Gemeinderat lehnt Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in Retterschen ab
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) vom 24. Mai 2023 wurde ein Baugesuch in Retterschen für unzulässig beurteilt, weil sich das Baugrundstück außerhalb des bebaubaren Bereichs befand. Der bebaubare Bereich wird durch eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung geregelt. Die Verwaltung hatte empfohlen, den Bauantrag abzulehnen. Der AUT beschloss jedoch mehrheitlich, die Angelegenheit dem Gemeinderat zu übertragen, um zu beraten, ob die Satzung in Retterschen isoliert für das Bauvorhabengrundstück geändert werden soll, sodass das Grundstück bebaubar wird. Aus diesem Grund hatte sich der Gemeinderat mit der Thematik zu befassen. In der Gemeinderatssitzung am 25. Oktober 2023 wurde nun diskutiert, ob die Satzung in Retterschen geändert werden solle oder nicht. Grundsätzlich sprach sich der Gemeinderat dafür aus, in Retterschen und auch in den anderen Teilorten Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen. Es sei wichtig, den einheimischen Familien die Möglichkeit zu geben, im Ort zu bleiben und zu bauen. Man einigte sich darauf, dass für alle Teilorte die Möglichkeiten für eine Bebauung im Außenbereich in einer Klausurtagung des Gemeinderates erarbeitet werden und Kriterien festgelegt werden. Man war sich einig, dass diese Vorgehensweise gerecht und nachvollziehbar sei. Um diesem nicht vorzugreifen folgte der Gemeinderat einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und lehnte eine derzeitige Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung von Retterschen sowie indirekt das Bauvorhaben ab.
Bebauungsplanverfahren für das Baugebiet Moos I wird umgestellt
Die Gemeinde plant in den Gewannen Moos/Maräzhalde ein neues kleineres Baugebiet. Vorgesehen sind neben einer Wohnbebauung auch eine Kinderbetreuungseinrichtung sowie eine Anschlussunterkunft. Das Bebauungsplanverfahren sollte bisher nach dem beschleunigten Verfahren über § 13b BauGB, der Bauen im Außenbereich einfacher ermöglichte, erfolgen. Nach einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist die Rechtsvorschrift wegen Unvereinbarkeit mit dem Europarecht jedoch nicht mehr anwendbar. Aus diesem Grund soll das Verfahren auf ein Regelpanverfahren umgestellt werden. Dies erfordert neben einer Umweltprüfung vor allem auch eine Änderung des Flächennutzungsplans. Der Gemeinderat beschloss außerdem, mit dem ersten Entwurf in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange zu gehen.
Gemeinde zahlt Fundtierpauschale künftig an das Tierheim in Gießen
Als Ortspolizeibehörde ist die Gemeinde für die Unterbringung von Fundtieren auf dem Gemeindegebiet zuständig. Bisher übernahm das Tierheim Friedrichshafen auf Grundlage eines Vertrages diese Pflicht von der Gemeinde. Als Gegenleistung entrichtet die Gemeinde dem Tierheim jährlich eine Fundtierkostenpauschale, die sich pro Einwohner bemisst. Im Jahr 2023 betrug diese daher 10.320 Euro. Seit wenigen Jahren gibt es auf der Gemarkung der Gemeinde im Weiler Gießen ein neues Tierheim, das von den Tierfreunden Bodenseekreis e. V. betrieben wird. Der Verein beantragte bei der Gemeinde, die Fundtierhaltung zu übernehmen und dafür künftig die Fundtierkostenpauschale zu erhalten. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag mehrheitlich zu.
Haushalt für 2024 in den Gemeinderat eingebracht
Traditionell wurde in der Oktober-Sitzung der Haushalt samt Wirtschaftsplänen für die Eigenbetriebe für das kommende Jahr in den Gemeinderat zur Beratung eingebracht. In der November-Sitzung soll dieser ausführlich beraten und im Dezember beschlossen werden. Im Jahr 2024 wird im Ergebnishaushalt mit einem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 28.307.600 Euro, ordentlichen Aufwendungen von 28.174.100 und damit einem Überschuss aus der laufenden Verwaltung von 133.500 € geplant. Im Finanzhaushalt stehen dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 27.348.400 Euro Auszahlungen von 24.879.300 Euro gegenüber. Es ergibt sich daher ein Zahlungsmittelüberschuss von 2.469.100 Euro. Die Kreditermächtigung soll auf 1,4 Mio. Euro festgesetzt werden.
Entschädigungen für ehrenamtlich Tätige neugeregelt
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung entschieden, den pauschalen Durchschnittssatz pro Stunde für ehrenamtlich Tätige nicht zu erhöhen, dafür aber die Entschädigung für Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen von 10 auf 15 Euro pro Stunde anzupassen. Künftig soll außerdem der Tageshöchstsatz von 75 Euro entfallen. Bisher wurde nach fünf Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit keine Entschädigung mehr gewährt. In der Praxis kann es jedoch bei Gremiensitzungen, bei Wahlhelfern oder in der ehrenamtlichen Betreuung zu längeren Zeiten kommen. Für die Fraktionsarbeit wurden die pauschalen Fraktionsentschädigungen pro Fraktionsmitglied von 100 auf 125 Euro und für Fraktionslose von 50 auf 75 Euro pro Jahr angepasst.
Hinweis:
Die Gemeinde Kressbronn a. B. möchte die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit in Gemeinderat und Ausschüssen zeitnah und transparent informieren. Auf dem Sitzungsportal, das für die Öffentlichkeit freigeschaltet ist, können die Tagesordnungen zu sämtlichen öffentlichen Sitzungen sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen eingesehen werden. Die Sitzungsunterlagen stehen dort eine Woche vor der jeweiligen Sitzung zum Abruf auf der Homepage der Gemeinde online zur Verfügung. Informationen zu vergangenen Sitzungen können dort abgerufen oder auch nach Stichworten recherchiert werden.
Schauen Sie rein und informieren Sie sich, denn nur gut informierte Bürgerinnen und Bürger können sich eine eigene Meinung bilden.
Pressemitteilung vom 30.10.2023