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Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt Gohren

Seit letzter Woche gilt in der Langenargener Straße (L 334) in Gohren Tempo 30. Das Landratsamt Bodenseekreis hat als untere Straßenverkehrsbehörde die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Gohren angeordnet. Die entsprechenden Verkehrsschilder wurden durch das Straßenbauamt bereits aufgestellt. Die neue Geschwindigkeitsregelung gilt ganztägig. Die Fahrzeit für Autos verlängert sich lediglich um etwa 13 Sekunden.

Dem Beschluss vorausgegangen war ein Antrag der Anwohnenden, die sich für eine Temporeduzierung starkgemacht hatten – insbesondere aus Gründen des Lärmschutzes. In der Vergangenheit konnte diesem Anliegen nicht stattgegeben werden, da die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht vorlagen. Zum 11. Oktober 2024 ist jedoch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten, welche den Straßenverkehrsbehörden mehr Spielräume für die Einführung von Tempo 30 lässt. Insbesondere kann inzwischen Tempo 30 an Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen oder Zebrastreifen angeordnet werden. Außerdem können nun bei bestehenden Tempo-30-Strecken Lücken bis 500 m geschlossen werden. Diese Neuregelungen haben dazu geführt, dass nun Straßen auf Tempo 30 reduziert werden können, bei denen dies früher nicht möglich war. Nach Prüfung durch das Landratsamt Bodenseekreis wurde die Maßnahme nun in Abstimmung mit der Gemeinde Kressbronn a. B., der Straßenbauverwaltung und dem Polizeipräsidium Ravensburg verkehrsrechtlich angeordnet.

Pressemitteilung vom 21.05.2025