Raumordnung ist die hoheitliche Gestaltung der Siedlungs- und Landschaftsstruktur auf überörtlicher Ebene. In Baden-Württemberg sind der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne für die Regionen die wichtigsten Handlungsinstrumente der Raumordnung. Die Bauleitplanung einer Gemeinde regelt hingegen, in welcher Form Grund und Boden auf örtlicher Ebene genutzt werden können. Sie knüpft dabei an die überörtlichen Vorgaben der Landes- und Regionalplanung an.