Jede Grundschule hat einen Schulbezirk, das heißt Schulpflichtige haben die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Die Schulbezirksregelung ist erforderlich, um einen effizienten Einsatz von Lehrkräften und eine gleichmäßige Auslastung vorhandener Schulräume zu gewährleisten. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat 1968 zwei Schulbezirke für die örtlichen Grundschulen gebildet. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 14. Mai 2024 der Neufestlegung der Schulbezirke für die Grundschulen mit der Ortsdurchfahrt (K7793, Friedrichshafener Straße, Hauptstraße, Lindauer Straße) als Schulbezirksgrenze einstimmig zugestimmt und den Erlass der Satzung über die Bildung von Schulbezirken beschlossen.
Die neuen Schulbezirke gelten ab dem Schuljahr 2025/2026 und sind wie folgt eingeteilt: Alle Straßen, die unterhalb der Ortsdurchfahrt (K7793, Friedrichshafener Straße, Hauptstraße, Lindauer Straße) liegen, gehören zum Schulbezirk der Parkgrundschule und alle, die darüber liegen, gehören zum Schulbezirk der Nonnenbachschule. Die Hauptstraße und die Lindauer Straße selbst wird so getrennt, dass die geraden Hausnummern zum Schulbezirk der Parkgrundschule gehören und die ungeraden Hausnummern zum Schulbezirk der Nonnenbachschule. Bei der Friedrichshafener Straße gehören die ungeraden Hausnummern zum Schulbezirk der Parkgrundschule und die geraden Hausnummern zum Schulbezirk der Nonnenbachschule.