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Pressemitteilungen

Informationen zur Gemeinderatssitzung

Reihenhausbauplätze der 3. Tranche im Baugebiet Bachtobel sind vergeben
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Bauplätze Nr. 13 bis 20 im neuen Baugebiet „Bachtobel“ entsprechend der nach dem Einheimischenmodell ermittelten Rangfolge der Bewerbungen. Beim Einheimischenmodell können Ortsansässige besonders berücksichtigt werden, müssen dafür aber auf Grund des Europarechts Einkommens- und Vermögensgrenzen einhalten.  Beim Bewerbungsverfahren für die dritte Tranche der Reihenhausbauplätze wurden insgesamt 17 Bewerbungen eingereicht. Davon waren 11 Bewerbungen zulässig und sind in den Bewerberpool mitaufgenommen worden. Von den 17 Bewerbungen wurden sieben Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern abgegeben, die ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Kressbronn a. B. haben.

Baugebiet Bachtobel – Informationen zum Kurvenbereich der Tettnanger Straße
Die Gemeinde hat zur Erschließung des Baugebietes Bachtobel die Tettnanger Straße neugestaltet. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auf der Westseite ein neuer Geh- und Radweg angelegt. Nach Abschluss der Asphaltierungsarbeiten stellte sich jedoch heraus, dass das gegenseitige Passieren zweier Sattelzüge im Kurvenbereich nicht ohne Weiteres möglich ist. Einer der beiden entgegenkommenden Sattelzüge muss warten und den anderen vorbeifahren lassen. Diese Problematik ist jedoch nicht neu. Bereits vor Neugestaltung der Tettnanger Straße war ein gegenseitiges Passieren von zwei Sattelzügen nur möglich, in dem ein Sattelzug auf Grünstreifen auf privatem Grund ausgewichen ist. Heute ist dort ein Geh- und Radweg angelegt und macht das Ausweichen unmöglich.  Mit der Umgestaltung der Tettnanger Straße sollte diese Problematik eigentlich gelöst werden. Sowohl von der Gemeindeverwaltung als auch vom Gemeinderat wurde das Planungsbüro daher mehrfach darauf hingewiesen. Um das störungsfreie Fahren der Sattelzüge im Kurvenbereich künftig zu gewährleisten, wird nun die Breite des bestehenden Rad- und Gehweges von 3,00 m auf 2,72 m reduziert, das Bankett entfällt. Da es sich um einen Planungsfehler handelt, liegt die Verantwortung beim Planungsbüro. Die Gesamterschließung des Baugebietes wird Ende November abgeschlossen sein. Der durch den Planungsfehler entstandene Schaden wird vom beauftragten Ingenieurbüro übernommen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung den Sachstand zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Enzensperger betonte in der Sitzung, dass das Planungsbüro mit dem Fehler souverän und kulant umgegangen sei. Das Büro genieße auch weiterhin das Vertrauen der Gemeinde.

Bebauungsplan Bachtobel – Gemeinderat beschließt 1. Änderung
Im Baugebiet „Bachtobel“ sind unter anderem Mehrgeschosswohnbauten vorgesehen. Der Bebauungsplan wurde nun so geändert, dass eine technische und wirtschaftliche Realisierung der Bebauung ermöglicht wird. So wurden u. a. die Stellplatzregelungen flexibler gestaltet und für die Feuerwehr mehr Stellplätze eingeplant. Ansonsten waren noch redaktionelle Anpassungen notwendig. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung dem Entwurf des Bebauungsplans „Bachtobel – 1. Änderung“ einstimmig zugestimmt und den Satzungsbeschluss gefasst. 

