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Pressemitteilungen

Lüftungsanlage für die Schulen

Nachdem zum heutigen Zeitpunkt weder die Förderrichtlinien für die Beschaffung von mobilen Lüftungsanlagen feststehen, noch die Wirksamkeit solcher Belüftungsanlagen zur Eindämmung der Pandemie erwiesen ist, sieht die Gemeinde Kressbronn a. B. zunächst von der Beschaffung von mobilen Lüftungsanlagen ab. Die Klassenzimmer und Betreuungsräume werden auch im kommenden Schuljahr durch das Öffnen der Fenster gelüftet. 

Auf die Stellungnahme des Präsidenten des Gemeindetages, Steffen Jäger, zum Schuljahresende wird verwiesen:

„Das zu Ende gehende Schuljahr war für alle Beteiligten herausfordernd. Nicht nur die Schüler, Eltern und Lehrer, sondern auch die Städte und Gemeinden als Schulträger hatten in den letzten Monaten zahlreiche pandemiebedingte Herausforderungen zu meistern. Dabei stand stets die Lösungsorientierung im Vordergrund und so haben die Schulträger einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen des Schulalltags gerade auch in Pandemiezeiten geleistet. Deshalb gilt nun auch ‚nach dem Schuljahr ist vor dem Schuljahr‘. Gerne werden die Schulträger vergessen, aber auch ihnen gebührt ein ausdrücklicher und ein großer Dank für die Leistung im zurückliegenden Schuljahr.“ Denn nur durch die in den Schulen etablierten Hygienemaßnahmen wie das Tragen von Masken oder auch das verbindliche regelmäßige Testen war ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet. „All diese Maßnahmen halten wir auch zu Beginn des neuen Schuljahrs für geboten und sinnvoll. Denn gerade dem Maskentragen und dem regelmäßigen, gruppenbezogenen Testen kommt bei den erwartbar wieder steigenden Corona-Zahlen eine entscheidende Bedeutung zu.

Luftfilter-Beschaffung für zig-tausende Klassenzimmer nicht umsetzbar

Dazu komme, so Jäger, die Notwendigkeit, die Klassenräume regelmäßig und wirksam zu lüften. Doch bei der Frage des Lüftens komme es eben maßgeblich darauf an, sich an der Wirksamkeit und Erreichbarkeit von Maßnahmen zu orientieren. Für nicht umsetzbar hält Jäger die Beschaffung von mobilen Lüftungsanlagen für zig-tausende Klassenzimmer in Baden-Württemberg. „Nach den Erkenntnissen der Wissenschaft sowie des Umweltbundesamtes ist das regelmäßige Lüften eine besonders wirksame Maßnahme, die nicht ersetzt werden kann. Die Annahme, dass mobile Luftfilter das Lüften ersetzen können, ist falsch. Lüften bleibt zwingend erforderlich. Der Einsatz mobiler Luftfilter muss daher auf die Räume ausgerichtet werden, die durch Fenster nicht wirksam belüftbar sind. Alles andere ignoriert die Marktverfügbarkeit und stellt etwas ins Schaufenster, was flächendeckend nicht erreichbar und in den Augen vieler Experten auch nicht erforderlich ist“, so der Gemeindetagspräsident. Durch die geplante Förderrichtlinie für die Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und von CO-2-Sensoren für Schulen und Kindertageseinrichten läge der „Schwarze Peter“ nun aber wieder einmal bei den Kommunen. „Vor Ort wurden hohe Erwartungshaltungen bei Lehrern, Eltern und Schülern geweckt, die aber nicht erfüllbar sind.“ Selbst der Markt habe bestätigt, dass eine flächendeckende Ausstattung der Klassenzimmer nicht möglich sei. Aus Sicht des Gemeindetags sei es auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnis und der Marktverfügbarkeit daher geboten, die Förderkulisse auf die schwer lüftbaren Räumen sowie die Beschaffung von CO-2-Ampeln für die sonstigen Räume auszurichten. „Eine solche Prioritätensetzung wäre sowohl verantwortbar als auch realistisch.“ Dies bestätige nicht zuletzt die Tatsache, dass auch die Bundesregierung mobile Luftfilter ausschließlich für schlecht belüftbare Räume unterstützt.

Städte und Gemeinden haben Vorbereitungen für Beschaffung getroffen – Förderrichtlinie fehlt

„Die Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Tagen vielerorts in intensiven Beratungen der Gemeinderäte und durch die Ermittlung der Bedarfe in den Gebäuden die notwendigen Grundlagen geschaffen, kurzfristig auf eine entsprechende Förderrichtlinie des Landes reagieren zu können.“ Eine endgültige Beschaffungsentscheidung könne jedoch erst dann erfolgen, wenn klar sei, was letztlich gefördert wird. „Aber bis heute gibt es weder die Förderrichtlinie noch eine verbindliche Aussage, welche Geräte überhaupt beschafft werden dürfen. Ein entsprechendes Signal des Landes ist daher dringend erforderlich“, so Jäger abschließend.

Pressemitteilung vom 05.08.2021