In den vergangenen Jahren traten auch in Baden-Württemberg vermehrt Überflutungen auf, welche durch lokale Starkregenereignisse verursacht wurden. Auch in Zukunft ist auf Grund der Klimaerwärmung davon auszugehen, dass das Auftreten von extremen Niederschlagsereignissen zunehmen wird. Starkregenereignisse sind räumlich begrenzte Regenereignisse mit einer sehr hohen Niederschlagsmenge und Intensität. Da sie häufig nur von kurzer Dauer und sehr geringer räumlicher Ausdehnung sind, stellen sie ein sehr schwer zu kalkulierendes Risiko dar. Dazu kommt, dass Starkregen eine extrem kurze Vorwarnzeit und damit eine sehr unsichere Warnlage besitzt.
Starkregenereignisse können außerdem, anders als Hochwasserereignisse, abseits und völlig unabhängig von Gewässern auftreten. In Regionen mit starkem Gefälle kann es zu sogenannten Sturzfluten mit extrem hohen Strömungskräften kommen. Diese können große Mengen an Treibgut sowie erodiertem Material mit sich reißen. Dies sammelt sich häufig an Verdolungseinläufen, Verrohrungen, Brücken, Stegen, Zäunen oder Rechen, was dazu führt, dass der Abfluss des Wassers verhindert wird. Ein dadurch entstehender Rückstau kann zu Überflutungen des umliegenden Geländes führen. Neben Sturzfluten in Hanglagen kann es durch extreme Starkniederschläge jedoch auch zu Überschwemmungen in der Ebene kommen. Dabei können die Bemessungsgrenzen der Kanalnetze überschritten werden, was besonders in Senken zu Überflutungen führen kann.
Dass auch dieser Thematik eine große Bedeutung zugeschrieben werden sollte, zeigt ebenfalls ein Blick auf die Erfahrungen der Versicherungswirtschaft. Daraus ergibt sich, dass neben den versicherten Überflutungsschäden, welche auf Grund von Hochwasser durch ausufernde Gewässer entstehen, ein vergleichbarer Anteil durch Starkregenereignisse verursacht wird.
Ein absoluter Schutz gegen die negativen Auswirkungen, die mit Starkregenereignissen einhergehen, ist nicht möglich. Das Gefährdungsrisiko sowie das Schadenspotenzial können allerdings durch geeignete Vorsorgemaßnahmen verringert werden. Das Land Baden-Württemberg bietet den Kommunen hierfür ein einheitliches Verfahren mit Informationen und Anleitungen zur Erstellung eines Starkregenrisikomanagement-Konzeptes. Dabei sollen Gefahren und Risiken analysiert und darauf aufbauend ein kommunales Handlungskonzept erstellt werden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.02.2022 die Erstellung eines Starkregenrisikomanagement-Konzeptes und die Beauftragung des Ingenieurbüros Breinlinger beschlossen. Ein kommunales Starkregenrisikomanagement-Konzept besteht im ersten Schritt aus der Erstellung von Starkregengefahrenkarten, welche die Gefahren durch Überflutung infolge starker Abflussbildung auf der Geländeoberfläche nach Starkregen darstellen. Anhand derer ist eine Risikoanalyse der Überflutungsgefährdung zur Identifizierung von kritischen Objekten und Bereichen durchzuführen. Daraus resultierend wird ein Handlungskonzept erstellt, welche Maßnahmen darlegt, die starkregenbedingte Überflutungsschäden auf kommunaler Ebene verhindern bzw. vermindern sollen. Für Kressbronn a. B. wurde in der Zwischenzeit vom beauftragten Ingenieurbüro in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und dem Amt für Wasser und Bodenschutz des Landkreises Bodenseekreis dieses Starkregenrisikomanagement-Konzept erstellt.
Mit dem Leitfaden zum kommunalen Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg, welcher durch die LUBW veröffentlicht wurde, ist den Kommunen, den Unteren Wasserbehörden und den Planungsbüros ein einheitliches Vorgehen bei der Bearbeitungsmethodik zur Erstellung des Starkregenrisikomanagements an die Hand gegeben worden. Durch den Leitfaden werden die Datengrundlagen, die Bearbeitung sowie der Umfang und Inhalt der Ergebnisse des kommunalen Starkregenrisikomanagements definiert. Das Vorgehen gliedert sich in drei aufeinander aufbauende Phasen. Für jede der drei Phasen wurde ein Zwischenergebnis erarbeitet, das schließlich zum Gesamtergebnis führt.
a) Hydraulische Gefährdungsanalyse
Grundlage des Starkregenrisikomanagements sind die Starkregengefahrenkarten. Diese wurden somit im ersten Schritt erstellt. Die Starkregengefahrenkarten basieren auf einer Vielzahl von Datengrundlagen, die der Berechnung zugrunde liegen. Dazu gehört beispielsweise das Geländemodell mit topographischen Daten, das vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus wurden an einzelnen Stellen der Bachverläufe zusätzliche Vermessungen durch das Ingenieurbüro durchgeführt. Die Ergebnisse sind in das Geländemodell eingeflossen. Eine weitere Datengrundlage ist die örtliche Kanalisation. Berücksichtigt wurden zudem die Landnutzung, der Gebäudebestand, das Gewässernetz, die Altlastenkartierung und Erosionsflächen sowie der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne im Gemeindegebiet Kressbronn a. B. Die Gemeinde hat zudem, auch durch einen Aufruf im Amtsblatt, Bild- und Videomaterial gesammelt, welches als Datengrundlage, aber auch zur Plausibilisierung der Berechnungsergebnisse diente.
Die Starkregengefahrenkarten zeigen, welche Bereiche des Gemeindegebietes bei Starkregen besonders betroffen sind. Dargestellt werden die Überflutungsausdehnung sowie die potenziell zu erwartenden maximalen Wasserstände und Fließgeschwindigkeiten. Ähnlich wie bei den Hochwassergefahrenkarten (HQ10, HQ50, HQ100, HQExtrem) werden in den Starkregengefahrenkarten drei Abflussszenarien abgebildet:
Das außergewöhnliche Ereignis kann in etwa mit dem 100-jährlichen Hochwasserereignis verglichen werden und somit als Orientierung dienen.
Anhand der Starkregengefahrenkarte mit der maximalen Ausdehnung der Überflutung und der maximalen Überflutungstiefe für das außergewöhnliche Ereignis, sind in Kressbronn a. B. mehrere Überflutungsschwerpunktbereiche erkennbar, die in der Gemeinderatssitzung im November 2024 näher erläutert wurden. Die Starkregengefahrenkarten können Sie hier einsehen.
b) Risikoanalyse und Risikokarten
Die zweite Phase des Starkregenrisikomanagements, die sogenannte Risikoanalyse, umfasst mehrere Schritte. Im ersten Schritt erfolgt eine Bewertung der Gefahren welche von Starkregen ausgehen (Starkregengefahrenkarten). Die Abschätzung der Vulnerabilität für potenziell gefährdete Objekte und Bereiche ist ein essentieller Schritt, um das Risiko später bewerten zu können. Des Weiteren erfolgt eine Ermittlung der Objekte und Bereiche, von denen potenziell eine Gefährdung ausgehen kann. Hierbei handelt es sich beispielweise um Objekte wie Schulen, Kindergärten, Altenpflegeheim oder die Feuerwehr sowie um Umspannstationen, Unterführungen oder Bereich von denen eine Gefahr für einen Erdrutsch ausgehen könnte. Aus all diesen erarbeiteten Themen entsteht die Starkregenrisikokarte, in welcher die Risikoobjekte und -bereiche dargestellt werden, welchen auf Grund der vorangegangenen Schritte mindestens ein hohes Gefährdungsrisiko zugeordnet wurde.
