Die Gemeinde weist darauf hin, dass die 13 neuen Parkscheinautomaten seit 1. Juli in Betrieb sind und nun auch kontrolliert wird. Die Umsetzung der Erhebung von Gebühren für die Benutzung gemeindeeigener Parkplätze ist damit abgeschlossen.
Folgende Straßen sind kostenpflichtig:
Alpenblickstraße, Ernst-Lehmann-Straße, Weinbergstraße, Bahnhofstraße, Brühlstraße, Parkweg (teilweise), Tiefgarage Kapellenhof, Hemigkofener Straße, Irisstraße, Maicher Straße, Nonnenbacher Weg, Rosenstraße
Die vorhandenen Parkscheinautomaten in der Bodanstraße und dem Seesporthallenparkplatz wurden mit einem EC-Karten-Lesegerät ausgestattet, um eine kontaktlose Zahlung zu ermöglichen. Auf allen kostenpflichtigen Parkplätzen innerhalb der Gemeinde ist das Parken mit der App EasyPark möglich. Mit der App können die Parkzonen einfach über das Smartphone ausgewählt und die Parkzeit ganz nach Bedarf gestartet, verlängert oder beendet werden.
Die Gemeinde bietet zusätzlich für mehrere Parkplätze Jahresparkkarten an. Seit dem 1. Januar können die Jahresparkkarten ausschließlich über die App EasyPark erworben werden. Folgende Parkbereiche sind betroffen:
Alpenblickstraße/Ernst-Lehmann-Straße/Weinbergstraße, Brühlstraße (allgemein)/Brühlstraßenparkplatz/Parkweg/Rosenstraße, Irisstraße (allgemein)/Seesporthallenparkplatz, Maicher Straße (allgemein)/Vereinsheimparkplatz, Nonnenbacher Weg (allgemein)/Bahnhofs- und Stellwerkparkplatz, Untermühleweg/Festhallenparkplatz, Tiefgarage Kapellenhof, Friedhofweg, Tiefgarage Rathaus, Hauptstraße
Für alle Parkbereiche gilt die Gebühr in Höhe von 240,00 € pro Jahresparkkarte. Diese ist für ein Kalenderjahr (01.01. – 31.12.) gültig.
Pressemitteilung vom 03.07.2024