3. Änderung Flächennutzungsplan - Bereich Erzeugermärkte Raiffeisenstraße in Kressbronn a. B. – Veröffentlichung des Planentwurfs
Die die BayWa AG plant, ihren Standort in Kressbronn a. B. zu erweitern und eine Lagerfläche für Obstkisten sowie Stellplätze für LKW und PKW herzustellen. Daher ist eine Änderung des Flächennutzungsplans für die nordwestlich von der BayWa liegenden Flächen notwendig.  Die geplante Sonderbaufläche soll sowohl den Fortbestand der bestehenden Nutzung sicherstellen als auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des vorhandenen Bestandsbetriebes der BayWa schaffen.  In der Regionalplanfortschreibung, welche von der Verbandsversammlung beschlossen und am 06.09.2023 vom zuständigen Ministerium genehmigt wurde, soll der Regionale Grünzug vom betroffenen Geltungsbereich entfernt werden. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27.09.2023 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die Mitglieder der Verbandsversammlung mit der Zustimmung zu den Beschlüssen in der Verbandsversammlung beauftragt.

Bebauungsplan "Seestraße" – Gemeinderat beschließt Veröffentlichung des Planentwurfs
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 27.09.2023 dem Bebauungsplanentwurf Baugebiet „Seestraße“ einstimmig zugestimmt. Der Bebauungsplan sieht eine allgemeine Wohnbebauung nördlich der Lindauer Straße und ein Urbanes Gebiet südlich der Lindauer Straße vor. Dabei wurde die Geschossigkeit mit drei Vollgeschossen festgesetzt, welche sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Der gewerbliche Anteil im Baugebiet „Seestraße“ wurde auf mind. 30 % der Geschossfläche festgesetzt. Damit wurde der bislang vorgesehene Gewerbeanteil deutlich reduziert. Mit dem Bebauungsplan soll die städtebauliche Entwicklung geregelt und die Straßen- und Wegeführung gesichert werden. Der Gemeinderat hat in der jüngsten Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zur frühzeitigen Beteiligung abgewogen und dem Bebauungsplanentwurf Baugebiet „Seestraße“ zugestimmt.

Klimaschutzkonzept Kressbronn a. B. – Konzept zur Wärmeeinsparung und Wärmeerzeugung vorgestellt
Die Gemeinde hat sich zum Ziel gesetzt, auch für den Wärmeverbrauch im Gebäudesektor Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. Das bedeutet, dass in erster Linie auf nachhaltige Wärmeerzeugung umgestellt, die Gebäude energetisch saniert und der Wärmeverbrauch gesenkt werden müssen. Hier sind vor allem private Haushalte und Gewerbebetriebe gefragt, da sie einen Hauptteil der Wärme verbrauchen. Zur Unterstützung der Haus- und Wohnungseigentümer werden von der Gemeinde Energieeffizienz-Beratungen angeboten. Um den Wärmeverbrauch in den kommunalen Liegenschaften bis 2035 klimaneutral zu gestalten, werden Sanierungsprioritäten für die einzelnen kommunalen Gebäude festgelegt. Über eine energetische Sanierung von Einzelgebäuden hinaus ist es sinnvoll zu untersuchen, inwieweit ein oder mehrere Wärmenetze, Vorteile für die Wärmeversorgung von privaten Haushalten, Gewerbe und kommunalen Liegenschaften bieten und inwieweit diese Wärmenetze zur Zielerreichung der Klimaneutralität von Kressbronn a. B. beitragen können. Aus diesen Gründen soll ein Wärmeplan für die Gemeinde Kressbronn a. B. erstellt werden. Auf Nachfrage des Gemeinderates erläuterte Dr. Hegel, dass der Wärmeplan erst dann bindend sei, wenn er vom Gemeinderat beschlossen sei. Die Förderung sei bereits beantragt, damit die Gemeinde keine Fristen versäume. Von Seiten des Gemeinderats kam deutlich zum Ausdruck, dass sie grundsätzlich für das Klimaschutzkonzept stimmen. Die einzelnen Beschlüsse seien jedoch teilweise zu detailliert. Besonders die Fraktion der Bürgerlichen Wählervereinigung betonte, dass man den Bürgern nichts vorschreiben und sie nicht bevormunden wolle. Jeder einzelne könne selbst entscheiden, ob und was er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Klimaschutz beitragen möchte. Auch die CDU-Fraktion befürwortete das Klimaschutzkonzept grundsätzlich. Was die weiteren Maßnahmen betreffe, so müsse jedoch der Gesetzgeber die Vorgaben machen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. werde diese gesetzlichen Vorgaben dann bei den einzelnen Maßnahmen berücksichtigen.Der Gemeinderat nahm den Bericht zum Klimaschutzkonzept Kressbronn a. B. – Konzept zur Wärmeeinsparung und Wärmeerzeugung – zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung über alle Teile des Klimaschutzkonzeptes erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung.

