Die Kurtaxe wird von 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres erhoben und beträgt je Person und Aufenthaltstag
1. für den Zeitraum von 1. April bis 31. Oktober 2,00 €
2. für den Zeitraum von 1. November bis 31. März 0,50 €
Kinder unter 16 Jahre sind frei!
Kurtaxepflichtig sind alle Personen, die sich in der Gemeinde aufhalten, aber nicht Einwohner der Gemeinde sind (ortsfremde Personen) und denen die Möglichkeit zur Teilnahme an den Veranstaltungen und zur Benutzung der Einrichtungen der Gemeinde geboten ist. Kurtaxepflichtig sind darüber hinaus auch die Einwohner der Gemeinde, die den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in einer anderen Gemeinde haben sowie ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Kurgemeinde aufhalten.
- Pauschale Jahreskurtaxe für Einwohner mit Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in einer anderen Gemeinde: 50,00 Euro / Person
- Pauschale Jahreskurtaxe auf den Campingplätzen und für Bootsliegeplätze: 20,00 Euro / Person