanierungsfällig sind. Politisch stand die Sanierung der beiden Gebäude immer wieder auf der Agenda und wird auch vom Gemeinderat immer wieder ins Gespräch gebracht. Schon im Jahr 2009 war der politische Wille gefasst, Hallenbad und Parkturnhalle zu sanieren. Damals war sogar ein Ausbau und eine Erweiterung des Hallenbads mit Dampfbad und Sauna sowie einem Kinderplanschbecken in der Überlegung. Der weitere Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen als Pflichtaufgabe der Gemeinde kam dem Sanierungsprojekt entgegen. Im Laufe der Jahre kamen dann immer weitere Projekte der Gemeinde hinzu, die entweder als Pflichtaufgaben zwingend vorzuziehen waren oder politisch priorisiert worden sind. So mussten Hallenbad und Parkturnhalle immer weiter geschoben werden. Und auch heute beschäftigt uns intensiv die Frage, wie kann es mit Hallenbad und Parkturnhalle weitergehen? Klar ist, dass alle politisch Verantwortlichen sich für eine dauerhafte Erhaltung von Hallenbad und Parkturnhalle aussprechen. Klar ist aber auch, dass wir uns eine Sanierung oder einen Neubau zum derzeitigen Zeitpunkt nicht leisten können. Einerseits stehen derzeit zwei große millionenschwere öffentliche Projekte vor uns: Der Neubau eines Kinder- und Familienzentrums im neuen Baugebiet Bachtobel und die Erweiterung des Bildungszentrums Parkschule. Beide Projekte werden – nach heutigem Kostenstand – zusammen etwa 20 Mio. Euro kosten. Möchte man die Gemeinde nicht überschulden – und das wollen wir nicht – gibt es keine Alternative, als die Sanierung von Hallenbad und Parkturnhalle weiterhin zurückzustellen. Noch problematischer als die einmaligen Investitionskosten wären allerdings die laufenden Unterhaltungskosten. Derzeit hat allein das Hallenbad ein Defizit von ca. 150.000 Euro pro Jahr. Hört sich viel an, ist aber im Verhältnis sogar eher wenig. Denn das Hallenbad ist buchhalterisch so gut wie abgeschrieben. Bei einem Neubau würde sich das Defizit wahrscheinlich verdreifachen. Das wäre dann viel Geld, was die Gemeinde jährlich zusätzlich erst erwirtschaften müsste. Über Steuern oder Gebühren. Da es kaum vorstellbar ist, dass der Hallenbadeintritt pro Besuch mehr als 10 Euro kostet und das Hallenbad überwiegend durch Schule und Vereine genutzt wird, werden sich die wirtschaftlichen Probleme über Gebühreneinnahmen nicht lösen lassen. Dann muss der Fehlbetrag durch allgemeine Steuereinnahmen gedeckt werden. Steuereinnahmen sind aber bekanntlich endlich, wenn man nicht jährlich Steuern erhöhen will. Insgesamt muss man daher feststellen, dass der Betrieb von Hallenbad und Parkturnhalle momentan verhältnismäßig günstig ist und die Deckungslücken derzeit durch die Beteiligungserträge der Gemeinde am Regionalwerk finanziert werden. Uns bleibt vernünftigerweise derzeit keine andere Wahl, als den Betrieb von Hallenbad und Parkturnhalle durch kleinere erforderliche Reparaturmaßnahmen in der derzeit baulichen Form so gut und so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Uns – also Gemeinderat und Bürgermeister – ist klar, dass das nicht jedem gefallen wird, aber in der derzeitigen (wirtschaftlichen) Situation ist das die vernünftigste Vorgehensweise. Dafür bitten wir um Verständnis.
Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist Eigentümerin der Gewässer 2. Ordnung auf dem Gemeindegebiet. Gewässer 2. Ordnung sind insbesondere alle Fließgewässer in der Gemeinde mit Ausnahme der Argen. Die Gemeinde ist für die Pflege und Unterhaltung dieser Gewässer zuständig. Zur Unterhaltung gehört die Gewässerentwicklung. Unter der Gewässerentwicklung versteht man die Verbesserung des ökologischen Zustands eines Gewässers. Insbesondere sollen also nichtnaturnah ausgebaute Gewässer wieder in einen natürlichen Zustand zurückversetzt werden.
Erstmals wurde im Jahr 2013 ein Gewässerentwicklungsplan für die Gemeinde Kressbronn a. B. erstellt. Dieser analysiert den Zustand der öffentlichen Gewässer auf dem Gemeindegebiet und legt zugleich auch ein Maßnahmenkonzept zur Verbesserung der Ökologie vor. Auf Grundlage dieses Gewässerentwicklungsplan wurden in den vergangenen Jahren einige Maßnahmen durchgeführt.
Nach knapp zehn Jahren ist nun geplant, den Gewässerentwicklungsplan fortzuschreiben. Dabei sollen nicht nur die bislang erfolgten Maßnahmen eingearbeitet, sondern auch der aktuelle Zustand der Gewässer ermittelt und überprüft werden. Parallel dazu beabsichtigt die Gemeinde, einen Gewässerpflegeplan und ein Gewässerkataster ausarbeiten zu lassen. Der Gemeinderat hat im Februar dieses Jahres beschlossen, einen Gewässerpflegeplan und ein Gewässerkataster zu erstellen und hiermit das Ingenieurbüro Fitz aus Salem beauftragt.
Auf Drängen der Gemeinde führt das Landratsamt von den Pfingstferien bis zum Ende der Sommerferien eine neue Buslinie ein. Hierbei handelt es sich um ein Entgegenkommen für den Beitritt der Gemeinde zur Echt Bodensee Card (EBC). Die Gemeinde hatte gefordert, dass im Gegenzug der ÖPNV in den Teilorten und Weilern ausgebaut wird. An die neue Linie sind angebunden: Ultramarin Hafen, die Campingplätze, Gohren, das Naturstrandbad, der Seegarten (Landungssteg), Retterschen, Gattnau, Hüttmannsberg, Poppis, Kümmertsweiler, Riedensweiler, Nitzenweiler und Schleinsee (Kressbronner Hinterland). Für Tunau ist die Anbindung über die Campingplätze fußläufig gut möglich. Arensweiler ist über Gattnau oder Poppis, Atlashofen über Hüttmannsberg fußläufig erreichbar. Betznau ist hingegen schon bereits besser an den ÖPNV angebunden und wird vom Kressbronner Shuttle nicht angefahren. Damit verbleiben im Wesentlichen Berg, Gießen und Gottmannsbühl, die nicht an das Kressbronner Shuttle angebunden werden konnten. Das ist natürlich sehr schade. Wir hatten selbstverständlich auch das angestrebt. Wir bitten aber um Verständnis, dass die neue Linie wegen einer effizienten Routenplanung leider nicht alle Teilorte und Weiler anfahren kann. Deshalb musste eine Abwägungsentscheidung getroffen werden. Bei dieser Abwägungsentscheidung hat man dann die Übernachtungszahlen zu Grunde gelegt. Gottmannsbühl, Gießen und Berg haben zusammen durchschnittlich ca. 7.073 Übernachtungen pro Jahr. Hätte man diese angebunden, wäre eine Anbindung von Retterschen, Gattnau, Hüttmannsberg, Poppis, Kümmertsweiler und Riedensweiler mit zusammen 51.416 Übernachtungen pro Jahr nicht möglich gewesen. Uns ist aber wichtig zu betonen, dass die Gemeinde weiterhin bemüht ist, dass die bislang nicht angebundenen Teilorte und Weiler auch eine Verbesserung des ÖPNV erhalten. Dafür werden wir uns beim Landkreis einsetzen.
Mit Agri-Photovoltaik ist die Kombination aus landwirtschaftlicher Produktion mit der Stromerzeugung mittels Photovoltaik gemeint. Dabei wird eine Photovoltaikanlage über einer Acker- oder Obstbaufläche errichtet. Die Agri-Photovoltaik über Ackerflächen wird seit einigen Jahren bereits erfolgreich erprobt. Nun beschäftigt sich die Forschung intensiv mit der Agri-Photovoltaik in Verbindung mit Obstbau. Auf dem Obsthof Bernhard in der Berger Straße wurde dazu mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg eine Photovoltaikanlage über einer Apfelplantage errichtet. Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt durch das Fraunhofer Institut.
Spannend ist dabei vor allem die Frage, ob die Apfelplantage unter der Photovoltaikanlage noch genügend Sonne bzw. Licht erhält, um möglichst viel Ertrag und vor allem den nötigen Süße- und Reifegrad zu bekommen. Ein klarer Vorteil der Doppelnutzung ist dabei die Flächeneffizienz. Dieselbe Fläche wird sowohl für Obstbau als auch für Stromerzeugung genutzt. Bei der Flächenknappheit in der Bodenseeregion ist ein sparsamer Umgang mit der vorhandenen Fläche notwendig. Durch die teilweise Überdachung für das Obst kann zudem der Spritzmitteleinsatz sowie der Wasserverbrauch ganz erheblich gesenkt werden. Das ist wiederum gut für die Umwelt.
Agri-Photovoltaikanlagen verändern das Landschaftsbild, das lässt sich nicht von der Hand weisen. Allerdings ist die Beeinträchtigung nicht größer, als dies bei den wirtschaftlich notwendigen Hagelnetzen der Fall ist. Insgesamt muss man festhalten, dass wir die Klimaneutralität in der Bodenseeregion nur erreichen können, wenn wir die Solarenergie weiter ausbauen. Windräder sind in unserer Region nicht effizient und auch für das Landschaftsbild nicht akzeptabel. Wasserkraft ist bei uns kaum (wirtschaftlich) möglich, Biokraftstoffe und Biomasse haben weitaus größere Nachteile als die Solarenergie. Ich bin mir sicher, dass in Kressbronn a. B. im Ausbau von Photovoltaikanlagen eine große Chance liegt, bald klimaneutral zu werden. Es ist wichtig für eine autarke Energieversorgung und den Klimaschutz, alle Möglichkeiten zu prüfen, um Solarenergiepotenziale auszuschöpfen. Primär natürlich auf den Dächern unserer Häuser. Wir werden aber auf Freiflächenanlagen oder Agri-Photovoltaik nicht verzichten können, wenn wir die Energiewende bald schaffen wollen. Hier sind allerdings auch Bund und Land gefragt, denn die Förderung von Photovoltaikanlagen sollte noch verbessert werden, um Anlagen wirtschaftlicher zu machen.
Wald- bzw. Forstwege dienen der Erschließung des Waldes zum Zwecke seiner Bewirtschaftung und der Erholung der Waldbesucher. Wer Eigentümer eines Waldes ist, hat das Recht zur Anlegung von Forstwegen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Aufgabe der Gemeinde, sondern des jeweiligen Waldeigentümers. Der Bau von Forstwegen muss dabei in Abstimmung mit der unteren Forstbehörde des Landratsamtes erfolgen.
Unter Lärm versteht man Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Die Quellen des Lärms können dabei vielfältig sein. Lärm kann insbesondere von Menschen, Fahrzeugen und Maschinen ausgehen. Er kann schädlich sein und die Gesundheit von Menschen und Tieren beeinträchtigen. Aus diesem Grund spielt der Lärmschutz eine immer größere Rolle. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der Erneuerung der Lärmkarten im Jahr 2017 wurde hinsichtlich der Hauptverkehrsstraßen in der Gemeinde Kressbronn a. B. die Lärmsituation bewertet. Das Gutachten kam dabei zum Ergebnis, dass die Lärmgrenzwerte durch die Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet ohne Einzelfallberücksichtigung nicht überschritten werden. Dennoch ist die Gemeinde Kressbronn a. B. bemüht, Lärm zu vermeiden und auch die Anliegerinnen und Anlieger, die im Einzelfall betroffen sind, nach Möglichkeit zu schützen. Zu diesem Zweck wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Maßnahmen wie die Einführung von Tempobeschränken oder die Aufstellung von Geschwindigkeitsmessungen (Blitzern) von der Gemeinde bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes angeregt. Selbst kann die Gemeinde nur Geschwindigkeitsanzeigen aufstellen, die in der Regel aber weniger Wirkung zeigen. Andere dauerhafte und die Allgemeinheit betreffende Lärmimmission als den Straßenverkehr gibt es in der Gemeinde Kressbronn a. B. nach derzeitiger Beurteilung nicht.
Bäume sind eine wichtige Lebensgrundlage für Menschen und Tiere. Sie produzieren lebenswichtigen Sauerstoff, spenden Schatten, fungieren als Staubfilter, sind ein Lebensraum und eine wichtige Nahrungsquelle für viele Tiere. Besonders für den Klimaschutz sind Bäume wertvoll. Sie nehmen Kohlenstoffdioxid auf und wirken so einer zunehmenden Klimaerwärmung entgegen. Der Gemeinde Kressbronn a. B. ist deshalb der Schutz der Bäume wichtig. Gerade im öffentlichen Raum hat die Gemeinde viele Bäume gepflanzt, die gepflegt und verwaltet werden müssen. Unter Baummanagement versteht man dabei die Verwaltung des öffentlichen Baumbestandes. Zu den Aufgaben des Baummanagements gehört die Pflanzung, Überwachung, Pflege und Fällung von Bäumen. Die Gemeinde hat hierzu ein Baumkataster angelegt. Ein Baumkataster ist ein Verzeichnis, in dem alle kommunalen Bäume verwaltet werden. Für die eindeutige Identifizierung erhält jeder öffentliche Baum eine Baumnummer, mit welcher der Baum im Baumkataster eingetragen ist. Im Baumkataster finden sich zu jedem öffentlichen Baum weitere Informationen wie zum Beispiel Gattung oder Baumart, Pflanzjahr, naturschutzrechtlicher Status, Datum der letzten Kontrolle oder Zustandsdaten. Zur Überwachung des Baumbestandes und vor allem auch zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht, werden die öffentlichen Bäume jährlich einer Begutachtung unterzogen. Die Begutachtung erfolgt durch ein Fachbüro nach den einschlägigen Richtlinien und DIN-Normen. Baumbegutachtungen müssen dabei stets mit einer Stellungnahme zur Stand- und Bruchsicherheit verbunden werden. Auf Grundlage der Baumbegutachtung werden erforderliche Pflege- und Fällmaßnahmen durchgeführt. Sind Bäume wegen Krankheiten nicht mehr standsicher, so müssen diese in der Regel gefällt werden. Für sie erfolgt eine Ersatz- bzw. Neupflanzung. Die Gemeinde Kressbronn a. B. bietet für die Bürgerinnen und Bürger nach jeder Baumbegutachtung einen öffentlichen Baumspaziergang an, um über die Ergebnisse und die einzuleitenden Pflege- und Fällmaßnahmen zu berichten. Den Interessierten werden dabei die Sachlage vor Ort geschildert und die Gründe für die Pflege- und Fällmaßnahmen erläutert.
Unter Luftreinhaltung versteht man das Ziel, die Qualität der Luft zu verbessern bzw. zu erhalten und vor allem eine natürliche Zusammensetzung sicherzustellen, die einen nachhaltigen Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen gewährleistet. Zur Luftreinhaltung gehören also alle Maßnahmen, die der Vermeidung oder Verminderung der Verunreinigung der Luft dienen. Insbesondere gesetzliche Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von gewerblichen und technischen Anlagen sowie für Maschinen und Fahrzeuge dienen der Luftreinhaltung. Auf kommunaler Ebene können darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung ergriffen werden (z. B. Luftreinhalteplan, Umweltzonen), sofern ein Bedarf dafür besteht. Die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) betreibt ein landesweites Luftqualitätsmessnetz. Für den Bodenseekreis gibt es nur einen Messpunkt in Friedrichshafen. Für den Messpunkt wird derzeit die Luftqualität nach dem Luftqualitätsindex mit „gut“ bewertet. Wie der Luftqualitätsindex berechnet wird und was die Ergebnisse bedeuten, können Sie auf der Internetseite der LUBW nachlesen. Eigene Messungen der Luftqualität für die Gemeinde Kressbronn a. B. gibt es also nicht. Als Gemeinde mit durchschnittlicher, wenn auch gefühlt übermäßiger, Straßenverkehrsbelastung, die nur über wenig emittierende Gewerbebetriebe verfügt, spielt der Schadstoffausstoß im Gemeindegebiet eine eher untergeordnete Rolle. Aus diesem Grund bestand für die Gemeinde bislang auch kein Bedarf, eine Messung vorzunehmen oder eigene Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen.
Durch die kontinuierliche Bebauung und den Ausbau von Straßen, Schienen oder auch Leitungstrassen sind etliche Lebensräume verloren gegangen oder wurden voneinander getrennt. Die Folge daraus ist die Entstehung von isolierten Einzelbiotopen, welche oft für das Überleben einzelner Arten zu klein sind. Tiere und Pflanzen haben nur erschwert oder gar nicht mehr die Möglichkeit zum Austausch zwischen den Gebieten. Das Resultat ist die Gefährdung etlicher Lebensgemeinschaften und der Verlust der biologischen Vielfalt. Umso wichtiger ist es deshalb, die verbleibenden Lebensräume, so wie auch die bestehenden Vernetzungen zu schützen und neue aufzubauen. Infolge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ wurde im Juli 2020 eine Gesetzesnovelle zur Biodiversität mit der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes vom Landtag verabschiedet (sog. Biodiversitätsstärkungsgesetz). Ein übergeordnetes Ziel davon ist die Stärkung der biologischen Vielfalt und damit der stufenweise Ausbau eines Biotopverbunds. Dieser soll bis zum Jahr 2023 mindestens 10 Prozent, bis zum Jahr 2027 mindestens 13 Prozent und bis zum Jahr 2030 mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche umfassen. Auch die Gemeinde Kressbronn a. B. muss und wird ihren Anteil hieran leisten.
Konflikte ergeben sich bei der Biotopverbundplanung allerdings mit der Landwirtschaft. Die Landwirtschaft hat in der Gemeinde eine starke Ausprägung und trägt mitunter zur Ernährung, zum Landschaftsbild und zur Landschaftspflege bei. Daher ist es wichtig, dass die Landwirtschaft in die Biotopverbundsplanung intensiv eingebunden wird. Ziel muss es sein, möglichst eine einvernehmliche Lösung für die Umsetzung der Biotopverbundplanung mit den Belangen der Landwirtschaft zu finden. Aus diesem Grund wurde nun auch ein Beirat aus Vertretern des Gemeinderates, der Landwirtschaft und des B.U.N.D. gebildet. Aufgabe wird es sein, einen interessengerechten Ausgleich zu finden.
Derzeit arbeitet die Gemeinde einen ersten Entwurf für einen Biotopverbundplan aus. Hierzu wurde das Planungsbüro 365° freiraum + umwelt beauftragt.
Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist Eigentümerin der Gewässer 2. Ordnung auf dem Gemeindegebiet. Gewässer 2. Ordnung sind insbesondere alle Fließgewässer in der Gemeinde mit Ausnahme der Argen. Die Gemeinde ist für die Pflege und Unterhaltung dieser Gewässer zuständig. Zur Unterhaltung gehört die Gewässerentwicklung. Unter der Gewässerentwicklung versteht man die Verbesserung des ökologischen Zustands eines Gewässers. Insbesondere sollen also nichtnaturnah ausgebaute Gewässer wieder in einen natürlichen Zustand zurückversetzt werden. Erstmals wurde im Jahr 2013 ein Gewässerentwicklungsplan für die Gemeinde Kressbronn a. B. erstellt. Dieser analysiert den Zustand der öffentlichen Gewässer auf dem Gemeindegebiet und legt zugleich auch ein Maßnahmenkonzept zur Verbesserung der Ökologie vor. Auf Grundlage dieses Gewässerentwicklungsplan wurden in den vergangenen Jahren einige Maßnahmen durchgeführt. So wurden Verbauungen entfernt oder auch Gewässerabschnitte wieder in einen natürlichen Verlauf gebracht. Nach knapp zehn Jahren ist nun geplant, den Gewässerentwicklungsplan fortzuschreiben. Dabei sollen nicht nur die bislang erfolgten Maßnahmen eingearbeitet, sondern auch der aktuelle Zustand der Gewässer ermittelt und überprüft werden. Parallel dazu beabsichtigt die Gemeinde, einen Gewässerpflegeplan und ein Gewässerkataster ausarbeiten zu lassen. Ein Gewässerkataster ist ein Register, in dem alle Gewässer enthalten und der Zustand dokumentiert ist. Mit einem Gewässerpflegeplan kann die Gewässerunterhaltung noch professioneller, effizienter und vor allem koordinierter erfolgen.
Der Begriff „Eigenentwicklung“ ist im Zusammenhang mit Planungsmaßnahmen immer wieder zu hören. Leider werden die Bedeutung des Begriffs und vor allem der Kontext dabei meistens falsch dargestellt. Der Begriff „Eigenentwicklung“ stammt aus dem Planungsrecht. Genau genommen aus der Landes- und Regionalplanung. Dabei handelt es sich um die übergeordnete Planung auf der Ebene des Landes Baden-Württembergs bzw. des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben. Im Regionalplan ist die Gemeinde Kressbronn a. B., wie viele andere Gemeinden am Bodensee, auf die sogenannte „Eigenentwicklung“ beschränkt. Der Begriff „Eigenentwicklung“ ist ein Rechtsbegriff. Dies bedeutet, dass er im Gesetz definiert ist bzw. aus dem Gesetz heraus definiert werden kann. Die Eigenentwicklung ist eine Festlegung, die nach § 11 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 Landesplanungsgesetz (LplG) im Regionalplan für eine Gemeinde ausgewiesen werden kann. Dort heißt es, dass im Regionalplan Gemeinden festgelegt werden können, „in denen aus besonderen Gründen, vor allem aus Rücksicht auf Naturgüter, keine über die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit stattfinden soll“. Diese Vorschrift steht in engem Zusammenhang mit der Regelung, dass im Regionalplan Gemeinden festgelegt werden können, „in denen eine verstärkte Siedlungstätigkeit stattfinden soll“ (§ 11 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 LplG). Der Begriff „Eigenentwicklung“ bezieht sich danach auf die Ermittlung des Bedarfs für Wohnbauflächen. Anders ausgedrückt, spielt die Eigenentwicklung nur und ausschließlich bei der Ermittlung eine Rolle, wie viele Wohnbauflächen eine Gemeinde ausweisen darf. Dabei muss der Bedarf gerade aus der Gemeinde kommen. Wohnbedarf von außerhalb kann also bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Das hat faktisch zur Folge, dass eine Zuzugsgemeinde wie Kressbronn a. B. bei der Neuausweisung von Wohngebieten in der Flächensumme nur den Wohnbedarf aus der eigenen Bevölkerung anrechnen kann und Zuzug, der aber faktisch dennoch erfolgt, komplett ausblenden muss. In der Praxis führt dies zwingend zu einer (politisch gewollten) Unterversorgung mit Wohnraum. Meines Erachtens ist das ein Fehler im System, der aber politisch vom Land Baden-Württemberg so gewollt ist.
Falsch ist nun die Verwendung des Begriffs „Eigenentwicklung“ im Zusammenhang mit der Ausweisung von konkreten Wohnbauflächen. Es ist nämlich gar nicht möglich, bei der konkreten Ausweisung einer Baufläche diese nur für den Eigenbedarf der Gemeinde auszuweisen. Schließlich kann man ein Wohngebäude oder eine Wohnung nicht so bauen, dass sie nur für Kressbronnerinnen und Kressbronner geeignet ist. Faktisch ist es deshalb – mit einer Ausnahme – gar nicht so zu planen, dass Wohnbauflächen oder Wohnungen nur an Einheimische gehen. Dies wäre auch grundsätzlich mit Blick auf das Diskriminierungsverbot von Unionsbürgern innerhalb der Europäischen Union europarechtswidrig. Es gibt aber wie gesagt eine Ausnahme. Und zwar, wenn die Gemeinde selbst im Eigentum der Wohnbauflächen ist und diese nach den Vorgaben des Europarechts unter besonderer Berücksichtigung von sozialen Kriterien in Form von Einkommens- und Vermögensgrenzen an Einheimische vergibt (sog. Einheimischenmodell). Im Klartext heißt das, dass die Gemeinde derzeit keinerlei rechtliche Einflussmöglichkeiten auf die Vergabe von privaten Wohnbauflächen oder Wohnungen hat. Deshalb hat der Gemeinderat bereits im Jahr 2016 beschlossen, dass die Gemeinde nur noch „neues“ Bauland entwickelt, wenn es sich in ihrem Eigentum befindet. Das kommt nicht bei allen Grundstückseigentümern gut an, ist aus meiner Sicht aber eine zwingende Voraussetzung, wenn wir die Wohnbedürfnisse unserer eigenen Bevölkerung berücksichtigen wollen. Auf Flächen, die bereits bebaubar sind, haben wir aber leider keine Handhabe. Hier müsste erst der Gesetzgeber der Gemeinde Handlungsinstrumente zur Verfügung stellen.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Russische Föderation hat am Donnerstag, den 24. Februar 2022 mit einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Republik Ukraine begonnen. Das ist nicht nur erschreckend, sondern auch besorgniserregend. Die Ukraine gehört nicht zum Nordatlantikpakt (NATO). Das Verteidigungsbündnis hat deshalb derzeit erklärt, militärisch nicht einzuschreiten. Die Europäische Union, die Vereinigten Staaten von Amerika und viele andere Länder der Welt haben stattdessen äußerst scharfe Wirtschaftssanktionen verhängt. Ziel ist es, die Russische Föderation wirtschaftlich zu schwächen und ihr regelrecht den Geldhahn für ihren verbrecherischen Krieg abzudrehen. Derzeit sieht es allerdings so aus, dass die Russische Föderation sich davon unbeeindruckt zeigt und den militärischen Angriff fortführt. Wahrscheinlich ist es daher, dass die ukrainische Republik dem Angriff nicht auf Dauer standhalten kann und von der Russischen Föderation annektiert wird. In diesem Fall stünde die Russische Föderation direkt vor den Toren der Europäischen Union und vor allem auch direkt vor den Toren der NATO-Staaten. Es ist derzeit nicht davon auszugehen, dass die Russische Föderation es wagen würde, mit der militärisch technisch und in ihrer Truppenstärke deutlich übermächtigen NATO einen Krieg anzufangen. Klar ist aber, käme es zu einem Angriff gegen die NATO- und EU-Mitgliedsländer Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Slowakei oder Rumänien, würde der Bündnisfall eintreten. Der Bündnisfall würde bedeuten, dass die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet wäre, dem jeweils attackierten NATO-Land militärisch beizustehen. Dann wäre auch die Bundesrepublik Deutschland im Krieg. Die NATO hat bereits Truppen zum Schutz der Ostgrenzen entsendet. Es ist beruhigend, dass der Westen in diesen Zeiten zusammenhält und bedingungslose Geschlossenheit demonstriert. Ich bin zuversichtlich, dass die Sicherheit der Europäischen Union gewährleistet ist. Wir alle hoffen nun, dass die Russische Föderation zur Besinnung kommt und der Frieden nach Europa zurückkehrt.
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern befürchten allerdings, dass die Russische Föderation gezielt Cyberattacken gegen den Westen organisieren könnte, um diesen zu destabilisieren. Besonderes Ziel könnte dabei die kritische Infrastruktur und vor allem die öffentliche Verwaltung sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung im Bodenseekreis und in der Gemeinde Kressbronn a. B. wurden zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen.
