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Bundestagswahl

am Sonntag, 23. Februar 2025

Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden auf vier Jahre gewählt. Rechtsgrundlage für die Bundestagswahl sind das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung. Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Die Gemeinde Kressbronn a. B. gehört dabei zum Wahlkreis 293 – Bodensee. Der Wahlkreis beinhaltet den kompletten Bodenseekreis sowie die Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee, Pfullendorf und Wald des Landkreises Sigmaringen. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.

Wahlberechtigt ist, wer:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und 
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnt

Wahltermin

Die Bundestagwahl findet am Sonntag, 23. Februar 2025 statt. Die Wahllokale werden am Wahlsonntag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein.

Briefwahl

Vorgezogene Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025 – Enges Zeitfenster bei der Briefwahl

Durch die vorgezogene Bundestagswahl am Sonntag, 23.02.2025 wird davon ausgegangen, dass für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen aufgrund der engen Taktung nur ein Zeitfenster von rund 14 Tagen zur Verfügung steht. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen findet ab Dienstag, 21. Januar 2025 an alle Wahlberechtigten statt. Die Briefwahlunterlagen können entweder durch den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, mithilfe des QR-Codes, der sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, oder per Link, der ab 21. Januar 2025 auf der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. veröffentlicht wird, beantragt werden. Die voraussichtliche Lieferung der Stimmzettel erfolgt spätestens am 7. Februar 2025. Erst ab diesem Zeitpunkt kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden. Bitte achten Sie darauf, dass bei etwaiger Beantragung der Briefwahlunterlagen durch einen Bevollmächtigten die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig ausgefüllt ist.

Für Wahlberechtigte, die sich zum Zeitpunkt der Wahl im Ausland befinden, gibt es die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen ab sofort per E-Mail mit der Angabe von dem Vornamen, dem Nachnamen, der Anschrift des Hauptwohnsitzes, des Geburtsdatums und der Versandadresse im Ausland zu beantragen. Die E-Mail-Adresse lautet: briefwahl@kressbronn.de.

Bei Fragen zur Beantragung der Briefwahl können Sie sich gerne telefonisch unter der Telefonnummer 07543 9662-0 melden.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl sind unter www.bundestagswahl-bw.de zu finden.

Kontakt

Sachgebiet Bürgerservice und Soziales
Hauptamt
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-44
wahlen@kressbronn.de

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