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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet, dass die Umgebung baulich, technisch oder auch sprachlich an Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung angepasst ist. Es sollen also Barrieren oder Hindernisse für Menschen mit Beeinträchtigungen abgebaut werden, um diese so vollumfänglich an allen gesellschaftlichen Leistungen und Ereignissen teilhaben zu lassen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. legt großen Wert darauf, Barrieren in der Gemeinde abzubauen und allen Menschen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Besonders in der öffentlichen Infrastruktur stoßen Menschen mit Beeinträchtigungen immer wieder auf bauliche Barrieren. Sei es, dass Bordsteine keine Absenkung haben oder in einer öffentlichen Einrichtung ein Fahrstuhl fehlt. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat hier in der Vergangenheit bereits vielfach abgeholfen und stellt jedes Jahr Mittel ein, um weitere Barrieren abzubauen.

Maßnahmen der Gemeinde zur Verbesserung der Barrierefreiheit

  • Absenkung von Bordsteinen
  • Einbau von Fahrstühlen
  • Umbau von Bushaltestellen
  • Einbau von Behindertentoiletten
  • Einbau von barrierefreien Pflasterbelägen
  • Zurverfügungstellung einer barrierearmen Homepage

Hinweise und Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit nimmt die Gemeinde Kressbronn a. B. stets gerne und dankbar entgegen.

Kontakt

Sachgebiet Kommunikation und Bürgerbeteiligung
Bürgermeisteramt
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-29
wiech@kressbronn.de

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