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Pressemitteilungen

Kinderreisepässe

Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Ab dem 1. Januar 2024 wird daher für Reisen innerhalb der EU für Kinder unter 12 Jahren die Beantragung eines Personalausweises empfohlen, für Reisen außerhalb der EU ist ein Reisepass erforderlich. Beide Dokumente sind jeweils für Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig. Gerne können Sie sich auch hinsichtlich der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder im Rathaus, Bürgerservice beraten lassen.

Die Gebühr für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahren wird ab dem 1. Januar 2024 von 60,00 € auf 70,00 € erhöht. Für Personen unter 24 Jahre bleiben die Kosten in Höhe von 37,50 € unverändert.

Pressemitteilung vom 23.11.2023