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Schmutz- und Niederschlags­wassergebühren

Die Unterhaltung der Ortskanalisation und der Betrieb der Kläranlage verursachen laufende Kosten. Die Gemeinde ist bemüht, rechtzeitig in die Erneuerung von öffentlichen Abwasseranlagen sowie in die Erweiterung und Erneuerung der Kläranlage zu investieren. Die Kosten für Unterhaltung und Neuinvestitionen werden über die Abwassergebühren auf alle Nutzer der Abwasseranlagen umgelegt. Dabei kann jeder zu niedrigen Abwassergebühren beitragen, indem die Abwasseranlagen ordnungsgemäß und vorsichtig genutzt werden.

Die Abwassergebühren betragen:

  • Schmutzwassergebühr (je m³): 2,85 Euro
  • Niederschlagswassergebühr (je m²): 0,76 Euro
  • Zählergebühr (je Monat): 2,00 Euro

Was ist die Schmutzwassergebühr?

Die Schmutzwassergebühr wird pro Kubikmeter Schmutzwasser erhoben. Dabei hat es jeder selbst in der Hand, wie hoch sein Abwasseranfall ist. Da die Abwassermenge anhand der Frischwasserverbrauchsmenge ermittelt wird, kann man mit geringerem Wasserverbrauch zugleich auch seinen Abwasseranfall reduzieren und Abwassergebühren sparen. Das schützt nicht nur die Umwelt, sondern man spart dabei auch Geld.

Was ist die Niederschlagswassergebühr?

Die Niederschlagswassergebühr wird pro Quadratmeter an den Kanal angeschlossener Fläche erhoben. Vereinfacht ausgedrückt, wird damit das Regenwasser erfasst, das man von seinem Grundstück in die Ortskanalisation leitet, weil es auf dem Grundstück nicht versickern kann. Je geringer die Grundstücksfläche also versiegelt ist und je mehr Wasser auf dem eigenen Grundstück versickern kann, desto niedriger fällt die Niederschlagswassergebühr in Summe aus.

Wie können Niederschlagswassergebühren eingespart werden?

  • Entsiegelung von Flächen
  • Errichtung einer Versickerungsmulde ohne Notüberlauf an die Kanalisation (Reduzierung der Niederschlagswassergebühr um 100 %)
  • Errichtung einer Versickerungsmulde mit Notüberlauf an die Kanalisation (Reduzierung der Niederschlagswassergebühr um 50 %)
  • Errichtung einer Zisterne zur Gartenbewässerung (Berücksichtigung bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr → Reduzierung der angeschlossenen Fläche um 8 m² pro Kubikmeter Fassungsvolumen)
  • Errichtung einer Zisterne bei Regenwassernutzung im Haushalt (Berücksichtigung bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr → Reduzierung der angeschlossenen Fläche um 15 m² pro Kubikmeter Fassungsvolumen)


Berechnungsbeispiel

Sie haben ein 500 m² großes Grundstück in der Gemeinde Kressbronn a. B. Dieses Grundstück ist mit einem Haus (Dachfläche 110 m²) und einer Garage (Gründachfläche 20 m²) überbaut. Hinzu kommen noch versiegelte Flächen für die Einfahrt (60 m² Pflasterfläche) und eine Terrassenfläche (25 m² Pflasterfläche) im Garten, die jedoch in den Rasen entwässert, über keine separate Entwässerung verfügt und somit auch nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen ist. Sie haben im Bereich der Einfahrt eine Zisterne zur Gartenbewässerung (3 m³ Fassungsvolumen), an welche die Dachfläche des Hauses angeschlossen ist. Die Niederschlagswassergebühr beträgt für dieses Beispiel 0,76 €/m² (die aktuelle Niederschlagswassergebühr können Sie der Abwassersatzung oder der Homepage der Gemeinde entnehmen).

Ermittlung der jährlichen Niederschlagswassergebühr:

Hausdachfläche multipliziert mit dem Faktor für eine vollständig versiegelte Fläche (0,9)
110 m² x 0,9 = 99 m²

Garagendachfläche mit Gründach multipliziert mit Faktor für wenig versiegelte Fläche (0,3)
20 m² x 0,3 = 6 m²

Gepflasterte Einfahrt multipliziert mit Faktor für stark versiegelter Fläche (0,6)
60 m² x 0,6 = 36 m²

Terrassenfläche im Garten, die in den Rasen entwässert (bleibt unberücksichtigt)
25 m² x 0 = 0

Zisterne zur Gartenbewässerung (Abzug 8 m² pro Kubikmeter Fassungsvolumen)
3 m³ x -8 m² = -24 m²

Summe der versiegelten Fläche
99 m² + 6 m² + 36 m² + 0 m² - 24 m² = 117 m²

Versiegelte Fläche multipliziert mit aktuell geltendem Niederschlagswassergebührensatz €/m²
117 m² x 0,76 €/m² = 88,92 €

Ergebnis: Für das Grundstück nach dem oben genannten Beispiel muss jährlich eine Niederschlagswassergebühr von 88,92 € bezahlt werden.

Kontakt

Sachgebiet Finanzbuchhaltung und Feuerwehr
Amt für Gemeindefinanzen
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-47
​​​​​​​abwassergebuehren@kressbronn.de

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