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Haushalt

Erfahren Sie hier mehr über den Haushalt der Gemeinde

Der Haushalt einer Gemeinde ist eine Zusammenstellung der geplanten Ausgaben und der geschätzten Einnahmen der Gemeinde für ein Kalenderjahr. Er wird als Haushaltsplan dargestellt. Der Haushaltsplan wird in Kressbronn a. B. immer im Oktober des Vorjahres eingebracht, im November ausführlich beraten und im Dezember vom Gemeinderat als Anlage zur Haushaltssatzung beschlossen.

Haushaltsgrundsätze

Für die Haushaltsplanung gelten insbesondere folgende Haushaltsgrundsätze:

  • Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung
  • Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
  • Doppelte Buchführung
  • Ergebniswirksamkeitsprinzip und Kassenwirksamkeitsprinzip
  • Gebührenerhebung vor Steuererhöhungen, Steuererhöhungen vor Schulden
  • Haushaltsausgleich
  • Haushaltswahrheit
  • Haushaltsklarheit
  • Bruttoveranschlagung
  • Gesamtdeckung
  • Jährlichkeit
  • Öffentlichkeit

Inhalt des Haushaltsplans

Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee bucht seit 1. Januar 2018 nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR). Die grundlegende Neuerung ist die Einführung der sogenannten „kommunalen Doppik“, also der doppelten Buchführung. Während die bisherige Kameralistik nur eine einfache Buchführung mit Einnahme- und Ausgaberechnung kannte, knüpft die kommunale Doppik an die kaufmännische Buchführung des Handelsrechts an. Es gibt nun also eine Bilanz und eine Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung). Daneben werden aber noch zusätzlich in der Finanzrechnung die Ein- und Auszahlungen dargestellt, was das Handelsrecht so nicht erfordert.

Die wichtigsten Bestandteile des Haushaltsplans sind der Gesamtergebnisplan, der Gesamtfinanzplan, das Investitionsprogramm und die Schuldenübersicht. Grundsätzlich wird in der Haushaltsplanung zur Übersicht und zum Vergleich der Zahlen der Haushaltsplanansatz des Vorjahres und die Planansätze der darauffolgenden drei Jahre dargestellt.

Im Gesamtergebnisplan werden alle Erträge (z. B. Steuern, Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen, Zinsen) und alle Aufwendungen (z. B. Personalaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Abschreibungen, Zinsen) des geplanten Haushaltsjahres aufgelistet. Die Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen ergibt dann ein Ergebnis, welches einen Gewinn oder einen Verlust darstellt.

Demgegenüber zeigt der Gesamtfinanzhaushalt alle Einzahlungen und Auszahlungen auf. Nach Gegenüberstellung der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltung und Investitionen wird die Veränderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres dargestellt, also welchen Betrag die Gemeinde am Ende des Haushaltsjahres mehr oder weniger auf dem Bankkonto hat.

Im Investitionsprogramm werden die Bauvorhaben, Anschaffungen, Eigenkapitalausstattungen, Aufnahme von Darlehen und der Kassenbestand aufgeführt.

Die Schuldenübersicht zeigt die Darlehen der Gemeinde. Hierbei werden neben den jährlich anfallenden Zinsen und Tilgungen auch eine pro Kopf Verschuldung je Einwohner als Vergleich zu den Landeswerten aufgezeigt.

Kontakt

Amt für Gemeindefinanzen
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-28
tamara.roth@kressbronn.de​​​​​​​

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