Zum 1. April 2024 ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden Besitz und Konsum des aus der Hanfpflanze (Cannabis) gewonnenen Rausch- und Betäubungsmittels THC teilweise erlaubt. Nach dem Grundsatz des Gesetzes bleiben jedoch Besitz, Konsum, Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Abgabe oder der Erwerb weiterhin verboten und strafbar. Allerdings ist es nun für volljährige Personen ab dem 18. Lebensjahr gestattet, bis zu 50 g Cannabis und drei lebende Pflanzen in der eigenen Wohnung zu haben. Mitnehmen darf man davon außerhalb der Wohnung nur maximal 25 g. Wer mehr Cannabis bei sich hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit bzw. macht sich strafbar. Das privat angebaute Cannabis darf außerdem nicht weitergegeben werden, es ist nur für den Eigengebrauch erlaubt. Man muss dieses zudem durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor einem unbefugten Zugriff durch Dritte, insbesondere Kindern und Jugendlichen, schützen. Das neue Gesetz regelt ein Konsumverbot in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen, also Personen unter 18 Jahren. Neben Kindern und Jugendlichen darf Cannabis also nicht konsumiert werden. Dies gilt sowohl im öffentlichen wie im privaten Bereich. Darüber hinaus ist der Konsum von Cannabis in Sichtweite von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Das Gesetz geht davon aus, dass ab einem Abstand von 100 m zum Eingangsbereich der genannten Einrichtungen keine Sichtweite mehr besteht. Der Abstand von 100 m muss also nach der gesetzlichen Regelung nicht eingehalten werden, es darf nur keine Sichtweite oder Sichtbeziehung bestehen.
Stellungnahme von Bürgermeister Daniel Enzensperger zur Teillegalisierung:
Wie stehen Sie zur Teillegalisierung von Cannabis?
"Ich halte die Teillegalisierung von Cannabis für unverantwortlich, ich lehne sie strikt ab. Hier wird ein Betäubungsmittel – eine Droge – erlaubt, die nachweislich schädlich ist und vor der Ärzteverbände eindringlich warnen. Was der gesellschaftliche Nutzen davon sein soll, ist mir nicht klar. Es gab gute Gründe, weshalb man diese Droge schon früh in der Geschichte unseres Landes verboten hat. Die psychoaktive Wirkung kann besonders bei Kindern und Jugendlichen Entwicklungsstörungen oder auch andere körperliche Schäden verursachen. Der Zugang für Minderjährige wird nun durch die Teillegalisierung deutlich leichter. Das Cannabisgesetz regelt zwar, dass vor Minderjährigen Hanf nicht konsumiert werden darf, aber wie soll das in der Praxis, vor allem im Privatbereich kontrolliert werden? Hierzu gibt es weder Handlungsempfehlungen noch ist geklärt, welche Behörde dafür überhaupt zuständig sein soll. Eine Kontrolle im Privatbereich ist außerdem in der Praxis faktisch kaum möglich. Entsetzt bin ich aber regelrecht davon, dass im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministers noch 200 m Abstand von Schulen, Kindergärten und anderen Jugendeinrichtungen vorgesehen war und die aktuelle Parlamentsmehrheit in den Ausschussberatungen diese Hürde auf eine „Sichtweite“ entschärft hat. Im Gesetz wird derzeit geregelt, dass eine Sichtweite ab 100 m nicht mehr besteht. Im Umkehrschluss heißt das, dass man direkt neben einer Schule Cannabis konsumieren darf, solange die Schule nicht zu sehen ist, also zum Beispiel um ein Hauseck herum. Das Recht auf Cannabiskonsum war der aktuellen Parlamentsmehrheit also wichtiger als der Jugendschutz. Das wird ganz deutlich. Über die Gefahren des Passivrauchens wird auch nicht gesprochen. Es ist allerdings wissenschaftlich nachgewiesen, dass über Passivrauchen der Wirkstoff THC aufgenommen werden kann. Einerseits wird anderen damit unfreiwillig der Wirkstoff verabreicht, wenn auch nur in zunächst kleinen Mengen. Andererseits wird sich noch zeigen, wie sich das im Straßenverkehr auswirkt. Denn Passivraucher müssen zunächst nicht davon ausgehen, in ihrer Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt zu sein, weil sie selbst den Wirkstoff THC nicht bewusst zu sich genommen haben.
Insgesamt ist mir persönlich es völlig unverständlich, weshalb man jetzt neben Alkohol und Nikotin eine weitere Droge freigibt. Vor allem die Gefahren von Cannabis werden oft heruntergespielt. Ich selbst kenne Menschen, die jahrelang Cannabis konsumiert haben und heute deshalb in einem sehr schlechten Zustand sind. Was diese Droge aus Menschen machen kann ist traurig. Die Gesellschaft hat von Drogenkonsum keine Vorteile, nur Nachteile. Auch das Argument, dass man bei einer legalen Abgabe reinlichere Wirkstoffe erhalte und so die Konsumenten schütze, leuchtet mir nicht ein. Die Gefahr besteht gerade im Konsum selbst. Von den Befürwortern ist nun zu hören, dass man mehr über die Gefahren aufklären solle. Das ist grotesk, wenn gleichzeitig der Konsum quasi fast überall erlaubt wird. Auf offener Straße, auf Plätzen, in Parkanlagen, sogar in Fußgängerzonen zwischen 20 und 7 Uhr ist es nun erlaubt, Cannabis zu konsumieren. Damit wird Normalität bei dieser Droge zugelassen und sogar gefordert. Dieses Signal an die Bevölkerung ist falsch, nein es ist sogar brandgefährlich."