Ich appelliere nun auch an Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, besondere Vorsicht walten zu lassen. Achten Sie insbesondere beim E-Mailverkehr, egal ob zu geschäftlichen oder privaten Zwecken, noch mehr als üblich auf mögliche Cyberattacken. Prüfen Sie Absender von E-Mails genau. Angreifer nutzen gerne minimale Änderungen gegenüber den „richtigen“ E-Mailadressen. Öffnen Sie nicht unbedacht Anhänge oder klicken Sie nicht auf unbekannte Links, die Ihnen per E-Mail zugehen. Generell gilt nun, melden Sie Vorgänge, die Ihnen ungewöhnlich vorkommen, unverzüglich an die Sicherheitsbehörden (z. B. Polizei, Gemeinde).
Die Europäische Union und auch die NATO haben bereits mehrere Krisen erfolgreich bewältigt. Wir werden auch diesen Konflikt gemeinsam, mit Zusammenhalt und in Geschlossenheit überstehen.
Herzliche Grüße
Ihr
Daniel Enzensperger
Bürgermeister
Ein großflächiger Landschaftsraum, der zur Sicherung eines leistungsfähigen Naturhaushalts, wegen seines besonderen Erholungswerts, seiner landschaftlichen Eigenart und seiner biologischen Vielfalt geschützt wird, bezeichnet man als Landschaftsschutzgebiet. Welche Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden können oder in welcher Form die Landschaftsschutzgebiete gekennzeichnet werden, bestimmen die Bundesländer. Landschaftsschutzgebiete sind beispielsweise alle Flächen am Bodensee außerhalb der bebauten Bereiche.
Im Gemeindegebiet Kressbronn a. B. sind folgende vier Landschaftsschutzgebiete zu finden:
Barrierefreiheit bedeutet, dass die Umgebung baulich, technisch oder auch sprachlich an Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung angepasst ist. Es sollen also Barrieren oder Hindernisse für Menschen mit Beeinträchtigungen abgebaut werden, um diese so vollumfänglich an allen gesellschaftlichen Leistungen und Ereignissen teilhaben zu lassen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. legt großen Wert darauf, Barrieren in der Gemeinde abzubauen und allen Menschen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Besonders in der öffentlichen Infrastruktur stoßen Menschen mit Beeinträchtigungen immer wieder auf bauliche Barrieren. Sei es, dass Bordsteine keine Absenkung haben oder in einer öffentlichen Einrichtung ein Fahrstuhl fehlt. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat hier in der Vergangenheit bereits vielfach abgeholfen und stellt jedes Jahr Mittel in den Haushalt ein, um weitere Barrieren abzubauen. Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit können jederzeit per E-Mail an buergerbeteiligung@kressbronn.de übermittelt werden. Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist dankbar über Hinweise.
Die Gemeinde bekennt sich zum Klimaschutz. Für den Klimaschutz ist dabei insbesondere die Einsparung des Energieverbrauchs wichtig. Bisher hat die Gemeinde ihr Augenmerk verstärkt auf die Sanierung der Heizanlagen und die Gebäudehüllen (z. B. Fenster, Fassade, Dach) gelegt. Nun soll die Umstellung der Innenbeleuchtung erfolgen. Diese wird deshalb auf die energiesparende LED-Technik umgerüstet werden. Die Gemeinde tauscht schrittweise die Beleuchtung in den öffentlichen Gebäuden aus. Umgerüstet werden im Rahmen dieses Klimaschutzprojektes Parkkindergarten, Nonnenbachkindergarten, Kleinkinderhaus Pünktchen, Parkschule, Nonnenbachschule, Rathaus mit Nebengebäude, Bahnhof, Seesporthalle, Festhalle, Haus der Musik, Spielhäusle, Lände und Konzertmuschel im Schlössle. Mit der Umrüstung auf LED wird nutzungsabhängig von einer Energieeinsparung von 50 % oder ca. 100 Tonnen CO2 pro Jahr ausgegangen.
Die Gemeinde Kressbronn a. B. bekennt sich zum Klimaschutz und zur Förderung des Radverkehrs. Um den Radverkehr attraktiver zu machen, müssen bei immer teureren Fahrrädern auch die Abstellmöglichkeiten diebstahlsicherer und ansprechend sein. Aus diesem Grund sollen neben dem Bahnhofsgebäude zum Parkplatz hin 12 abschließbare Fahrradboxen errichtet werden. Mit einer Überdachung werden diese auch den nötigen Komfort bieten. Südlich der Bahnunterführung soll der Fahrradabstellplatz ebenfalls neugestaltet werden. Auch hier sind eine Überdachung sowie eine ansprechende Pflasterung des Platzes geplant.
Nein, diese Behauptung kann man so nicht stehen lassen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat einen Eigenbetrieb Wohnungsbau und Grundstücksverkehr. Dabei handelt es sich um eine Art Sonderhaushalt der Gemeinde. Eigenbetriebe sind rechtlich nicht selbstständig, haben aber eine eigene Rechnungsführung und Buchhaltung. Der Wohnungsbau der Gemeinde erfolgt inzwischen ausschließlich über den Eigenbetrieb. Dies betrifft auch die Finanzierung. Die Mittel für den Wohnungsbau kommen aus den Erträgen (z. B. Mieteinnahmen) des Eigenbetriebs oder aus Krediten bzw. Darlehen vom Kapitalmarkt. Unser Ziel ist es, dass der Eigenbetrieb Wohnungsbau eigenständig arbeiten und Mietwohnraum schaffen kann. Wir wollen eben gerade nicht, dass Mittel für andere öffentliche Zwecke in den Wohnungsbau fließen. Aus diesem Grund hat man gerade auch den Eigenbetrieb geschaffen, um dies buchhalterisch zu trennen. In der heutigen Zeit sind insbesondere die Kredite am Kapitalmarkt besonders günstig. Im Wohnungsbau ist die Aufnahme von Schulden rentierlich. Dies bedeutet, dass die Gemeinde die Kosten für die Kredite langfristig durch die Mieteinnahmen wieder erwirtschaften kann. Und das, obwohl die Mietpreise der Gemeinde bei vergleichbaren Immobilien günstiger sind, als die Mietpreise auf dem privaten Wohnungsmarkt. Deshalb kann und sollte der Eigenbetrieb wie ein normales Unternehmen auch zur Finanzierung seiner Aufgaben auf Kredite setzen dürfen. Die Schulden des Eigenbetriebs müssen daher gedanklich strikt von den anderen unrentierlichen Schulden der Gemeinde getrennt werden. Man kann und darf also den Wohnungsbau nicht mit den anderen öffentlichen Aufgaben in eine Waagschale legen. Der Wohnungsbau muss immer stets getrennt betrachtet werden.
Der Schwerpunkt des Haushaltes 2022 liegt auf der Bildung. Bereits in den vergangenen Jahren wurde die Bildung in den Mittelpunkt der Kommunalpolitik gerückt. Hieran wird die Gemeinde auch künftig festhalten. Mit 2,0 Mio. Euro geht der größte Investitionsbetrag erneut in die Sanierung des Bildungszentrums Parkschule. Die Sanierung wird also auch im kommenden Jahr fortgeführt. 600.000 Euro gehen in die Digitalisierung der Schule und die Anschaffung von mobilen Endgeräten. Für den Erweiterungsbau des Bildungszentrums ist eine Planungsrate von 200.000 Euro vorgesehen, für das Kinder- und Familienzentrum eine Planungsrate und erste Baukosten in Höhe von 300.000 Euro. So gesehen investieren wir im nächsten Jahr rund 3,1 Mio. Euro oder 44 % unserer für Investitionen verfügbaren Mittel in die Bildung. Natürlich müssen wir aber auch noch anderen Aufgaben gerecht werden. So wird die Gemeinde den Breitbandausbau in diesem Jahr nochmals deutlich voranbringen, die Ortsdurchfahrt von Hüttmannsberg sanieren und die Infrastruktur dort aufwerten, die Bodanstraße im 4. Bauabschnitt zwischen Bodan-Areal und Naturstrandbad sanieren und abschließbare Fahrradboxen am Bahnhof zur Stärkung des Radverkehrs errichten.
Die Wohnraumsituation in der Gemeinde wird seit Jahren immer angespannter. Es ist daher bereits zur öffentlichen Aufgabe geworden, Wohnraum, besonders Mietwohnraum, zu schaffen. Im Jahr 2008 hat die Gemeinde einen Eigenbetrieb Wohnungsbau gegründet. Seither hat sich der Eigenbetrieb weiterentwickelt und verfügt nun über einige Mietwohngebäude. Die Gemeinde will damit einerseits das Angebot an Mietwohnungen vergrößern, andererseits sollen aber auch bezahlbare Mietwohnungen angeboten werden. Die Mieten der Gemeinde sind im Vergleich zu den Mietpreisen auf dem privaten Mietwohnungsmarkt günstiger. Allerdings muss man dabei natürlich auch immer den jeweiligen Baustandard und das Baujahr mitberücksichtigen. Die Gemeinde muss ihre Mietwohnungen zumindest kostendeckend anbieten, da der Wohnungsbau nicht mit allgemeinen Steuermitteln subventioniert werden sollte. Trotz der vergleichsweise niedrigen Mieten erwirtschaftet die Gemeinde einen Überschuss, der wiederum für die Sanierung und den Ausbau von Wohnraum genutzt wird. Der Überschuss fließt somit nicht dem allgemeinen Haushalt der Gemeinde zu, sondern bleibt im Eigenbetrieb Wohnungsbau und dient damit der weiteren Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Die Gemeinde ist bei der Digitalisierung der Schulen für die bauliche Vernetzung und die Anschaffung von Endgeräten zuständig. Mit Blick auf die bauliche Vernetzung haben wir bereits vor einigen Jahren alle Klassenzimmer im Neubau von 1996 vernetzt und mit einem Internetanschluss versehen. Im Zuge der Sanierung des Altbaus werden nun die übrigen Klassenzimmer mit einem Internetanschluss ausgestattet. Auch bei der Anschaffung von mobilen Endgeräten (Laptops, Tablets etc.) kommen wir vorwärts. Für das Bildungszentrum wurden bereits 156 Endgeräte beschafft. Davon entfallen 112 auf die Schülerinnen und Schüler sowie 41 für die Lehrkräfte. Auf Grund-, Werk- und Realschule entfallen 69 Laptops und 26 Tablets für die Schülerinnen und Schüler sowie 35 Laptops für die Lehrkräfte. Im SBBZ sind es 5 Laptops und 12 Tablets für die Schülerinnen und Schüler sowie 6 Laptops für die Lehrkräfte. Im nächsten Jahr sind nochmals rund 600.000 Euro für die Anschaffung von weiteren Endgeräten, Beamern und weiterem Equipment für den digitalen Unterricht vorgesehen.
Nein, der Wertstoffhof im Heidach wird nicht von der Gemeinde Kressbronn a. B., sondern vom Abfallwirtschaftsamt des Bodenseekreises betrieben. Zuständig für den Wertstoffhof ist also das Landratsamt. Fast alles, was mit dem Thema Abfallentsorgung verbunden ist, ist Sache des Landratsamtes. Anliegen zu diesen Themen sollten daher für eine zügige Bearbeitung am besten direkt an das Abfallwirtschaftsamt des Bodenseekreises gerichtet werden.
Auf den ersten Blick wirkt es tatsächlich widersprüchlich, dass die Gemeinde manche öffentlichen Aufgaben zurückstellen muss und dennoch Gelder für den kommunalen Mietwohnungsbau zur Verfügung hat. Das lässt sich allerdings ganz einfach mit der Finanzierung erklären: Öffentliche Aufgaben (z. B. Schule, Kinderbetreuung, Hallenbad) müssen und sollten über Steuermittel bzw. Gebühreneinnahmen der Nutzerinnen und Nutzer finanziert werden. Die öffentliche Aufgabenerfüllung ist per se nicht rentierlich. Dies bedeutet, dass die in der Regel geringen Erträge die Aufwendungen nicht decken können. Das gilt für die Investition, aber auch den späteren Unterhalt. Genau aus diesem Grund muss auch die Gemeinde diese Aufgaben wahrnehmen, weil ein Privatinvestor dies niemals tun würde, weil es schlicht unwirtschaftlich ist. Will man generationengerecht wirtschaften, dann darf man für öffentliche Aufgaben nach Möglichkeit nur die vorhandenen Mittel nutzen und sollte aus meiner Sicht grundsätzlich keine Schulden aufnehmen. Eine Ausnahme gilt für mich bei Investitionen in die Bildung, da dies unmittelbar den nachfolgenden Generationen selbst zugutekommt. Beim Wohnungsbau handelt es sich, anders als bei öffentlichen Aufgaben, um rentierliche Investitionen. Dies bedeutet, dass die Investitionen in den Wohnungsbau langfristig durch die Mieteinnahmen wieder erwirtschaftet werden können. Wir haben bei uns in der Gemeinde einen Eigenbetrieb, der sich um den Wohnungsbau kümmert. Sozusagen unsere eigene kleine Wohnungsbaugesellschaft. Neue Mietwohngebäude finanziert die Gemeinde also über die bisherigen Mieterträge wie auch über die Aufnahme von Darlehen vom Kreditmarkt. Die Mieten fließen also nicht in den allgemeinen Haushalt, sondern dienen zur Finanzierung der Unterhaltung der Mietwohnungen und vor allem auch neuer Investitionen im Wohnungsbau. Damit nehmen wir also kein Geld für den Wohnungsbau, das eigentlich für andere öffentliche Aufgaben eingesetzt werden müsste. Die klassischen öffentlichen Aufgaben und der Wohnungsbau laufen also quasi über getrennte Haushalte und konkurrieren nicht miteinander. Aus diesem Grund muss man den Wohnungsbau unbedingt getrennt und losgelöst von anderen Aufgaben der Gemeinde sehen. Es bleibt jedoch sehr wichtig, dass die Gemeinde im Bereich des Wohnungsmarktes tätig bleibt. Wir als Gemeinde verfolgen nämlich keine Gewinnmaximierung und haben das stete Ziel, Mietwohnraum für die eigene Bevölkerung zu schaffen.
Als Gemeinde unterhalten wir nicht nur Mietwohnungen, sondern auch wenige Gewerbeeinheiten, hauptsächlich Gastronomieeinrichtungen. Hierzu gehören zum Beispiel das Café im Seegarten, der Kiosk am Landungssteg, die Gastronomie in der Bodan-Werft, das Café in der Lände, das Café am Rathausplatz oder der Kiosk im Naturstrandbad. Diese Gewerbeeinheiten unterhält die Gemeinde nicht wegen der damit verbundenen Überschüsse, die bei dem mitunter hohen Unterhaltungsaufwand im Schnitt nicht besonders groß ausfallen. Der Hauptgrund liegt in der Belebung der öffentlichen Orte an der jeweiligen Stelle. Wir wollen, dass in der Gemeinde etwas geboten ist und vor allem ein gesellschaftliches Leben stattfinden kann. Man denke sich nur einmal die oben genannten Gastronomieeinheiten weg. Die Aufenthaltsqualität am Landungssteg, in der Bodan-Werft, am Rathausplatz oder im Naturstrandbad wäre nicht so schön. Man könnte nun natürlich argumentieren, dafür müssten die Gastronomieeinheiten nicht in öffentlicher Hand sein. Das stimmt natürlich. Allerdings hätten wir dann auch bestimmte Steuerungs- und Einflussnahmemöglichkeiten nicht. Letztendlich war es auch gerade die Gemeinde, welche die Gastronomieeinheiten an dieser Stelle gerade erst geschaffen hat.
Nein, diese Behauptung ist falsch. Im Baugebiet Bachtobel werden sowohl Bauplätze als auch Mietwohnungen geschaffen. Die Gemeinde sieht bereits seit der Veräußerung der Bauplätze im Spitzgarten in ihren Kaufverträgen für Bauplätze Regeln vor, die eine Nutzung als Zweitwohnung ausschließen. Mietwohnungen der Gemeinde werden nach strengen Kriterien ebenfalls nur an Personen vergeben, welche die Wohnung als Erstwohnsitz nutzen. Auch bei Wohnbaugenossenschaften werden Wohnungen nach speziellen Kriterien nur für den Erstwohnsitz vergeben. Insofern besteht für das Baugebiet Bachtobel kein Grund zur Sorge. Die Gemeinde verfolgt hier das klare Interesse, Wohnraum für die Kressbronnerinnen und Kressbronner zu schaffen. Dies Ziel werden wir auch sicherstellen.
Wer eine Ferienwohnung in der Gemeinde betreiben will, muss zuvor abklären, ob dies überhaupt zulässig ist. Man kann nicht einfach ohne Weiteres eine normale (Miet-)Wohnung in eine Ferienwohnung umwandeln. Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Nutzungen. Um eine Wohnung in eine Ferienwohnung umzuwandeln, bedarf es in der Regel einer Genehmigung der Baurechtsbehörde. Insbesondere in reinen Wohngebieten sind zum Beispiel kraft Gesetzes keine Ferienwohnungen zulässig. Die Abklärung der baurechtlichen Zulässigkeit steht dabei am Anfang. Danach muss eine Ferienwohnung beim Sachgebiet Tourismus und Marketing (Tourist-Information) angemeldet werden. Die Registrierung ist wegen der späteren Gästemeldungen und der Abführung von Kurtaxe und Fremdenverkehrsabgabe wichtig. Wer nämlich eine Ferienwohnung betreibt, ohne diese zu melden, macht sich wegen Abgabenhinterziehung strafbar. Heutzutage ist es zudem notwendig, für eine Ferienwohnung eine Online-Buchbarkeit zur besseren Vermarktung anzubieten und über einen Internetanschluss für die inzwischen erforderliche elektronische Gästemeldung zu verfügen. Wer eine Ferienwohnung betreiben will, kann sich jederzeit beim Sachgebiet Tourismus und Marketing über die Voraussetzungen beraten lassen.
Die Gemeinde Kressbronn a. B. möchte die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit in Gemeinderat und Ausschüssen zeitnah und transparent informieren. Auf dem Sitzungsportal, das für die Öffentlichkeit freigeschaltet ist, können die Tagesordnungen zu sämtlichen öffentlichen Sitzungen sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen eingesehen werden. Die Sitzungsunterlagen stehen dort eine Woche vor der jeweiligen Sitzung zum Abruf auf der Homepage der Gemeinde online zur Verfügung. Auch können Informationen zu vergangenen Sitzungen abgerufen werden, es kann auch nach Stichworten recherchiert werden. Natürlich erhalten Sie verkürzte Informationen im Amtsblatt der Gemeinde Kressbronn a. B., in den örtlichen Tageszeitungen oder auch auf den Social-Media-Kanälen von Gemeinde, Bürgermeister oder Parteien/Fraktionen.
Der Regionalplan für Bodensee-Oberschwaben hat die Aufgabe, die räumliche Struktur und die Entwicklung für die Region zu steuern. Er gibt also mitunter die Entwicklungsrichtung vor. Auch für die Gemeinde Kressbronn a. B. setzt der künftige Regionalplan einen neuen Entwicklungsrahmen. Die Fortschreibung zielt für die Gemeinde Kressbronn a. B. nämlich grundsätzlich darauf hin, noch stärker die Entwicklung vom Bodenseeufer fernzuhalten und damit den schutzwürdigen Naturraum in diesem Bereich zu erhalten als es der bisherige Regionalplan vorsieht. Daneben wird auch der Entwicklungsraum um die Teilorte der Gemeinde enger gezogen, die gerade ihren beschaulichen und noch dörflichen Charakter wahren sollen. Unsere Teilorte und unser Hinterland sollen geschützt und in ihrer Form möglichst bewahrt und erhalten werden. Das ist nicht nur für die Umwelt, sondern auch für den touristischen Erholungswert der Landschaft in diesem Bereich wichtig. Im Gegenzug für diese weiteren Einschränkungen wurden weitere Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich des Kernortes geschaffen. So sieht der Regionalplan die Entwicklung der Gemeinde künftig vor allem im Bereich zwischen B31, den Kreisverkehren der L334 und dem bestehenden Kernort. Das ist sinnvoll, weil hier die Anbindung an die bestehende Infrastruktur gegeben und die Landschaft im Verhältnis insgesamt weniger schutzwürdig ist. Aus diesem Grund soll in diesem Bereich auch in den Gewannen Kapellenesch und Haslach in der Nähe der ARAL-Tankstelle ein neues Gewerbegebiet entstehen. Der neue Regionalplan stärkt im Übrigen auch die Versorgungsfunktionen der Gemeinde. Das wiederum führt zu einer höheren Wohnqualität für die Bürgerinnen und Bürger.
Im Zuge der Diskussion um die Fortschreibung des Regionalplans ging es auch immer wieder um die Frage, ob wir eigentlich noch weiter wachsen sollten. Ob wir also überhaupt noch weitere Entwicklungsmöglichkeiten brauchen oder nicht. Ich bin davon überzeugt, wobei ich auch der Meinung bin, Wachstum muss kontrolliert, nicht zu schnell, also schrittweise und verträglich mit Blick auf die Gesamtökologie erfolgen. Ein radikaler Entwicklungsstillstand bedeutet nämlich Stagnation des Wirtschaftswachstums. Das klingt einerseits erstmal nicht so dramatisch. Man denkt zunächst, dass die Wirtschaftsleistung auf einem Niveau eingefroren bzw. festgehalten wird. Das passiert aber gesamtökonomisch betrachtet nicht. Ohne Wachstum gibt es nämlich keine Investitionen mehr. Vorhandene Betriebe können aber nur produzieren, wenn andere wachsen, ansonsten fehlt schlicht der Absatzmarkt. Also führt Wirtschaftsstillstand automatisch zu einem Rückgang der Auftragslage bei der bestehenden Wirtschaft. Ein Rückgang der Auftragslage bei der bestehenden Wirtschaft führt zum Abbau von Arbeitsplätzen. Der Abbau von Arbeitsplätzen führt zu Arbeitslosigkeit und weniger Steuereinnahmen, die für das Gemeinwesen und damit zugleich auch in Wirtschaftsleistungen investiert werden können. Diese Spirale dreht sich wahrscheinlich nur bis zu einem gewissen Grad nach unten weiter, bis es wieder Platz für Wachstum gibt. Allerdings wirkt sich das weitgehend immer auch auf alle Branchen gleichermaßen aus und ist mit einem Rückgang des Wohlstands verbunden. Nun kann man natürlich sagen, dass dies eben so ist. Wenn man selbst dabei in die Arbeitslosigkeit gerät oder Teil des ökonomischen Abbauprozesses ist, wird man das aber wohl kaum so sehen wollen. Will man die vom Wirtschaftsrückgang betroffenen Personen gerade in einem Sozialstaat auffangen, der bei einem gleichzeitigen Rückgang der Steuereinnahmen vor Finanzierungsproblemen steht, bleibt nur noch die Umverteilung der vorhandenen Einkommen und des vorhandenen Wohlstands. Das führt wiederum zur Reduzierung des Wohlstands im Durchschnitt. Auch damit könnte man sich theoretisch zufriedengeben. Dann hat jeder einfach weniger, dafür aber alle mehr. In der Praxis funktioniert das aber nicht, weil dann der Anreiz für Leistung fehlt. Hauptproblem eines Entwicklungsstillstands bleibt aber der damit einhergehende Stillstand der Zivilisation. Denn Zivilisation entwickelt sich nur durch Innovation weiter. Innovation braucht Investition. Sind für Investition aber weder Platz noch Mittel da, können sich Innovationen nicht oder nur langsam durchsetzen. Die Geschwindigkeit entscheidet aber gerade auf dem internationalen Markt und dem internationalen Wettbewerb über das ökonomische Überleben. Bei der derzeitigen politischen Lage in der Welt, werden wir also auf der Strecke bleiben, wenn wir uns in unserer Entwicklung selbst zu stark beschränken. Wohlstand ist also keine Selbstverständlichkeit, man muss dafür auch etwas tun. Umweltschutz ist wichtig, er muss aber Hand in Hand mit der Wirtschaft gehen. Man darf Umweltschutz und die Wirtschaft nicht gegeneinander ausspielen. Ich finde, dass dieser Ausgleich im neuen Regionalplan gut gelungen ist. Auch die Gemeinde Kressbronn a. B. braucht Entwicklungsperspektiven, sowohl im Wohnungsbau als auch im gewerblichen Bereich. Die Fortschreibung des Regionalplans wird der Gemeinde diese Perspektiven für die nächsten Jahrzehnte geben und gleichzeitig den Fokus stärker auf den Umweltschutz legen.
Grundsteuer muss jeder Eigentümer jährlich für Grund und Boden zahlen. Bei Mietern wird die Grundsteuer in der Regel im Rahmen der Nebenkosten auf diese anteilig umgelegt. Deshalb zahlen faktisch eigentlich alle Grundsteuern. Die Grundsteuer fließt komplett an die Städte und Gemeinden. Mit dem Geld finanzieren die Städte und Gemeinden ihre öffentlichen Einrichtungen und bewältigen ihre Aufgaben. Man unterscheidet zwischen der Grundsteuer A für land- und fortwirtschaftliche Grundstücke sowie der Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke. Die Grundsteuer wird bundeseinheitlich durch das Grundsteuergesetz geregelt. Sie ist eine Realsteuer (Sachsteuer) und richtet sich an das jeweilige Grundstück und nicht den Eigentümer. Die Höhe der Grundsteuer in einer Gemeinde bemisst sich, vereinfach ausgedrückt, derzeit nach dem Wert des Grundstücks, dem Wert des Gebäudes darauf und dem Grundsteuerhebesatz der Gemeinde. Mit dem Hebesatz haben die Gemeinden also einen Spielraum hinsichtlich der Höhe der Steuer. Üblicherweise ist der Hebesatz in den Städten eher höher und auf dem Land eher geringer. In Kressbronn a. B. beträgt er derzeit 320 % für die Grundsteuer A und 360 % für die Grundsteuer B. Auch heute noch werden bei der Wertermittlung von Grundstück und Gebäude Wertverhältnisse aus dem Jahr 1964 zu Grunde gelegt. Die realen Wertverhältnisse haben sich allerdings stark weiterentwickelt und das vor allem unterschiedlich, je nachdem, wo man in Deutschland wohnt. Und gerade in der Nichtberücksichtigung dieser unterschiedlichen Entwicklung sieht das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot nach Art. 3 Abs. 1 GG. Es dürfe nichts gleichbehandelt werden, was eben unterschiedlich und damit nicht gleich sei. Diejenigen, bei denen sich die Wertverhältnisse stark nach oben weiterentwickelt haben, würden ansonsten steuerrechtlich bessergestellt. Mit aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2018 die Berechnung der Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Der Bundesgesetzgeber war daraufhin aufgefordert, eine neue Berechnungsmethode zu entwickeln. Der Bundestag hat im Herbst 2019 ein neues Berechnungsmodell für die Grundsteuer beschlossen, aber den Ländern ermöglicht, davon durch eigenes Gesetz abzuweichen. Das Land Baden-Württemberg sah das Berechnungsmodell des Bundes als zu kompliziert an und erließ inzwischen ein eigenes abweichendes Landesgesetz. Dieses sieht vor, dass für die Grundsteuer nur noch der Wert des Grundstücks maßgeblich ist und dieser nach dem jeweiligen geltenden Bodenrichtwert berechnet wird. Das Gebäude wird danach also gar nicht mehr berücksichtigt. Dieses Berechnungsmodell wird nun zur Folge haben, dass Grundstückseigentümer mit einem großen Grundstück deutlich mehr Grundsteuer zahlen müssen als vorher, auch wenn auf dem Grundstück ein altes Gebäude steht. Mitunter zahlt derjenige dann auch mehr als der Nachbar, der eine kleine Villa auf einem kleinen Grundstück hat. Je mehr Wohneinheiten auf dem Grundstück sind, desto kleiner wird der Betrag dann aber wieder für den einzelnen. Mithin führt dies dazu, dass Mehrfamilienhäuser grundsteuerlich attraktiver werden. Hart trifft es vor allem diejenigen, die noch aus alter Zeit ein großes Grundstück mit einem freistehenden Einfamilienhaus bebaut haben. Es wird hier also teilweise zu krassen Verschiebungen bei der Steuerlast kommen.
