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Pressemitteilungen

Sitzung des Gemeinderates am 30.07.2025

Kommunale Betreuungsangebote sollen ab dem Schuljahr 2026/2027 den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in den Schulferien erfüllen
Der Bund hat 2021 einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter beschlossen. Der Rechtsanspruch tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Die Gemeinden sind daher verpflichtet, lückenlose Betreuungsangebote für Grundschulkinder zu machen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2024 bereits beschlossen, den Rechtsanspruch während der Schulzeit am Bildungszentrum Parkschule und dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) für die gesamte Gemeinde umzusetzen. Dazu stimmte der Gemeinderat der Einführung einer offenen Ganztagsschule an drei Tagen mit acht Zeitstunden an der Grundschule des Bildungszentrums und dem SBBZ ab dem Schuljahr 2025/2026 zu. Da der Rechtsanspruch auch in den Schulferien gilt, musste hierfür ebenfalls ein Konzept ausgearbeitet werden. Bislang bietet die Gemeinde auf freiwilliger Basis eine Ferienbetreuung an. Der Umfang der Ferienbetreuung betrug bisher jedoch nur sieben Wochen. Um dem Rechtsanspruch zu entsprechen, müssten grundsätzlich weitere acht Wochen Betreuung in den Schulferien angeboten werden. Der Gemeinderat hat sich einstimmig dazu entschieden, dies zunächst über kommunale Betreuungsangebote ab dem Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen. Er hat darüber hinaus beschlossen, den Gesetzesanspruch nicht gestaffelt und schrittweise einzuführen, sondern gleich vollumfänglich für alle Kinder der ersten bis zur vierten Klasse ab August 2026.

Gemeinderat fasst Aufstellungsbeschluss und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung für einen Bebauungsplan „Sondergebiet VABA Center Bodensee“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30. Juli 2025 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Sondergebiet VABA Center Bodensee“ gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit in die Wege geleitet.  Der Eigentümer des Areals hatte das Verfahren zuvor beantragt. Bislang ist für den Bereich ein Gewerbegebiet vorgeschrieben. Es soll nun in ein Sondergebiet festgesetzt werden, das insbesondere die Nutzungen für ein Bistro mit Biergarten, Bar sowie Schank- und Speisewirtschaft, Veranstaltungsräume, Werkstätten, Verkaufsläden und Büros zulässt. Das Bauleitplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren erfolgen. Besonderer Aufmerksamkeit wird dem Thema Lärmschutz gewidmet. Der Bauherr hat hierzu insbesondere entsprechende Gutachten vorzulegen, dass durch den Betrieb der Gaststätte und der Veranstaltungen die Nachbarschaft nicht gestört werden. Die Kosten des Verfahrens sind vom Bauherrn vollständig zu tragen.

Bebauungsplan „Caranvanstellplatz Tunau“ geht in die frühzeitige Beteiligung
Der Gemeinderat hat der frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplans „Caranvanstellplatz Tunau“ zugestimmt und schickt den Entwurf nun in die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit. Ziel des Bebauungsplans ist es, südwestlichen des Caranvanstellplatzes weitere offizielle Stellplätze zu schaffen. Das Plangebiet umfasst einen Bereich von ca. 1,7 ha. . Das Flurstück Nr. 5361 soll zukünftig für die Erweiterung der Stellplatzkapazitäten gerade in der Hochsaison genutzt werden. Die notwendigen Zufahrten zu den Stellplätzen im geduldeten Bereich sollen geschottert werden. Die Stellplätze selbst sollen ebenfalls geschottert, mit Rasenpflaster oder Schotterrasen befestigt werden. Eine komplette Versiegelung der Zufahrten und Stellplätze ist nicht vorgesehen. Auf der Fläche sollen des Weiteren die notwendigen technischen Anlagen wie Stromkästen und Wasserentnahmestellen hergestellt werden. Zusätzlich sollen maximal zwei Sanitärcontainer mit WCs und maximal zwei Duschcontainer in angemessener Größe und Gestaltung aufgestellt werden. Weitere bauliche Anlagen sind innerhalb des Geltungsbereichs nicht vorgesehen. Zukünftig soll auch die Möglichkeit eines Ganzjahresbetriebes bestehen, da aktuell auch außerhalb der Hauptreisezeiten steigende Anfragen vorliegen. Das Bauleitplanverfahren wird im Regelplanverfahren durchgeführt. Es soll ein Sondergebiet, das der Erholung dient, festgesetzt werden.

