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Kommunale Wärmeplanung Kressbronn a. B.

Gemeinden sind nach dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Wärmepläne dienen dazu, Wärme- und Heizbedarfe zu untersuchen. Sie sollen außerdem Möglichkeiten aufzeigen, wie diese Wärme- und Heizbedarfe klimafreundlich erzeugt werden können.

Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Gemeinde

Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat bereits einen Wärmeplan für das Gemeindegebiet erstellt. Der Schwerpunkt der Untersuchung lag dabei auf der Wärmeerzeugung für private Haushalte und Gewerbebetriebe. Diese machen einen wesentlichen Anteil an den CO₂-Emissionen der Gemeinde aus. Bei der Untersuchung wurden unterschiedliche Technologien und regionale Energiequellen berücksichtigt. In Betracht kamen Erdwärmesonden, Abwärme aus der kommunalen Kläranlage sowie Seewärme aus dem Bodensee.

Sofortmaßnahmen

Die Gemeinde bekam für ihre Untersuchung eine staatliche Förderung. Dafür war erforderlich, dass mit der Umsetzung von mindestens fünf Maßnahmen des Wärmeplans unmittelbar begonnen wird. Folgende Maßnahmen wurden zu diesem Zweck vom Gemeinderat beschlossen:

1. Aufbau einer strategischen Planung zur Weiterentwicklung des Stromnetzes durch das Regionalwerk Bodensee als regionalen Netzbetreiber.

2. Ausweitung des Beratungsangebotes der Kressbronner PV-Scouts auf Wärmeverbrauchsreduzierung und nachhaltige Wärmeerzeugung. PV-Scouts werden zu Energiescouts.

3. Erstellung eines Beratungskonzepts für den Bau und den Betrieb emissionsarmer Gebäude im Baugebiet Moos I.

4. Aufbau und Umsetzung eines Wärmenetzes im Bereich Ried um die Parkschule.

5. Erstellung einer überschlägigen Machbarkeitsstudie zur Nutzung von Seewärme für östliche Siedlungsbereiche der Gemeinde.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Der kommunale Wärmeplan dient nicht nur als Orientierung für Verwaltung. Auch für die Bürgerinnen und Bürger schafft er eine verlässliche Informations- und Entscheidungsgrundlage. Der kommunale Wärmeplan zeigt zum Beispiel auf, wo sich gemeinsame Wärmenetze anbieten oder wo dezentrale Lösungen besser sind.

Zur besseren Übersicht wurden die Ergebnisse der Planung in sogenannten Teilgebietssteckbriefen zusammengefasst Dort können Bürgerinnen und Bürger ganz konkret nachlesen, welche Empfehlungen für ihre jeweilige Adresse gelten. Eine zusätzliche Lesehilfe unterstützt dabei, die Inhalte richtig einzuordnen und zu verstehen. Die Teilgebietssteckbriefe stellen keine verbindliche Planung dar, sondern dienen der ersten Einordnung und Unterstützung bei individuellen Entscheidungen. Sie sind gemeinsam mit einer Lesehilfe im Downloadbereich abrufbar.

Kurzüberblick

Ziel

Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Kressbronn a. B. zur nachhaltigen Reduzierung von CO2-Emissionen

Beschreibung

Die Gemeinde hat einen kommunalen Wärmeplan erstellt. Ziel war die Analyse des Wärmebedarfs, die Ermittlung von Möglichkeiten zur Wärmebedarfsreduzierungen, nachhaltigen Wärmequellen und unvermeidbarer Abwärme.

Projektbeginn

2024

Projektende

2026

Beratungen im Gemeinderat

  • 25.09.2024 (Beschluss Vergabe Fachplanungsleistungen)
  • 04.06.2025 (Sachstandsinformation Bestand- und Potenzialanalyse) 
  • 22.10.2025 (Tagesordnungspunkt wurde vertagt)
  • 17.12.2025 (Beschluss Kommunaler Wärmeplan)

Bürgerbeteiligung

Kosten

ca. 80.000 Euro

Finanzierung

  • Eigenmittel
  • Fördermittel (ca. 90 %) 

Aktueller Status

Projekt abgeschlossen

Kontakt

Sachgebiet Klimaschutz
Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
klimaschutz@kressbronn.de

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