Befestigung des Erweiterungsparkplatzes am Naturstrandbad – Gemeinderat fasst Baubeschluss und vergibt Bauleistungen
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Planungen für die Befestigung der Grünfläche neben dem Strandbadparkplatz mehrheitlich bei vier Gegenstimmen zugestimmt und den Baubeschluss gefasst. Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Vergabe an den günstigsten Bieter, die Fa. Suerdieck Wegesanierung aus Ermengerst zugestimmt. Ein entsprechender Bebauungsplan ist im Januar 2023 in Kraft getreten. Baurechtlich ist nun auf der am Strandbadparkplatz angrenzenden Grünfläche ein temporärer Parkplatz zulässig.Hierdurch wird einerseits der Bestand des Strandbadparkplatzes gesichert und andererseits werden ca. 128 Parkplätze auf der westlich angrenzenden Fläche unterhalb des Bolzplatzes befestigt. Wie bisher soll diese Fläche auch künftig nur temporär genutzt werden. Ziel der Planung war eine naturnahe bauliche Befestigung der Grünfläche bzw. der Erweiterungsfläche für den Strandbadparkplatz. Sie soll nun durch den Einbau von Schotterrasen erfolgen. Die Bauausführung ist im Zeitraum zwischen Oktober und Ende Dezember vorgesehen. Für die Gesamtmaßnahme inkl. Honorar und sonstigen Kosten sind im Haushaltsjahr 2023 insgesamt 255.000 € vorgesehen. Die Kostenberechnung für den Parkplatzbau (ohne Bepflanzung und Nebenkosten) liegt bei ca. 180.000 €. Auf Nachfrage von Gemeinderätin Witzigmann, Bündnis 90/Die Grünen, teilte die Verwaltung mit, dass noch immer die Realisierung eines Amphibientunnels vorgesehen sei. So seien im Haushaltsjahr 2024 Gelder für die Planung und im Haushaltsjahr 2025 für die Umsetzung eingeplant.

Seniorenrat wird gestärkt und bekommt klare Strukturen – Gemeinderat beschließt ein Organisationsstatut
Seniorinnen und Senioren sind ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft. Es ist daher Aufgabe der Gemeinde, die Teilhabe der Senioren in der Gemeinde am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und weiterzuentwickeln. Zur Vertretung der Interessen von Seniorinnen und Senioren gibt es in Kressbronn a. B. einen Seniorenrat. Um den Seniorenrat zu stärken, die Strukturen klar festzulegen und dem Seniorenrat einen festen Platz in der Gemeinde zu garantieren, hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung ein Organisationsstatut beschlossen. Hiernach besteht der Seniorenrat künftig aus neun Mitgliedern (mind. 60 Jahre alt), die ehrenamtlich tätig sind. Sie werden vom Gemeinderat für fünf Jahre gewählt. Die Aufgaben des Seniorenrates sind die Förderung des gesellschaftlichen Lebens von Senioren in der Gemeinde, die Planung und Durchführung von Veranstaltungen für Senioren sowie die Vertretung der Interessen von Senioren gegenüber Gemeindeverwaltung und Gemeindeorganen.

Hinweis:
Die Gemeinde Kressbronn a. B. möchte die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit in Gemeinderat und Ausschüssen zeitnah und transparent informieren. Auf dem Sitzungsportal, das für die Öffentlichkeit freigeschaltet ist, können die Tagesordnungen zu sämtlichen öffentlichen Sitzungen sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen eingesehen werden. Die Sitzungsunterlagen stehen dort eine Woche vor der jeweiligen Sitzung zum Abruf auf der Homepage der Gemeinde online zur Verfügung. Informationen zu vergangenen Sitzungen können dort abgerufen oder auch nach Stichworten recherchiert werden.

Pressemitteilung vom 05.10.2023