Der Bürgerservice informiert
In letzter Zeit kommt es häufiger vor, dass Bürger Meldebescheinigungen über diverse Onlineportale beantragen und bezahlen, die nicht der Gemeinde Kressbronn a. B. angehören. Nur die Gemeinde Kressbronn a. B. kann eine Meldebescheinigung ausstellen, kostenpflichtige Anträge auf anderen Onlineportalen kommen nicht bei der Gemeinde Kressbronn a. B. an. Es wird daher gebeten, Meldebescheinigungen ausschließlich über die offizielle Homepage des Rathauses Kressbronn a. B. zu beantragen, da ansonsten unnötige Kosten für die Antragsteller anfallen können. Nutzen Sie hierzu das Antragsportal unter www.kressbronn.de
Pressemitteilung vom 22.01.2025