Für die Risikoanalyse erfolgten bei der Gemeinde Kressbronn a. B. mit den beteiligten Fachämtern, insbesondere dem Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen, Hauptamt und dem Amt für Wasser- und Bodenschutz des Landratsamtes Bodenseekreis sowie weiteren Beteiligten, wie der Feuerwehr, dem Bauhof, Wasserwerk und Kläranlage, DRK, THW usw. zwei Workshops, in denen die kritischen Objekte und Bereiche besprochen und ggf. angepasst wurden. Die erlangten Erkenntnisse und das Wissen aus vergangenen Ereignissen wurden im Weiteren bereits eingearbeitet. In Kressbronn a. B. und seinen Teilorten werden 56 identifizierte Risikoobjekte, wie zum Beispiel das Hallenbad, die Kläranlage, mehrere Tiefgaragen und Umspannstationen, direkt angeströmt bzw. weisen einen Aufstau vor dem Gebäude auf. Hieraus lassen sich insbesondere Objektschutzmaßnahmen ableiten, die im Handlungskonzept dargestellt wurden. Außerdem haben sich in Hinblick auf die Infrastruktur mehrere größere Risikobereiche, wie beispielsweise die Unterführung Kochermühle, die Kirchstraße/Kirchsteige sowie die Lindauer Straße gezeigt. Dies bei Straßen, welche mit einer Fließtiefe von teilweise deutlich über 10 cm belastet sind. Zusätzlich dazu kommen teilweise hohe Fließgeschwindigkeiten.
c) Handlungskonzeption
Die dritte Phase des Starkregenrisikomanagements befasst sich mit den möglichen Maßnahmen, vor oder bei Starkregenereignissen, dem Handlungskonzept.
Das Handlungskonzept unterteilt sich in sechs Schwerpunkte:
Als Grundlage für die Darstellung geeigneter Maßnahmen werden die Risikokarten herangezogen. Die Maßnahmen wurden dabei mit den verantwortlichen Akteuren, welche über das spezifische und örtliche Fachwissen verfügen, abgestimmt und diskutiert.
Für Kressbronn a. B. ergibt die Handlungskonzeption folgende Erkenntnisse. Ein zentraler Bestandteil ist die Informationsvorsorge, mit der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe für die Gefahren durch Starkregen sensibilisiert werden. Dazu sollen die Starkregengefahrenkarten öffentlich vorgestellt werden. Auf der Homepage sind diese bereits einsehbar. Ergänzend soll mit Flyern oder Online-Materialien über geeignete Vorsorgemaßnahmen informiert werden.
Die kommunale Flächenvorsorge setzt bereits in der Bauleitplanung an. Durch die Freihaltung gefährdeter Flächen, eine gezielte Regenwasserbewirtschaftung und angepasste Vorgaben für Bauvorhaben kann die Kommune die Auswirkungen von Starkregenereignissen mindern. Der Hochwasserschutz wird schon seit vielen Jahren mit geprüft und Vorgaben dazu müssen umgesetzt werden. Auch die Starkregengefahrenkarten wurden seit der Erstellung bereits in den ersten Bauleitplanverfahren berücksichtigt und sind darin eingeflossen. Dies soll auch in Zukunft in den Bauleitplanverfahren sowie den Flächennutzungsplanverfahren beachtet werden.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Krisenmanagement, das sicherstellt, dass im Ereignisfall schnell und gezielt reagiert werden kann. Es basiert auf einem Konzept, das Wetterwarnungen, lokale Pegelstände und weitere Indikatoren auswertet, um rechtzeitig Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und Infrastruktur einzuleiten. In den vergangenen Jahren wurde für die Gemeinde Kressbronn a. B. bereits ein Hochwasseralarm- und Einsatzplan erstellt, der auf die Bewältigung von Hochwasserereignissen ausgerichtet ist. Dieser regelt die Verantwortlichkeiten und die notwendigen Schritte im Falle eines solchen Ereignisses, um die Sicherheit der Bevölkerung und den Schutz von Infrastruktur zu gewährleisten. Der Alarm- und Einsatzplan bietet eine gute Grundlage, um die Reaktionsfähigkeit weiter zu optimieren. Im Alarm- und Einsatzplan ist aktuell allerdings überwiegend nur der Hochwasserfall berücksichtigt. Auf Grund der zahlreichen Überschneidungen ist eine Ergänzung um starkregenspezifische Sachverhalte sinnvoll.
