Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten übertragen hat. Gewählt wird der Gemeinderat alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Der Gemeinderat der Gemeinde Kressbronn a. B. besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 18 ehrenamtlichen Mitgliedern. Die letzte Wahl des Gemeinderats fand am 9. Juni 2024 statt. Alle Sitzungsunterlagen, Kurzbeschlüsse und Protokolle zu Gemeinderatssitzungen finden Sie im Sitzungsportal.
Hauptamt
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
gs.gemeinderat@kressbronn.de
gemeinderat@kressbronn.de