Bereits seit dem Jahr 2002 ist der Biotopverbund im Naturschutzgesetz des Bundes verankert. In § 21 des Bundesnaturschutzgesetzes ist festgeschrieben, dass ein Netz verbundener Biotope geschaffen werden soll, welches mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes umfassen soll. Das Land Baden-Württemberg hat für die Erreichung dieses Ziels im Jahr 2015 den Fachplan „Landesweiter Biotopverbund“ als Grundlage in das Naturschutzgesetz des Landes aufgenommen. Dadurch wurde sichergestellt, dass Planungen und Umsetzungen einheitlich erstellt und durchgeführt werden und auch überörtlich besser vereinbar waren.
Im Jahr 2019 reagierte die Landesregierung mit einem Eckpunktepapier auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“, welches von der Initiative „proBiene“ auf den Weg gebracht wurde. Anschließend wurde dieses von Vertretern der Politik, des Naturschutzes sowie der Landwirtschaft in einem Gesetzesentwurf ausgearbeitet.
Im Juli 2020 wurde die Gesetzesnovelle zur Biodiversität mit der Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes vom Landtag verabschiedet (sog. Biodiversitätsstärkungsgesetz). Ein übergeordnetes Ziel davon ist die Stärkung der biologischen Vielfalt und damit der stufenweise Ausbau des Biotopverbunds. Dieser soll bis zum Jahr 2023 mindestens 10 Prozent, bis zum Jahr 2027 mindestens 13 Prozent und bis zum Jahr 2030 mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche umfassen. Da die Umsetzung der Zielvorgaben auf die Fläche des ganzen Landes Baden-Württemberg bezogen ist, ergibt sich daraus allerdings, dass nicht jede Kommune auf ihrer Fläche dieses Ziel erreichen muss, sondern eine gesamtheitliche Betrachtung notwendig ist. Das ist die Folge davon, dass nicht jede Gemeinde auf ihrer Gemarkung dasselbe Potential zur Schaffung von Biotopen besitzt.
Durch die kontinuierliche Bebauung und den Ausbau von Straßen, Schienen oder auch Leitungstrassen sind etliche Lebensräume verloren gegangen oder wurden voneinander getrennt. Die Folge daraus ist die Entstehung von isolierten Einzelbiotopen, welche oft für das Überleben einzelner Arten zu klein sind. Tiere und Pflanzen haben nur erschwert oder gar nicht mehr die Möglichkeit zum Austausch zwischen den Gebieten. Das Resultat ist die Gefährdung etlicher Lebensgemeinschaften und der Verlust der biologischen Vielfalt.
Umso wichtiger ist es deshalb, die verbleibenden Lebensräume, so wie auch die bestehenden Vernetzungen zu schützen. Neben dem Erhalt existierender Biotope sowie deren Verbindungen, besteht allerdings auch das Ziel, funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen wieder herzustellen und weiter zu entwickeln. Dadurch sollen die unterschiedlichen Arten die Chance haben, sich wieder auszubreiten.
Die wichtigsten Bestandteile des Biotopverbundes sind somit die Kernflächen oder auch Kerngebiete als Dauerlebensräume für Tiere und Pflanzen, welche durch kleine und große Korridore, Trittsteine und Verbindungsflächen verbunden werden sollen.
Natur- und Landschaftsschutz sind wichtig und für die Erhaltung und Entfaltung der Arten von entscheidender Bedeutung. Allerdings kollidieren die Interessen von Natur- und Landschaftsschutz sehr oft mit den Interessen der Landwirtschaft. Die Landwirtschaft hat in der Gemeinde eine starke Ausprägung und trägt mitunter zur Ernährung, zum Landschaftsbild und zur Landschaftspflege bei. Daher ist es wichtig, dass die Landwirtschaft in die Biotopverbundsplanung intensiv eingebunden wird. Ziel muss es sein, möglichst eine einvernehmliche Lösung für die Umsetzung der Biotopverbundplanung mit den Belangen der Landwirtschaft zu finden.
Die Aufgabe der Gemeinden ist es, in einem ersten Schritt eine Grundlage in Form einer Biotopverbundplanung für ihre Gemarkung zu erstellen. Inhalt dieser Biotopverbundplanung soll ein auf den vorhandenen Datengrundlagen basierender Bestandsplan mit existierenden Biotopen und Biotopverbundelementen sein. Sie konzentriert sich dabei außerdem auf die verbundrelevanten, regionalspezifischen Zielarten. Darauf aufbauend soll die Biotopverbundplanung die Ausarbeitung eines Maßnahmenkonzeptes für die Sicherung und Verbesserung der bestehenden Biotope, aber auch gegebenenfalls die mögliche Erweiterung oder Neuschaffung von Lebensräumen beinhalten. Die anschließende Umsetzung des Konzepts ist für die Gemeinden derzeit nicht automatisch verpflichtend und soll maßgeblich über freiwillige Maßnahmen umgesetzt werden. Hierfür soll gleichzeitig in der Biotopverbundplanung ausgearbeitet werden, welche Maßnahmen priorisiert umgesetzt werden sollten. Der wichtigste Aspekt für die Umsetzung der Maßnahmen ist die Verfügbarkeit der Flächen. Neben der Umsetzung von Maßnahmen auf Flächen, welche bereits im Eigentum der Gemeinde stehen, sollen Maßnahmen außerdem beispielsweise durch Flächentausch, den Kauf von Flächen oder Flurneuordnungen möglich gemacht werden. Es soll in keinem Falle eine Enteignung der Eigentümer stattfinden.
Da die Planung und Umsetzung der Biotopverbundsplanung auf Grund der kollidierenden Belange von Natur- und Landschaftsschutz sowie der Landwirtschaft sich mitunter schwierig gestaltet und möglichst ein interessengerechter Ausgleich stattfinden soll, hat die Gemeinde beschlossen, einen Beirat für die Biotopsverbundplanung aus Vertretern des Gemeinderates und der verschiedenen Interessengruppen ins Leben zu rufen, der die vom Gemeinderat zu treffenden Entscheidungen vorberät. In diesen Beirat wurden folgende Mitglieder berufen:
Laut Landschaftserhaltungsverband (LEV) liegt der aktuell bereits bestehende Anteil des Biotopverbunds an der Offenlandfläche in der Gemeinde Kressbronn a. B. bei etwa 9 %. Hierbei handelt es sich allerdings um eine grobe Berechnung anhand der vorhandenen erfassten Daten, welche im Zuge der Biotopverbundplanung noch angepasst wird. Derzeit wird nun ein Entwurf für einen Biotopverbundplan ausgearbeitet. Hierzu wurde das Planungsbüro 365° freiraum + umwelt beauftragt.
Erstellung einer Biotopverbundplanung für das Gemeindegebiet
Zur Stärkung der Artenvielfalt plant die Gemeinde einen Biotopverbund. In die Planung sollen Naturschutzverbände gleichermaßen einbezogen werden wie die Landwirtschaft.
2021
2023/2024
Information
Bildung eines Arbeitskreises mit Vertretern aus Naturschutz und Landwirtschaft
Anhörung von Naturschutzverbänden
Anhörung der Landwirtschaft
ca. 50.000 Euro
Konzeption in Planung
Sachgebiet Bau- und Umweltverwaltung
Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-37
sauter@kressbronn.de