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Wirtschaftliche Beteiligungen

Unter Beteiligungen versteht man Kapitalbeteiligungen an einem Unternehmen. Hierbei kann es sich sowohl um eine öffentlich-rechtliche juristische Person oder auch eine privatrechtliche Gesellschaft handeln. Ziel einer Beteiligung ist stets, Einfluss auf die Betriebsführung und die Aufgabenerfüllung der jeweiligen Organisation auszuüben. Im besten Fall generieren Beteiligungen auch noch einen Gewinn für den Gemeindehaushalt. 

Zur Information des Gemeinderats und der Bürgerinnen und Bürger müssen Gemeinden einen Bericht über die Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt sind, erstellen. Aus diesem Grund erstellt die Gemeinde Kressbronn a. B. jährlich einen Beteiligungsbericht. Auf der Grundlage der Jahresabschlüsse gibt der Beteiligungsbericht einen Überblick über die Grundzüge des bisherigen, des aktuellen und künftigen Geschäftsverlaufs der kommunalen Beteiligungsgesellschaften und stellt somit eine wichtige Informations‐ und Entscheidungsgrundlage für Politik, Wirtschaft, Verwaltung und für die Bürgerinnen und Bürger dar.

Der Beteiligungsbericht der Gemeinde Kressbronn a. B. geht über die gesetzlichen Pflichten hinaus und stellt alle Organisationen, unabhängig von ihrer Organisationsform dar, an denen die Gemeinde mitwirkt oder beteiligt ist.

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