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Pressemitteilungen

Informatinonen zur Gemeinderatssitzung

Änderung des Flächennutzungsplans 2021 im Bereich Irisstraße auf den Weg gebracht
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die eingegangenen privaten und öffentlichen Stellungnahmen und Anregungen zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs abgewogen und der 1. Entwurfsfassung vom 12.10.2022 mehrheitlich zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Feststellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Irisstraße West“ in der Fassung vom 12.10.2022 zu (Feststellungsbeschluss) zugestimmt und die Mitglieder der Verbandsversammlung mit der Zustimmung zu den Beschlüssen nach Nr. 1 bis 3 in der Verbandsversammlung beauftragt.

Die BiNova Bodan GmbH & Co. KG mit ihrem Sitz in Kressbronn a. B. beabsichtigt, auf dem Flurstück Nr. 1788, Gemarkung Kressbronn a. B., ein Mehrfamilienwohnhaus mit 13 Einheiten zu erstellen. Auf Grund der Lage zum See und angrenzend zum FFH-Gebiet „Bodenseeuferlandschaft östlich Friedrichshafen" handelt es sich um einen Bereich von besonderer Bedeutung, welcher gleichzeitig mit seiner Lage am Ortsrand und somit als Tor zu Kressbronn a. B. eine besondere Chance zur städtebaulichen wie auch gestalterischen Aufwertung des Gebietes bietet. Der Flächennutzungsplan 2021 sieht jedoch derzeit noch für dieses Grundstück gemischte Bauflächen vor. Nachdem eine Wohnnutzung vom Vorhabenträger geplant ist, entspricht die Nutzung nicht mehr der ursprünglichen Zweckbestimmung. Aus diesem Grund ist die Änderung des Flächennutzungsplans 2021 für diesen Bereich notwendig, um die geplante Wohnnutzung zu ermöglichen und Wohnbauflächen darzustellen.

Gemeinderat hat drei aus 25 Bewerberinnen und Bewerber für die Schöffenwahl vorgeschlagen
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung drei Bewerberinnen und Bewerber für die Schöffenwahl vorgeschlagen. Insgesamt hatten sich 25 Personen beworben. Thomas Günthör, Steffi Kugel und Joachim Zimmermann werden nun auf der Vorschlagsliste der Gemeinde Kressbronn a. B.  für die Schöffenwahl der Geschäftsjahre 2024 bis 2028 stehen. Die eigentliche Schöffenwahl erfolgt durch einen Schöffenwahlausschuss, der aus einem Richter, einem Verwaltungsbeamten und sieben Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks besteht. Die Amtszeit der amtierenden Schöffen endet mit Ablauf des 31. Dezember 2023.

Gemeinderat vergibt Kanalreinigungs- und Kanalinspektionsarbeiten
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen zur Einhaltung der Eigenkontrollverordnung an die Fa. Baierle Kanalservice GmbH aus Fremdingen einstimmig zugestimmt. Betreiber von öffentlichen Abwasseranlagen sind unter anderem dazu verpflichtet, die öffentliche Kanalisation in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit und ihren Zustand zu überprüfen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat bereits im Jahr 2013 mit der Eigenkontrolle begonnen, den ersten Umlauf vollzogen und im Jahr 2020 abgeschlossen. So wurden sämtliche Kanäle auf dem Gemeindegebiet gespült, inspiziert und bedarfsweise saniert.

Künftig soll die Inspektion mittels 3D-Kugelbildscanner erfolgen. Dieses Verfahren bietet die Möglichkeit, ein dreidimensionales Modell des Kanals zu erstellen, in dem sich der Betrachter frei bewegen kann. Die Auswertung und Einteilung in Schadensklassen kann basierend auf den Ergebnissen der Kugelbildscanner-Inspektion durch eine spezialisierte künstliche Intelligenz vollautomatisiert erfolgen. Vorteil dieser beider Verfahren ist, dass sie deutlich objektiver und effizienter erfolgen als eine manuelle Auswertung durch einen Kanalsanierungsberater. Auch für den laufenden Kanalbetrieb kann mit dem erstellten dreidimensionalen Modell effektiver gearbeitet werden.

Gemeinderat spricht sich als Standort einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung für das Baugebiet „Moos I“ im Ortsteil Gattnau aus
Da die Gemeinde Kressbronn a. B. eine Wachstumsgemeinde ist und der Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder im Alter zwischen ein und sechs Jahren weiter steig, plant die Gemeinde mittelfristig den Bau einer Kinderbetreuungseinrichtung. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung über den Standort für den Neubau dieser Kinderbetreuungseinrichtung beraten. Er hat sich für das neue Baugebiet Moos I als Standort ausgesprochen und der Fortführung der Planungen für den mittelfristigen Neubau zugestimmt. Zur Findung eines geeigneten Standortes wurde eine Standortalternativenprüfung durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass sich derzeit für den Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung nur das neue Baugebiet Moos I eignet. Die Plangrundstücke umfassen eine Gesamtfläche von 2.066 m² und wären für eine zwei- oder dreigruppige Einrichtung ausreichend groß.

Gemeinderat macht Weg frei für den Anschluss der Kläranlage Apflau an die Verbandskläranlage Kressbronn a. B.
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufnahme der Stadt Tettnang in den Abwasserzweckverband zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Mitglieder der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands mit der Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beauftragt.

Das Land Baden-Württemberg ist bestrebt, die Abwasserbeseitigung strukturell zu verbessern. Kleine Kläranlagen sollen sich an größere Anlangen anschließen. Üblicherweise kann auf einer größeren Anlage eine bessere und wirtschaftlichere Abwasserbeseitigung erreicht werden. Die Stadt Tettnang betreibt in Apflau eine Kläranlage mit einer Anschlussgröße von 9.500 Einwohnerwerten (EWG). Die wasserrechtliche Erlaubnis der Kläranlage Apflau ist bis Ende 2026 befristet. Da mittelfristig weitreichende Entscheidungen in technischer Hinsicht anstehen, hat sich die Stadt Tettnang entschieden, im Rahmen eines
Strukturgutachtens prüfen zu lassen, ob die Ableitung der Abwässer zur Kläranlage Kressbronn a. B. langfristig eine wirtschaftliche Alternative zum Kläranlagenausbau in Apflau darstellt.

Neuregelung der Parkraumbewirtschaftung in der Gemeinde
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Parkgebühren mit einer Gegenstimme mehrheitlich angepasst und die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung gemeindeeigener Parkplätze beschlossen. Eine Pressemitteilung hierzu finden Sie unter Pressemitteilungen, die Satzung unter Ortsrecht auf der Homepage.

Gemeinderat beschließt Neufassung der Hauptsatzung
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig der Neufassung der Hauptsatzung zugestimmt. In der Hauptsatzung werden einerseits organisatorische Regelungen der Gemeindeordnung wiederholt, andererseits wird die Zuständigkeitsverteilung zwischen Gemeinderat, beschließenden Ausschüssen und dem Bürgermeister geregelt. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass der Gemeinderat das Hauptorgan der Gemeinde ist. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Zur Entlastung des Gemeinderates kann dieser beschließende Ausschüsse bilden oder Aufgaben auf den Bürgermeister übertragen. Die dauernde Übertragung der Erledigung bestimmter Aufgaben des Gemeinderates auf einen beschließenden Ausschuss ist durch die Hauptsatzung zu regeln, gleiches gilt für die dauernde Übertragung der Erledigung bestimmter Aufgaben des Gemeinderates auf den Bürgermeister. Die Neufassung der Hauptsatzung finden Sie auf der Homepage unter Ortsrecht.

Pressemitteilung vom 03.05.2023