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Wassergebühren und -ablesung

Die Unterhaltung des Wasserleitungsnetzes sowie der Wasserhochbehälter verursachen laufende Kosten. Die Gemeinde ist bemüht, rechtzeitig in die Erneuerung von Wasserversorgungsanlagen zu investieren. Die Kosten für Unterhaltung und Neuinvestitionen werden über die Wassergebühren umgelegt. Die Wassergebühren unterscheiden sich in Grundgebühr und Verbrauchsgebühr.

Verbrauchsgebühr
Die Verbrauchsgebühr ist für alle gleich und beträgt seit 01.01.2023 pro Kubikmeter (m³) 1,88 Euro.

Grundgebühr
Die Grundgebühr hängt hingegen vom Umfang des Wasseranschlusses ab. Sie beträgt seit 01.01.2017:

Wasserablesung

Einmal im Jahr hat eine Ablesung der Wasserzähler zu erfolgen. Dabei wird der Wasserverbrauch für jedes Grundstück ermittelt. Die Zählerablesung hat seit 2020 durch die Grundstückseigentümer selbst zu erfolgen.

Kontakt

Sachgebiet Liegenschaften und Steuern
Amt für Gemeindefinanzen
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-47
wasserablesung@kressbronn.de

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