Die Gemeinde erinnert alle Reisenden daran, rechtzeitig die Gültigkeit ihrer Ausweispapiere zu überprüfen. Auch Kinder und Säuglinge benötigen für den Aufenthalt im Ausland ein gültiges Ausweisdokument. Es ist zu beachten, dass einige Länder für die Einreise ein weiteres halbes Jahr Gültigkeit der Reisepässe verlangen. Aktuelle Einreisebestimmungen der einzelnen Länder sind im Internet unter www.auswaertiges-amt.de zu finden.
Die Ausstellung von Ausweisen dauert ca. 4 Wochen – für Reisepässe aktuell bis zu 8 Wochen
Für die Ausstellung eines Ausweises oder Reisepasses wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild und das bisherige Ausweisdokument benötigt. Falls kein gültiges Ausweisdokument mehr vorliegt, muss die Geburtsurkunde oder ggf. die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Bei Minderjährigen gibt es weitergehende Anforderungen. Die Gemeinde bittet, sich vorab telefonisch unter 07543 9662-0 oder per E-Mail unter buergerservice@kressbronn.de zu informieren.