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Bürgerbeteiligung

Text in Leichter Sprache

Bürger und Bürgerinnen beteiligen sich

Bürger und Bürgerinnen gestalten das Leben in der Gemeinde mit.

Auch in Kressbronn am Bodensee.

Das nennt man: Bürger-Beteiligung.

Sie erhalten alle Informationen über Pläne in der Gemeinde.

Diese Informationen helfen ihnen bei Entscheidungen.

Es gibt verschiedene Arten von Bürger-Beteiligung.

 

Informelle Bürger-Beteiligung

Die informelle Bürger-Beteiligung ist nicht gesetzlich festgelegt.

Eine Gemeinde bietet sie freiwillig an.

Für die Gemeinde Kressbronn am Bodensee ist sie aber sehr wichtig.

Denn: Bürger und Bürgerinnen fühlen sich gut informiert.

Sie finden Entscheidungen vom Gemeinderat dadurch oft gut.

Oder auch die Entscheidungen von der Gemeinde-Verwaltung.

 

Formelle Bürger-Beteiligung

Die formelle Bürger-Beteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Zum Beispiel ist sie Pflicht bei neuen Baugebieten.

Es ist alles genau geregelt.

Zum Beispiel:

Wen muss man beteiligen.

 

Der Einwohner-Antrag

Einwohner und Einwohnerinnen haben manchmal besondere Wünsche.

Oder sie haben besondere Anliegen.

Sie schreiben dann einen Einwohner-Antrag.

Sie schicken ihn zum Beispiel direkt an den Gemeinderat.

Der Gemeinderat muss aber für dieses Thema zuständig sein.

Personen ab 16 Jahren dürfen den Antrag unterschreiben.

Die Einwohner müssen wahl-berechtigt sein.

 

Die Einwohner-Versammlung

Hierbei bezieht man Einwohner und Einwohnerinnen ein.

Es handelt sich um wichtige Dinge in der Gemeinde.

Als Einwohner kann man auch selbst eine Versammlung beantragen.

Unterschreiben dürfen sie Personen ab 16 Jahren.

 

Das Bürger-Begehren und der Bürger-Entscheid

In einer Gemeinde gibt es auch Bürger-Entscheide.

Bürger und Bürgerinnen stimmen über Vorhaben in der Gemeinde ab.

Bürger beantragen den Bürger-Entscheide von sich aus.

Zuvor müssen sie aber ein Bürger-Begehren veranlassen.

Auch der Gemeinderat kann einen Bürger-Entscheid beantragen.

Dann muss die deutliche Mehrheit vom Gemeinderat dafür sein.

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche dürfen sich beteiligen.

Das steht im Gesetz von Baden-Württemberg.

In einer Gemeinde gibt es spezielle Themen für junge Menschen.

Die Gemeinde muss die jungen Menschen bei diesen Themen fragen.

 

In Kressbronn am Bodensee hat es schon einige Bürger-Beteiligungen gegeben.

Hier findet man sie in schwerer Sprache:

https://www.kressbronn.de/aktuelles/buergerbeteiligung/erfolgte-buergerbeteiligungen

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