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Berg-Mitte – 1. Teiländerung“ gefasst –
Gemeinde erlässt außerdem für den Bereich eine Veränderungssperre

Für einen Teilbereich des bereits rechtsgültigen Bebauungsplans „Berg-Mitte“ hat der Gemeinderat mehrheitlich den Beschluss zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans gefasst sowie eine Veränderungssperre erlassen.
Für den Bereich Berg-Mitte besteht seit 1989 ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Dieser sieht für den Kernbereich ein Dorfgebiet vor und schließt Ferienwohnungen ausdrücklich aus. Ein Wohnungseigentümer im Gebiet beantragte dennoch die Erteilung der Genehmigung für eine Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung. Das Baurechtsamt wie auch das Regierungspräsidium als Widerspruchsbehörde lehnten dies ab. Deshalb klagte der Wohnungseigentümer auf Erlass der Genehmigung. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat inzwischen geurteilt, dass der Klage stattgeben wird. Zwar könnten Ferienwohnungen durch Bebauungsplan ausgeschlossen werden, allerdings sei dies im Bebauungsplan von 1989 nicht ordnungsgemäß erfolgt bzw. heute sei dies in der konkret geregelten Form so nicht mehr wirksam. Um auf die erfolgreiche Klage zu reagieren und Ferienwohnungen in diesem Bereich weiterhin auszuschließen, fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan für den betroffenen Teilbereich. Geplant ist nun, das Dorfgebiet durch ein Sondergebiet zu ersetzen und den Bauleitplan im beschleunigten Verfahren zu erlassen. Um ein Zuwiderhandeln gegen die Ziele der Planung zu verhindern, wurde außerdem eine Veränderungssperre erlassen.

Zimmererarbeiten für die Erweiterung der Parkschule vergeben
Die Gemeinde beabsichtigt eine bauliche Erweiterung der Parkschule. Das neue Gebäude soll um Klassen- und Differenzierungsräume sowie Betreuungsräume erweitert werden. Einerseits dient dies der Schaffung des notwendigen Platzbedarfes für die weiterführenden Schulen, andererseits werden dadurch zusätzliche Räume für den Ganztagsausbau der Grundschule generiert. Mit Beschluss vom 26. Februar 2020 hat die Gemeinde Kressbronn a. B. zudem der aufbauenden Erweiterung des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Schwerpunkt Lernen (SBBZ-L) bis zur Klassenstufe 9 zugestimmt. Die dadurch erforderlichen Schulräume können ebenfalls durch den Erweiterungsbau abgedeckt werden. In der Sitzung am 20. Dezember 2023 fasste der Gemeinderat einstimmig den Baubeschluss für die Schulerweiterung. Für das Bauprojekt stand die Vergabe der Zimmerarbeiten an. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Arbeiten an die Firma R & G Schmalzl GmbH aus Schwarzenberg zum Angebotspreis von 667.454,69 €. Die Kostenberechnung belief sich auf 695.974,02 €, weshalb voraussichtlich Einsparungen von 28.519,33 € zu verzeichnen sind.

Gemeinderat stellt Jahresrechnung 2024 für den Kernhaushalt der Gemeinde fest
Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Für das Haushaltsjahr 2024 konnte die Gemeinde ein ordentliches Ergebnis von 2.384.618,89 € feststellen. Im Vorjahr 2023 waren es allerdings noch 4.289.414,06 €. Die Gemeinde war im abgelaufenen Rechnungsjahr in der Lage, sämtliche Abschreibungen aus allen Arbeitsbereichen abzudecken. Die gute Ertragslage bei den Steuererträgen wurde genutzt, um die Rückstellungen für den Finanzausgleich und die Kreisumlage zu erhöhen. Das Eigenkapital ist auf Grund der guten Ertragslage im Rechnungsjahr 2024 auf rd. 86,1 Mio. € angestiegen, das entspricht rd. 64,5 % der Bilanzsumme. Die langfristigen Kredite bei Banken und Sparkassen sind im Rechnungsjahr in Höhe der planmäßigen Tilgungen um 176.310,13 € auf 894.019,64 € zurückgegangen. Das Vermögen der Gemeinde ist im Haushaltsjahr 2024 nach Abzug der vollen Abschreibungen um rd. 3,4 Mio. € angestiegen, die Bilanzsumme beläuft sich nun auf 133.589.991,28 €. Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2024 für den Kernhaushalt einstimmig fest.

Hallenbadsanierung steht unter Finanzierungsvorbehalt
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig einen wichtigen Beschluss zur Zukunft des Hallenbads gefasst und dabei sowohl die finanzielle Lage der Gemeinde als auch das große bürgerschaftliche Engagement in den vergangenen Monaten berücksichtigt. In dem Beschluss bekennt sich der Gemeinderat grundsätzlich zur Notwendigkeit und dem Erhalt des Hallenbads. Das Hallenbad soll so lange im bisherigen Zustand weiter betrieben werden, wie die Verkehrssicherheit und eine gute Wasserqualität gewährleistet werden können. Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, eine Sanierung des Hallenbads nur dann auf den Weg zu bringen, wenn die Finanzierung gesichert ist und mindestens 50 % der Kosten durch Spenden, Zuschüsse von Bund oder Land oder andere Zuweisungen gedeckt werden. Der finanzielle Anteil der Gemeinde wird dabei auf 50 % der Kosten bis maximal 5,0 Mio. Euro begrenzt. Bis spätestens zum 31. Dezember 2029 muss die Finanzierung verbindlich gesichert sein. Das Hallenbad bleibt daher im mittelfristigen Investitionsplan mit einem Deckungsvermerk bestehen, um bei passenden Förderprogrammen schnell reagieren zu können. Notwendige Planungsentwürfe für Förderanträge werden von der Gemeinde vorbereitet und erforderliche Mittel dafür bereitgestellt. Die Verkehrssicherheit des Bades wird weiterhin regelmäßig überprüft.

Pressemitteilung vom 31.07.2025