Was mich nun allerdings ärgert ist, dass nun von Seiten der Landesregierung vorgeschlagen wird, dass die Gemeinden aufgerufen seien, die Hebesätze dann zu senken. Dies würde aber das Gesamtsteueraufkommen senken und die Gemeinden in finanzielle Probleme bringen. Mitunter weist das Land den Schwarzen Peter für sein verkorkstes Gesetz den Kommunen zu. Glücklicherweise haben wir bis zum Inkrafttreten des Gesetzes noch bis 2025 Zeit. Denn ich sehe hier dringenden Nachbesserungsbedarf. Die Grundsteuerreform, die ja nicht politisch, sondern gerichtlich ausgelöst wurde, darf nicht zu solch gravierenden Verschiebungen zwischen den Steuerzahlern führen. Weitere Informationen erhalten Sie übrigens unter: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/
Für die Erteilung von Baugenehmigungen ist bei uns die Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes in Oberdorf zuständig. Die Baurechtsbehörde ist Herrin des Verfahrens und prüft alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Von der Baurechtsbehörde sind dabei auch private Belange der Nachbarn zu berücksichtigen. Die Nachbarn werden allerdings nicht von der Baurechtsbehörde selbst, sondern von der Gemeinde angeschrieben (sog. Nachbarbeteiligung), bei der die Bauvorhaben auch eingereicht werden. Im System ist das etwas unlogisch, aber seit jeher so verankert. Hintergrund ist, dass die Gemeinde so früh wie möglich selbst informiert werden und auch der Baurechtsbehörde Arbeit abnehmen soll. Dies führt allerdings oft zur irrtümlichen Vorstellung, die Gemeinde sei Herrin des Verfahrens und habe alle Interessenlagen zu berücksichtigen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird die Gemeinde beteiligt und muss eine Entscheidung darüber fällen, ob sie ihr sogenanntes Einvernehmen erteilt oder nicht. Die Gemeinde wird also quasi wie ein Nachbar angehört. Dafür darf die Gemeinde jedoch nur einen Teil der gesetzlichen Vorschriften prüfen. Und zwar diese, die der Gemeinde ihre Planungshoheit sichern sollen und mithin sie selbst und ihre Belange betreffen. Dabei handelt es sich aber um eine reine Rechtsprüfung ohne Ermessen. Die Prüfung der Gemeinde ist deshalb auf öffentliche Interessen begrenzt, private Belange der Nachbarn sind von der Gemeinde grundsätzlich nicht zu prüfen, sondern von der Baurechtsbehörde. Mir ist es wichtig dies zu erklären, weil ich sehr oft den Eindruck habe, dass viele glauben, die Gemeinde hätte das Baugenehmigungsverfahren in der Hand und könne es steuern. Nein, die Gemeinde ist auch nur ein Verfahrensbeteiligter. Handlungsinstrument der Gemeinde zur Ausübung ihrer Planungshoheit ist der Bebauungsplan und nicht das Baugenehmigungsverfahren.
Für die Erteilung des Einvernehmens innerhalb der Gemeinde ist entweder der Ausschuss für Umwelt und Technik oder der Bürgermeister zuständig. Wer zuständig ist, wird durch die Hauptsatzung der Gemeinde klar geregelt. Der Bürgermeister kann und darf also nur das entscheiden, was ihm kraft Hauptsatzung auch zugewiesen ist. Genau genommen muss er das ihm Zugewiesene aber auch entscheiden und darf es eigentlich nicht dem Ausschuss zuweisen. Dies könnte unter Umständen sonst ein Verfahrensfehler sein. Im Ergebnis spielt es für gewöhnlich keine Rolle, ob Ausschuss oder Bürgermeister entscheiden, weil es eine reine Rechtsprüfung ohne Ermessen ist. Das bedeutet, dass der Handlungsspielraum gegen null geht. Wird das Einvernehmen rechtswidrig versagt, kann die Baurechtsbehörde es ersetzen. Wird das Einvernehmen rechtswidrig erteilt, ist die Baurechtsbehörde so oder so nicht daran gebunden und kann selbst entscheiden. In der Hauptsatzung hat man vor allem aus Transparenzgründen festgeschrieben, dass gerade die größeren Bauvorhaben in der Zuständigkeit des Gemeinderatsausschusses liegen und damit öffentlich vorgestellt und diskutiert werden. Zum Beispiel ist der Bürgermeister bei Bauvorhaben nur bis zu drei Wohneinheiten zuständig und im Außenbereich nur für sog. privilegierte Vorhaben, wozu insbesondere landwirtschaftliche Vorhaben gehören. Die derzeitige Aufteilung der Bauvorhaben zwischen Ausschuss und Bürgermeister ist aus meiner Sicht sinnvoll, weil bei kleineren Bauvorhaben das Transparenzinteresse der Öffentlichkeit geringer und dafür das Beschleunigungsinteresse des Bauherrn größer ist.
Nein, diese Behauptung ist falsch. Ich habe in der Sache mal direkt beim Regionalwerk, unserem kommunalen Energieversorger, nachgefragt. Unter Stand- bzw. Blockiergebühr versteht man ein Entgelt, das dafür zu zahlen ist, dass man eine E-Ladesäule ohne effektiv zu tanken belegt. Diese wird also dann fällig, wenn der eigentliche Tankvorgang abgeschlossen ist und das Fahrzeug aber weiterhin an der Tankstelle steht und damit die Ladesäule für andere blockiert. Das Regionalwerk hat für seine Ladesäulen ein sog. Hubject Roaming freigeschalten. Das bedeutet, dass man an den Ladesäulen des Regionalwerks den Strom von nahezu jedem Stromanbieter in Europa beziehen kann. Anders ausgedrückt, kann man also an der Ladesäule selbst auswählen und hat es selbst in der Hand, von wem man den Strom kaufen will. Das Regionalwerk ist dann sozusagen nur Zwischenhändler, wenn man sich für einen anderen Anbieter entscheidet. Mit der eCharge-App von Innogy kann man den Ladestrom direkt vom Regionalwerk beziehen. Der Tarif des Regionalwerks kostet derzeit 0,30 Euro/kWh (AC). Eine Stand- oder Blockiergebühr kennt der Tarif des Regionalwerks nicht. Wenn also jemand behauptet, er habe an einer Ladesäule des Regionalwerks eine Stand- bzw. Blockiergebühr bezahlt, dann hat er nur die Ladesäule des Regionalwerks benutzt, aber tatsächlich den Strom über z. B. die EnBW getankt, die im Gegensatz zum Regionalwerk eine Stand- bzw. Blockiergebühr verlangt und daneben auch noch einen höheren Strompreis hat. Das liegt dann aber im Verantwortungsbereich des Nutzers und nicht des Regionalwerks. Ich kann also nur empfehlen, den Strom an den Kressbronner Ladesäulen über das Regionalwerk zu beziehen. Das ist nicht nur günstiger, unterstützt unser kommunales Unternehmen und man läuft auch keine Gefahr, eine Stand- bzw. Blockiergebühr zu bezahlen.
Ja, in Kressbronn a. B. gibt es eine Mittagsruhe. Nach unserer Polizeiverordnung zum Schutz vor umweltschädlichem Verhalten, Belästigungen der Allgemeinheit sowie zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen (Umweltschutzverordnung) gilt in der Zeit von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr ein Verbot, Haus- und Gartenarbeiten vorzunehmen, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können. Dazu gehören insbesondere handwerkliche Tätigkeiten wie bohren, hämmern, sägen oder auch Tätigkeiten wie Rasen mähen. Ich denke es ist wichtig, dass alle die Mittagsruhe beachten und Rücksicht auf ihre Nachbarn und Mitmenschen nehmen.
Ja, dies stimmt teilweise. Allerdings ist die viergeschossige Bauweise nur für die Gebäude entlang der Friedrichshafener Straße und die Mehrfamilienwohnhäuser geplant. Für die Bauplätze ist hingegen eine maximal dreigeschossige Bauweise vorgegeben. Durch die Festsetzung der Anzahl von Vollgeschossen in einem Baugebiet kann man einerseits die Höhe von Gebäuden bestimmen, andererseits aber auch den Umfang der Nutzung vorgeben. Je mehr Vollgeschosse ein Gebäude hat, desto mehr Wohn- bzw. Nutzungseinheiten lassen sich darin auch unterbringen. In der Gemeinde Kressbronn a. B. gibt es überwiegend eine dreigeschossige Bauweise. Vereinzelt finden sich auch Gebäude mit mehr Vollgeschossen, hierzu gehören insbesondere die Hochhäuser. Die Schaffung von Baugebieten und von Wohnraum gestaltet sich zunehmend schwieriger, mit Flächen muss sparsamer umgegangen werden. So ist es auch Wille des Gesetzgebers, den Innenbereich zu verdichten, weniger zu versiegeln und die vorhandenen Flächen optimal auszunutzen. Um dies zu erreichen, muss die Bebauung zwangsläufig in die Höhe gehen, was wiederum das bisher gewachsene Ortsbild verändert. Das Ortsbild einer Gemeinde unterliegt aber einem ständigen Wandel und liegt vor allem im Auge des Betrachters. Im Vergleich zu 1930 sieht die Gemeinde heute völlig anders aus. Damals wäre es wohl auch undenkbar gewesen, dass aus den zwei Gemeinden Hemigkofen und Nonnenbach viele Jahrzehnte später auch städtebaulich eine Gemeinde erwachsen sollte. Wer nach 1970 geboren ist, kennt den Ort nur mit den in dieser Zeit gebauten Hochhäusern. Viele, die davor geboren sind, werden die Hochhäuser als Bausünden der damaligen Zeit betrachten. Wer jünger ist, für den haben diese Gebäude bereits den Ort mitgeprägt. Die beanspruchte Wohnfläche pro Person steigt kontinuierlich, was einerseits am steigenden Wohlstand und andererseits der zunehmenden Zahl von Ein-Personen-Haushalten liegt. Die Gesellschaft ändert sich und die Ansprüche auch. Die Schaffung von Wohnraum ist ein bedeutender Treiber der Flächenversiegelung in Deutschland. Bauland ist Mangelware und gleichzeitig muss man mit den vorhandenen freien Flächen schonend umgehen. Uns bleibt mit Blick auf mangelnden Wohnraum und wenig Bauflächen keine Wahl, wir müssen den weiteren städtebaulichen Entwicklungsschritt gehen und das vierte Vollgeschoss im neuen Baugebiet zulassen, auch wenn sich in diesem Bereich das Ortsbild verändern wird. Allerdings wird durch den Abstand zur Friedrichshafener Straße und die Eingrünung des Baugebietes die Höhenwirkung abgemildert. Auf das fünfte Vollgeschoss haben wir verzichtet. Der Gemeinderat hat sich mit dieser Fragestellung auch in einer Ortsbegehung mit Höhenmodell eingehend und ausführlich befasst. Das Gremium war sich weitgehend einig, dass die Bebauung an dieser Stelle unter den genannten Voraussetzungen verträglich sein wird.
Früher haben die Kommunen nach der sogenannten Kameralistik gebucht. Einfach ausgedrückt, war das eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Man konnte also das Geld ausgeben, das man eingenommen hat. Unterschieden hat man dazu zwischen einem Verwaltungshaushalt und einem Vermögenshaushalt. Der Verwaltungshaushalt war der Haushalt für die laufenden Geschäfte, der Vermögenshaushalt der Haushalt für die Investitionen. Hatte man im Verwaltungshaushalt einen Überschuss erwirtschaftet, so konnte man damit Investitionen über den Vermögenshaushalt tätigen. Eine Gesamtübersicht über ihr Vermögen in Form einer Bilanz hatten die Kommunen allerdings nicht. In Baden-Württemberg wurde für die Kommunen dann das neue kommunale Haushaltsrecht verpflichtend eingeführt. Kressbronn a. B. hat dies zum 1. Januar 2018 umgesetzt. Das reformierte kommunale Haushaltsrecht ist an die kaufmännische Doppik angelehnt. Vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung ist nun der Ergebnishaushalt. Hier müssen nun alle Aufwendungen und Erträge gebucht werden. Dazu gehören neuerlich dann auch Abschreibungen, also quasi der Wertverlust von Vermögensgegenständen. In einem Finanzhaushalt wird hingegen die Liquidität der Gemeinde dargestellt. Letztlich stellt nun die Gemeinde in einer Bilanz auch ihr Vermögen dar. Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt und Vermögensrechnung (Bilanz) nennt man die drei Komponenten des neuen kommunalen Haushaltsrechts. Das neue kommunale Haushaltsrecht ist vor allem mit mehr Transparenz und einer besseren Generationengerechtigkeit verbunden, sorgt allerdings auch für mehr Arbeit in der Bearbeitung und Darstellung.
In die Toilette dürfen nur menschliche Ausscheidungen, Toilettenpapier, Toilettenreiniger und Putzwasser. Alles andere darf nicht in die Toilette. Insbesondere menschliche Abfälle wie Haare und Fingernägel, Küchenabfälle, Hygieneartikel, Textilien oder Chemikalien dürfen keinesfalls in den Abfluss geworfen werden. Zwar ist die Toilette manchmal ganz praktisch, um bestimmte Dinge schnell zu entsorgen, diese Stoffe schädigen jedoch Kanalisation, Abwasserpumpwerke und vor allem die Kläranlage. Dies führt zu einem höheren Sanierungsaufwand. Ein höherer Sanierungsaufwand führt zu höheren Kosten und diese führen zu höheren Abwassergebühren. Jeder kann also dazu beitragen, die Abwassergebühren in einem verträglichen Rahmen zu halten.
Eine Rückstauklappe gehört zur Abwassertechnik. Rückstauklappe nennt man dabei die Einrichtung am Abwasseranschluss, die einen Rückfluss des Abwassers ins Gebäude verhindern soll. Gerade bei Starkregen kann es passieren, dass die Kanalisation den Wassermassen nicht mehr gerecht werden kann und dadurch Abwasser über Waschbecken, Dusche oder Toilette zurück ins Gebäude gedrängt wird. Eine Rückstauklappe verhindert dies. Auch Ungeziefer kann mal den Weg durch die Kanalisation ins Gebäude finden, wenn es nicht durch eine Rückstauklappe am Eindringen gehindert wird. Wichtig zu wissen ist, dass die Gemeinde in ihrer Abwassersatzung den Einbau von Rückstauklappen verpflichtend geregelt hat. Jeder Gebäudeeigentümer ist also zum Einbau verpflichtet. Wer dies nicht tut, kann also die Gemeinde bei Schäden nicht in Haftung nehmen. Viele Versicherungen zahlen in diesem Fall den Schaden übrigens auch nicht. Eine Rückstauklappe verhindert also nicht nur Abwasserschäden, sondern mitunter auch finanzielle Schäden.
Auch, wenn die Antwort den ein oder anderen wahrscheinlich verwundert: ja, die Gemeinde Kressbronn a. B. ist in bestimmten Bereichen auch steuerpflichtig. Allerdings muss die Gemeinde natürlich keine Einkommensteuer zahlen. Die Gemeinde ist in verschiedenen Bereichen wirtschaftlich tätig und betreibt in diesen Bereichen dann einen sogenannten Betrieb gewerblicher Art. Dazu gehören zum Beispiel die Wasserversorgung oder auch Verpachtungsobjekte. Soweit die Gemeinde einen Betrieb gewerblicher Art betreibt, ist sie zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet. Zwar ist das für die Gemeinde ein durchlaufender Posten, aber erheben und abführen muss sie diese dennoch. Macht die Gemeinde in diesen Bereichen zudem Gewinne, so ist sie körperschaftssteuerpflichtig. Wir sind allerdings gemeinsam mit unserem Steuerberater immer bemüht, die Steuerpflicht der Gemeinde so gering wie möglich zu halten. Bisher hat das auch ganz gut geklappt
Die Gemeinde Kressbronn a. B. bietet die Ausbildung zum bzw. zur Verwaltungsfachangestellten mit der Fachrichtung Kommunalverwaltung an. Die Ausbildung wird im Rathaus und auf der Verwaltungsschule absolviert. Daneben kann man bei uns auch den Beruf des Kaufmanns/der Kauffrau für Tourismus und Freizeit erlernen. Ausbildungsstandort ist hier die Tourist-Information im Bahnhof. In unseren Kinderbetreuungseinrichtungen freuen wir uns immer über neue Auszubildende, die den Beruf der pädagogischen Fachkraft erlernen wollen. Der Beruf eines Erziehers bzw. einer Erzieherin ist heutzutage sehr gefragt und seit der letzten größeren Tarifreform vor allem viel besser bezahlt als dies früher der Fall war. Das Einstiegsgehalt liegt inzwischen bei 2.879,77 Euro brutto. Ganz neu bilden wir auf der Kläranlage Fachkräfte für Abwassertechnik aus. Nähere Informationen finden sich dazu auf unserer Homepage.
Seewärme ist eine Wärmeerzeugungsmethode. Bei der Seewärme wird Wasser aus dem See gepumpt und über einen Wärmetauscher die Wärme entzogen. Anschließend wird das Wasser in den See zurückgelassen. Da die entzogene Wärme im Verhältnis zum ganzen Bodensee eher gering ist, eine so geringfügige Abkühlung dem See nicht schadet und das Ökosystem nicht beeinträchtigt, wird bei der Seewärme von einer klimaneutralen und ökologischen Wärmeerzeugung gesprochen. In der Schweiz kommt diese Technologie bereits zum Einsatz, allerdings mit ganz erheblicher staatlicher Förderung. Die Seewärme ist nämlich eine sehr teure Energiegewinnungsmethode. Teilweise wird von einer Amortisationszeit von ca. 50 Jahren gesprochen. Für die Stadt Friedrichshafen wurde dies in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg bereits geprüft und aus Kostengründen verworfen. Ob Seewärme in Kressbronn a. B. zum Einsatz kommen kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt wirtschaftlich eher kritisch zu beurteilen. Man wird es aber sicherlich in künftigen Energie- und Wärmekonzepten ergebnisoffen mitprüfen.
Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist gesetzlich verpflichtet, ein Gemeindearchiv zu unterhalten. Im Gemeindearchiv findet man alle bedeutenden historischen Schriftstücke der Gemeinde. Dieses alte Schriftgut kann man durchaus als einen immateriellen Schatz der Gemeinde bezeichnen. Er hat zwar keinen finanziellen, aber einen ganz bedeutenden historischen Wert. Er gibt uns vor allem Aufschluss über frühere Zeiten und gewährt einen Einblick in Vergangenes. Zu den Archivalien gehören insbesondere Verwaltungsakten, Gemeinderatsprotokolle, Karten, Pläne, Bilder und ähnliches. Akten der Gemeindeverwaltung haben eine bestimmte Aufbewahrungsfrist in den Ämtern. In der Regel dauert diese 30 Jahre. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Akten dem Gemeindearchiv angeboten. Der Gemeindearchivar entscheidet dann, ob die Akten für die Geschichte und auch die künftige Verwaltungsarbeit noch von Bedeutung sind und deshalb im Archiv aufbewahrt werden oder ob sie zu vernichten sind. Da die Gemeinde Kressbronn a. B. keine bis ins Mittelalter zurückgehende Stadtgeschichte hat, finden sich bei uns im Gemeindearchiv natürlich wenig bis keine Archivalien aus dem Mittelalter oder früheren Zeiten. Durchaus finden sich aber auch in unserem Archiv Schriftstücke, die schon mehrere hundert Jahre alt sind.
Das kommt ganz auf den Notfall an. Bei Straftaten und Unfällen braucht man die Polizei. Diese sind unter der Notrufnummer 110 tagsüber und nachts erreichbar. Man wird dann mit dem Polizeirevier Friedrichshafen verbunden. Ist keine Eile geboten, dann sollte man sich allerdings nicht unter der Notrufnummer, sondern unter der normalen Telefonnummer 07543 93160 werktags an den Polizeiposten Langenargen wenden. Bei Feuer und Umweltunfällen muss man die Feuerwehr mit der Notfallnummer 112 rufen. Als Gemeindefeuerwehr ist unsere Feuerwehr rund um die Uhr einsatzbereit und rückt aus Kressbronn a. B. an. Ich bin den vielen ehrenamtlichen Feuerwehrnagehörigen für ihren Einsatz für das Gemeinwohl dabei sehr dankbar. Bei medizinischen Notfällen ist hingegen der Rettungsdienst auch unter der Notrufnummer 112 zu Hilfe zu rufen. Dieser hat eine Rettungswache am Bauhof in Kressbronn a. B. Bisher war der Rettungsdienst nur von 7:00 bis 19:00 Uhr in Kressbronn a. B. besetzt, nachts kommt er aus Tettnang, Friedrichshafen oder Lindau. Ab dem 1. Juli wird der Rettungsdienst in Kressbronn a. B. allerdings auf eine 24-Stunden-Bereitschaft ausgebaut. Dies bedeutet, dass der Schutz für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kressbronn a. B. nun noch weiter verbessert wird. Auch nachts ist der Rettungsdienst künftig im besten Fall innerhalb weniger Minuten da. Gerade bei Herz-Kreislauf-Notfällen ist die Zeit bis zum Eintreffen von Hilfe so wichtig. Ich freue mich deshalb sehr, dass der Rettungsdienst sich in unserer Gemeinde nun etabliert hat und nun noch weiter ausgebaut wird. Auf der Homepage der Gemeinde finden Sie im Übrigen alle wichtigen Notrufnummern auch zu anderen Themen auf einen Blick.
Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er ist Träger der Raumplanung für die Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen. Er hat seinen Sitz in Ravensburg. Raumplanung ist die der Bauleitplanung einer Gemeinde übergeordnete Planungsebene. Darüber gibt es noch die Landesplanung durch den Landesentwicklungsplan und die Bundesraumordnung. Der Regionalverband hat außer der Raumplanung sowie allen dazugehörenden Aufgaben keine weiteren Aufgaben mehr. Hauptorgan des Regionalverbands ist eine Verbandsversammlung. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Kreistagen bestimmt. Sie wählen aus ihrer Mitte einen ehrenamtlichen Verbandsvorsitzenden. Dies ist derzeit der Bürgermeister der Gemeinde Pfullendorf Thomas Kugler. Für die Geschäftsführung des Regionalverbands wird auf acht Jahre ein Verbandsdirektor von der Verbandsversammlung gewählt. Dies ist derzeit noch Wilfried Franke, wegen Eintritt in den Ruhestand wird es hier jedoch bald einen Wechsel geben. Als Träger der Raumplanung muss der Regionalverband bei allen Planungsmaßnahmen einer Gemeinde angehört werden. Dieser prüft dann, ob die Planung der Gemeinde mit den Zielen und Grundsätzen des Regionalplans im Einklang steht. Insofern ist die Arbeit des Regionalverbands für die Region und auch die Kommunen wichtig.
Kaum steigen die Temperaturen, beginnt die Biotonne zu leben. Im Bodenseekreis werden die Biotonnen im zweiwöchigen Takt geleert. Zuständig für die Müllentsorgung ist das Landratsamt Bodenseekreis. Für die Anzahl der Leerungen gibt es keine bundeseinheitliche oder landeseinheitliche Regelung. Die Abwicklung steht im Ermessen jedes Landkreises. Ich habe mich in dieser Sache jedoch beim Landratsamt mal erkundigt. Dieses hat daraufhin erläutert, dass es durchaus denkbar wäre, eine wöchentliche Leerung vorzunehmen. Allerdings nur dann, wenn alle Haushalte mitwirken. Dies bedeutet, dass alle Haushalte die entsprechenden Mehrkosten tragen müssten. Derzeit wird hier jedoch kein Bedarf gesehen. Berücksichtigen muss man auch, dass die Geruchsprobleme hauptsächlich bei der Bereitstellung zur Abfuhr und bei der Leerung entstehen. Durch mehrere Abfuhren würden die Geruchsbelästigungen also eher zunehmen. Unter den zunehmenden Geruchsbelästigungen würden die Anwohnerinnen und Anwohner, die Umwelt und das Klima in der Gemeinde zusätzlich leiden. Auch der Madenbildung kann durch eine wöchentliche Leerung nicht entkommen werden. Die Generationszeit der Fliegen beträgt im Sommer lediglich ca. zwei bis drei Tage. Es ist völlig klar, dass es in den Sommermonaten sehr schwer erträglich werden kann. Zur Vorbeugung gibt es allerdings mehrere Empfehlungen des Abfallwirtschaftsamtes: Zum Beispiel die Biotonne an einem schattigen Standort aufstellen, Sammelgefäße im Haushalt häufig leeren, auf Dichtheit der Abfallgefäße achten oder auch problematische Küchenabfälle in Altpapier (auf gar keinen Fall Plastiktüten!) einwickeln. Zusätzlich sollten Abfallgefäße nicht in Innenräumen aufgestellt und Strukturmaterialien wie Grün- oder Gartenabfälle oder Zeitungspapier hinzugegeben werden. Insbesondere Deckel und Rand der Biotonne mit einem mit Essigessenz befeuchteten Tuch abwischen, schreckt Fliegen ab und verhindert so die Eiablage. Wichtig zu wissen ist jedenfalls, dass in der Regel bei starkem Geruch der Biotonne oder Madenbefall keine gesundheitlichen Probleme entstehen. Es handelt sich weitgehend um ein ästhetisches Problem.
Die Gemeinde hat zwei ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters, die aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind. Die Wahl erfolgt dabei in der Regel immer in der ersten Sitzung des neugewählten Gemeinderates. Es ist dabei üblich, dass der Stimmenkönig zum 1. Stellvertreter gewählt wird und die Person mit den meisten Stimmen aus der zweitstärksten Fraktion zum 2. Stellvertreter. 1. Bürgermeisterstellvertreter ist seit 2019 Stefan Fehringer (BWV), er war zuvor fünf Jahre lang 2. Stellvertreter. 2. Bürgermeisterstellvertreter ist derzeit Klaus Klawitter (CDU). Die Reihenfolge ist dabei wichtig, da bei einem Ausfall des Bürgermeisters zuerst der 1. Bürgermeisterstellvertreter für die Vertretung zuständig ist. Aufgaben der Bürgermeisterstellvertreter sind also die Vertretung des Bürgermeisters, wenn dieser durch Krankheit, Urlaub, Befangenheit oder dienstliche Abwesenheit nicht verfügbar ist. Dabei haben die Bürgermeisterstellvertreter die vollen Amtskompetenzen des Bürgermeisters ohne Einschränkungen. Außerdem nehmen die Bürgermeisterstellvertreter auch einige repräsentative Aufgaben wahr.
