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Gemeindever­waltungsverband

Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen

Die Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen haben mit Wirkung zum 1. Januar 1975 den Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen (GVV) gegründet. Ein Gemeindeverwaltungsverband ist eine ganz besondere Form eines Zweckverbands. Anders als bei normalen Zweckverbänden, sind für einen Gemeindeverwaltungsverband eigentlich bestimmte Pflichtaufgaben gesetzlich vorgesehen. So müsste ein Gemeindeverwaltungsverband z. B. die Planung, Bauleitung und örtliche Bauaufsicht bei den Vorhaben des Hoch- und Tiefbaus, die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer 2. Ordnung, die Abgaben-, Kassen- und Rechnungsgeschäfte oder auch die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast für die Gemeindeverbindungsstraßen übernehmen. Von diesen Pflichtaufgaben hat sich der Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen jedoch mit Genehmigung des Landratsamtes Bodenseekreis befreien lassen. Diese Aufgaben werden also weiterhin von den Gemeinden selbst erfüllt. Einzige gesetzliche Pflichtaufgabe, die der Verband wahrnimmt, ist die vorbereitende Bauleitplanung, also die gemeinsame Erstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Für die beteiligten Gemeinden war es dagegen besonders wichtig, eine eigene untere Baurechtsbehörde zu unterhalten. Dies war nur mit einem Gemeindeverwaltungsverband möglich. Im Laufe der Zeit sind weitere Aufgaben hinzugekommen. Dazu gehören inzwischen z. B. der gemeinsame Betrieb einer Kehrmaschine, eines Ruthmann-Steigers, die Flüchtlingsbetreuung, die EDV-Betreuung der Gemeinden oder auch die zentrale Bündelung der Bearbeitung von Erschließungsbeiträgen. 

Der Gemeindeverwaltungsverband hat seinen Verbandssitz in Kressbronn a. B. Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Kressbronn a. B. nimmt also grundsätzlich die Aufgaben der Verbandsverwaltung wahr, soweit der Verband dafür nicht eigene Bedienstete eingestellt hat. Inzwischen hat der Verband zahlreiche eigene Bedienstete. Diese haben ihren Sitz jedoch nicht im Rathaus der Gemeinde, sondern im Verwaltungszentrum des Gemeindeverwaltungsverbands in Oberdorf. Hierzu gehört insbesondere die untere Baurechtsbehörde. Hauptorgan des Gemeindeverwaltungsverband ist die Verbandsversammlung. Dieser gehören die drei Bürgermeister der Gemeinden sowie jeweils vier Vertreter aus den Gemeinderäten an. Sitzungsunterlagen, Kurzbeschlüsse und Protokolle zu Verbandsversammlungen des Gemeindeverwaltungsverbands finden Sie im Sitzungsportal

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