Unter sonstigen Maßnahmen fällt beispielsweise die regelmäßige Gewässerschau, bei der potenzielle Abflusshindernisse erkannt und beseitigt werden. Die Gemeinde Kressbronn a. B. führt bereits jährlich eine abschnittsweise Gewässerschau an den Gewässern Fallenbach, Nonnenbach, Wäschbach, Betznauer Bach und Prozessgraben durch, bei der jeder Abschnitt alle fünf Jahre begangen wird. Künftig soll dabei ein besonderes Augenmerk auf die Starkregenvorsorge gelegt werden. Eine weitere Möglichkeit kann die Umstellung von Bewirtschaftungsmethoden im Sinne einer starkregenorientierten Landwirtschaft sein.
Lokale Niederschlagsmessstationen und Pegelmessstellen können für ein lokales Frühwarnsystem zusätzliche Informationsquellen sein, da sie in nahezu Echtzeit die Betrachtung des Niederschlagsgeschehens und der Wasserstände im Einzugsgebiet zulassen. Die Handlungskonzeption enthält einen Vorschlag für Standorte von Pegeln, Niederschlagsmessungen und analoger Beobachtungsstellen. 2024 wurden allerdings bereits fünf Pegelmessstellen installiert. Die Daten werden seither dokumentiert und sollen künftig als Grundlage dienen. Eine Erweiterung des Messnetzes ist mit den Ergebnissen aus dem Starkregenrisikomanagement möglich.
Zudem tragen kommunale Baumaßnahmen wesentlich zum Schutz bei. Durch Rückhaltebecken, die Freihaltung natürlicher Fließwege oder den Ausbau und Unterhalt von Einlaufbauwerken kann Überflutungen gezielt vorgebeugt werden. Auch die Schaffung von Notwasserwegen und Objektschutzmaßnahmen helfen, Schäden zu reduzieren. Das erstellte Handlungskonzept enthält eine Vielzahl an möglichen spezifischen Maßnahmen zum Schutz vor den Auswirkungen eines Starkregens. Besonders hervorzugeben sind die vorgeschlagenen Rückhaltebecken am Nonnenbach (Bochenloch), Fallenbach (Atlashofen), Betznauer Bach und Wäschbach. Darüber hinaus haben sich Maßnahmen zur Umleitung und Rückhaltung des Oberflächenwassers sowie Objektschutzmaßnahmen an kommunalen, öffentlich zugänglichen oder sonstigen Risikoobjekten (z. B. Rathaus, Schulen, Kindergärten, Kirche, Altenpflegeheim) herausgestellt.
Beim Starkregenrisikomanagement wurden, anders als beim Hochwasserschutz, noch keine weiteren Schritte wie eine Kosten-Nutzen-Analyse oder ähnliches durchgeführt. Außerdem ist zu beachten, dass die bestehenden Hochwassergefahrenkarten der LUBW ausschließlich für die im Kernort liegenden Bereiche des Nonnen- und Fallenbachs erstellt wurden. Die Starkregengefahrenkarten umfassen im Kernort somit nur den Starkregenfall, in den weiteren Bereichen (z. B. Betznau, Gattnau und Retterschen) aber auch den Hochwasserfall. Das Thema Starkregen soll in Zukunft unter dem Arbeitstitel „Wassergefahrenmanagement“ mit dem Thema Hochwasserschutz gemeinsam bearbeitet werden, da sich in der Bearbeitung beider Themen deutliche Synergien herausgestellt haben. Das weitere Vorgehen beim Gesamtprojekt finden Sie hier.
Da in der Gemeinde Kressbronn a. B. bisher noch kein Starkregenrisikomanagement existierte, stellt sich die Frage, welche Konsequenzen sich daraus sowohl für die Gemeinde als auch für die privaten Grundstücks- und Gebäudeeigentümer bzw. Unternehmen in Kressbronn a. B. ergeben.
