Die Unterhaltung des Wasserleitungsnetzes sowie der Wasserhochbehälter verursachen laufende Kosten. Die Gemeinde ist bemüht, rechtzeitig in die Erneuerung von Wasserversorgungsanlagen zu investieren. Die Kosten für Unterhaltung und Neuinvestitionen werden über die Wassergebühren umgelegt. Die Wassergebühren unterscheiden sich in Grundgebühr und Verbrauchsgebühr.
Verbrauchsgebühr
 Die Verbrauchsgebühr ist für alle gleich und beträgt seit 01.01.2023 pro Kubikmeter (m³) 1,88 Euro.
Grundgebühr
 Die Grundgebühr hängt hingegen vom Umfang des Wasseranschlusses ab. Sie beträgt seit 01.01.2017:
Einmal im Jahr hat eine Ablesung der Wasserzähler zu erfolgen. Dabei wird der Wasserverbrauch für jedes Grundstück ermittelt. Die Zählerablesung hat durch die Grundstückseigentümer selbst zu erfolgen.
Sachgebiet Liegenschaften und Steuern
 Amt für Gemeindefinanzen
 Gemeinde Kressbronn a. B.
 Hauptstraße 19
 88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-47
wasserablesung@kressbronn.de