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Pressemitteilungen

Steuerzahlungen 15. November 2021

Zahlungspflichtige Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, zum Fälligkeitstermin 15. November 2021 folgende Steuern und Abgaben an die Gemeindekasse zu entrichten:

  • Grundsteuer (vierter Abschlag)
  • Gewerbesteuervorauszahlungen (vierter Abschlag)

Bei Steuerzahlern, die der Gemeinde Kressbronn a. B. eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Abschläge zum Fälligkeitstermin abgebucht. Soweit jedoch keine Einzugsermächtigung vorliegt, wird um rechtzeitige Entrichtung der Abschlagszahlungen gebeten. Der Gemeinderat hat am 16.11.2016 die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 320 % und für die Grundsteuer B auf 360 % festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2020 ist somit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2021 verzichtet wurde. Für all diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit dem letzten Grundsteuerbescheid nicht geändert haben, gilt die zu entrichtende Grundsteuer des letzten Grundsteuerbescheides.

Es wird um Beachtung gebeten, dass bei verspäteten oder nichtbezahlten Abschlagszahlungen gegebenenfalls Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen können.

Pressemitteilung vom 10.11.2021