a) Auswirkungen für die Gemeinde
Für die Gemeinde stellt sich insbesondere in Bezug auf das Handlungskonzept die Frage, ob für die darin vorgeschlagenen Maßnahmen eine Umsetzungspflicht besteht. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und das Land Baden-Württemberg vertreten hierzu die Position, dass es keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung kommunaler Baumaßnahmen gibt. Gemäß § 72 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fallen auch Überschwemmungen durch Grundwasser oder lokale Starkregenereignisse unter den Begriff des Hochwassers. Überschwemmungen infolge von Starkregenereignissen unterliegen damit der allgemeinen Sorgfaltspflicht nach § 5 Abs. 2 WHG. Danach ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, verpflichtet, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Diese Pflicht trifft „jedermann“, d. h. alle natürlichen Personen, insbesondere Grundstückseigentümer, und juristische Personen, wie z. B. Gewerbebetriebe oder auch öffentliche Einrichtungen. Zu den kommunalen Maßnahmen gehören insbesondere die Informationsvorsorge, die kommunale Flächenvorsorge (Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge), das kommunale Krisenmanagement (Erstellung und Fortschreibung von Alarm- und Einsatzplänen) und kommunale bauliche Maßnahmen. Eine rechtliche Verpflichtung oder ein Anspruch Dritter auf Umsetzung der kommunalen Maßnahmen des Handlungskonzeptes besteht jedoch nicht.
b) Auswirkungen für private Eigentümer und Unternehmen
Auch für private Eigentümer und Unternehmen gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht und damit entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Darüber hinaus ist aber insbesondere für Gebäudeeigentümer das Thema Versicherung von großer Bedeutung. Bei Hochwasserereignissen haben einzelne stark betroffene Hauseigentümer bereits Probleme, eine Versicherung zu finden, die das entstandene Risiko abdeckt. Es stellt sich daher die berechtigte Frage, ob die Starkregengefahrenkarten einen Einfluss auf die Gebäudeversicherung haben werden. Diese Sorge der Hauseigentümer kann jedoch entkräftet werden. Durch wissenschaftliche Studien und Untersuchungen haben die Versicherer bereits in der Vergangenheit ein besseres Verständnis darüber erlangt, wo und wann Naturgefahren auftreten und welche Schäden sie verursachen. So hat der Gesamtverband der Versicherer bereits vor einigen Jahren in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst eine Untersuchung zum Thema Starkregen durchgeführt, die gezeigt hat, dass das Ausmaß von Starkregenschäden an Gebäuden stark von deren Lage abhängt. Außerdem wurde ermittelt, wo in Deutschland die meisten Gebäude stehen, die auf Grund ihrer geografischen Lage stark durch Starkregen gefährdet sind. Mit dem Geoinformationssystem „ZÜRS Geo“ können Versicherer für ihre Zwecke daher schon heute für jede Adresse in Deutschland das Starkregenrisiko ermitteln. Dieses Kartenmaterial steht nur den Versicherungsunternehmen zur Verfügung, ist nicht transparent und weder die Kommunen noch andere öffentliche Stellen wurden in den Erstellungsprozess eingebunden. Der Gesamtverband der Versicherer stellt auf seiner Homepage lediglich einen Hochwassercheck zur Verfügung, der das Hochwasser- und Starkregenrisiko für die angegebene Adresse anzeigt. Die Hintergründe des Ergebnisses werden jedoch nicht dargestellt. Beim Vergleich des dort angegebenen Starkregenrisikos mehrerer kommunaler Gebäude in Kressbronn a. B. mit den nun erstellten Starkregengefahrenkarten, lässt sich eine häufige Abweichung erkennen. Auf der Grundlage von nicht einsehbaren, intransparenten und nicht plausibilisierten Karten sind Hausbesitzer, die ihr Haus versichern wollen, somit bereits einer Bewertung durch die Versicherungsgesellschaften ausgesetzt.
Grundsätzlich sollten deshalb aus dem Starkregenrisikomanagement mehr die Vorteile betrachtet werden, da die Gefahren nun bekannt sind und geeignete Maßnahmen getroffen werden können.
Erstellung eines Starkregerisikomanagement-Konzeptes zur Analyse von Starkregengefahren und Ermittlung von Handlungsfeldern zur Beseitigung oder Reduzierung der Gefahren
In Zukunft ist infolge der Klimaerwärmung mit einer Zunahme von extremen Niederschlagsereignissen zu rechnen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Kressbronn a. B. ein Starkregenrisiko-Konzept zur Analyse der Überflutungsflächen im Gemeindegebiet anfertigen lassen.
2022
2025
Information
ca. 190.000 €
Konzeption abgeschlossen
Sachgebiet Öffentliche Straßen, Ver- und Entsorgung
Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-36
tiefbau@kressbronn.de