Die vom Gemeinderat zum 01.01.2024 beschlossene Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung gemeindeeigener Parkplätze wird nun umgesetzt. In der vergangenen Woche wurden die 13 neuen Parkscheinautomaten aufgestellt und weitgehend in Betrieb genommen. Die Änderung der Straßenbeschilderung erfolgt in dieser Woche.
Damit werden folgende Straßen nun kostenpflichtig:
Alpenblickstraße, Ernst-Lehmann-Straße, Weinbergstraße, Bahnhofstraße, Brühlstraße, Parkweg (teilweise), Tiefgarage Kapellenhof, Hemigkofener Straße, Irisstraße, Maicher Straße, Nonnenbacher Weg, Rosenstraße
Die vorhandenen Parkscheinautomaten in der Bodanstraße und dem Seesporthallenparkplatz wurden mit einem EC-Karten-Lesegerät ausgestattet, um eine kontaktlose Zahlung zu ermöglichen. Auf allen kostenpflichtigen Parkplätzen innerhalb der Gemeinde ist das Parken mit der App EasyPark möglich. Mit der App können die Parkzonen einfach über das Smartphone ausgewählt und die Parkzeit ganz nach Bedarf gestartet, verlängert oder beendet werden.
Jahresparkkarten
Die Gemeinde bietet zusätzlich für mehrere Parkplätze Jahresparkkarten an. Seit dem 01.01.2024 können die Jahresparkkarten ausschließlich über die App EasyPark erworben werden.
Jahresparkkarten werden für folgende Parkbereiche angeboten:
Alpenblickstraße/Ernst-Lehmann-Straße/Weinbergstraße, Brühlstraße (allgemein)/Brühlstraßenparkplatz/Parkweg/Rosenstraße, Irisstraße (allgemein)/Seesporthallenparkplatz, Maicher Straße (allgemein)/Vereinsheimparkplatz, Nonnenbacher Weg (allgemein)/Bahnhofs- und Stellwerkparkplatz, Untermühleweg/Festhallenparkplatz, Tiefgarage Kapellenhof, Friedhofweg, Tiefgarage Rathaus, Hauptstraße
Für alle Parkbereiche gilt die Gebühr in Höhe von 240,00 € pro Jahresparkkarte. Diese ist für ein Kalenderjahr (01.01. – 31.12.) gültig.
Pressemitteilung vom 06.05.2024