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Kommunaler Lagerplatz

Besonders bei Straßenbauprojekten der Gemeinde fällt immer wieder Bauaushub an, der zur Beprobung auf Altlasten zwischengelagert werden muss. Auch in anderen Fällen benötigt die Gemeinde Lagerflächen. Hierfür können mit Blick auf Natur-, Landschafts-, Boden- und Gewässerschutz nicht einfach beliebige Flächen genutzt werden. Es bedarf einer Fläche, die für Lagerzwecke ausgelegt ist, über eine ordnungsgemäße Entwässerung und Erschließung verfügt sowie ein Ausdringen eventuell umweltschädlicher Stoffe verhindert. Bisher nutzte die Gemeinde hierfür verschiedene Lagerflächen im Gemeindegebiet. Zusätzlich wurde der Strandbadparkplatz zeitweise als Lagerfläche für belastete Aushubmaterialien genutzt. Die bisher genutzten Flächen sind jedoch nicht dauerhaft für Lagerzwecke geeignet. Mit der Sanierung des Strandbadparkplatzes ist dessen bisherige Nutzung als Lagerfläche entfallen.

Die Gemeinde konnte deshalb im Gewann Linderhof eine geeignete Fläche erwerben. Dort soll ein zentraler kommunaler Lagerplatz entstehen, auf dem die bisher dezentral verteilten Lagerflächen zusammengeführt werden. Vorgesehen sind unter anderem befestigte Lagerflächen, Schüttgutboxen und Stellflächen für Absetzmulden. Besonderer Wert wird auf eine umweltgerechte Entwässerung und den Gewässerschutz gelegt. Mit zum Projekt gehört auch die Sanierung und der Ausbau der Zufahrt zum Lagerplatz. Der Gemeinderat hat am 19. Mai 2026 den Baubeschluss für den zentralen kommunalen Lagerplatz gefasst. Die Ausschreibung der Bauleistungen ist für Sommer 2026 vorgesehen.

Pläne und Unterlagen können unter "Bebauungspläne im Verfahren" eingesehen werden. 

Kurzüberblick

Ziel

Errichtung eines Lagerplatzes für kommunale Zwecke

Beschreibung

Zur Zwischenlagerung von Bauaushub zur Beprobung auf Altlasten bedarf die Gemeinde im Rahmen ihrer Bauprojekte einer Lagerfläche. Im Gewann Linderhof hat die Gemeinde eine Fläche erworben und will diese zum Lagerplatz ausbauen.

Projektbeginn

2019

Projektende

2027

Beratungen im Gemeinderat

  • 26.05.2020 (Beschluss Grunderwerb)
  • 03.05.2022 (Aufstellungsbeschluss Änderung Flächennutzungsplan)
  • 11.12.2024 (Beschluss frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
  • 04.06.2025 (Beschluss öffentliche Auslegung des Planentwurfs)
  • 22.04.2026 (Vorberatung)
  • 19.05.2026 (Baubeschluss)

Bürgerbeteiligung

Information

Kosten

ca. 1,3 Mio. Euro

Finanzierung

Eigenmittel der Gemeinde

Aktueller Status

Baubeschluss gefasst, Vorbereitung Umsetzung

Kontakt

Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-35
stadtplanung@kressbronn.de

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