In den vergangenen Wochen wurden im Gemeindegebiet von den Wahlbewerbern/Parteien wieder Wahlplakate aufgehängt. Leider kommt es hin und wieder vor, dass Wahlplakate beschädigt, beschmiert oder ganz abgehängt werden. Wahlplakate dienen dem Wahlkampf und sind damit Ausdruck einer lebendigen Demokratie. Sie genießen einen besonderen Schutz. Dies gilt dabei für alle Wahlplakate, auch wenn sie nach dem Empfinden des Betrachters möglicherweise einen unerträglichen Inhalt haben. Wer Wahlplakate beschädigt, beschmiert oder abhängt macht sich strafbar. Beschädigungen, Beschmierungen oder das Abhängen von Wahlplakaten ist also keine rechtsstaatlich zulässige Form von politischem Protest.
Wer der Ansicht sein sollte, dass ein Wahlplakat unzulässig hängt, kann gerne Kontakt mit der Gemeinde oder dem Inhaber des Plakates aufnehmen. Von einem eigenständigen Entfernen ist jedoch abzusehen.
Pressemitteilung vom 12.02.2025