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Straßenbeleuchtung

Die Straßenbeleuchtung in einer Gemeinde dient einerseits der Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer, andererseits aber auch dem Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund ist der Gemeinde Kressbronn a. B. eine gut ausgebaute und intakte Straßenbeleuchtung wichtig. Deshalb baut die Gemeinde auch weiterhin das Straßenbeleuchtungsnetz aus und investiert in die Erneuerung und Sanierung. Innerhalb der geschlossenen Ortslage sind inzwischen fast alle Anwohnerstraßen in der Gemeinde mit einer Straßenbeleuchtung ausgestattet. Um die Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde kümmert sich hingegen das Regionalwerk Bodensee.

Beleuchtungstechnik

Die Beleuchtungstechnik der Straßenbeleuchtung besteht aus der elektrischen Versorgung. Hierzu gehören Schaltkästen und unterirdische Leitungen. Sichtbar sind insbesondere der Lichtmast und der Leuchtenkopf. Die Gemeinde hat inzwischen einen Großteil der Leuchtköpfe auf die energiesparende und klimaschützende LED-Technik umgestellt.

Beleuchtungszeiten

Die Straßenbeleuchtung der Gemeinde beginnt morgens um 5 Uhr zu leuchten und schaltet automatisch mit dem Ende der Morgendämmerung ab. Abends beginnt die Straßenbeleuchtung mit der Dämmerung und schaltet werktags um 1 Uhr und am Wochenende um 2 Uhr ab. Durchgehend beleuchtet bleibt nur eine Ost-West-Achse von der Friedrichshafener Straße, über die Hauptstraße zur Lindauer Straße und Seestraße sowie eine Nord-Süd-Achse von der Gattnauer Straße über die Kirchstraße, Hemigkofener Straße bis einschließlich der Argenstraße. Aus Gründen der Verkehrssicherheit schalten sich auch die beiden Leuchten an der B31-Brücke nicht ab.

Die Gemeinde hat sich bewusst für die nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung entschieden. Die Gemeinde ist zur Beleuchtung in der späten Nacht nicht verpflichtet. In dieser Zeit halten sich nur sehr wenige Personen im öffentlichen Straßenraum auf, deshalb wäre eine durchgehende Beleuchtung unverhältnismäßig. Vor allem aber zur ungestörten Entfaltung der Tier- und Pflanzenwelt ist eine nächtliche Abschaltung geboten. Letztlich spart die Gemeinde durch die Abschaltung auch erheblich Energie und Kosten ein.

Störungsmeldungen

Die Gemeinde ist bei Störungen der Straßenbeleuchtung auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Bei einer Vielzahl an Straßenlaternen können diese nicht alle von der Gemeinde täglich überwacht werden. Daher ist die Gemeinde stets dankbar dafür, wenn Störungen gemeldet werden. Störungen können defekte Laternen, aber auch beschädigte oder schiefe Laternen sein. Leuchtet also eine Straßenlaterne der Gemeinde nicht ordnungsgemäß, melden Sie dies bitte umgehend. Hierzu wenden Sie sich möglichst direkt an das Regionalwerk Bodensee unter der angegebenen E-Mail-Adresse für Störungsmeldungen. Notieren Sie sich zuvor die Mastnummer der betroffenen Laterne. Diese finden Sie auf einem direkt am Laternenmast angebrachten Aufkleber des Regionalwerks.

Kontakt

Regionalwerk Bodensee 
Waldesch 29
88069 Tettnang

Störungsmeldungen:
07542 9379-299
strassenbeleuchtung@kressbronn.de

 

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