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Einführung neues kommunales Haushaltsrecht

Der Landtag von Baden-Württemberg beschloss am 22. April 2009 ein Gesetz zur Änderung des Gemeindehaushaltsrechts. Die Kommunen führten ihre Haushalte bisher nach der Kameralistik, die im Wesentlichen zahlungsorientiert war und eine etwas komplexere Einnahmen-Ausgaben-Rechnung darstellte. Mit der Änderung des Gemeindehaushaltsrechts wurden alle Kommunen verpflichtet, bis zum Jahr 2020 ein neues Haushaltsrecht in Form der kommunalen Doppik einzuführen. Die kommunale Doppik ist an die kaufmännische Buchführung in der Privatwirtschaft angelehnt und stellt mehr auf den Ressourcenverbrauch ab. So müssen Kommunen mit dem neuen Haushaltsrecht zum Beispiel erstmals Abschreibungen buchen, die zwar einen Aufwand darstellen, aber nicht zu einer Auszahlung führen. Im Zentrum steht dabei die Überlegung, dass ein Haushalt verbrauchte Ressourcen zumindest auch mittelfristig ausgleichen muss.  Allerdings schmälert dies im Ergebnis die Überschüsse aus dem laufenden Haushalt, die für Investitionen genutzt werden können.

Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat die kommunale Doppik zum Haushaltsjahr 2018 erstmals eingeführt und in den Folgejahren auch das kommunale Vermögen erfasst und bewertet, um zum Jahr 2020 erstmals eine Bilanz (Vermögensrechnung) aufstellen zu können. Mit der kommunalen Doppik wird nun also auch das Vermögen einer Gemeinde darstellbar. Das Eigenkapital des Kernhaushalts der Gemeinde konnte zum 01.01.2018 auf 101,5 Mio. Euro festgestellt werden. Seither steigt es kontinuierlich an. Hinzu kommen dann jedoch auch noch die Eigenbetriebe der Gemeinde.

Weitere Informationen zum Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen finden Sie auf der Homepage des Innenministeriums des Landes Baden-Württemberg.

Kurzüberblick

Ziel

Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts mit Bilanzierung

Beschreibung

Der Landesgesetzgeber hat mit Gesetz von 2009 die Gemeinden zur Einführung eines neuen an die doppelte Buchführung angelehnten Haushaltsrechts bis spätestens zum Jahr 2020 verpflichtet. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat das neue Haushaltsrecht zum Jahr 2018 eingeführt. Mit der neuen kommunalen Doppik ist die Gemeinde auch zur Führung einer Bilanz verpflichtet. Die Eröffnungsbilanz wurde für das Jahr 2018 festgestellt.  

Projektbeginn

2015

Projektende

2020

Beratungen im Gemeinderat

  • 24.06.2015 (Grundsatzbeschluss zur Einführung des NKHR)

 

  • 24.01.2018 (Beschluss zur Haushaltsstruktur und zu den Teilhaushalten)
  • 24.01.2018 (Festlegung der Wertgrenzen für die Einzelveranschlagungen im Investitionsprogramm)
  • 28.02.2018 (Beschluss über die Bildung von Sonderposten)
  • 28.02.2018 (Satzungsbeschluss erster kommunal-doppischer Haushalt)
  • 22.07.2020 (Feststellung der Eröffnungsbilanz)

Bürgerbeteiligung

Information

Kosten

ca. 50.000 Euro

Finanzierung

Eigenmittel der Gemeinde

Aktueller Status

Projekt umgesetzt

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