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Pressemitteilungen

Steuerzahlungen

Zum 15. August 2021 werden folgende Steuern und Abgaben fällig:

  • Grundsteuer (dritter Abschlag)
  • Gewerbesteuervorauszahlungen (dritter Abschlag)

Bei Steuerzahlern, die der Gemeinde Kressbronn a. B. eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Abschläge zum Fälligkeitstermin abgebucht. Soweit keine Einzugsermächtigung vorliegt, wird um rechtzeitige Entrichtung der Abschlagszahlungen gebeten. Die Gemeinde weist darauf hin, dass der Gemeinderat am 16.11.2016 die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 320 % und für die Grundsteuer B auf 360 % festgesetzt hat. Gegenüber dem Kalenderjahr 2020 ist somit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2021 verzichtet wurde. Für all diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit dem letzten Grundsteuerbescheid nicht geändert haben, gilt die zu entrichtende Grundsteuer des letzten Grundsteuerbescheides.

Bei verspäteten oder nichtbezahlten Abschlagszahlungen können gegebenenfalls Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen. Es wird daher um rechtzeitige Zahlung gebeten.

Pressemitteilung vom 05.08.2021