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Pressemitteilungen

Landesfamilienpass

Die neuen Gutscheinkarten 2025 für den Landesfamilienpass können ab sofort gegen Vorlage des Landesfamilienpasses beim Bürgerservice der Gemeinde Kressbronn a. B., EG abgeholt werden. Eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg, die mit dem Landesfamilienpass besucht werden können, sowie eine Liste der nicht staatlichen Anbieter sind auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Integration, unter www.schloesser-und-gaerten.de zu finden.

Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleitungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Antragsberechtigte, die noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können diesen beim Bürgerservice im Rathaus beantragen.

Pressemitteilung vom 22.01.2025