Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Informationen zum Thema Vorsorge und Recht.
Unabhängig von Ihrem Alter oder Gesundheitszustand kann es unerwartet dazu kommen, dass Sie nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen oder Eingriffe entscheiden können. Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, im Voraus festzulegen, welchen medizinischen Maßnahmen Sie zustimmen oder welche Sie ablehnen. Mehr Informationen zum Thema Patientenverfügung finden Sie in der verlinkten Broschüre www.bmj.de.
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine vertrauenswürdige Person im Voraus zu bevollmächtigen, die im Bedarfsfall rechtliche Angelegenheiten im Rahmen der erteilten Vollmacht übernimmt. Sie bietet ein hohes Maß an Selbstbestimmung, erfordert jedoch uneingeschränktes Vertrauen in die bevollmächtigte Person. Weitere Informationen finden Sie hier. Die Vorsorgevollmacht zum Download finden Sie hier. Eine Konto- und Depotvollmacht zum Download finden Sie hier.
Beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kann die Erteilung einer Vorsorgevollmacht sowie der Name der bevollmächtigten Person/en registriert werden. Falls ein Betreuungsgericht über die Bestellung eines Betreuers entscheidet, kann es dort eine Auskunft einholen und erfährt so, ob bereits eine bevollmächtigte Person festgelegt wurde. Die Vollmachtsurkunde selbst wird jedoch nicht beim Vorsorgeregister hinterlegt oder aufbewahrt. Den Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht finden Sie hier. Den Antrag auf Eintragung weiterer Bevollmaechtigter zu einer Vorsorgevollmacht finden Sie hier. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Online-Registrierung finden Sie unter www.vorsorgeregister.de.