Die Unterhaltung des Wasserleitungsnetzes sowie der Wasserhochbehälter verursachen laufende Kosten. Die Gemeinde ist bemüht, rechtzeitig in die Erneuerung von Wasserversorgungsanlagen zu investieren. Die Kosten für Unterhaltung und Neuinvestitionen werden über die Wassergebühren umgelegt. Die Wassergebühren unterscheiden sich in Grundgebühr und Verbrauchsgebühr.
Verbrauchsgebühr
Die Verbrauchsgebühr beträgt ab dem 01.01.2026 pro Kubikmeter (m³) 2,13 Euro (netto) bzw. 2,2791 Euro (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer)
Grundgebühr
Die Grundgebühr hängt hingegen vom Umfang des Wasseranschlusses ab. Sie beträgt zum 01.01.2026:
Einmal im Jahr hat eine Ablesung der Wasserzähler zu erfolgen. Dabei wird der Wasserverbrauch für jedes Grundstück ermittelt. Die Zählerablesung hat durch die Grundstückseigentümer selbst zu erfolgen.
Das Portal zur Erfassung der Zählerstände kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
https://buerger-finanzen-infoma.komm.one/Gemeinde-Kressbronn
Die Ablesung ist von 08.12.2025 bis zum 06.01.2026 möglich.
Sachgebiet Liegenschaften und Steuern
Amt für Gemeindefinanzen
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-47
wasserablesung@kressbronn.de