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Starkregenrisikomanagement

In den vergangenen Jahren traten auch in Baden-Württemberg vermehrt Überflutungen auf, welche durch lokale Starkregenereignisse verursacht wurden. Auch in Zukunft ist auf Grund der Klimaerwärmung davon auszugehen, dass das Auftreten von extremen Niederschlagsereignissen zunehmen wird. Starkregenereignisse sind räumlich begrenzte Regenereignisse mit einer sehr hohen Niederschlagsmenge und Intensität. Da sie häufig nur von kurzer Dauer und sehr geringer räumlicher Ausdehnung sind, stellen sie ein sehr schwer zu kalkulierendes Risiko dar. Dazu kommt, dass Starkregen eine extrem kurze Vorwarnzeit und damit eine sehr unsichere Warnlage besitzt.

Starkregenereignisse können außerdem, anders als Hochwasserereignisse, abseits und völlig unabhängig von Gewässern auftreten. In Regionen mit starkem Gefälle kann es zu sogenannten Sturzfluten mit extrem hohen Strömungskräften kommen. Diese können große Mengen an Treibgut sowie erodiertem Material mit sich reißen. Dies sammelt sich häufig an Verdolungseinläufen, Verrohrungen, Brücken, Stegen, Zäunen oder Rechen, was dazu führt, dass der Abfluss des Wassers verhindert wird. Ein dadurch entstehender Rückstau kann zu Überflutungen des umliegenden Geländes führen. Neben Sturzfluten in Hanglagen kann es durch extreme Starkniederschläge jedoch auch zu Überschwemmungen in der Ebene kommen. Dabei können die Bemessungsgrenzen der Kanalnetze überschritten werden, was besonders in Senken zu Überflutungen führen kann.

Starkregenrisikomanagement-Konzept

Ein absoluter Schutz gegen die negativen Auswirkungen, die mit Starkregenereignissen einhergehen, ist nicht möglich. Das Gefährdungsrisiko sowie das Schadenspotenzial können allerdings durch geeignete Vorsorgemaßnahmen verringert werden.

Das Land Baden-Württemberg bietet den Kommunen hierfür ein einheitliches Verfahren mit Informationen und Anleitungen zur Erstellung eines Starkregenrisikomanagement-Konzeptes. Dabei sollen Gefahren und Risiken analysiert und darauf aufbauend ein kommunales Handlungskonzept erstellt werden. Die Aufstellung eines Starkregenrisikomanagement-Konzeptes ist keine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Es obliegt ihr im Rahmen der kommunalen Planungshoheit dieses zu erstellen. Dessen ungeachtet haben Kommunen eine Vorsorgepflicht gegenüber ihren Bürgern. In Zukunft ist infolge der Klimaerwärmung mit einer Zunahme von extremen Niederschlagsereignissen zu rechnen. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde Kressbronn a. B. dazu entschieden, ein Starkregenrisiko-Konzept zur Analyse der Überflutungsflächen im Gemeindegebiet anzufertigen. 

Ein kommunales Starkregenrisikomanagement-Konzept besteht demnach im ersten Schritt aus der Erstellung von Starkregengefahrenkarten, welche die Gefahren durch Überflutung infolge starker Abflussbildung auf der Geländeoberfläche nach Starkregen darstellen. Anhand derer ist eine Risikoanalyse der Überflutungsgefährdung zur Identifizierung von kritischen Objekten und Bereichen durchzuführen. Daraus resultierend soll ein Handlungskonzept erstellt werden, welches Maßnahmen darlegt, die starkregenbedingte Überflutungsschäden auf kommunaler Ebene verhindern bzw. vermindern sollen.

Die Erstellung der kommunalen Starkregengefahrenkarten mit nachfolgender Risikoanalyse und darauf aufbauendem Handlungskonzept werden vom Land mit bis zu 70 % gefördert. Für die Erstellung dieses Konzeptes wurde nach Eingang des Zuwendungsbescheides des Landes für die Förderung das Ingenieurbüro Breinlinger beauftragt.

Kurzüberblick

Ziel

Erstellung eines Starkregerisikomanagement-Konzeptes zur Analyse von Starkregengefahren und Ermittlung von Handlungsfeldern zur Beseitigung oder Reduzierung der Gefahren

Beschreibung

In Zukunft ist infolge der Klimaerwärmung mit einer Zunahme von extremen Niederschlagsereignissen zu rechnen. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde Kressbronn a. B. dazu entschieden, ein Starkregenrisiko-Konzept zur Analyse der Überflutungsflächen im Gemeindegebiet anzufertigen. Dabei sollen Gefahren und Risiken analysiert und darauf aufbauend ein kommunales Handlungskonzept erstellt werden.

Projektbeginn

2022

Projektende

2023

Beratungen im Gemeinderat

  • 23.02.2022 (Beauftragung des Ingenieurbüros Breinlinger zur Erstellung des Konzeptes)

Bürgerbeteiligung

Information

Kosten

ca. 130.000 €

Finanzierung

  • Eigenmittel der Gemeinde
  • Fördermittel des Landes (70 %)

Status

Konzept in Planung

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