Die Seeputzete findet alljährlich im März/April statt. Im letzten Jahr wie auch in diesem Jahr mussten wir sie leider wegen des harten Lockdowns absagen. Natürlich bedeutet das, dass der ein oder andere Müll dann liegen bleibt. Zwar sammelt auch der Bauhof dankenswerterweise immer wieder Müll auf, aber dieser hat natürlich noch ganz viele andere Aufgaben. Insofern war die Seeputzete immer eine tolle Gemeinschaftsaktion zum Schutz unserer Umwelt und zur Unterstützung des Bauhofes. In diesem Jahr werden wir nun die Corona-Lage abwarten und die Seeputzete ggf. im Frühsommer oder im Herbst nachholen, sobald sich die Corona-Situation wieder etwas entspannt. Wir freuen uns aber natürlich sehr, wenn jemand alleine oder zu zweit Müll aufsammeln möchte. Hierzu können jederzeit gerne Müllsäcke im Bauhof abgeholt und der in der Natur eingesammelte Müll dort auch abgegeben werden.
Nein, das ist grundsätzlich gesetzlich verboten. Die Gemeinde erhebt in verschiedenen Bereichen Gebühren. So zum Beispiel für verschiedene Verwaltungsleistungen aber auch für die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen, der Jugendmusikschule, der Bücherei, des Hallenbades oder auch des Naturstrandbades. Im Kommunalabgabenrecht gilt dabei die strenge Regel, dass die Gebühren nur so hoch sein dürfen, dass sie maximal die Kosten decken. Meistens sind die Gebühren aber eher niedriger und decken nicht einmal die vollen Kosten. Das bedeutet dann, dass die jeweilige Leistung oder Einrichtung mit allgemeinen Steuermitteln bezuschusst werden muss. Ideal ist das natürlich nicht, weil die Steuermittel dann für andere Zwecke wie z. B. neue Investitionen fehlen. Den geringsten Deckungsgrad haben bei uns die Kinderbetreuungseinrichtungen und die Bücherei. Diese Einrichtungen haben einen geringeren Kostendeckungsgrad als 20 %. Mehr als 80 % der Kosten dieser Einrichtungen werden also durch allgemeine Steuermittel finanziert. Das ist letztlich eine politische Entscheidung der Gemeinde, um dem damit verbundenen Bildungsauftrag wie auch der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachzukommen. Das geht aber natürlich nicht in allen Bereichen. Deshalb bitte ich immer um Verständnis dafür, dass die Gemeinde in vielen Bereichen Gebühren erheben und diese auch laufend an die wirtschaftliche Entwicklung anpassen muss. Das Geld der Gemeinde ist auch endlich und wir müssen daher gut überlegen, wie wir es am besten zum Wohle der Allgemeinheit einsetzen.
Mit dem Begriff Eigentum möchte man üblicherweise zum Ausdruck bringen, dass einem etwas gehört und man die alleinige Verfügungsgewalt darüber hat. Jeder kann mit seinem Eigentum grundsätzlich auch das machen, was er oder sie will. Allerdings regelt unser Grundgesetz in Art. 14 Abs. 1 GG, dass Inhalt und Schranken des Eigentums durch die Gesetze bestimmt werden. Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber bestimmt, was zum Eigentum gehört und wie weit es geht bzw. reicht. Wir leben also nicht in einem Staat, indem das jeder selbst bestimmen kann, sondern es wird von den Gesetzen vorgegeben. So gehören zum Beispiel Tiere zum Eigentum einer Person, man darf Tiere aber nicht einfach quälen oder grundlos töten. Dies wird durch das Tierschutzgesetz bestimmt. Das Eigentum an Tieren geht also nur so weit, wie es keine gesetzlichen Einschränkungen gibt. Gleiches gilt für Grundeigentum. Bauland hat man zum Beispiel, wenn das Baugesetzbuch dies so bestimmt oder die Gemeinde eine Fläche als Bauland ausweist. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist es keine Baufläche, sondern nur eine landwirtschaftliche oder sonstige Fläche. Im ersten Moment denkt man dann, dass der Staat oder die Gemeinde einem dabei etwas einschränken. Tatsächlich ist es in der Bundesrepublik Deutschland so, dass das Eigentum fortlaufend der Definition des Gesetzgebers unterliegt. Letztlich definiert der Gesetzgeber dabei Inhalt und Schranken des Eigentums so, wie er glaubt, dass es für die Allgemeinheit am besten sei. In unserer Verfassung kommt dies dadurch zum Ausdruck, dass nach Art. 14 Abs. 2 GG „Eigentum verpflichtet“ und sein Gebrauch zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Das kann man jetzt gut oder schlecht finden. Jedenfalls ist es aber die verfassungsrechtliche Grundlage unseres sozialen Rechtsstaates, dass das Recht auf Eigentum als sogenanntes normgeprägtes Grundrecht vom Gesetzgeber definiert wird und nicht vom Eigentümer.
Der Hilde-Broër-Preis ist ein Kunstpreis im Bereich der Medaillenkunst, der alle zwei Jahre gemeinsam von der Deutschen Vereinigung für Medaillenkunst e. V. und der Gemeinde Kressbronn a. B. vergeben wird. Mit ihm ist ein Preisgeld in Höhe von 2.000 Euro verbunden. Die Gemeinde finanziert dabei ihre Hälfte des Preisgeldes aus Mitteln der nichtrechtsfähigen Otto-Valentien-Stiftung der Gemeinde. Hilde Broër (1904-1987), auf die der Name der Auszeichnung zurückgeht, lebte und wirkte in Kressbronn a. B., sie erreichte in der Medaillen- und Bildhauerkunstkunst einen weltweiten Bekanntheitsgrad. Berühmtestes Werk von Hilde Broër dürfte die Glockenzier an vier Glocken der Weltfriedenskirche im japanischen Hiroshima sein. In Kressbronn a. B. wurden unter anderem das Taufbecken in der katholischen Kirche St. Maria Hilfe der Christen (Kressbronn) und die Türgriffe derselben Kirche, auf denen die Symbole der Evangelisten zu sehen sind, von ihr angefertigt. Auch die Bürgerplakette und die Partnerschaftsplakette der Gemeinde wurden von ihr entworfen.
Der Regionalplan legt die Ziele und Grundsätze der räumlichen Entwicklung und der Ordnung der Region fest. Er enthält einen Textteil und einen Kartenteil. Insbesondere konkretisiert der Regionalplan die Grundsätze der Raumordnung und des Landesentwicklungsplans. Der Regionalplan garantiert den Gemeinden Planungssicherheit. Die im Text genannten Ziele der Raumordnung und die Darstellungen des Kartenteils sind für öffentliche Planungsträger verbindlich, gleichzeitig stellen sie eine zentrale Vorgabe für die Bauleitplanung der Kommunen dar. Soweit es für die Entwicklung und Ordnung der räumlichen Struktur der Region erforderlich ist, enthält der Regionalplan Festlegungen zur anzustrebenden Siedlungsstruktur, zur anzustrebenden Freiraumstruktur und zu den zu sichernden Standorten und Trassen für die Infrastruktur der Region. Dazu sind im Regionalplan festzulegen: Unterzentren und Kleinzentren (nach dem zentralen Ortesystem), Entwicklungsachsen, Siedlungsbereiche, Beschränkungen auf Eigenentwicklung, Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen, Standorte für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe, Schwerpunkte für Wohnungsbau, Regionale Grünzüge und Grünzäsuren sowie Gebiete für besondere Nutzungen im Freiraum, vor allem für Naturschutz und Landschaftspflege, für Bodenerhaltung, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft und für Waldfunktionen sowie für Erholung, Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen, Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz, Gebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe und Gebiete zur Sicherung von Rohstoffen, Gebiete für Standorte zur Nutzung erneuerbarer Energien, Standorte und Trassen für sonstige Infrastrukturvorhaben, einschließlich Energieversorgung und Energiespeicherung. Aus dem Landesentwicklungsplan werden in den Regionalplan nachrichtlich die Raumkategorien, die höheren zentralen Orte (Oberzentren und Mittelzentren) und die Landesentwicklungsachsen übernommen. Dem Regionalplan ist immer eine Begründung beizufügen.
Der durch das Coronavirus bedingte Lockdown wurde in den letzten Monaten verschärft. Das Hallenbad ist seit Oktober/November 2020 geschlossen, wurde aber zunächst bis Ende des vergangenen Jahres weiterhin in Betrieb gehalten, sodass eine schnelle Öffnung möglich gewesen wäre. Aus Kostengründen musste jedoch Anfang des Jahres abgeschätzt werden, ob der Lockdown und die damit verbundene Schließung des Bäderbetriebes noch längere Zeit anhalten wird. Auf Grund der Sachlage war bereits zu vermuten, dass vor Mai/Juni eine Öffnung des Hallenbades nicht zulässig sein wird. Auch wenn das Hallenbad für die Badegäste geschlossen hat, aber weiterhin in Betrieb gehalten wird, entstehen hohe Kosten. Hinzu kommt, dass das Hallenbad im Sommer sowieso immer außer Betrieb genommen wird. Es stellte sich also die Frage, ob das Hallenbad wegen ein bis zwei Monaten in Betrieb gehalten werden sollte. Die laufenden Betriebskosten des doch in die Jahre gekommenen Hallenbades sind extrem hoch. So hat das Hallenbad alleine im Jahr 2019 trotz der Einnahmen einen Verlust in Höhe von ca. 125.000 EUR gemacht. Gebühreneinnahmen sind während der Schließung keine zu verzeichnen. Es schien mir daher wirtschaftlich nicht vertretbar, das Hallenbad wegen ein bis zwei Monaten Nutzungsmöglichkeit über ein halbes Jahr in Betrieb zu halten. Aus diesem Grund habe ich die Entscheidung getroffen, das Hallenbad zu schließen und erst mit dem neuen Schuljahr wieder in Betrieb zu nehmen. Natürlich bedeutet dies nun, dass wir bis September auf das Hallenbad verzichten müssen. Aus meiner Sicht wäre aber eine andere Entscheidung schlichtweg unwirtschaftlich und Verschwendung von Steuermitteln gewesen. Dafür bitte ich um Verständnis.
Die Kulturgemeinschaft Kressbronn a. B. ist eine nichtrechtsfähige und organisatorisch unselbstständige Einrichtung der Gemeinde Kressbronn a. B. Sie wurde 1977 auf Initiative unter anderem der beiden Ehrenbürger Peter Keller und Gerhard Schaugg sowie des damaligen Bürgermeisters Kurt Gröschl ins Leben gerufen. Ziel und Zweck der Kulturgemeinschaft war es seit jeher, die Kulturschaffenden in der Gemeinde zu organisieren, zu unterstützen und vor allem die Kultur in den nicht von den Vereinen abgedeckten Bereichen zu fördern. Aus der Kulturgemeinschaft entstanden daher verschiedene kulturschaffende Arbeitskreise, die mit der Kulturgemeinschaft unter dem rechtlichen Dach der Gemeinde eine Heimat bekamen. Zu den bekannteren Arbeitskreisen gehören der AK Kunst, AK Literatur, AK Theater (Mixed Pickles), AK Jahrbuch. Vor zwei Jahren hat sich mit dem AK Muschelmusik ein neuer Arbeitskreis entwickelt. Das Kressbronner Modell einer Kulturgemeinschaft als Teil der Gemeinde selbst, ist in Deutschland eher einmalig, jedenfalls ist mir nicht bekannt, wo es ein ähnliches Modell gibt. Vorsitzender der Kulturgemeinschaft ist kraft Amtes der Bürgermeister. Mitglied in der Kulturgemeinschaft kann jede natürliche und juristische Person werden, die sich zum Organisationsstatut und den Leitgedanken der Kulturgemeinschaft bekennt. Mitglieder können an der Ausrichtung der Kulturarbeit mitbestimmen und erhalten auch Vergünstigungen beim Eintritt zu Kulturveranstaltungen der Gemeinde. Dafür gibt es allerdings auch einen kleinen Mitgliedsbeitrag, der jedoch als Förderbeitrag der Kulturarbeit in der Gemeinde verstanden werden soll. Einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Über die Belange und auch über allgemeine kulturelle Fragen in der Gemeinde berät ein Kulturbeirat. Dabei handelt es sich um ein Gremium, dem sowohl Vertreter aus dem Gemeinderat wie auch Vertreter aus der Mitte der Kulturgemeinschaft angehören. Um die Geschäftsführung der Kulturgemeinschaft kümmert sich der Kulturbeauftragte der Gemeinde. Ich persönlich bin sehr stolz auf das, was wir in unserem Ort in der Kulturarbeit leisten. Dies gilt sowohl für die Kulturgemeinschaft als auch die Kulturarbeit in den vielen Vereinen. Ich danke deshalb allen Ehrenamtlichen, die hier für das Allgemeinwohl tätig sind.
Beim Gelben Sack handelt es sich um ein rein privatwirtschaftliches Rücknahme- und Verwertungssystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen. Weder die Gemeinde noch das Landratsamt sind für die Entsorgung der Gelben Säcke zuständig. Gelbe Säcke werden Ihnen direkt in den Haushalt geliefert. Zusätzlich sind sie im Rathaus erhältlich. Stehen im Rathaus jedoch keine Gelben Säcke mehr zur Verfügung, so liegt dies in der Regel an Lieferschwierigkeiten der Firma. Die Gemeinde informiert zwar die Firma, wenn es keine gelben Säcke mehr gibt. Auf die Lieferung selbst hat die Gemeinde jedoch keinen Einfluss und weiß auch nicht, wann neue Lieferungen eintreffen. Dass die gelben Säcke auch im Rathaus geholt werden können, ist eine reine Serviceleistung der Gemeinde.
Nein, die Gemeinde Kressbronn a. B. hat keine Einlagen bei der Bremer Greensill Bank oder ähnlichen Kreditinstituten. Wir sind von der Insolvenz also nicht betroffen. Wie der Berichterstattung in den Medien zu entnehmen ist, haben einige Kommunen in Zeiten niedriger Zinssätze Einlagen bei Banken eingebracht, die noch positive Zinssätze oder eine Nullverzinsung anbieten, um den Negativzinsen zu entgehen. Gerade sorgt die Krise um die Greensill Bank für Aufsehen, bei der einige Kommunen Geld deponiert haben. Diese Art von Geldanlagen ist aus meiner Sicht riskant und kommt für unsere Gemeinde nicht in Frage. Denn seit 2017 sind Einlagen der Kommunen und anderen öffentlichen Einrichtungen von der Einlagensicherung bei privaten Banken ausgeschlossen. Um sicher zu gehen, dass die Geldanlagen vor Insolvenzen geschützt sind, sind Kommunen auf Sparkassen und Genossenschaftsbanken angewiesen. Dort fallen jedoch sogenannte Negativzinsen (Strafzinsen) bei Einlagen über 500.000 Euro bei der Gemeinde und über 100.000 Euro bei den Verbänden an. Die Geldmittel der Gemeinde Kressbronn a. B. befinden sich ausschließlich bei den folgenden drei Banken: Sparkasse Bodensee, Volksbank Friedrichshafen-Tettnang und Postbank Stuttgart. Diese Banken sichern die Einlagen der Kommunen im Falle einer Insolvenz. Sicherheit und Vorsicht im Umgang mit Steuermitteln sind dem Gemeinderat und mir bei Geldanlagen besonders wichtig, der Profit muss meiner Meinung nach hintenanstehen. Im Übrigen ist es auch sinnvoll, unsere regionalen Banken zu unterstützen und zu stärken. Ich denke, bei den regionalen Banken ist unser Geld am besten aufgehoben. Ganz ausschließen kann man in diesen geldpolitisch schwierigen Zeiten Risiken natürlich nie.
Der Kressbronner Kalender erschien erstmals 1981 auf Anregung der Kulturgemeinschaft. Ziel des Kressbronner Kalender war es, die Bildwelt im jeweils vorangegangen Jahr festzuhalten. Leider sank der Absatz des Kalenders Jahr für Jahr immer weiter ab. Im Jahr 2016 war der Absatz dann so schlecht, dass man sich dazu entschied, die Erstellung und Produktion des Kressbronner Kalenders aufzugeben. Der Grund für die Aufgabe des Kalenders war also schlicht der, dass ihn kaum noch jemand haben wollte. Letztlich ist der Kressbronner Kalender dabei auch etwas der zunehmenden Digitalisierung zum Opfer gefallen. In der heutigen Zeit braucht man Papierkalender immer weniger, weil elektronische Kalender die Aufgabe viel besser erfüllen. Das ist letztlich sehr schade, aber der Lauf der Dinge. Die dokumentarische Funktion des Kressbronner Kalenders hat glücklicherweise das Kressbronner Jahrbuch übernommen, das weitaus mehr Bilder enthält als dies früher der Fall war.
Die Impfzentren im Land Baden-Württemberg zur Impfung gegen das Coronavirus werden dezentral von den Landratsämtern aufgebaut und betrieben. Für den Bodenseekreis wurde in der Messehalle A2 in Friedrichshafen ein Impfzentrum eingerichtet. Dieses ist bereits fertiggestellt und betriebsbereit. Die Landesregierung hat sich dafür entschieden, dass die Termine bei den Kreisimpfzentren nicht von den Landratsämtern, sondern zentral von Stuttgart aus vergeben werden. Weder das Landratsamt noch die Gemeinden wirken bei der Vergabe der Impftermine mit.
Derzeit können sich Personen ab Vollendung des 80. Lebensjahres impfen lassen. Wer impfberechtigt ist und einen Impftermin möchte, muss sich hierfür über die zentrale Telefonnummer 116117 oder im Internet unter www.impfterminservice.de anmelden. Ohne Termin ist keine Impfung möglich. Auf meine Veranlassung hin werden alle impfberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die 80 Jahre oder älter sind, von der Gemeinde persönlich angeschrieben und auf die Terminvergaben aufmerksam gemacht. Erfreulich ist, dass das Team um den Bürgerbus Fahrten zum Impfzentrum anbietet. Wer also nicht selbst fahren kann oder keine Angehörigen hat, die einen nach Friedrichshafen bringen können, kann auf den Bürgerbus zurückgreifen. Vielen Dank dafür an das Bürgerbus-Team um Gerd Voß. Da die Kapazität jedoch beschränkt ist, sollten nur die darauf zurückgreifen, der wirklich keine andere Möglichkeit haben, zum Impfzentrum zu kommen.
Immer wieder erreichen mich Hinweise, dass viele Bürgerinnen und Bürger auf der Hotline nicht durchkommen oder im Internet keine freien Termine mehr verfügbar sind. Dies liegt vor allem daran, dass momentan noch viel zu wenig Impfstoff verfügbar ist und die Termine nur vergeben werden, soweit auch Impfstoff bereitsteht. Gerade vor dem Hintergrund, dass eine flächendeckende Impfung zur Bekämpfung der Pandemie wichtig ist und sich gleichzeitig jeder selbst um einen Impftermin kümmern muss, wäre ein reibungsloser Ablauf notwendig. Den Ärger, wenn man trotz aller Bemühungen keinen Impftermin bekommt, kann ich sehr gut nachvollziehen. Die Situation ist derzeit auch wirklich sehr unglücklich. Eine dezentrale Terminvergabe oder eine Terminzuweisung wären aus meiner Sicht deutlich besser gewesen. Aber die Landesregierung hat sich nun einmal für eine zentrale Terminvergabe aus Stuttgart entschieden. Einen Einfluss auf die Terminvergabe haben weder die Gemeinde noch das Landratsamt. Ich kann Sie daher nur bitten, sich immer wieder um einen Impftermin zu bemühen, Geduld zu haben und die aktuellen Meldungen zu verfolgen.
Mit der Sanierung der Bodanstraße wurden die Bordsteine in Teilbereichen der Straße abgesenkt. Die Erfahrung des letzten Sommers zeigt leider, dass niedrige, also fast mit der Straße ebenerdige Bordsteine bei Ablenkung von Fahrradfahrern eine Gefahr darstellen. Sind Fahrradfahrer abgelenkt und achten sie nicht auf die Straße, so übersehen sie den Bordstein mal schnell. Trifft das Rad dabei in einem ungünstigen Winkel auf den Bordstein, so kann es dabei zu Stürzen und Unfällen kommen. Bei mehreren tausend Radfahrern, die gerade im Sommer täglich die Bodanstraße befahren, kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Stürzen. Von Anwohnern der Bodanstraße wurde uns die Problematik daher regelmäßig gemeldet. Die Gemeinde hat daher geprüft, ob an der verkehrlichen Situation etwas geändert werden sollte. Nach Auskunft unserer Versicherung entspricht der niedrige Bordstein durchaus Standards und die Unfälle sind ausschließlich einer Unachtsamkeit der Verkehrsteilnehmer geschuldet. Die Gemeinde muss somit nicht mit einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht rechnen. Der derzeitige Bordstein wurde im Planungsverfahren zur Sanierung der Bodanstraße auch mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt. Viele Verkehrsteilnehmer schätzen auch den abgesenkten Bordstein. Um jedoch Unfälle zu vermeiden, möchte ich die Nutzerinnen und Nutzer der Straße um die gebotene Aufmerksamkeit im Straßenverkehr bitten. Gleichwohl ist jeder Unfall, der dort passiert ist, traurig. Wir haben daher die Situation in der Bodanstraße nochmals einer kritischen Prüfung unterzogen und beschlossen, zur Sicherheit eine zusätzliche weiße Fahrbahnmarkierung entlang des Bordsteines anzubringen. Hierdurch soll die Bordsteinkante deutlicher hervorgehoben und Unfälle hoffentlich vermieden werden.
Im Rahmen der Flächennutzungsplanung hat die Gemeinde Kressbronn a. B. in den Gewannen Kapellenesch und Haslach, im Delta zwischen Aral-Tankstelle und Linderhof, gemeinsam mit den Nachbargemeinden Eriskirch und Langenargen ein interkommunales Gewerbegebiet ausgewiesen. Die drei Gemeinden konnten seit Jahren bzw. Jahrzehnten keine Gewerbeflächen mehr ausweisen, obwohl der Bedarf für die gewerbliche Weiterentwicklung sehr hoch ist. Dementsprechend sind die Hoffnungen auf die Umsetzung dieses Gewerbegebietes, nicht nur für viele örtlichen Betriebe, sondern auch für die Gemeinden groß. Gleichzeitig zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans setzte der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben als Träger der überörtlichen Planung, die Fortschreibung seines Regionalplans in Gang. Regionalplanerisch gab es dabei zwei Festlegungen, die sich auf das interkommunale Gewerbegebiet auswirken sollten. Zum einen befindet sich im geltenden Regionalplan auf den Flächen des geplanten Gewerbegebietes ein sog. regionaler Grünzug. Durch regionale Grünzüge werden Grünbereiche von Siedlungs- und Entwicklungsbereichen abgegrenzt. Um das Gewerbegebiet also überhaupt erst zu ermöglichen, muss der regionale Grünzug an dieser Stelle entfernt werden. Dies ist seit Jahren geplant, im Verfahren berücksichtigt, und daran soll sich auch nichts ändern. Zum anderen sah die Fortschreibung des Regionalplans bisher an der Stelle einen sog. regionalen Gewerbeschwerpunkt vor. Diese Festlegung steht im Zusammenhang damit, dass die überörtliche Planung heutzutage eine Zusammenarbeit der Kommunen bei der Ausweisung von Gewerbegebieten fördern will und kleinteilige Gewerbegebiete verhindert werden sollen. Es sollen als wenige große, statt mehrere kleine Gewerbegebiete geschaffen werden. Planungsrechtlich würde also schon im Regionalplan ein Gewerbegebiet festgelegt werden, was die planungsrechtliche Umsetzung dann auf örtlicher Ebene stark vereinfachen würde. Nun ist der Regionalverband im Zusammenhang mit der Festlegung eines Gewerbeschwerpunktes auf artenschutzrechtliche Bedenken gestoßen. Auf Teilflächen des Gebietes befinden sich zum Beispiel streng geschützte Vorkommen des Kiebitzes (Vogelart) oder streng geschützte Amphibienarten. Der Regionalverband hält aus diesem Grund das Gewerbegebiet in Teilen für nicht umsetzbar. Ein Gewerbeschwerpunkt kann deshalb kaum festgelegt werden, wenn Teile dafür nicht in Frage kommen. Außerdem möchte der Regionalverband das gesamte Fortschreibungsverfahren des Regionalplans nicht durch diese Problematik aufhalten bzw. deshalb in weitere Verzögerung geraten. Mithin hat sich der Regionalverband dazu entschlossen, den regionalen Gewerbeschwerpunkt aus der Fortschreibung des Regionalplans herauszunehmen. Da der Regionalverband aber weiterhin den regionalen Grünzug entfernen möchte, hätten die Gemeinden weiterhin die Möglichkeit, das Gewerbegebiet zumindest in Teilbereichen oder bei einer Lösung der artenschutzrechtlichen Problematik sogar ganz, auszuweisen. Im weiteren Verfahren müssen die Gemeinden das Gebiet also näher untersuchen und das Thema Artenschutz intensiv prüfen. Ob und inwieweit das Gewerbegebiet realisiert werden kann, ist derzeit also noch völlig unklar.
Die Badeverbotsschilder am Ufer an den öffentlichen Flächen waren schon Gegenstand großer Aufregung. Nach der Polizeiverordnung der Gemeinde Kressbronn a.B. zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen ist sowohl das Baden, als auch das Lagern an nicht offiziell ausgewiesenen Badestellen unzulässig. Vor allem haftungsrechtliche Gründe haben die Gemeinde aber dazu veranlasst, die Schilder aufzuhängen und die Verbote nochmals zu verdeutlichen. Der Gemeinde obliegt die Verkehrssicherungspflicht für Badestellen. Ein Schild „Keine Haftung – Baden auf eigene Gefahr“ hilft dabei allerdings nicht. Um unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass die Gemeinde keine Verkehrssicherungspflicht an Seegarten (Landungssteg), Seepark und Bodan-Werft übernimmt, sind deshalb die Verbotsschilder montiert worden. Als offizielle Badestelle bietet die Gemeinde das Naturstrandbad an. Dort gibt es eine Badeaufsicht und sorgt für den Schutz der Badenden. Die Wasserqualität im Naturstrandbad wird ebenfalls überwacht und bekommt regelmäßig eine ausgezeichnete Qualität attestiert. Vom Baden am Seepark ist übrigens schon deshalb abzuraten, weil sich direkt daneben eine Regenüberlaufleitung befindet. Bei Starkregenereignissen fließt hier durchaus, wenn auch stark verdünnt, Abwasser in den Bodensee. Mithin ist die Wasserqualität an dieser Stelle sicherlich nicht optimal. Die Bodan-Werft ist und bleibt eine Industrieanlage. Dass sich hier noch gefährliche Gegenstände im Wasser befinden, kann nicht ausgeschlossen werden. Im Bereich des Landungsstegs hat die Gemeinde jedoch eine Duldungspraxis ausgesprochen. Dies bedeutet, dass das Badeverbot dort weder kontrolliert noch vollzogen wird. Ich verstehe, dass man sich im Sommer im Uferbereich im See erfrischen und baden möchte. Allerdings besteht am Landungssteg eine Gefährdung durch den Schiffsbetrieb, die nicht zu unterschätzen ist. In letzter Zeit ist es auch schon vorgekommen, dass Fähren auf Grund der vielen Schwimmer und Wassersportler nicht anlegen konnten. Ich möchte daher nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass Baden und Schwimmen im Bereich des Landungsstegs, dort, wo die Fähren anlegen und Schiffe fahren, gefährlich ist.
Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat auf einigen Parkplätzen im Gemeindegebiet E-Ladesäulen angebracht und trägt damit aktiv zur Förderung der Elektromobilität und eines möglichst flächendeckenden Ladenetzes bei. Dies ist richtig und wichtig. Es kam nun die Frage auf, ob die Gemeinde auch für ihre Mieterinnen und Mieter in den Gemeindewohnungen E-Ladesäulen zur Verfügung stellen würde. Aus meiner Sicht wäre dies grundsätzlich kein Problem und gut machbar. Man muss dabei aber bedenken, dass Mieter für Nebenleistungen aufkommen müssen bzw. Investitionsmaßnahmen letztlich auf die Mieter über die Miete umgelegt werden. Das Vorhalten entsprechender E-Ladesäulen für Mieter wäre demnach grundsätzlich nur gegen Kostenerstattung möglich. Gerne werde ich diesen Sachverhalt in den Gemeinderat einbringen, damit hier eine Grundsatzentscheidung für alle gemeindeeigenen Wohnungen getroffen wird. Wer Mieter der Gemeinde ist und Interesse an einer E-Ladestation hat, kann sich gerne bei der Verwaltung melden.
Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat selbst kaum Elektrofahrzeuge im eigenen Fuhrpark. Die Gründe hierfür würde ich gerne näher erläutern: Es gibt zwei unterschiedliche Fahrzeugarten, die bei der Gemeinde im Einsatz sind. Dies sind einerseits die Arbeits- oder Nutzfahrzeuge und andererseits die Dienstfahrzeuge für Verwaltung und Hausmeister. Den ganz überwiegenden Anteil des Fuhrparks der Gemeinde machen die Arbeits- oder Nutzfahrzeuge aus. Dazu gehören zum Beispiel die Feuerwehrfahrzeuge, die Kehrmaschine, der Bauhof-LKW bzw. die Bauhoffahrzeuge ganz generell. In diesem Bereich würden wir sehr gerne auf Elektrofahrzeuge umstellen. Die Fahrzeuge müssen hauptsächlich nur Strecken innerhalb der Gemeinde oder der näheren Umgebung zurücklegen. Aus unserer Sicht sind daher die Reichweiten hier kein Problem. Allerdings ist die Elektromobilität in diesem Bereich noch wegen der Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge in der Entwicklung und noch in einem durchaus schwierigen Stadium. Mitunter gibt es im Bereich der Arbeits- und Nutzfahrzeuge noch kaum Elektrofahrzeug-Modelle. In Berlin ist erst vorletzte Woche deutschlandweit das erste Elektro-Feuerwehrfahrzeug in den Testbetrieb gegangen. Ob die heutige Elektrotechnik für den Nutzfahrzeugbetrieb geeignet ist, muss sich also erst noch unter Beweis stellen. Ich persönlich glaube, dass hier noch erheblicher Entwicklungs- und Forschungsbedarf ist, der glücklicherweise vom Bund auch entsprechend gefördert wird. Hier muss einfach noch etwas Zeit vergehen. Ich gebe also zu, uns ist die sichere Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und damit die Gewährleistung der Leistungserbringung für die Bürgerinnen und Bürger derzeit wichtiger, als in eine noch nicht ausgereifte Technik zu investieren, nur um eine Vorreiterrolle einzunehmen. Da habe ich einfach ein anderes Verständnis zum Umgang mit Steuergeldern. Anders verhält es sich im Bereich der Dienstfahrzeuge für die Verwaltung und die Hausmeister. Dies sind etwa fünf Fahrzeuge. Die meisten davon müssen auch Langstrecken nach Tübingen oder Stuttgart und zurück ohne Unterbrechungen für Ladevorgänge fahren können. Die Elektrofahrzeuge, die derzeit auf dem Markt sind und dies können, sind noch sehr teuer. Zuletzt hatten wir die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges bei der Beschaffung zweier Hausmeisterfahrzeuge im Gemeinderat diskutiert. Nachdem wir (abzüglich Förderung) zwei moderne und schadstoffarme Verbrennerfahrzeuge zum Preis eines Elektrofahrzeuges zur Auswahl hatten, entschieden wir uns aus ökonomischen Gründen für die zwei Fahrzeuge. Momentan halte ich es für die richtige Strategie, erstmal die Ladeinfrastruktur auszubauen. Darauf muss die Gemeinde nun setzen, denn davon profitieren alle.
Nein. Zwar ist der Strom an den Ladestationen nach einem Testlauf inzwischen kostenpflichtig, von hohen Gewinnen kann jedoch nicht die Rede sein. Der Ausbau der E-Ladesäulen im Gemeindegebiet erfolgte rein aus der Überzeugung, zur Energiewende und zur Förderung der Elektromobilität beizutragen. Ich bin der Meinung, dass zuerst die Lade-Infrastruktur gut ausgebaut sein muss, bevor sich die Menschen ein Elektroauto anschaffen. Niemand will plötzlich vor dem Problem stehen, dass ihm der Sprit ausgeht. Das ist auch bei Verbrennungsmotoren eine unangenehme Vorstellung. Deshalb müssen wir als Gesellschaft da in Vorleistung gehen. Ich bin davon überzeugt, dass je besser die Infrastruktur und die Technologie wird, desto mehr Verbraucher werden auf Elektromobilität umsteigen. Wir müssen einen Schritt nach dem anderen gehen und können das nicht überstürzen. Überstürzte Umstellungen waren noch nie erfolgreich.
Früher war die Vergabe von Bauplätzen durch die Gemeinde relativ einfach. Hatte die Gemeinde Bauplätze zu vergeben, hat sie dies meist an einheimische Bürgerinnen und Bürger sowie an Familien mit Kindern vergeben. Spezielle Anforderungen an die Vergabe gab es nicht, man musste nur klare Kriterien im Vorfeld aufstellen, nach denen die Auswahl unter den Bewerbern erfolgte, um Willkür auszuschließen. Deshalb war z. B. eine Bevorzugung von Kressbronner Familien gegenüber anderen möglich und auch uneingeschränkt zulässig. Heutzutage ist die Vergabe von Bauplätzen deutlich schwieriger und auch komplexer geworden. In der Europäischen Union gilt der Grundsatz, dass alle EU-Bürger gleich zu behandeln sind, wenn es keinen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung gibt. Deutsche dürfen also von der öffentlichen Hand nicht besser behandelt werden als Italiener, Franzosen, Polen etc. Das muss sowohl von der deutschen öffentlichen Hand sowie von den anderen Ländern beachtet werden. Also auch Deutsche dürfen in Polen oder Frankreich nicht schlechter behandelt werden. Man nennt das auch europäisches Diskriminierungsverbot. Dieses Diskriminierungsverbot muss nun auch bei der Vergabe von Bauplätzen berücksichtigt werden. Deshalb kann die Gemeinde keine Vergabekriterien mehr aufstellen, die sich nur daran orientieren, ob man in Kressbronn a. B. wohnt und vielleicht noch Kinder hat. Die Berücksichtigung des Wohnortes ist nur noch dann zulässig, wenn gleichzeitig Einkommens- und Vermögensgrenzen berücksichtigt werden. Das liegt daran, dass bei der Berücksichtigung insbesondere von Vermögen und Einkommen ein dem Allgemeininteresse dienender Zweck verfolgt wird: Die Zurverfügungstellung von Wohnraum bzw. Bauplätzen an einheimische Personen, die es sich sonst auf dem privaten Markt nicht leisten könnten. Nur in diesem Fall ist erlaubt, auch Einheimische zu bevorzugen. Dabei wird vorgeschrieben, dass der Bewerber maximal über ein Vermögen in Höhe des zu erwerbenden Grundstückswertes verfügen darf. Außerdem darf eine bestimmte Einkommensgrenze (Gesamtbetrag der Einkünfte) nicht überschritten werden. Diese liegt z. B. für Ehepaare bei 102.000 € zuzüglich 7.000 € je unterhaltspflichtigem Kind. Eine fünfköpfige Familie darf also ein Jahreseinkommen von 123.000 € nicht überschreiten, sonst wäre das ein Ausschlussgrund für die Vergabe. Die Europäische Union geht also davon aus, dass Personen mit höherem Einkommen und Vermögen sich auf dem privaten Markt versorgen können und deshalb bei der Bauplatzvergabe nicht auf die Unterstützung durch den Staat angewiesen sind. Und wenn doch, dann gibt es jedenfalls keinen Grund für eine Besserbehandlung gegenüber anderen EU-Bürgern. Ich habe damals bei der Beratung über die Vergabekriterien vorgeschlagen, dass die Gemeinde Kressbronn a. B. ihre Bauplätze nur nach dem Einheimischen-Modell vergeben sollte. Ich war der Meinung, dass es nicht Aufgabe der Gemeinde ist, Bauplätze an Personen zu veräußern, die sich auf Grund ihres höheren Einkommens auch auf dem privaten Markt ein Grundstück oder ein altes Haus kaufen können. Mir war es vor allem wichtig, dass die Bauplätze an Kressbronnerinnen und Kressbronner gehen. Das ist aber eben leider nur in Verbindung mit den Einkommens- und Vermögensgrenzen möglich. Der Gemeinderat sah dies damals anders und hatte Sorge, dass dann viele mittelständischen Kressbronner leer ausgehen könnten. Schließich sei es inzwischen auch nicht mehr einfach, auf dem privaten Markt überhaupt etwas zu finden. Wir haben dann lange gemeinsam überlegt, wie wir dieses Problem lösen könnten. Schließlich kamen wir auf die Idee, dass wir verschiedene Vergabemodelle anwenden könnten. Neben dem oben geschilderten Einheimischenmodell kam das Höchstgebotsverfahren und das sozialmodifizierte Festpreisverfahren hinzu. Beim Höchstgebotsverfahren gelten gar keine Orts- oder Sozialkriterien. Den Bauplatz bekommt, wer am meisten Geld dafür bietet. Das ist die gerechteste Variante überhaupt, aber hat mit sozialer Gerechtigkeit rein gar nichts zu tun und Kressbronnerinnen und Kressbronner werden dabei auch nicht bevorzugt behandelt. Beim modifizierten Festpreisverfahren gibt es zwar einen vorgegebenen Kaufpreis, es gibt aber nur Sozialkriterien wie Kinderzahl, Behinderung etc., eine Bevorzugung der Kressbronner ist hier auch nicht vorgesehen. Die letzten beiden Modelle eröffneten aber die Möglichkeit, dass sich auch Kressbronner mit höheren Einkommen bewerben können. Wichtig zum Verständnis ist aber nochmal, dass die Gemeinde bei der Vergabe von Bauplätzen Kressbronnerinnen und Kressbronner nur dann bevorzugen kann, wenn dabei auch Einkommens- und Vermögensgrenzen beachtet werden. Mir und auch dem Gemeinderat gefallen diese strengen Vorgaben überhaupt nicht, aber das ist leider europarechtlich so vorgeschrieben und daran können wir als Gemeinde nichts ändern. Mir ist völlig klar, dass wir nicht alle zufrieden stellen können werden. Wir haben aber aus meiner Sicht im Ergebnis jetzt das Beste getan, was unter den gegebenen Rahmenbedingungen möglich war.
Weitere Informationen über die Vergaberichtlinien erhalten Sie hier.
Wir sind gerade an der Entwicklung des neuen Baugebiets im Bachtobel. Dabei haben wir festgestellt, dass die Entwicklungskosten (Ankaufskosten der Flächen, Planungskosten, Erschließung, naturschutzrechtlicher Ausgleich etc.) sehr hoch sind. Als Gemeinde haben wir die Aufgabe die Flächen zu entwickeln, aber nicht auch noch mit Steuermitteln der Allgemeinheit zu bezuschussen. Deshalb wollen wir, dass die Selbstkosten auch auf die Erwerber vollständig umgelegt werden. Unsere Berechnungen haben aber einen schon recht hohen Quadratmeterpreis ergeben. Deshalb kam die Idee auf, dass wir die großen und attraktiven Bauplätze im Spitzgarten dazu nutzen, die Bauplätze im Bachtobel mitzufinanzieren, um dort dann nicht ganz so hohe Verkaufspreise ansetzen zu müssen. Gleichzeitig hatten wir mit den Bauplätzen im Spitzgarten auch etwas für diejenigen Personen angeboten, die im Einheimischenmodell wegen ihres zu hohen Einkommens oder Vermögens ausscheiden würden. Um nun den Kressbronnern zumindest einen zulässigen Vorteil zu verschaffen, haben wir die Bauplätze im Spitzgarten nur in der See-Post und mit verhältnismäßig kurzer Frist ausgeschrieben. (Anmerkung: inzwischen sind die Bauplätze vergeben.)
Auch bei der Anlegung der Außenanlagen von Wohnhäusern und Grundstücken sind bestimmte Regeln zu beachten. Grundsätzlich gelten hierfür die Vorschriften des jeweiligen Bebauungsplanes, soweit es einen gibt. Dabei kann es auch sein, dass der Bebauungsplan hierzu keine Regelungen trifft. Sofern ein Bebauungsplan keine Regelungen trifft oder gar kein Bebauungsplan vorhanden ist, muss die Ortsbauvorschriftensatzung der Gemeinde Kressbronn a. B. beachtet werden. Diese enthält insbesondere Regelungen zu Einfriedungen. Hiernach dürfen bauliche und nicht lebende Einfriedungen (z. B. Mauern, Zäune) nicht höher als 1,80 m sein. Lebende Einfriedungen (z. B. Hecken) dürfen nicht höher als 2,50 m sein. Eine Besonderheit gilt für die Aussichtsstraßen Betzhoferhalde, Blütenstraße, Nonnenhorner Straße, Oberer und Unterer Nunzenbergweg, Ottenberghalde bis Retterschen, Ottenbergweg, Panoramaweg sowie die Feldwege Ettenberg und Lehnensburg. Bei den Aussichtsstraßen dürfen zur Gewährleistung des Ausblicks auf das Orts- und Landschaftsbild die an der Talseite der Straßen liegenden Einfriedungen nicht höher als ein Meter sein. Strengere Regeln gelten unabhängig davon für Einfriedungen an Straßen und Kreuzungen, um die Verkehrssicherheit dadurch nicht zu gefährden. So dürfen an Straßeneinmündungen, Straßenkreuzungen, Kurvenbereichen, Grundstücks- und Hofausfahrten Einfriedungen jeglicher Art sowie sichtbehindernde Bepflanzungen die Höhe von 0,80 m ab Oberkante Straße gemessen, nicht überschreiten. Diese verkehrsschützenden Vorschriften müssen unbedingt eingehalten werden. Weitgehend unbekannt ist eine Vorschrift aus der Landesbauordnung für nichtüberbaute Flächen bebauter Grundstücke (§ 9 LBO), also insbesondere die Außenanlagen von Wohn- und Geschäftshäusern. Diese regelt, dass nichtüberbaute Flächen bebauter Grundstücke Grünflächen sein müssen, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung (z. B. Terrasse, Sitzflächen) benötigt werden. Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke jedoch nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Im Klartext heißt das, dass reine Steingärten nach der Landesbauordnung nicht zulässig sind. Da diese für die Tierwelt nicht besonders förderlich sind, sollte man darauf auch besser verzichten. Letztlich muss jeder Grundstückseigentümer das baden-württembergische Nachbarrechtsgesetz im Blick behalten. In diesem Gesetz finden sich viele Regelungen zu Abständen, Einfriedungen und andere Vorschriften, die das Zusammenleben zwischen Nachbarn regeln sollen. Es wäre allerdings zu umfangreich, diese Vorschriften hier alle aufzuzählen. Im besten Fall gilt sowieso der Grundsatz, dass man an der Grundstücksgrenze immer mit seinem Nachbarn einvernehmliche Lösungen findet und auf störende Dinge verzichtet.
Gelegentlich müssen die Bürgerinnen und Bürger lesen, dass es bei öffentlichen Projekten, so auch Projekten der Gemeinde Kressbronn a. B., zu Mehrkosten kam. Mehrkosten sind immer eine ärgerliche Sache und zurecht regt man sich darüber auf. Mir ist es nun wichtig, etwas Licht ins Dunkel zu bringen und darüber aufzuklären, wie so etwas passieren kann und vor allem, warum es immer wieder passiert. Die Planung von Projekten beginnt bei Gemeinden mit der Einstellung in das mittelfristige Investitionsprogramm. Im mittelfristigen Investitionsprogramm werden die Investitionsprojekte bzw. deren Kosten aufgeführt, die von der Gemeinde in einem Zeitraum von fünf Jahren geplant sind. Das mittelfristige Investitionsprogramm ermöglicht eine vorausschauende Haushaltsplanung und gibt die grobe Richtung vor. Bis jedoch ein Vorhaben tatsächlich im Detail geplant und ausgeführt wird, kann es mitunter jedoch mehrere Jahre dauern. Um ein Projekt in den mittelfristigen Haushalt aufzunehmen, bedarf es aber einer Kostenschätzung. Diese Kostenschätzung wird meistens festgelegt, bevor überhaupt das Projekt detailliert geplant oder ein Architekt bzw. Planer beauftragt wurde. Gewissermaßen handelt es sich dabei meistens um eine ganz grobe Schätzung aus Erfahrungswerten. Erst mit der Fertigstellung der Planung für das Vorhaben, kann eine Kostenberechnung erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt können mal schnell ein paar Jahre vergangen sein. Das bedeutet, dass nur allein schon wegen des Zeitablaufs mit höheren Baukosten zu rechnen ist. Daneben muss man aber auch berücksichtigen, dass die erste Zahl oft ohne jegliche Planungsgrundlage nur für das mittelfristige Investitionsprogramm – fast schon als Platzhalter – entstanden und deshalb kaum fundiert ist. Als Privater macht man kein Investitionsprogramm und wird mit derartigen frühen Zahlen gar nicht konfrontiert. In der Regel kommt es also erst nach ein paar Jahren zur Detailplanung. Erst ab diesem Zeitpunkt kann man dann eigentlich überhaupt von Mehrkosten sprechen. Wie können diese aber in der Folge dann entstehen? Das kann wieder unterschiedliche Gründe haben. In den letzten Jahren war der Hauptgrund, dass es im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung, zu der die Gemeinde - anders als Private - verpflichtet ist, zu höheren Submissionsergebnissen kam. Also kein Anbieter dabei war, der das jeweilige Gewerk in der Höhe der Kostenberechnung angeboten hatte. Die Gemeinde kann dann entscheiden, ob sie die Ausschreibung aufhebt oder trotzdem das wirtschaftlichste Angebot nimmt. Um den Bauablauf nicht zu gefährden, entscheidet sich die Gemeinde meistens, die Mehrkosten in Kauf zu nehmen. Wer will schon eine Baustelle, die stillsteht und mitunter dadurch auch wieder weitere Kosten verursacht. In der Vergangenheit kam es auch immer wieder vor, dass es sogar nur einen Anbieter gab. Dabei bewegt sich die Gemeinde dann oft in Baubereichen, die ein Privater in der Regel nicht braucht. Zum Beispiel im boomenden Straßenbau waren wir schon froh, wenn überhaupt eine Firma ein Angebot abgegeben hatte. Es gibt aber noch weitere Gründe, die zu Mehrkosten führen können. Gelegentlich hat sich die Gemeinde kurzer Hand auch schon im Zuge des Projekts entschieden, noch andere Maßnahmen mit zu erledigen. Genau genommen sind das dann keine wirklichen Mehrkosten. Mehrkosten entstehen aber, wenn man kurzfristig noch etwas umplanen muss, weil sich die Ausgangssituation spontan geändert hat. Es kam aber auch schon vor, dass die Kostenberechnung des jeweiligen Architekten falsch war. Ausbaden musste das dann die Gemeinde. Und natürlich kann auch mal in der Verwaltung ein Fehler passieren. So zum Beispiel wurde auch schonmal vergessen, bei den Kosten das Honorar für die Architekten und Ingenieure aufzuschlagen. Das sind dann eigentlich genaugenommen auch keine Mehrkosten, das ist schlichtweg ein menschlicher Fehler, der nicht passieren sollte. Ein Projekt aus der jüngsten Vergangenheit ist jedoch bekannt dafür, dass das Budget eingehalten wurde. Bei der Festhalle hat man mit allem Nachdruck die Kosten eingehalten. Nur leider folgten in den Folgejahren immer weitere notwendige Nachrüstungen für die Einsparungen beim Bau, weil diese eben von Seiten der Nutzer gefordert wurden. So würde es wohl ein Privater auch tun. Man rüstet dann einfach später nach. Im Ergebnis läuft es auf dasselbe hinaus. Bauen ist und bleibt schwierig. Die Gemeinde ist dennoch bemüht, Mehrkosten zu vermeiden und aus Fehlern zu lernen.
Der DigitalPakt Schule der Bundesregierung ist ein spezielles Förderprogramm für eine bessere digitale Ausstattung der Schulen. Bund und Länder haben durch eine Verwaltungsvereinbarung diesen Pakt gemeinsam unterzeichnet und wollen damit die Digitalisierung weiter voranbringen. Der DigitalPakt ist am 17. Mai 2019 in Kraft getreten. Zum 1. Oktober 2019 hat das Land eine darauf basierende Förderrichtlinie bekanntgemacht. Seither können die Schulträger die Mittel beantragen. Gefördert wird die digitale Vernetzung in den Schulen, der Ausbau von W-Lan, die Präsentationstechnik (z. B. Displays, Dokumentenkameras), mobile Endgeräte (Tablets, Laptops). Allerdings muss für die Förderung ein Medienentwicklungsplan vorgelegt werden. Dieser wird aktuell überarbeitet. Die Gemeinde Kressbronn a. B. befindet sich derzeit also in der Antragsvorbereitung. Die Fördermittel werden jedoch nicht nach dem Antragszeitpunkt vergeben, sondern nach einem Budget pro Schule entsprechend der Schülerzahlen. Damit wird Planungssicherheit für die Schulträger geschaffen und quasi eine Förderzusage für alle Schulen im Land garantiert. Das förderfähige Budget für die Schulen der Gemeinde Kressbronn a. B. beträgt 340.000 Euro, hiervon werden 270.000 Euro von Bund und Land übernommen. Für die Digitalisierung der Schulen hat die Gemeinde aus anderen Förderprogrammen bisher pauschal (also ohne Antrag) vom Land 55.000 Euro (61 Euro/Schüler) und nochmals von Bund/ Land 74.000 Euro (85,84 Euro/Schüler) für mobile Endgeräte erhalten. Insgesamt reichen die Fördermittel aus dem Digital- Pakt und den anderen Förderprogrammen leider nicht aus, um die notwendigen Investitionen (Vernetzung, Präsentationstechnik, Endgeräte) in unseren Schulen zu decken. Die Gemeinde muss hier also selbst nochmals deutlich Mittel zuschießen. Als höchst problematisch sehen wir dabei, dass die Zuschüsse nach heutigem Stand nur einmal fließen sollen. Für die Folgekosten, wie Wartung und Wiederbeschaffung, müssen die Schulträger selbst aufkommen. Schon aus dem privaten Haushalt weiß man, dass insbesondere mobile Endgeräte (PC, Tablets) bereits nach wenigen Jahren ersetzt werden müssen. Wie die Gemeinde dies dann alleine finanzieren soll, wissen wir heute noch nicht.
Der gemeinsame Flächennutzungsplan der Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen wurde im Jahr 1978 erstmals rechtsgültig festgestellt. 1994 erfolgte die 1. Fortschreibung. Die darin dargestellten Entwicklungsmöglichkeiten der drei Gemeinden waren sowohl im Bereich Wohnen als auch im Bereich Gewerbe erschöpft. Da ein Flächennutzungsplan in der Regel alle 15 Jahre fortgeschrieben wird, wurde im Jahr 2007 die 2. Fortschreibung angestoßen und das Verfahren aufgenommen. Die 2. Fortschreibung legt ihren inhaltlichen Schwerpunkt neben der Ausweisung neuer Baugebiete in den Gewannen Bachtobel und Oberer Garten auch auf die Ausweisung neuer Gemeinbedarfsflächen im Gewann Bachtobel und die Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes im Kapellenesch/Haslach. Das Verfahren zur 2. Fortschreibung geriet auf Grund politischer und gesetzlicher Änderungen leider erheblich ins Stocken. Mehrmals musste umgeplant werden. So kam es, dass die Planentwürfe zur 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes viermal ausgelegt wurden und sich das Verfahren auf insgesamt zwölf Jahre hinauszögerte. Ein Ende des Verfahrens ist inzwischen jedoch absehbar. Die Gemeinderäte der drei beteiligten Gemeinden berieten jeweils die eingegangenen Einwendungen und Anregungen zur 4. öffentlichen Auslegung und stimmten der Fassung des Feststellungsbeschlusses zu. Der Gemeinderat Kressbronn a. B. stimmte in seiner Sitzung vom 25. September 2019 zu. Als Träger der Flächennutzungsplanung hat der Gemeindeverwaltungsverband anschließend am 11. November 2019 den Feststellungsbeschluss gefasst. Auf dieser Grundlage mussten danach sämtliche Akten für die Genehmigung des Flächennutzungsplans durch das Landratsamt aufbereitet und zusammengestellt werden. Bei mehreren Kartons mit Akten braucht auch das schonmal längere Zeit. Im Mai 2020 konnten die Akten mit dem Antrag zur Genehmigung schließlich an das Landratsamt übergeben werden, das die Akten erstmal auf Vollständigkeit überprüfen muss, bevor es über die Genehmigung entscheidet. Bei dem großen Aktenanfall hat das Landratsamt dann auch gleich eine Verlängerung der Genehmigungsfrist bis November 2020 beantragt und vom Regierungspräsidium Tübingen gewährt bekommen. Es ist jedenfalls damit zu rechnen, dass die Genehmigung noch in diesem Jahr erteilt wird. Ich freue mich, wenn wir das Verfahren damit dann endlich beenden können. Mit der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans schaffen wir dringend notwendige weitere Flächen für Wohnraum und Gewerbe. Es muss allerdings damit gerechnet werden, dass die gewerblichen Flächen aus der Genehmigung vorläufig ausgenommen werden, weil in diesem Bereich immer noch ein regionaler Grünzug eingetragen ist. Das Verfahren zur Entfernung dieses Grünzuges durch den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben wird sich leider bis ins Jahr 2021 hineinziehen.
Hinweis: Die zweite Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist inzwischen in Kraft getreten.
Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sind weitgehend selbstverwaltet. Die Bürgerinnen und Bürger bestimmen also selbst, wer und wie eine Gemeinde verwaltet wird. Eine Gemeinde hat dabei zwei Verwaltungsorgane: Den Gemeinderat und den Bürgermeister. Der Gemeinderat gehört also zur Verwaltung und ist damit Exekutive (ausführende Gewalt) und nicht Legislative (gesetzgebende Gewalt). Der Begriff „Gemeindeparlament“ ist insofern missverständlich. Nach der Gemeindeordnung ist der Gemeinderat die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister. Der Gemeinderat wird alle fünf Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind dabei alle Bürgerinnen und Bürger. Bürger ist, wer in Kressbronn a. B. seinen Erstwohnsitz, das 16. Lebensjahr vollendet und eine Staatsangehörigkeit der Europäischen Union hat. Zur Wahl stellen kann sich jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Nicht wählbar sind insbesondere Beamte und Arbeitnehmer der Gemeinde. Die Wahl des Gemeinderates erfolgt als Verhältniswahl über Listen. Dies bedeutet, dass sich in der Regel politisch Gleichgesinnte zu einem Wahlvorschlag (einer Liste) zusammenfinden. In Kressbronn a. B. waren dies im Wahljahr 2019 fünf Listen: CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands, BWV (Bürgerliche Wählervereinigung), SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands), Bündnis 90/Die Grünen und GUBB (Gemeinschaft unabhängiger Bürgerinnen und Bürger). Auf Nominierungsversammlungen der Mitglieder der politischen Parteien oder Wählervereinigungen werden die Wahlvorschläge (Listen) für die Gemeinderatswahl aufgestellt. Auf den Listen dürfen dabei maximal so viele Kandidaten aufgeführt sein, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Im Falle der Gemeinde Kressbronn a. B. sind das maximal 18 Kandidatinnen und Kandidaten. Die Position auf der Liste wie auch die einzelnen Kandidaten werden von den Mitgliedern der Parteien bzw. Wählervereinigungen in geheimer Wahl bestimmt. Nach der Nominierungsversammlung werden die Listen bei der Gemeinde, genauer gesagt beim Gemeindewahlausschuss, eingereicht. Dieser prüft dann die Ordnungsmäßigkeit des Aufstellungsverfahrens, die Wählbarkeit der Kandidaten und lässt die Liste zur Wahl zu. Am eigentlichen Wahltag haben die Bürgerinnen und Bürger dann mehrere Wahlvorschläge (Listen) auf die sie ihre 18 Stimmen verteilen können. Dabei dürfen einem Kandidaten bis zu drei Stimmen gegeben werden. Man kann seine Stimmen auch auf mehreren Listen verteilen. Nach der Wahl werden alle Stimmen, die ein Wahlvorschlag (Liste) erhalten hat, zusammengezählt. Nach einem speziellen Berechnungsverfahren werden jeder Liste entsprechend der Höhe ihrer Gesamtstimmenzahl eine bestimmte Anzahl an Gemeinderatssitzen zugeteilt. Die Sitze, die einer Liste zugeteilt sind, werden nach der Höhe der Stimmenzahl der Kandidaten auf der Liste vergeben. Das Verfahren kann dabei zur Folge haben, dass Kandidaten mehr Stimmen haben als andere, aber den Einzug in den Gemeinderat verpassen, weil auf ihre jeweilige Liste insgesamt zu wenige Stimmen und damit zu wenige Gemeinderatssitze entfallen sind. Ist man in den Gemeinderat gewählt, dann hat man dieses Amt in der Regel bis zur nächsten Wahl, also fünf Jahre, inne.
In Zeiten der Digitalisierung ist die E-Mail als Kommunikationsmittel nicht mehr wegzudenken. Früher musste man zur Aufsetzung eines Schreibens einen Briefkopf herannehmen, den Text formpassend handschriftlich oder elektronisch einfügen, ggf. ausdrucken, Briefmarke aufkleben und zur Post bringen. Heutzutage geht man auf dem schnellsten Weg in sein E-Mail-Postfach auf dem Smartphone oder am PC, gibt die E-Mailadresse des Empfängers, einen Betreff und den Text ein, fügt eine E-Mail-Signatur hinzu und kann die Nachricht zu jeder Tageszeit abschicken. In der Regel kommt die E-Mail auch nicht erst nach zwei bis drei Postarbeitstagen, sondern in Sekunden an. Die Erwartungshaltung, bei schneller Absendung auch schnell eine Antwort zu erhalten, ist groß und wird auch immer größer. Der Aufwand eine E-Mail zu schreiben ist auch so gering geworden, dass man sehr schnell und wegen allem gleich eine E-Mail schreibt. Es hat ja auch den Vorteil, dass man damit sein Anliegen gleich auch noch dokumentiert und das Anliegen dann bearbeitet werden kann, wenn man dazu kommt. Das Problem bei der E-Mail ist nur, dass man nicht mitbekommt, wie viele andere Menschen gleichermaßen ihr Anliegen per E-Mail formuliert haben und auf eine Antwort warten. Greift man zum Telefon, merkt man das schnell. Ist die Leitung belegt, kommt man nicht durch. Auch muss man immer berücksichtigen, dass der andere nicht ständig am PC sitzt und E-Mails bearbeitet, ggf. auch Urlaub hat oder krank ist. Im Geschäftsleben gehören genauso Telefonate, Besprechungen, Sitzungen, Stillarbeiten oder Einlesen in Themen dazu. Deshalb ist insbesondere Geduld auch in den heutigen Zeiten noch wichtig. Für die Bearbeitung von externen E-Mails sollte man grundsätzlich immer zwei Wochen Zeit geben, bevor man erste Nachfragen stellt und sich eher freuen, wenn man früher eine Antwort erhält. Auch in der Gemeindeverwaltung Kressbronn a. B. ist die E-Mail für interne und externe Nachrichtenübermittlungen unverzichtbar geworden. Mit den neuen E-Mail- und Serverprogrammen lassen sich hier auch statistische Werte inzwischen sehr gut ermitteln. Allein für einen Monat im Zeitraum vom 17. Juni bis 16. Juli ergibt sich folgende E-Mail-Statistik:
Anzahl gesendete E-Mails | Anzahl empfangene E-Mails | Volumen gesendete E-Mails (MB) | Volumen empfangene E-Mails (MB) |
19.586 | 19.139 | 12.032,79 | 10.682,04 |
Im Durchschnitt gingen in diesem Zeitraum täglich 637 E-Mails bei der Gemeinde ein. Höhepunkt war der 7. Juli mit 1.613 EMails. Allein bei zwei Mitarbeitern gingen im Zeitraum jeweils über 1.000 E-Mails ein. Ich selbst habe 761 E-Mails in diesem Zeitraum empfangen und 641 E-Mails verschickt. Man sollte an dieser Stelle allerdings nochmals betonen, dass täglich bei der Gemeindeverwaltung im Schnitt auch noch über 100 normale Briefe zusätzlich eingehen.
Als Rathaus wird gemeinhin das Gebäude bezeichnet, in dem die Gemeindeverwaltung untergebracht ist und – daher kommt der Name – der Gemeinderat tagt. Die Frage zielt aber vermutlich auf die Tätigkeit der Gemeindeverwaltung ab. Es ist gar nicht so einfach, dies zusammenfassend darzustellen. Die Arbeit im Rathaus ist nämlich sehr vielfältig. Eine wichtige Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus ist es, Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger zu sein. Insbesondere gibt es einige staatliche oder kommunale Leistungen, die von der Gemeinde erbracht werden. Zum Beispiel die Ausstellung eines Personalausweises, die Buchung der Festhalle, die Anmeldung in der Jugendmusikschule oder auch die Erteilung einer Genehmigung für etwas. Für die klassischen Aufgaben mit starkem Bürgerkontakt ist meistens eine Vor- und auch eine Nachbereitung notwendig. Andererseits gibt es im Rathaus aber auch viele Aufgaben, von denen die Bürgerinnen und Bürger direkt nichts mitbekommen. Zum Beispiel gibt es im Rathaus Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich um Personalangelegenheiten oder um finanzielle Buchungen kümmern. Manche Beschäftigte kümmern sich dann wieder weniger um das Alltagsgeschäft, sondern mehr um Projektmanagement. Projekte gibt es in der Gemeinde sehr viele. Manche sind größer, manche kleiner. Zum Projektmanagement gehört insbesondere die Klärung sämtlicher Fragestellungen oder Voraussetzungen, Besprechungen organisieren, andere Projektbeteiligte aktivieren, beauftragen und anstoßen, den Zeitenplan zu überwachen oder Vorberichte für den Gemeinderat zu verfassen. Je größer eine Gemeinde ist, desto größer ist auch die Aufgabenanzahl und die Aufgabenvielfalt. Im Kressbronner Rathaus ist jedenfalls immer viel zu tun.
Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat zum Haushaltsjahr 2020 insgesamt 14,55 Beamtenstellen und 109,25 Beschäftigtenstellen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Beamten sind ausschließlich im Rathaus in der Verwaltung eingesetzt. Den Großteil der Beschäftigten machen vor allem die pädagogischen Fachkräfte (Erzieherinnen) aus. Daneben gehören aber auch einige Verwaltungsmitarbeiter zu den Tarifbeschäftigten sowie alle Hausmeister und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den anderen öffentlichen Einrichtungen wie z. B. Bauhof, Wasserwerk, Gemeindebücherei oder Jugendmusikschule.
Das Thema der anthropogenen Spurenstoffe im Bodensee beschäftigt nicht nur die Wissenschaft, sondern auch viele Bürgerinnen und Bürger. Anthropogene Spurenstoffe meint dabei Stoffe, deren Vorkommen im Gewässer vom Menschen direkt oder indirekt verursacht wurde. Dazu gehören insbesondere Medikamente, Reinigungsmittel oder auch Pflanzenschutzmittel. Einige Spurenstoffe können sich in der Umwelt anreichern und wirken mitunter toxisch für manche Organismen. Bereits seit einigen Jahren wird das Wasser des Bodensees zentral von der Internationalen Gewässerschutzkommission (IGKB) auf anthropogene Spurenstoffe untersucht. Grundlage ist dabei unter anderem die Umweltqualitätsnormen-Richtlinie der Europäischen Union (RL 2013/39/EU). Diese definiert Grenzwerte für bestimmte Spurenstoffe, die ein Risiko für die Umwelt darstellen können. Werden Grenzwerte überschritten, so teilt die IGKB dies mit. Derzeit werden die Grenzwerte für die weitüberwiegende Zahl der untersuchten Stoffe eingehalten. Insgesamt weist das Wasser des Bodensees also derzeit einen guten chemischen Zustand auf. Die Kläranlage des gemeinsamen Zweckverbands Abwasserreinigung Kressbronn a. B.-Langenargen trägt hierzu bei. Schon seit 2011 besitzt die Kläranlage eine 4. Reinigungsstufe, was die meisten Kläranlagen in Deutschland derzeit erst nachrüsten. Mit der 4. Reinigungsstufe wird das Wasser über Aktivkohle weitgehend von anthropogenen Spurenstoffen befreit. Kressbronn a. B. und Langenargen tragen also ganz besonders zur Sauberkeit des Bodensees und unseres Trinkwassers bei. Dennoch sollte stets sorgsam mit den Gewässern und auch dem Abwasser umgegangen werden. Der Betrieb der 4. Reinigungsstufe ist nämlich sehr teuer. Der Einlass von Spurenstoffen sollte daher ins Abwasser schon so weit wie möglich vermieden werden.
Die Gemeinde hat im Kernhaushalt im Wesentlichen die folgenden Einnahmequellen: Steuern, Gebühren und Beiträge, Kurabgaben, private Nutzungsentgelte, Zuweisungen und Zuschüsse sowie Spenden. Spenden gehen meist projektbezogen von Privatpersonen oder Firmen ein (z. B. für Jahrbuch oder Kinderspielstadt). Zuschüsse werden ebenfalls für bestimmte Projekte oder auch laufende Aufgaben von der Bundesrepublik Deutschland oder vom Land Baden-Württemberg gewährt. Zu den Steuereinnahmen der Gemeinde gehören der Anteil an der Einkommensteuer, der Anteil an der Umsatzsteuer, Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer. Kurabgaben sind die Kurtaxe und die Fremdenverkehrsabgabe. Als Finanzzuweisungen erhält die Gemeinde insbesondere sog. Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich, einen Familienlastenausgleich und eine kommunale Investitionspauschale. Im Gegenzug muss die Gemeinde eine Kreisumlage, eine Finanzausgleichsumlage und eine Gewerbesteuerumlage abführen. Für konkrete Leistungen der Gemeinde, wie zum Beispiel die Ausstellung eines Personalausweises, die Nutzung eines Betreuungsplatzes, den Bezug von Trinkwasser oder auch die Belegung der Festhalle erhebt die Gemeinde Benutzungsgebühren, Beiträge oder Entgelte. Über Einnahmen und Ausgaben bestimmt in der Gemeinde letztlich der Gemeinderat. In der am Ende des Jahres für das kommende Jahr aufzustellenden Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird der Haushalt einer Gemeinde festgehalten und beschlossen. Dort finden sich prinzipiell alle Investitionsprojekte der Gemeinde wie auch alle laufenden Einnahmen und Ausgaben wieder. Auf dieser Grundlage wird der Haushalt dann vom Gemeinderat selbst bzw. von Bürgermeister und der Gemeindeverwaltung bewirtschaftet. Durch die Corona-Krise werden auch der Gemeinde Kressbronn a. B. Einnahmen wegbrechen. Die laufenden Kosten fallen jedoch überwiegend weiterhin an. Bereits jetzt fallen sämtliche Gebühreneinnahmen z. B. im Bereich Hallenbad, Festhalle, Jugendmusikschule, Schulbetreuung oder auch in den Kinderbetreuungseinrichtungen für den Zeitraum der Schließung weg. Auf Grund der Schließung vieler Geschäfte, der Kurzarbeit vieler Unternehmen oder auch dem gedrückten Konsumverhalten der Bevölkerung, ist mit einem erheblichen Einbruch der Gewerbesteuer und einem reduzierten Anteil an der Umsatzsteuer zu rechnen. Wir rechnen derzeit mit einem Ausfall von 50 bis 70 % bei der Gewerbesteuer. Besonders groß sind nach unserer Prognose die ausfallenden Einnahmen bei den Tourismusabgaben. Bei der Kurtaxe rechnet die Gemeinde ebenfalls mit einem Ausfall von 70 %, bei den Parkgebühren von 50 %, bei den Umsatzpachten von ebenfalls 50 %. Je nachdem, wie stark der konjunkturelle Einbruch die Wirtschaft schädigt, werden wir auch in den nächsten Jahren wirtschaftliche Einbußen haben. Nach einer momentanen Hochrechnung gehen wir von einem Fehlbetrag von rund 4,5 Mio. Euro aus. Deshalb muss das eine oder andere Projekt leider in die Folgejahre verschoben werden. Eine Haushaltssperre wurde bereits verfügt.
Die Landesregierung hat zum Schutz vor dem Coronavirus eine Verordnung erlassen. In der Verordnung ist insbesondere geregelt, dass viele Kressbronner Geschäfte schließen oder Gastronomien und Hotelgewerbe in unserer Gemeinde ihren Betrieb einstellen müssen. Geschlossen wurden auch alle kommunalen Einrichtungen. Gleichzeitig entstehen trotz des Wegfalls der Gebühreneinnahmen Personalkosten in gleicher Höhe. Die Verwaltung ist bemüht, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen andere Betätigungsfelder zu finden und sie zum Wohle der Allgemeinheit einzusetzen. So helfen beispielsweise unsere Erzieherinnen teilweise im Versorgungs- und Fahrdienst für Risikopersonen. Diese flexible Einsatz- bzw. Leistungsbereitschaft unseres Personals freut mich sehr und ich danke herzlich für die kreativen und konstruktiven Ideen, wie man der Allgemeinheit in diesen Zeiten helfen kann. Dennoch ist die jetzige Situation eine finanzielle Herausforderung für die Gemeinde. Laufende Kosten fallen weiterhin an, Aufgaben müssen erfüllt werden, gleichzeitig muss aber auf Grund der Einschränkungen mit erheblichen Einnahmeausfällen gerechnet werden. Jetzt schon fallen sämtliche Gebühreneinnahmen z. B. im Bereich Hallenbad, Festhalle, Jugendmusikschule, Schulbetreuung oder auch in den Kinderbetreuungseinrichtungen für den Zeitraum der Schließung weg. Für die Kinderbetreuungseinrichtungen hat das Land zwar angekündigt, den Gemeinden eine Soforthilfe zu gewähren, ob diese den Gebührenausfall jedoch voll decken wird, bleibt noch abzuwarten. Auf Grund der Schließung vieler Geschäfte, der Kurzarbeit vieler Unternehmen oder auch des gedrückten Konsumverhaltens der Bevölkerung, ist mit einem erheblichen Einbruch der Gewerbesteuer und einem reduzierten Anteil an der Umsatzsteuer zu rechnen. Wir rechnen derzeit mit einem Ausfall von 50 bis 70 % bei der Gewerbesteuer. Besonders groß sind nach unserer Prognose die ausfallenden Einnahmen bei den Tourismusabgaben. Bei der Kurtaxe rechnen wir ebenfalls mit einem Ausfall von 70 %, bei den Parkgebühren von 50 %, bei den Umsatzpachten von ebenfalls 50 %. Je nachdem, wie stark der konjunkturelle Einbruch die Wirtschaft schädigt, werden wir auch in den nächsten Jahren wirtschaftliche Einbußen haben. Nach einer momentanen Hochrechnung gehen wir von einem Fehlbetrag von rund 4,5 Mio. Euro aus. Aus meiner Sicht ist es daher nun dringend geboten, jetzt schon darauf zu reagieren und geplante Ausgaben, soweit dies möglich ist, zu verschieben. Deshalb werden wir einige Projekte leider in die Folgejahre verschieben müssen. Für die laufenden Ausgaben habe ich vorläufig einen Einstellungsstopp und eine Haushaltssperre verfügt. Eine Haushaltssperre bedeutet, dass momentan nur noch unaufschiebbare Ausgaben oder bereits begonnene Maßnahmen durchgeführt werden dürfen und im Einzelfall über die Notwendigkeit der jeweiligen Ausgabe entschieden wird. Diese genannten Maßnahmen sollen letztlich verhindern, dass die Gemeinde am Ende des Jahres vor der Situation steht, mangels Liquidität Ausgaben gar nicht mehr tätigen zu können, oder eine überdimensionierte Neuverschuldung eingehen muss. Ich halte diese Strategie für richtig und wichtig, um die Gemeinde nicht über Gebühr zu verschulden. Die jetzt getroffenen Maßnahmen können jederzeit rückgängig gemacht werden, wenn sich die wirtschaftliche Situation wieder entspannt. Wir alle hoffen, dass dies schon bald der Fall sein wird.
Für Müll und Abfall ist eigentlich nicht die Gemeinde Kressbronn a. B., sondern das Landratsamt Bodenseekreis zuständig. Ich habe mich dennoch mal zu dieser Fragestellung informiert: Es gibt wohl keine kostenfreien zusätzlichen Abfallgefäße oder Mülltüten für diesen Zweck. Insbesondere gibt es im Bodenseekreis keine „Windeltonne“ wie im Landkreis Ravensburg. Nach Auskunft des Bodenseekreises habe man sich gegen eine „Windeltonne“ entschieden, weil auch dieser Abfall normal verbrannt werden würde und deshalb genauso gut im Restmüll entsorgt werden kann. Familien haben aber die Möglichkeit, während der Wickelphase eine größere Restmülltonne über das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises zu bestellen. Das Landratsamt weist zudem darauf hin, dass Stoffwindelbenutzer mit einem einmaligen Betrag von 30 Euro bezuschusst werden. Damit soll der Gedanke der Müllvermeidung gefördert werden. Hierzu muss dann der Nachweis über den Kauf der Stoffwindeln erbracht werden.
Die kleinste Siedlungseinheit ist der Weiler. Darunter versteht man eine Wohnsiedlung, die aus wenigen Gebäude besteht. Ein Weiler hat also insbesondere keine geschlossene Bebauung. Weiler werden nach der Straßenverkehrsordnung mit einer sog. Ortshinweistafel (grünes Schild mit gelber Schrift) namentlich gekennzeichnet. Das Verkehrsschild dient nur dem Hinweis auf den Namen und trifft sonst keine Regelungen. Den Status eines Weilers haben in der Gemeinde Kressbronn a. B.: Arensweiler, Atlashofen, Döllen, Gießen, Gießenbrücke, Gottmannsbühl, Hüttmannsberg, Kalkähren, Kochermühle, Haltmaierhof, Heiligenhof, Krummensteg, Linderhof, Mittelmühle, Obermühle, Reute, Riedensweiler, Schleinsee und Schnaidt (19 Weiler). Die Begriffe Teilort und Ortsteil sind identisch. Ortsteil ist nach der Gemeindeordnung ein bewohnter Gemeindeteil. Bewohnter Gemeindeteil meint wiederum einen geografisch abgegrenzten Siedlungsbereich, der zum Gemeindegebiet gehört. Teilorte/Ortsteile haben insbesondere eine geschlossene Ortslage. Da sie eine geschlossene Ortslage haben, werden Ortsteilen nach der Straßenverkehrsordnung Ortstafeln (gelbes Schild mit schwarzer Schrift) vergeben. Auf den Ortstafeln findet sich neben dem Namen der Gemeinde auch die politische bzw. rechtliche Zugehörigkeit zu einer Gemeinde. In unserem Fall zur Gemeinde Kressbronn a. B. Ortstafeln weisen nicht nur auf den Namen hin, sondern ordnen gleichzeitig auch bestimmte Verkehrsregeln an. So zum Beispiel die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h oder auch bestimmte Parkregelungen. Die Unterscheidung zwischen einem Weiler und einem Teilort/Ortsteil kommt also hauptsächlich aus dem Straßenverkehrsrecht. Den Status eines Teilortes/Ortsteiles haben in der Gemeinde Kressbronn a. B.: Berg, Betznau, Gattnau, Gohren, Kümmertsweiler, Nitzenweiler, Poppis, Retterschen und Tunau. Genau genommen eigentlich auch der Kernort Kressbronn (10 Ortsteile). Abzugrenzen sind Teilorte/Ortsteile nach dem Kommunalrecht in Baden-Württemberg von sogenannten Ortschaften. Bei Ortschaften handelt es sich um rechtlich verfasste Ortsteile einer Stadt oder Gemeinde. In der Hauptsatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde müssen diese als (verfasste) Ortschaft aufgeführt werden. Ortschaften haben einen eigenen Ortschaftsrat und Ortsvorsteher, mitunter eine eigene Ortschaftsverwaltung, ein eigenes Haushaltsbudget und damit auch eigene Rechte und Pflichten. Ortschaften gibt es hauptsächlich in den Gemeinden bzw. Städten, in die im Rahmen der Gemeindereform in den 1970er-Jahren andere kleine Gemeinden eingemeindet wurden. Dies sollte den ehemals eigenständigen Gemeinden noch ein gewisses Maß an Selbstverwaltung gewährleisten. In unserer Nachbarschaft gibt es vor allem in Tettnang (Kau, Langnau und Tannau) und Friedrichshafen (Ailingen, Ettenkirch, Kluftern und Raderach) Ortschaften. Da die Gemeinde Kressbronn a. B. bereits aus der allerersten Gemeindereform in den 1930er-Jahren (1934) entstanden ist und deshalb zu den mittelgroßen Gemeinden gehört, waren wir von der Reform in den 1970er-Jahren nicht betroffen. Anders als viele Gemeinden im Bodenseekreis sind wir deshalb eine „Zentralgemeinde“. Damit ist gemeint, dass bei uns alles in der Regel nur einmal vorhanden ist und nicht mehrfach. Doppelstrukturen wurden bei uns schon sehr früh abgebaut. Beispielsweise haben wir nur eine Feuerwehr oder auch im privaten Bereich nur einen Musikverein. Diese zentrale Orientierung ist gerade unsere Stärke als Gemeinde. Unsere Gemeinde bildet trotz mitunter ausgeprägtem Teilortbewusstsein insgesamt dennoch eine Einheit. Das ist sehr gut und soll auch so bleiben.
Der Bahnsteig am Gleis 1 hat eine Höhe von ca. 20 cm über Schienenoberkante. Zum Vergleich hat der Bahnsteig am Gleis 2 eine Höhe von ca. 76 cm über Schienenoberkante. Die bei uns verkehrenden Züge haben eine Einstiegshöhe von ca. 55 cm über Schienenoberkante. Durch die derzeitigen Züge bedingt, ist in Kressbronn a. B. am Gleis 1 also immer ein nicht unerheblicher Abstand von ca. 35 cm zu überwinden. Dies stellt für Menschen mit Beeinträchtigungen eine Barriere dar. Wir als Gemeinde sind der Meinung, dass diese Barriere langfristig beseitigt werden sollte. Die Bahngleise stehen allerdings nicht im Eigentum der Gemeinde Kressbronn a. B., sondern im Eigentum der DB Netz AG. Dabei handelt es sich um eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG. Bauliche Maßnahmen an den Bahngleisen sind daher Aufgabe der DB Netz AG bzw. der Deutschen Bahn und nicht der Gemeinde Kressbronn a. B. Die Gemeinde hat in dieser Sache Kontakt mit der DB Netz AG aufgenommen und eine barrierefreie Gestaltung von Gleis 1 gefordert. Vom Betriebsbeauftragten für den Regionalbereich Südwest der Deutschen Bahn erhielten wir die Antwort, dass die Züge der Deutschen Bahn eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe hätten, um Rollstuhlfahrern einen stufenfreien Ein- und Ausstieg zu ermöglichen. Auch würden nach aktuellem Verkehrsprogramm in Kressbronn a. B. nur zwei Züge kreuzungsbedingt auf Gleis 1 halten. Einer davon sei ein Zug mit Schwerpunktbeförderung von Schülerinnen und Schülern, der um die Mittagszeit auf Gleis 1 halte. Alle anderen Züge würden über den Tag verteilt auf Gleis 2 halten. Von Seiten der Deutschen Bahn werde deshalb aktuell kein Bedarf für eine Erhöhung des Bahnsteiges am Gleis 1 gesehen. So die Antwort der Deutschen Bahn auf unsere Anfrage bzw. unsere Forderung.
Zweckverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die bestimmte öffentliche Aufgaben erfüllen. In der Regel schließen sich Gemeinden und Landkreise zu Zweckverbänden zusammen, um bei bestimmten öffentlichen Aufgaben Synergien zu schaffen und Kosten einzusparen. Gemeinsam mit der Gemeinde Langenargen unterhält Kressbronn a. B. den Zweckverband Abwasserreinigung Kressbronn a. B.-Langenargen mit Sitz in Kressbronn a. B. Zweck des Verbandes ist der Betrieb der gemeinsamen Kläranlage im Eichert. Über den Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen mit Sitz in Kressbronn a. B. und Verwaltungszentrum in Oberdorf, nehmen die drei Gemeinden vor allem die Aufgaben einer unteren Baurechtsbehörde (Baurechtsamt), die Flächennutzungsplanung und die Aufgabe der Vollstreckung von öffentlichrechtlichen Geldforderungen wahr. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten sind weitere Aufgaben hinzugekommen: So zum Beispiel der Betrieb eines Ruthmannsteigers, die Straßenreinigung mit Kehrmaschine, die Flüchtlingsbetreuung, die EDV-Betreuung und Administration, die Unterstützung bei der Berechnung von Wasser- und Abwassergebühren oder Erschließungsbeiträgen. Die Zusammenarbeit im Gemeindeverwaltungsverband läuft sehr gut. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die drei Gemeinden die interkommunale Kooperation auch in Zukunft ausweiten werden. Weiteren Zweckverbänden gehört die Gemeinde nicht an. Allerdings gehören wir noch den Kommunalanstalten Kompakt.Net und ITEOS an. Kompakt.Net unterstützt im Bereich des Breitbandausbaus, ITEOS im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung.
