Die Gemeinde hat sich zum Ziel gesetzt, dem Wohnraummangel entgegenzuwirken und deshalb Wohnraum, insbesondere für die eigene Bevölkerung, zu schaffen. Dieser soll dabei möglichst vielen gesellschaftlichen Gruppen zugutekommen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde ein umfassendes Angebot an Wohnungen in verschiedenen Preissegmenten. Ein Schwerpunkt der Gemeinde lag bisher im Bau von Familienwohnungen.
Interessenten müssen das Bewerbungsformular ausfüllen und den Antrag abschicken. Die eingegangenen Bewerbungen werden dann entsprechend einer Vergaberichtlinie mit Punkten bewertet. Dabei werden besonders soziale Kriterien wie Kinderzahl oder Einkommen berücksichtigt. Auch wird positiv berücksichtigt, ob ein Bewerber bereits in der Gemeinde wohnt. Auf dieser Grundlage wird eine Reihenfolge der Bewerbungen erstellt. Die Bewerbung mit der höchsten Punktzahl erhält die Wohnung. Erst mit Unterzeichnung des Mietvertrags ist das Bewerbungsverfahren abgeschlossen.
Um ein gerechtes Bewerbungsverfahren ohne Ansehen der konkreten Person zu gewährleisten, hat die Gemeinde eine Vergaberichtlinie für Mietwohnungen ausgearbeitet. Danach erhält jede Bewerbung anhand bestimmter Kriterien Punkte. Die Bewerbung mit der höchsten Punktzahl erhält die Mietwohnung. Dabei wird vor allem auch auf soziale Aspekte und die örtliche Bevölkerung geachtet.
Ja, Sie können sich entweder alleine oder als Paar auf eine Mietwohnung der Gemeinde bewerben.
Die Bewertung der Bewerbungen auf eine Mietwohnung erfolgt vor allem nach von der Gemeinde vorgegebenen sozialen Kriterien wie Kinderzahl, Einkommen, Behinderungen etc. Aus diesem Grund werden im Antrag auch mitunter persönliche Daten und Informationen abgefragt. Anders ist es leider nicht möglich, soziale Aspekte zu berücksichtigen. Die Gemeinde sichert höchste Vertraulichkeit hinsichtlich der abgefragten Daten zu.
Die Kaution für Mietwohnungen der Gemeinde beträgt immer zwei Monatsmieten.
Nein, nicht im eigentlichen Sinne. Unter Sozialwohnungen versteht man staatlich geförderte Wohnungen. Staatlich geförderte Wohnungen werden insbesondere für Menschen zur Verfügung gestellt, die ihren Wohnbedarf am freien Markt nicht decken können. Für Sozialwohnungen darf wegen der staatlichen Förderung nur eine – im Vergleich zum freien Markt – geringe Miete verlangt werden. Man benötigt für den Bezug einer Sozialwohnung einen Wohnberechtigungsschein. Wohnberechtigungsscheine werden von der Gemeinde an einkommensschwache Personen ausgestellt.
Nein, die Gemeinde führt keine Warteliste. Für jede freiwerdende Gemeindewohnung wird ein eigenes Bewerbungsverfahren durchgeführt, auf das man sich direkt bewerben muss.
Nein, das Gegenteil ist der Fall. Die Mietpreise in den Gemeindewohnungen liegen deutlich unter den Mietpreisen in vergleichbaren Mietwohnungen auf dem freien Markt. Die Gemeinde orientiert sich in der Regel bei der Höhe des Mietpreises am örtlichen Mietspiegel. Bei der Betrachtung des Mietpreises sollte man zudem stets auf den Quadratmeterpreis achten. Einige Wohnungen der Gemeinde sind sehr groß und haben einen gehobenen und neuen Baustandard, dementsprechend hoch kann auch der Gesamtmietpreis ausfallen. Die Mietpreise der meisten Wohnungen der Gemeinde liegen unterhalb des durchschnittlichen Mietpreises in der Gemeinde.
Wird eine Mietwohnung der Gemeinde frei, so schreibt die Gemeinde die Mietwohnung im Amtsblatt sowie auf dieser Seite der Homepage aus. Finden Sie keine Ausschreibung zu einer Mietwohnung, dann steht derzeit keine zur Verfügung.
Hier finden Sie die aktuellen Wohnungsausschreibungen für Mietwohnungen der Gemeinde Kressbronn am Bodensee und Informationen zum Mietspiegel. Um eine Markttransparenz für Mieter und Vermieter zu schaffen, gibt es in der Gemeinde Kressbronn a. B. einen Mietspiegel. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete.