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Pressemitteilungen

kommunale Veranstaltungsräume und Sportstätten

Das Landratsamt hat für den Bodenseekreis seit dem 7. Juni 2021 den „Öffnungsschritt 3“ laut Corona-Verordnung des Landes, sowie die Regelungen des Inzidenz-Status „unter 35“ festgesetzt. Da hierdurch im Bodenseekreis unter bestimmten Voraussetzungen wieder Sport- und Übungsbetrieb gestattet ist, stehen die kommunalen Veranstaltungsräume und die Seesporthalle hierfür ab sofort wieder zur Verfügung.

Da wegen des erhöhten Platzbedarfs weiterhin Sitzungen und Versammlungen in der Festhalle stattfinden werden, steht die Festhalle weiterhin nur eingeschränkt für den Sport- und Übungsbetrieb zur Verfügung. Es wird um Beachtung der Aushänge mit den Sperrterminen am schwarzen Brett beim Sportler-Eingang gebeten. 

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Hygieneanforderungen und Kontaktbeschränkungen nach der jeweils gültigen CoronaVO der Landesregierung Baden-Württemberg bei jeglicher Nutzung der Räumlichkeiten einzuhalten sind. Es wird gebeten, sich sich vor der Nutzung über die aktuell geltenden Anforderungen zu informieren, auch im Hinblick auf erneute Einschränkungen bei eventuell wieder steigenden Inzidenzzahlen.

Pressemitteilung vom 28.06.2021