Die Gemeinde treibt derzeit den Glasfaserausbau im Gemeindegebiet, vor allem in den Teilorten, voran. Das Bildungszentrum Parkschule gehört als Schule zu den wichtigsten Einrichtungen in unserer Gemeinde. Mir ist es daher besonders wichtig, dass die Schule sobald wie möglich an das Glasfasernetz angeschlossen wird. Im Frühjahr 2020 ist der Bau einer Glasfasertrasse vom Weiler Schnaidt über Tunau in die Bodanstraße geplant. In der Bodanstraße befindet sich bereits eine Leerrohrinfrastruktur, die Maßnahme wird daher in der Brühlstraße fortgesetzt. Von dort knüpfen wir an die im Jahr 2019 durch den Schlössle-Park gelegte Leerrohrtrasse an und landen auf der Maîcher Straße. Von dort aus sind wir mit nur geringem Aufwand an der Schule. Im Rahmen der Sanierung des Bildungszentrums wird man die Leerrohrinfrastruktur von der Maîcher Straße zum Gebäude legen. Gleichzeitig ist es vorgesehen, im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Glasfaser auch im Gebäude zu verlegen. Damit wäre das Bildungszentrum Parkschule voraussichtlich bis zum 31.12.2022 nicht nur mit einem FTTB-Anschluss, sondern sogar einem FTTH- bzw. FTTD-Anschluss versehen.
Inzwischen können viele Aufgaben bereits telefonisch, per E-Mail oder auch per Post erledigt werden. Für manche Aufgaben muss man leider aber bis heute noch persönlich aufs Rathaus gehen. Dazu gehört zum Beispiel die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses. Auch personenstandsrechtliche Angelegenheiten wie Vorbereitungen für Eheschließungen müssen persönlich im Rathaus erledigt werden. Zu Ihrem Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitte ich beim Gang ins Rathaus um Einhaltung der Abstandsregeln. Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist bestrebt, die Digitalisierung weiter voranzutreiben. Beispielsweise sind wir in einer Überarbeitung der Gemeindehomepage. In diesem Zuge sollen sämtliche Antragsformulare künftig im Internet erhältlich sein. Diese kann man dann zu Hause ausfüllen und muss sie nur noch abschicken. Soweit sie momentan im Internet noch nicht eingestellt sind, kann man sich diese aber per E-Mail zuschicken lassen. Auf diese Weise spart man sich schon heute den Gang ins Rathaus. Die Digitalisierung wird auch hier sicherlich weitergehen. Ziel ist es, dass man irgendwann sämtliche Anträge elektronisch ausfüllen und auch elektronisch abschicken kann. Bis dahin ist es aber leider noch ein weiter Weg.
Das Regionalwerk Bodensee ist ein kommunales Energieversorgungsunternehmen. Träger des Regionalwerkes sind zu 51 % die Gemeinden Tettnang, Meckenbeuren, Kressbronn a. B., Langenargen, Eriskirch, Neukirch und Oberteuringen. Davon entfallen 8 % Beteiligung auf die Gemeinde Kressbronn a. B. Die übrigen 49 % gehören dem Stadtwerk am See (Träger Friedrichshafen und Überlingen) und dem Alpwerk e. G. mit jeweils 24,5 %. Seinen Sitz hat das Regionalwerk in Tettnang. Geschäftsführer des Regionalwerkes ist derzeit Michael Hofmann. Im Aufsichtsrat sitzen alle sieben Bürgermeister und je drei Vertreter der zwei Unternehmen. Gegründet wurde das Regionalwerk Bodensee vor über zehn Jahren mit dem Ziel, Einfluss auf die Energieversorgung in den Gemeindegebieten zu erhalten. Die Gemeinden wollten nicht mehr, dass der damals vorherrschende große Energieversorger die Preise erhöhte, aber kaum Investitionen in das örtliche Energienetz und die Infrastruktur vornahm. Das Engagement des großen Energieversorgungsunternehmens in der Region war viel zu gering. Nun herrscht mit dem Regionalwerk Bodensee mehr Wettbewerb. Das Regionalwerk investiert in die Region und baut das Strom- und Gasnetz aus. Dachständer werden abgebaut und moderne Erdkabel gelegt, was schon lange überfällig war. Das Regionalwerk Bodensee schafft Arbeitsplätze in der Region. Die Gewinne bleiben ebenfalls in der Region. Die Gemeinde erhält stets 8 % Anteil am Gewinn, um damit wieder öffentliche Aufgaben zu erfüllen und zu investieren. Außerdem unterstützt das Regionalwerk auch örtliche Vereine und zeigt Präsenz vor Ort. Nach über 10 Jahren haben wir es nun geschafft, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger beim Regionalwerk Kunde ist. Das Regionalwerk ist in Kressbronn a. B. sowohl im Gas als auch im Strom Grundversorger. Darüber freue ich mich sehr. Ich bin Ihnen auch sehr dankbar dafür, denn es ist unser und damit auch Ihr Unternehmen. Die Gewinne gehen wieder an die Allgemeinheit und damit an die Bürgerinnen und Bürger zurück.
Prostitution ist die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt. In der Bundesrepublik Deutschland ist Prostitution grundsätzlich erlaubt. Strafbar sind jedoch Zwangsprostitution, Prostitution Minderjähriger und die Ausübung der Prostitution in einem sog. Sperrbezirk. Ein Sperrbezirk ist ein Gebiet, in dem die Ausübung der Prostitution behördlich untersagt worden ist. In Baden-Württemberg hat die Landesregierung bereits 1976 durch Rechtsverordnung alle Gemeinden unter 35.000 Einwohnern ohne Ausnahme zum Sperrbezirk erklärt. Gleichzeitig wurden in der Rechtsverordnung die Regierungspräsidien dazu ermächtigt, Sperrbezirksverordnungen für das ganze Gebiet von Gemeinden zwischen 35.000 und 50.000 Einwohnern zu erlassen. In Gemeinden ab 20.000 Einwohnern können zudem Teile des Gemeindegebietes zum Sperrbezirk erklärt werden. Unabhängig von der Einwohnerzahl können die Regierungspräsidien für öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Anlagen oder für sonstige Orte, die von dort aus eingesehen werden können, im ganzen Gebiet oder in Teilen einer Gemeinde Sperrbezirke angeordnet werden. Mit ihren derzeit rund 8.700 Einwohnern gehört die Gemeinde Kressbronn a. B. zur Gruppe der Gemeinden unter 35.000 Einwohnern, für die das gesamte Gemeindegebiet als Sperrbezirk gilt. Deshalb darf in Kressbronn B. nicht der Prostitution nachgegangen werden.
Die Unterführung am Bahnhof ist nicht nur ein Verbindungsweg zwischen der südlichen und nördlichen Hälfte der Gemeinde, sondern auch ein Verbindungsweg zwischen den beiden Bahngleisen. Die Unterführung in der heutigen Form besteht seit 1981, sie sieht neben den normalen Treppenstufen für Fußgänger auch Rampen für das begleitende Schieben von Fahrrädern vor. Diese Rampen sind allerdings für Rollstuhlfahrer oder auch Rollatoren zu steil. Mithin ist die Unterführung selbst derzeit nicht barrierefrei. Nun gab es in der Vergangenheit mehrfach die Diskussion, ob die Unterführung barrierefrei umgestaltet werden soll. Einigkeit besteht darin, dass die Unterführung am Bahnhof mit Blick auf die Barrierefreiheit nicht optimal ist und gegebenenfalls langfristig auch barrierefrei umgebaut werden könnte. Allerdings hat sich die Mehrheit des Gemeinderates dazu entschieden, dies – auch auf Grund der hohen Umbaukosten – nicht zu priorisieren und andere Maßnahmen vorzuziehen. Ich halte das für richtig. Die Unterführung am Bahnhof ist zwar nicht barrierefrei, das jeweils andere Gleis kann aber durch einen Umweg über den Bahnübergang in der Seestraße barrierefrei erreicht werden. Die Barriere zwischen den zwei Gleisen ist also überwindbar. Darauf macht inzwischen ein Schild aufmerksam. Bei den meisten Mitbürgerinnen oder Mitbürgern mit körperlichen Beeinträchtigungen wird es zudem so sein, dass diese nicht direkt neben dem Bahnhof wohnen und deshalb erst zu diesem hingefahren werden müssen. In diesem Fall kann und sollte die betreffende Person gleich zum richtigen Gleis gebracht werden. Mir scheint es daher sinnvoller, zuerst andere Einrichtungen umzubauen, die unüberwindbare Barrieren enthalten. So zum Beispiel die Bushaltestelle am Rathaus, was im Oktober 2019 erfolgt ist. Zu nennen wäre hier aber auch der Einbau eines Aufzuges in die Lände oder die barrierefreie Gestaltung des Naturstrandbades. Beides ist inzwischen realisiert.
Die Idee der Schaffung einer Seniorenbegegnungsstätte gibt es schon länger. Der Seniorenrat äußert immer wieder den Wunsch nach einer eigenen Räumlichkeit für Seniorinnen und Senioren oder einem Raum, in dem man auch mal etwas liegen lassen oder lagern kann. Grundsätzlich ist die Idee einer Seniorenbegegnungsstätte verständlich und gut. Bei der Ideenwerkstatt für den Stadel in der Hemigkofener Straße hatte mitunter diese Idee dazu geführt, dass man in der heutigen Bücherei einen modernen Mehrzweckraum eingerichtet hat. Dieser steht auch dem Seniorenrat bzw. den Seniorinnen und Senioren zur Verfügung. Nachteil des Mehrzweckraumes ist natürlich, dass man diesen mit anderen Nutzern teilen muss und keine Lagerkapazitäten vorhanden sind. Neben dem Mehrzweckraum steht schon seit Jahrzehnten für die Seniorenarbeit der Kapellenhof zur Verfügung und wird von den Senioren auch rege angenommen. Ich möchte damit eine Seniorenbegegnungsstätte in der Zukunft nicht ausschließen, momentan liegen aber die Prioritäten der Gemeinde bei anderen Projekten, wie die Erweiterung und Sanierung des Bildungszentrums Parkschule, die Umsetzung der Planungen im neuen Baugebiet „Bachtobel“, die barrierefreie Sanierung des Naturstrandbads, die Fertigstellung des Bodan-Areals oder auch der weitere Breitbandausbau im Gemeindegebiet, um nur einige Vorhaben zu nennen.
In Kressbronn a. B. gibt es eine Jagdgenossenschaft. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden diese Jagdgenossenschaft. Hauptsächlich gehören hierzu landwirtschaftliche Flächen, auf Siedlungsflächen darf nicht gejagt werden. Derzeit sind die Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks an die Jagdgesellschaft Kressbronn a. B. verpachtet. Dies ist eine Gemeinschaft aus Jägern, die das Jagdausübungsrecht gemeinschaftlich wahrnehmen. Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie steht unter der Aufsicht des Staates; die Aufsicht wird von der unteren Jagdbehörde, also dem Landratsamt ausgeübt. Eine Jagdgenossenschaft wird durch den Jagdvorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Jagdvorstand ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen. Solange es keinen Jagdvorstand gibt, werden die Aufgaben auf Kosten der Jagdgenossenschaft vom Gemeinderat wahrgenommen. So wird auch in Kressbronn a. B. die Jagdgenossenschaft derzeit vom Gemeinderat verwaltet, was in Baden-Württemberg die Regel ist. Nach der Hauptsatzung wurde diese Aufgabe auf den Bürgermeister übertragen. Aufgaben der Jagdgenossenschaft sind zum Beispiel die Eigennutzung oder die Verpachtung der Jagd, die Verwaltung der Jagdangelegenheiten, so auch die Entscheidung über die Nutzung der Jagdpachterträge.
Kurzum: ja. Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist ein sog. staatlich anerkannter Erholungsort. Beim Land Baden-Württemberg können Gemeinden beantragen, als Erholungsort anerkannt zu werden. Dafür ist Voraussetzung, dass der Ort über eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch begünstigte Lage, einen Ortscharakter sowie eine touristische Infrastruktur, die den spezifischen Belangen von Erholung und Freizeit Rechnung tragen, verfügt (siehe § 1 VI KurorteG). Für die Gemeinde Kressbronn a. B. ist dies bereits im Jahr 1974 festgestellt worden, seither ist die Gemeinde ein staatlich anerkannter Erholungsort. Ein Kurort, für den weitaus strengere Voraussetzungen gelten, ist die Gemeinde allerdings nicht. Die Voraussetzungen hierfür liegen derzeit auch nicht vor.
Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist nach dem Landesentwicklungsplan und dem Regionalplan des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben auf Eigenentwicklung beschränkt. Der Gemeinde ist es daher nur in begrenztem Umfang möglich, neue Baugebiete auszuweisen, um dem hohen örtlichen Bedarf nach Wohnraum zu entsprechen. Dem privaten Wohnungsmarkt gelingt es nicht, die Wohnraumbedürfnisse der Bevölkerung hinreichend zu decken. Durch die große Nachfrage steigen die Grundstückspreise und die Mietpreise in der Gemeinde stark an. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat es sich daher zum Ziel gesetzt, einerseits Baugrundstücke durch eine nachhaltige Baulandentwicklung zu einem angemessenen Preis an Familien mit Kindern abzugeben, andererseits Mietwohnraum für diejenigen zu angemessenen Preisen anzubieten, die auf dem privaten Wohnungsmarkt nicht berücksichtigt werden oder den hohen Marktpreisen nicht entsprechen können. Mietwohnraum soll daher insbesondere angeboten werden für Familien mit Kindern, Senioren, Menschen mit Beeinträchtigungen, Menschen mit geringem Einkommen, Personen in der Anschlussunterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sowie Menschen, die in eine unfreiwillige Obdachlosigkeit geraten sind. Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, Ein- oder Mehrfamilienhäuser zu errichten oder zu erwerben, Wohnraum zu schaffen und als Teil der kommunalen Aufgabenerfüllung zu verwalten. Darüber hinaus soll der Eigenbetrieb Grundstücke erwerben und auf eine Entwicklung zu Wohnbaufläche oder gewerblicher Baufläche hinwirken. Der Eigenbetrieb kann darüber hinaus auch für Gemeinbedarfszwecke Grundstücke erwerben oder Gebäude errichten.
Durch den Eigenbetrieb Wohnungsbau trägt die Gemeinde zur Schaffung bzw. Vorhaltung von Wohnraum in der Gemeinde bei. Dadurch werden die Mieten im Ort stabilisiert, denn die Mieten der gemeindeeigenen Wohnungen liegen bei vergleichbaren Wohnungen deutlich unter den marktüblichen Preisen. Allerdings darf man hier auch nicht Altbauwohnungen mit Neubauwohnungen vergleichen. Der durchschnittliche Mietpreis im Eigenbetrieb liegt derzeit bei 7,88 € pro qm. Unsere Altbauwohnungen sind teils günstiger, unsere Neubauwohnungen liegen natürlich darüber. Insgesamt hat der Eigenbetrieb Wohnungsbau 53 Wohnungen und acht Flüchtlingsunterkünfte. Weitere acht Wohnungen hat die Gemeinde im normalen Haushalt (Kernhaushalt). In dem neuen Baugebiet Bachtobel sind 50 Prozent der Fläche für Mietwohnungen vorgesehen. Uns ist es wichtig, dass dort bezahlbare Mietwohnungen entstehen. Diese Mietwohnungen als Kommune in Eigenregie zu realisieren, würde die Gemeinde jedoch finanziell überfordern. Daher ist vorgesehen, den Bau der Wohnungen Genossenschaften zu übertragen, bei denen die Mieter selbst Mitglied und stimmberechtigt in der Genossenschaft sind. Wir hoffen, somit auch langfristig zur Entspannung des Wohnungsmarktes beizutragen.
Die Gemeinde Kressbronn a. B. betreibt selbst keine Brunnen oder Entnahmestellen, sondern bezieht ihr Trinkwasser von den Stadtwerken Lindau. Diese entnehmen das Wasser in Nonnenhorn aus dem Bodensee und bereiten es entsprechend der Trinkwasserverordnung auf. Das Trinkwasser der Gemeinde wird regelmäßig beprobt und genauer analysiert. Gemäß der Trinkwasserverordnung muss das Trinkwasser stets vorgegebene Grenzwerte einhalten. Das Trinkwasser der Gemeinde Kressbronn a. B. hat ausgezeichnete Qualität und unterschreitet alle Grenzwerte ganz erheblich.
Nicht nur die Wasserversorgung gehört zu den Aufgaben einer Gemeinde, sondern auch die Abwasserbeseitigung bzw. die Reinigung des Abwassers. Mit dem Anfall des Abwassers in den Privat- und Gewerbehaushalten geht das Abwasser in die Ortskanalisation über. In Kressbronn a. B. gibt es überwiegend ein sog. Mischsystem. Dies bedeutet, dass bei uns häusliche Abwasser und Regenwasser vermischt und gemeinsam transportiert werden. Anders als beim Wasser gibt es hier keinen Druck, der das Wasser befördert. Deshalb müssen Abwasserpumpen das Wasser zur Kläranlage im Eichert pumpen. Die Pumpwerke für die Gemeinde Kressbronn a. B. befinden sich an vielen Stellen im Gemeindegebiet, so in der Bodanstraße, Maîcher Straße (TV-Heim), Am Egg, Arensweiler, Kümmertsweiler, Riedensweiler, Schleinsee, Nitzenweiler, Atlashofen, Gießenbrücke sowie zwischen Gießen und Betznau. An der Kläranlage wird das Abwasser an den Abwasserzweckverband Kressbronn a. B.-Langenargen übergeben. Dabei handelt es sich um einen Zweckverband, der die gemeinsame Kläranlage der Gemeinden Kressbronn a. B. und Langenargen betreibt. Dort angekommen wird das Abwasser in mehreren Stufen gereinigt. Mechanisch (1. Stufe), biologisch (2. Stufe), chemisch (3. Stufe) und mit Pulveraktivkohle (4. Stufe). Insbesondere die 4. Reinigungsstufe ist wichtig, denn diese filtert Spurenstoffe (z. B. Medikamentenreste, Röntgenkontrastmittel, Spritzmittel und vieles mehr) aus dem Abwasser. Aus diesem Grund hatte die Kläranlage Kressbronn a. B. schon 2011 die 4. Reinigungsstufe eingeführt, was damals für Baden-Württemberg ein Pilotprojekt war. Nachdem das Abwasser alle vier Reinigungsstufen durchlaufen hat, wird es letztlich wieder in den Bodensee zurückgeführt. An dieser Stelle möchte ich jedoch dringend bitten, in der Toilette keine Fremdstoffe zu entsorgen, da dies zu Verstopfungen führen kann. Dass die Abwasserreinigung in der Gemeinde so reibungslos funktioniert, verdanken wir vor allem dem guten Team der Kläranlage mit Betriebsleiter Ernst-Alexander Müller.
Dieser Frage eines Bürgers sind wir in der Gemeindeverwaltung nachgegangen. Im ersten Moment erscheint es sinnvoll, die Kunststofftüten für Hundekot auf kompostierbare Beutel umzustellen. Die Problematik bei den bisherigen Hundetüten liegt darin, dass wir leider immer wieder feststellen müssen, wie manche Hundehalter die Tüten – wohlgemerkt befüllt – in der freien Natur entsorgen. Das ist natürlich äußerst kontraproduktiv, weil der Kot ohne Beutel schneller verrottet wäre als mit. Zudem ist gleichzeitig noch Plastikmüll entstanden. Dem Problem könnten kompostierbare Hundekotbeutel abhelfen. Laut Umweltbundesamt hat der Einsatz von biologisch abbaubaren Hundekotbeuteln allerdings mehr Nachteile als Vorteile. Auch diese Hundekotbeutel müssen grundsätzlich regulär im Restmüll und nicht im Biomüll entsorgt werden, da der Abbauprozess bei diesen Produkten trotzdem mehrere Monate dauert. Das Abfallwirtschaftsamt des Bodenseekreises bestätigt die Problematik und weist zudem darauf hin, dass noch nicht absehbar sei, wie sich die Mikropartikel der biobasierten Kunststoffe auf die Umwelt auswirken würden. In den derzeitigen Abfallanlagen könne Biokunststoff nicht von gewöhnlichem Kunststoff unterschieden werden und müsste teuer herausgefiltert werden. Damit sind zwar die biobasierten Hundekotbeutel im Hinblick auf das verwendete Material nachhaltiger, unterscheiden sich bei der Müllverwertung derzeit aber nicht. Mit der Aufschrift „Bio“ oder „kompostierbar“ bestünde eine erhebliche Gefahr, dass diese im Biomüll statt im Restmüll entsorgt würden und vor allem wäre die Hemmung, diese in der freien Natur zu entsorgen, wohl noch geringer. Wir haben uns daher in der Gemeindeverwaltung für den weiteren Einsatz der konventionellen Hundekotbeutel entschieden und hoffen aber, dass die Forschung und Entwicklung bald ein ökologischeres Produkt hervorbringt, das auch in die biologische Müllentsorgung integrierbar ist. Die allermeisten Hundebesitzer entsorgen die Tüten vorbildlich, wofür die Gemeinde sehr dankbar ist. An alle anderen Hundebesitzer möchte ich dringend appellieren, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde ordnungsgemäß zu entsorgen und auf keinen Fall die Tüten in der Landschaft liegen zu lassen.
Die Digitalisierung schreitet in Deutschland voran. Grundvoraussetzung für die Digitalisierung ist eine dafür ausgelegte Infrastruktur. Das Internet ist heute nicht mehr wegzudenken. So wie Wasser, Abwasser, Strom und Gas benötigt auch das Internet eine Leitung, auf der die Informationen bzw. Daten transportiert werden. Ursprünglich, alle über 30 Jahre werden sich erinnern, erfolgte die Internetverbindung via Modem über die analogen Telefonleitungen. Damals konnte man entweder telefonieren oder im Internet surfen, was heute wohl undenkbar wäre und mitunter jüngere Mitbürgerinnen und Mitbürger gar nicht mehr wissen. Der Weg der Datenübertragung ging weiter über ISDN, also der digitalen Telefonie und wurde mit dieser Technik in den 2000er-Jahren flächendeckend verfügbar. In diesem Zeitraum begann dann aber auch der Ausbau der DSL-Technologie. Auch die DSL-Technologie erfolgte jedoch über die bestehenden auf Kupfer basierenden Telefonkabel. Ungefähr zu Beginn der 2010er-Jahre deutete sich an, dass die Datenübertragung über Kupferleitungen sehr schnell nicht mehr ausreichend sein würde. Schon lange ist die Technologie der Datenübertragung mit sog. Glasfaserkabeln bekannt. Wegen der hohen Kosten war dies aber in der Vergangenheit keine Lösung für die Fläche, sondern wurde nur in sehr dicht besiedelten Gebieten oder auf sehr langen Strecken eingesetzt. Heutzutage ist klar, dass an einem flächendeckenden Glasfaserausbau kein Weg vorbeiführt.
Glasfaserkabel sind eine Bündelung aus mehreren Lichtwellenleitern. Bei Lichtwellenleitern wird in Fasern aus Quarzglas oder Kunststoff Licht geführt. Auf diese Weise werden Lichtimpulse und damit die Daten übermittelt. Man unterscheidet beim Glasfaserausbau vier Stufen: Den Glasfaserausbau bis zu den sog. Kabelverzweigern (weiße Kästen), hier spricht man von FTTC (Fiber-to-the-curb). Den Glasfaserausbau bis zum Gebäude (FTTB = Fibre-to-the-Building), den Glasfaserausbau bis zur Wohnung (FTTH = Fibre-to-the-Home) sowie den Glasfaserausbau bis zum Endgerät (FTTD = Fibre-to-the-Desk). Erst wenn das Glasfaserkabel bis zum Endgerät gelegt ist, ist eine unbegrenzte Datenübertragung möglich. Die übrige Strecke muss bis dahin weiterhin ein Kupferkabel leisten, das je länger es ist, die Datengeschwindigkeit bremst. Öffentliche Aufgabe kann nur der Glasfaserausbau bis zum Gebäude (FTTB) sein, innerhalb des Gebäudes ist dann der jeweilige Gebäudeeigentümer für den FTTH und FTTD-Ausbau verantwortlich.
Eigentlich meint der Begriff „Breitband“ alle Datenübertragungsformen, die eine höhere Datenübertragungsrate haben als die bisherigen Technologien Modem und ISDN (sog. Schmalband). Demnach wäre darunter auch DSL erfasst. Die Kommunen wie auch die Gemeinde Kressbronn a. B. verwenden den Begriff „Breitband“ jedoch synonym mit dem Ausbau von Glasfaserleitungen und zwar letztlich bis zum Gebäude (FTTB).
Glyphosat ist ein chemisches Mittel, das vor allem in einigen Breitband- bzw. Totalherbiziden beinhaltet ist. Es dient zur Unkrautbekämpfung und ist in der Europäischen Union als Pflanzenschutzmittel zugelassen. Glyphosat wird in Landwirtschaft, Industrie, Gartenbau und Privathaushalten verwendet. Es wirkt nicht-selektiv gegen Pflanzen, es sterben also alle damit behandelten Pflanzen ab. Glyphosat als Herbizid ist umstritten. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, krebserregend zu sein. Die Schädlichkeit des zugelassenen Pflanzenschutzmittels für die menschliche Gesundheit ist allerdings nicht hinreichend wissenschaftlich geklärt. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat früher Glyphosat vor allem zur Bekämpfung des Unkrauts, das aus den Gehwegen herausgewachsen ist, genutzt. Im Jahr 2015 haben wir uns in der Gemeindeverwaltung dazu entschlossen, kein Glyphosat mehr einzusetzen. Allerdings muss man dazu sagen, dass die Bekämpfung des Unkrauts an den Gehwegrändern seither deutlich schwieriger geworden ist. Zwar versuchen wir dem Unkraut durch ökologischere Verfahren wie Abflammen oder durch den Wildkrautbesen der Kehrmaschine Herr zu werden, das Unkraut wächst aber viel schneller nach als beim Einsatz von Herbiziden. Aus diesem Grund kommt es inzwischen auch öfters vor, dass die Gehwegränder etwas ungepflegt und begrünt erscheinen. Ich halte die Entscheidung auf Glyphosat zu verzichten weiterhin für richtig. Wir als Gemeinde sind auf den Einsatz nicht angewiesen. Das etwas ungepflegtere Erscheinungsbild der Gehwegränder ist vertretbar. Danken möchte ich unserem Bauhof und dem Team der Kehrmaschine, die sich stets für die Pflege und Sauberhaltung unserer Straßen und Gehwege einsetzen.
Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Man unterscheidet die Straßen nach dem Träger der Baulast und dem Zweck der Straße. Wer Träger der Straßenbaulast ist, hat für die Kosten von Bau und Unterhaltung aufzukommen. Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) sind öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Bundesfernstraßen sind insbesondere Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Träger der Straßenbaulast ist die Bundesrepublik Deutschland. Landesstraßen sind Straßen, die untereinander oder zusammen mit Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz bilden und vorwiegend dem durchgehenden Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Träger der Straßenbaulast ist das Land Baden-Württemberg. Kreisstraßen sind Straßen, die vorwiegend dem überörtlichen Verkehr zwischen benachbarten Kreisen oder innerhalb eines Kreises dienen oder zu dienen bestimmt sind, ferner die für den Anschluss einer Gemeinde an überörtliche Verkehrswege erforderlichen Straßen. Träger der Straßenbaulast sind die Landkreise, in unserem Fall der Bodenseekreis. Gemeindestraßen sind Straßen, die vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden oder innerhalb der Gemeinden dienen oder zu dienen bestimmt sind. Man unterscheidet bei den Gemeindestraßen nochmals zwischen Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen, sonstige Straßen und beschränkt öffentlichen Wegen. Gemeindeverbindungsstraßen sind Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage und außerhalb eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Baugebiets, die vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden oder Gemeindeteilen dienen oder zu dienen bestimmt sind, ferner die dem Anschluss an überörtliche Verkehrswege dienenden Straßen, soweit sie nicht Kreisstraßen sind. Ortsstraßen sind Straßen, die vorwiegend dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Baugebiets dienen oder zu dienen bestimmt sind, mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen. Beschränkt öffentliche Wege sind Wege, die einem auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungszwecke beschränkten Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Hierzu gehören insbesondere öffentliche Wege, die der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen oder zu dienen bestimmt sind (öffentliche Feld- und Waldwege); Radwege, soweit sie nicht Bestandteil einer anderen öffentlichen Straße oder einer Radschnellverbindung sind; Fußgängerbereiche; Friedhof-, Kirch- und Schulwege, Wander- und sonstige Fußwege. Sonstige Straßen sind alle übrigen Straßen. Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen sind die Gemeinden.
Man kann außer Autobahnen einer Straße in der Regel nicht exakt ansehen, wem die Straße gehört bzw. wie die Straße eingestuft ist. Insbesondere innerhalb eines Ortes, so auch in der Gemeinde Kressbronn a. B. gibt es sowohl Kreis- als auch Gemeindestraßen. Beispielsweise sind die Hemigkofener Straße oder die Kirchstraße Kreisstraßen. Dagegen ist die Dorfstraße in Retterschen eine Gemeindestraße. Straßen sind historisch gewachsen, mithin lässt sich das meistens aus der Lage der Straße nicht ablesen.
Ich bin der Meinung, dass eine Gemeinde nicht nur die Ärzteversorgung im Blick behalten muss, sondern sich auch darum kümmern sollte, dass die Bürgerinnen und Bürger in Notfällen schnell Hilfe bekommen. Hier geht es gerade darum, Leben zu retten. Ich freue mich deshalb immer noch sehr darüber, dass es uns im letzten Jahr gelungen ist, neuer Standort des Rettungsdienstes zu werden. Im Mehrzweckraum hinter dem Feuerwehrhaus ist seither tagsüber ein Rettungswagen stationiert. Damit sind die Anfahrtszeiten viel geringer, was mitunter Leben retten kann. Ich werde mich nun dafür einsetzen, dass die Besetzung des Rettungswagens nicht nur tagsüber, sondern auch nachts erfolgt. Entscheiden wird dies aber der Rettungsdienst selbst.
Neben dem Rettungsdienst bleibt die Erste-Hilfe wichtig. Deshalb war mir wichtig, dass wir im Gemeindegebiet Standorte für AED-Geräte (sog. Frühdefibrillatoren) schaffen. Damit kann im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstandes schneller gehandelt werden. Die Standorte der AED-Geräte finden sich im Rathaus, Bahnhof, Strandbad, in der Festhalle, der Nonnenbachschule und der Parkschule. In Zusammenarbeit mit der Björn-Steiger-Stiftung werden wir in der nächsten Zeit weitere AED-Standorte schaffen. Da mir eine Vorbildwirkung der Gemeinde sehr wichtig ist, sind bei uns auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, in regelmäßigen Abständen an einem Erste-Hilfe-Kurs teilzunehmen. Dort lernt man übrigens auch, wie mit AED-Geräten umzugehen ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde sind also alle ausgebildete Ersthelfer. Ich möchte an dieser Stelle an die Firmen und Gewerbebetriebe in der Gemeinde appellieren, ebenfalls für eine regelmäßige Erste-Hilfe-Ausbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sorgen.
Wichtig für die Notfallvorsorge in der Gemeinde ist aber auch die Unterstützung der First Responder und der Bereitschaft des Ortsvereins Kressbronn des Deutschen Roten Kreuzes. Ich bin sehr dankbar dafür, dass bei der damaligen Fahrzeugbeschaffung die Spendenbereitschaft der Bevölkerung sehr hoch war und möchte mich für alle Spenden an die First Responder bedanken. Die First Responder leisten einen wichtigen Dienst, komplett ehrenamtlich. Das ist eine tolle und lobenswerte Sache. In diesem Kontext möchte ich mich bei allen Rettungs- und Sanitätskräften, die in der Gemeinde ehrenamtlich oder auch hautamtlich wirken, ganz herzliche bedanken. Ich bin sehr froh, dass wir im Rettungs- und Sanitätswesen gut aufgestellt sind.
Besuche des Bürgermeisters gibt es ab dem 80. Geburtstag. Auch zum 90., 95., 100. und dann ab jedem Jahr komme ich persönlich zum Gratulieren. Gleiches gilt für Hochzeitsjubiläen ab der Goldenen Hochzeit. Meine Assistentin nimmt dazu vorab Kontakt mit den Jubilaren auf und vereinbart einen Termin. Unangemeldet soll der Besuch nämlich nicht sein, denn manchmal ist auch gar kein Besuch gewünscht. Bei der Terminvereinbarung kann es vorkommen, dass wir die Jubilarin oder den Jubilar trotz mehrmaligen Versuchen telefonisch zur Terminvereinbarung nicht erreichen. In diesem Fall ist der Besuch dann nicht möglich und die Glückwunschkarte wird per Post verschickt. Das ist der Hintergrund, weshalb es vorkommen kann, dass ein Besuch ausfällt. Haben Sie also kurz vor dem Geburtstags- oder Ehejubiläum noch nichts vom Rathaus gehört, dürfen Sie sich gerne an meine Assistentin wenden.
Mit dem Ende des Bezirksnotariats und der Auflösung des Notariats Kressbronn a. B. gibt es in der Gemeinde Kressbronn a. B. keine Möglichkeit mehr, Einsicht in das Grundbuch zu erhalten. Die Grundbuchämter wurden inzwischen bei den Amtsgerichten am Standort der Landgerichte eingerichtet. Für uns ist dies das Amtsgericht Ravensburg. Dort können Sie also künftig Einsicht in das Grundbuch erhalten.
Einsicht in das Grundbuch kann allerdings nur derjenige bekommen, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO). Der Eigentümer oder der Berechtigte eines eingetragenen Rechts sind stets einsichtsberechtigt in diesem Sinne. Andere Personen müssen ihr berechtigtes Interesse darlegen. Zum Beispiel, wenn man Gläubiger des Grundstückseigentümers ist und einen Vollstreckungstitel hat oder man als Kaufinteressent eine Vollmacht des Eigentümers vorlegt. Die bloße Einsicht in das Grundbuch vor Ort im Amtsgericht ist gebührenfrei, für Ausdrucke fallen hingegen Gebühren an.
Kontaktdaten Grundbuchamt Ravensburg:
Amtsgericht Ravensburg
- Grundbuchamt –
Gartenstraße 100
88212 Ravensburg
0751 806-1700
poststelle@gbaravensburg.justiz.bwl.de
Ich höre immer wieder, dass man wegen der Barrierefreiheit keine Pflasterbeläge in die Gehwege einbauen solle. Ich halte die grundsätzliche Verteufelung von Pflasterbelägen allerdings für falsch. Ganz entscheidend ist, welches Pflaster man in Gehwege einbaut. In der Ortsmitte wurde ein sog. Porphyr-Pflaster verwendet. Dabei handelt es sich um kleine rötliche Pflastersteine aus vulkanischem Gestein. Material und die Art der Verlegung führen leider dazu, dass sich andauernd Pflastersteine lösen und der Belag uneben wird. Das stellt natürlich vor allem für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Beeinträchtigungen eine zu überwindende Barriere dar. Mithin ist das Porphyr-Pflaster nicht wirklich barrierefrei. Das liegt aber eben an der Pflasterart und ihrer Verlegung. Aus den Erfahrungen der Ortsmitte hat die Gemeinde gelernt. Porphyr-Pflaster wird von der Gemeinde daher an keiner Stelle mehr neu verlegt. Wir setzen inzwischen auf Granit-Pflaster (z. B. Bodan-Areal, Bücherei) oder Beton-Pflaster (St.-Gallus-Platz, neuer Gehweg Kressbronner Ösch). Beide Pflasterarten sind großflächig, eben, stabil und deshalb auch barrierefrei. Es gibt also durchaus andere Pflasterarten, die keine Barrieren darstellen. Ich halte aber gepflasterte Gehwege für deutlich besser als asphaltierte. Der optische Eindruck von gepflasterten Gehwegen ist ganz anders. Gepflasterte Gehwege sehen eleganter und attraktiver aus. Das wertet unseren Ort ungemein auf. Nicht nur unsere Gebäude, auch unsere Straßen, Wege und Plätze sind ein Aushängeschild für unsere Gemeinde. Muss nachträglich der Gehweg aufgemacht werden, hat man vor allem hinterher keinen unschönen Flickenteppich. Ein gewichtiger Grund für Pflaster ist aber auch die Versickerungsmöglichkeit von Oberflächenwasser (Regenwasser). Im Hinblick auf Hochwasserschutz und Ökologie sind Pflaster besser. Bei asphaltierten Gehwegen kann das Regenwasser nicht versickern und muss über die Kanalisation abgeleitet und schließlich teuer gereinigt werden. Aus diesen Gründen halte ich es durchaus für richtig und gerechtfertigt, Gehwege zu pflastern. Dass das aus Kostengründen nicht überall umgesetzt werden kann, versteht sich auch.
Klimaschutz ist ein wichtiges Thema. Die Klimaerwärmung wird uns immer wieder vor Augen geführt, denken wir nur an den sehr heißen und trockenen Sommer im Jahr 2018. Klimaschutz ist dabei eine globale Aufgabe. Alle müssen sich daran beteiligen, nur dann kann Klimaschutz richtig funktionieren. Das gilt auch für die Gemeinde Kressbronn a. B. Auch die Gemeinde hat in der Vergangenheit Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes ergriffen und wird dies auch in der Zukunft weiterhin tun. Wichtigste Maßnahmen zum Klimaschutz sind und bleiben Maßnahmen zur Energieeinsparung. Hier hat sich bereits in der Vergangenheit viel getan, so sei nur die energetische Sanierung der Nonnenbachschule oder der Umstieg der Straßenbeleuchtung auf LED genannt. Dass wir auch bei neuen Liegenschaften auf den Klimaschutz Rücksicht nehmen, zeigt sich unter anderem daran, dass die neue Bücherei mit einer Wärmepumpe beheizt wird. Das Gebäude wurde sogar für den 12. Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2020 in der Kategorie Architektur/nachhaltiges Bauen nominiert. Die Gemeinde selbst bezieht 100 % Ökostrom aus Wasserkraft, stellt E-Ladesäulen im Gemeindegebiet zur Förderung der Elektromobilität bereit oder erzeugt selbst Energie durch einige Photovoltaikanlagen. Wir haben schon viel erreicht und verbessert, ausruhen dürfen wir uns allerdings nicht. In der Zukunft sind auch noch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen bei Bestandsgebäuden vorgesehen. So soll natürlich im Rahmen der Sanierung und Erweiterung des Bildungszentrums Parkschule das Gebäude energetisch ertüchtigt werden. Unsere größten Energieverbrauche haben wir bekanntermaßen in Hallenbad und Parkturnhalle, deshalb ist auch hier eine Sanierung dringend nötig. Angedacht ist auch eine Umstellung der Beleuchtung der kommunalen Liegenschaften auf LED. Klimaschutz ist eine langwierige Daueraufgabe, der wir uns stellen müssen.
Die Fahrradverbindung von Kressbronn a. B. nach Oberdorf ist derzeit nicht zufriedenstellend. Von Kressbronn a. B. aus fährt man entlang des Fahrradweges bis zum Kreisverkehr „Kretzerhetzer“, dort hört der Fahrradweg dann jedoch auf. Einen Fahrradweg bis zur Oberdorfer Brücke und auch danach bis zum Siedlungsbereich von Oberdorf gibt es nicht. An dieser Stelle wird auch leider sehr schnell gefahren. Mein Kollege Achim Krafft aus Langenargen und ich halten eine Tempobeschränkung auf 70 km/h auf dieser Straße für dringend notwendig. Leider ist dies nach Auskunft der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes derzeit wohl nicht möglich. Wir werden uns aber gemeindeübergreifend weiterhin dafür einsetzen und an der Sache dranbleiben. Gleichzeitig ist es wichtig, für diese Verbindung einen Radweg anzulegen. Optimal wäre ein vom Kraftverkehr getrennter Radweg. Alternativ bestünde die Möglichkeit, einen Radweg auf den bestehenden Fahrspuren auszuweisen. Außer Frage steht, dass ein separater Radweg sicherer ist. Hierfür sind jedoch Grunderwerbsverhandlungen mit mehreren Grundeigentümern und entsprechend aufwendige Baumaßnahem notwendig. Auch die Überquerung der Argen bleibt ein zu klärendes Problem. Gemeinsam mit Bürgermeister Achim Krafft werde ich mich für einen Radweg stark machen und mich in Zusammenarbeit mit dem Bodenseekreis für die beste Lösung einsetzen.
Hinweis: Inzwischen haben die Gemeinden Kressbronn a. B. und Langenargen gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h bewirkt.
Barrierefreiheit ist ein wichtiges Thema, das die Menschen im Ort beschäftigt. Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit Beeinträchtigung wollen gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, wie alle anderen auch. Bauliche Barrieren bereiten Hindernisse und vermitteln Hilfsbedürftigkeit. Niemand möchte aber gerne auf die Hilfe anderer angewiesen und so lange wie möglich eigenständig sein. Der Abbau von Barrieren schafft hier Abhilfe und ermöglicht betroffenen Menschen, normal am täglichen Leben teilzunehmen. Seit dem Haushaltsjahr 2016 habe ich dafür gesorgt, dass für das Thema Barrierefreiheit eine eigene Haushaltsstelle im Gemeindehaushalt geschaffen worden ist. Jedes Jahr stellen wir seither 10.000 € speziell für dieses Thema in den Haushalt ein. In den vergangenen Jahren haben wir damit Bordsteine abgesenkt oder unebene durch barrierefreie Oberflächen ausgetauscht. In diesem Jahr steht ein größeres Projekt an. Wir wollen die Bushaltestelle am Rathaus zu einer barrierefreien Haltestelle umbauen. Derzeit ist sie für Rollstuhlfahrer kaum nutzbar.
Generell ist es mir wichtig, dass wir die betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger in weitere Maßnahmen einbinden. Deshalb soll ein Bürgerbeteiligungsprojekt ins Leben gerufen werden. Wir wollen das Thema umfangreich aufarbeiten und gemeinsam Lösungen suchen. Schon jetzt möchte ich dazu aufrufen, sich daran zu beteiligen und mit zu überlegen, wie wir unseren Ort noch mehr von Barrieren befreien können.
In der heutigen Zeit werden sogenannte outdoor-Fitnessanlagen immer beliebter. Outdoor-Fitnessanlagen bieten die Möglichkeit, an der frischen Luft einfache Fitnessübungen zu machen und den eigenen Körper zu trainieren. Besonders in größeren Städten haben sich solche Anlagen bewährt. Mich haben deshalb schon mehrfach Jugendliche und junge Erwachsene angesprochen, ob nicht auch in Kressbronn a. B. eine oder mehrere outdoor-Fitnessanlage aufgestellt werden könnten. Ich halte die Idee für sehr gut und werde diese im Rahmen der nächsten Haushaltsplanung dem Gemeinderat vorschlagen.
Hinweis: Eine Outdoor-Fitnessanlage befindet sich seit 2020 auf der Außensportanlage am Bildungszentrum Parkschule. Eine zweite Outdoor-Fitness-Anlage befindet sich seit 2021 im Naturstrandbad.
Die Parkturnhalle wurde im Zusammenhang mit der Parkschule gebaut und ging 1972 in Betrieb. Das Kressbronner Hallenbad folgte 1973. Parkturnhalle und Hallenbad sind damit inzwischen über 45 Jahre alt. Größere Sanierungsmaßnahmen haben seither nicht stattgefunden. Sowohl die Parkturnhalle als auch das Hallenbad sind nach vier Jahrzehnten intensiver Nutzung nun stark abgenutzt. Dass beide Gebäude saniert werden müssen, steht außer Frage. Die Gemeinde hat die Sanierung auch schon sehr lange ins Auge gefasst. Auf Grund anderer Projekte, die aus verschiedenen Gründen vorgezogen werden mussten, stellte man die Sanierung von Parkturnhalle und Hallenbad aber immer wieder zurück. Die Sanierung der beiden Gebäude wird zusammen voraussichtlich grob geschätzt 8-10 Mio. Euro kosten. Das stellt für uns finanziell schon eine große Herausforderung dar. Derzeit gibt es zwei Projekte, die allerdings vordringlicher sind: die Sanierung und Erweiterung des Bildungszentrums Parkschule sowie der Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung. Die Sanierung von Parkturnhalle und Hallenbad sind aus meiner Sicht dann aber gleich danach die nächsten Großprojekte, die zur Realisierung anstehen. Derzeit prognostizieren Experten eine Reduzierung der Steuereinnahmen. Ich hoffe jedoch, dass die Konjunktur nicht allzu stark abflacht und die Gemeinde die Sanierung von Parkturnhalle und Hallenbad bald in Angriff nehmen kann. Sowohl dem Gemeinderat als auch mir ist bewusst, dass hier Handlungsbedarf besteht. An dieser Stelle möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Hallenbad und Parkturnhalle danken, dass diese trotz der baulichen Missstände den Betrieb am Laufen halten und ihr Bestes geben, um den Wünschen der Benutzerinnen und Benutzer nachzukommen.
Die zunehmende Vermüllung der Welt und besonders der Weltmeere mit Plastik, stellt ein richtiges Problem dar. Meiner Meinung nach müssen wir uns auch auf kommunaler Ebene die Frage stellen, wie wir diesem Problem entgegentreten können. Im Rahmen der Podiumsdiskussion „Jugend redet mit“, wurde die Idee eingebracht, im örtlichen Handel so weit wie möglich auf Plastikverpackungen zu verzichten. Ich halte das für eine gute Idee. Ich habe deshalb schon mit dem Handels- und Gewerbeverein Kontakt aufgenommen, um gemeinsam Ideen und Lösungen auszuarbeiten, wie wir in Kressbronn a. B. Einwegplastik weiter reduziert bekommen. Zwar glaube ich nicht, dass wir Plastikverpackungen ganz verbannen können, aber auf jeden Fall reduzieren. Zum Beispiel können statt Einkaufstüten aus Plastik auch solche aus Karton/Papier angeboten werden. Kaffee zum Mitnehmen gibt es bereits schon in Mehrwegbechern. Wenn man Obst bei den örtlichen Landwirten in deren Hofläden kauft, dann fördert man die örtliche (Land-)Wirtschaft, weiß wo das Obst herkommt und produziert wurde und außerdem kann man es ganz frisch ohne Verpackung erwerben. Es gibt also noch einiges zu tun. Jedenfalls halte ich es für absolut richtig, den Einwegplastikverpackungen den Kampf anzusagen.
Die Kinderzahlen in der Gemeinde Kressbronn a. B. steigen glücklicherweise stetig an. Dies hat auch Auswirkungen auf die Kinderbetreuungsplätze in unserer Gemeinde. Im neuen Baugebiet Bachtobel wird daher eine neue Kinderbetreuungseinrichtung entstehen. Da das Baugebiet momentan jedoch noch in der Planungsphase ist, Kinderbetreuungsplätze aber schon dieses Jahr benötigt wurden, hat die Gemeinde im März im Nebengebäude des Rathauses neue Betreuungsgruppen in Betrieb genommen. Der eingezäunte Bereich des Spielplatzes am Rathaus ist der Außenspielbereich der Kinder der neuen Betreuungsgruppen und muss aus rechtlichen Gründen zur Sicherheit der betreuten Kinder eingezäunt sein. Außerhalb der Öffnungszeiten steht dieser Bereich der Öffentlichkeit zur Verfügung. Von Montag bis Freitag ab 13 Uhr und am Wochenende kann also jedes Kind dort spielen und sich austoben, das war mir wichtig. Um den Spielplatz aufzuwerten und für Kinder attraktiver zu machen, hat der Gemeinderat beschlossen, ein Spielschiff zu beschaffen. Dieses Spielschiff ist bereits bestellt und wird im Laufe des Sommers aufgebaut. Sobald die neue Kinderbetreuungseinrichtung dann im Baugebiet Bachtobel errichtet ist, ziehen die Rathausgruppen um und der Zaun wird wieder entfernt.
An der Außensportanlage am Bildungszentrum Parkschule gibt es seit vielen Jahren ein sog. Soccerfeld. Dabei handelt es sich um ein kleines Fußballfeld. Gerade für viele Jugendliche und junge Erwachsene ist das Soccerfeld eine tolle Sache. Man kann sich dort treffen, im kleinen Rahmen Fußball spielen bzw. sich sportlich betätigen und in lockerer Atmosphäre zusammen sein. Das Soccerfeld ist leider inzwischen etwas in die Jahre gekommen. Da den Jugendlichen und jungen Erwachsenen das Feld wichtig ist, haben wir für dieses Jahr Mittel in den Haushalt eingestellt, um das Soccerfeld zu sanieren. Ich konnte in den letzten Wochen dabei mit ein paar Jugendlichen bzw. Nutzern sprechen und die Sanierungsmaßnahme abstimmen. Dabei wurde auch der Wunsch gegenüber mir geäußert, mehr Mülleimer und Bänke aufzustellen. Auch diese Anregung wollen wir umsetzen. Die Auftragsvergabe für den neuen Soccer ist in der kommenden Gemeinderatssitzung am 24. Juni auf der Tagesordnung. Es freut mich daher sehr, dass wir schon bald das neue Soccerfeld präsentieren können.
Hinweis: Das Soccerfeld wurde im Jahr 2020 saniert.
Eine Photovoltaikanlage (auch PV-Anlage) ist eine technische Anlage, in der mittels Solarzellen Energie der Sonnenstrahlung aufgefangen und in elektrische Energie umgewandelt wird. Photovoltaikanlagen gelten als erneuerbare Energie und als nicht klimaschädliche Energieerzeugungsmethode. Die Gemeinde Kressbronn a. B. bekennt sich zur Energiewende. Einerseits bezieht die Gemeinde zu 100 % Ökostrom, andererseits trägt die Gemeinde durch die Anbringung von Photovoltaikanlagen an öffentlichen Gebäuden zum Ausbau erneuerbarer Energieerzeugungsmethoden bei. Derzeit betreibt die Gemeinde folgende Photovoltaikanlagen an öffentlichen Gebäuden:
Gebäude | Baujahr | Leistung | Fläche | Ertrag 2017 |
Feuerwehrhaus | 2008 | 30,0 kWp | 135,0 m² | 25.272,6 kWh |
Bauhof | 2008 | 30,0 kWp | 135,0 m² | 20.586,9 kWh |
Seesporthalle | 2008 | 107,0 kWp | 963,0 m² | 102.668,5 kWh |
Festhalle 1 (Eigen) | 2012 | 10,9 kWp | 101,0 m² | 10.878,2 kWh |
Festhalle 2 | 2012 | 120,6 kWp | 818,69 m² | 119.333 kWh |
Nonnenbachschule | 2009 | 41,0 kWp | 369,0 m² | 46.027,0 kWh |
Parkkindergarten | 2009 | 43,2 kWp | 415,0 m² | 36.044,0 kWh |
Bildungszentrum (Bürgersolar) | 2007 | 19,8 kWp | 178,2 m² | 22.077,3 kWh |
Als Gemeinde sind wir weiterhin darum bemüht, Photovoltaikanlagen auf unseren öffentlichen Einrichtungen und auch auf unseren Wohngebäuden auszubauen. Auch beim Umbau des Stadels in der Hemigkofener Straße hat die Gemeinde darüber nachgedacht, eine Photovoltaikanlage auf dem großen Dach des Gebäudes anzubringen. Allerdings hat sich der Gemeinderat ganz bewusst und zurecht dagegen entschieden. Das ursprüngliche Erscheinungsbild des historischen Stadels und Ökonomiegebäudes mit seinem mächtigen Satteldach in der Ortsmitte sollte erhalten bleiben. Es prägt das Ortsbild und die Ortsmitte ungemein. Deshalb wurde auch auf Dachfenster u. ä., welche die Beleuchtung durchaus vereinfacht hätten, verzichtet. Die Entscheidung zu Gunsten des Ortsbildes war aus meiner Sicht richtig. Photovoltaikanlagen sind richtig und gut, aber nicht an einer so ortsbildprägenden Stelle.
Die Elektromobilität ist eine Zukunftstechnologie. Ziel ist es, weg vom Verbrennungsmotor zu kommen. Das kann aber nur dann funktionieren, wenn einerseits die Batterien langlebig und leistungsstark sind, andererseits die Ladeinfrastruktur gut ausgebaut ist. Für die Qualität der Batterien sind ausschließlich die Autohersteller verantwortlich. Hingegen können die Kommunen einen Beitrag zum Ausbau der Ladeinfrastruktur leisten. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde Kressbronn a. B. dazu entschlossen, auf öffentlichen Parkplätzen E-Ladesäulen anzubieten. E-Ladesäulen befinden sich in der Tiefgarage des Rathauses, auf dem Festhallenparkplatz, am Bahnhof, auf dem Strandbadparkplatz und auf dem Parkplatz im Nonnenbacher Weg. Die Betriebsführung hat unser Regionalwerk Bodensee übernommen. Damit haben wir einen verlässlichen Partner, der sich um die Unterhaltung kümmert.
Derzeit gibt es in Kressbronn a. B. keine legale Möglichkeit, um am See zu grillen. Viele Jugendliche, junge Erwachsene, aber auch Touristen und ältere Einwohnerinnen und Einwohner wünschen sich aber eine offizielle Grillstelle direkt am See. Dieser Wunsch wurde auch von den Jugendlichen im Rahmen der Podiumsdiskussion „Jugend redet mit“ deutlich formuliert. Ich als Bürgermeister unterstütze diesen Wunsch und finde es wichtig, dass es offizielle Grillstellen am See gibt. Bereits in den Jahren 2016 und 2018 hatte ich daher dem Gemeinderat vorgeschlagen, Grillstellen im alten Gemeindebad (Künstlereck) anzubringen. Leider fand mein Vorschlag damals noch keine ausreichende Mehrheit im Gemeinderat. Es wurde vor allem ein Problem in zunehmender Lärmbelästigung und Müllablagerungen gesehen. Auch sei der Standort, u. a. wegen der Nachbarn, nicht ideal.
Ich halte die Grillstellen jedoch auch weiterhin für richtig und wichtig und stelle fest, dass sich dies auch ein Großteil der Bevölkerung nach wie vor wünscht. Das alte Gemeindebad wird schon heute sehr viel genutzt und es wird dort auch gegrillt. Durch die Schaffung einer offiziellen Grillstelle holen wir die Jugendlichen aus der Illegalität heraus und schaffen einen geordneten Rahmen für das Anzünden von Feuer an einer Stelle, wo es meines Erachtens niemanden stören sollte. Gerne werde ich die Schaffung einer Grillstelle am See nochmals mit dem Gemeinderat diskutieren.