Menü

Landesentwicklungsplan

Für Baden-Württemberg wurde 2002 ein Landesentwicklungsplan (LEP) erlassen. Dieser bestimmt für die Gemeinde Kressbronn a. B. als Raumkategorie eine Randzone um den Verdichtungsraum Bodensee mit besonderer struktureller Prägung. Dies bedeutet, dass Kressbronn a. B. in der Definition des Landesentwicklungsplans weder Verdichtungsraum noch Ländlicher Raum ist. Anders ausgedrückt: Kressbronn a. B. ist weder städtisch noch ländlich, sondern genau dazwischen. Diese Einordnung wirkt sich an verschiedenen Stellen für die Gemeinde aus.

Nach dem Landesentwicklungsplan gehört Kressbronn a. B. außerdem zum Mittelbereich Friedrichshafen. Die Gemeinde ist nach der Vorgabe des Landesentwicklungsplans also strukturell so auszurichten, dass der gehobene Bedarf der Bevölkerung an Gütern und Dienstleistungen durch die Versorgungseinrichtungen in der Stadt Friedrichshafen gedeckt werden. So soll sichergestellt werden, dass bestimmte Güter und Dienstleistungen zentral gebündelt und damit möglichst wirtschaftlich und ressourcenschonend erbracht werden können. In der Praxis führt dies zum Beispiel dazu, dass es in Kressbronn a. B. keine großflächigen Einzelhandelsgeschäfte, hauptsächlich Hausärzte und nur wenige Fachärzte, keine Gymnasien und andere Einrichtungen gibt, die nicht für den täglichen Lebensbedarf erforderlich sind. Würde man solche Versorgungseinrichtungen in jeder Gemeinde zulassen, würden sich diese unter Umständen gerade nicht dort konzentrieren, wo der größte Bedarf ist. Dies wiederum würde zu weiteren Problemen führen.

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Neues Schloss
Schlossplatz 4
70173 Stuttgart
poststelle@wm.bwl.de
www.wm.baden-wuerttemberg.de

Zurück