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Land fördert Kinder- und Familienzentrum der Gemeinde

Die Gemeinde Kressbronn a. B. erhält vom Land Baden-Württemberg für die Schaffung von Betreuungsgruppen im Kinder- und Familienzentrum im Baugebiet Bachtobel eine Förderung von 694.100 Euro. „Mit einer Förderung in dieser Höhe hatten wir nicht gerechnet, deshalb freut es uns ganz besonders. Ich danke Land und Regierungspräsidium Tübingen sowie dem Landratsamt Bodenseekreis für die Unterstützung. Die finanziellen Mittel sind in unserem Kinder- und Familienzentrum gut angelegt“, so Bürgermeister Daniel Enzensperger.

Die Gemeinde baut im neuen Baugebiet Bachtobel für ca. 15 Mio. Euro ein Kinder- und Familienzentrum. Das Gebäude beinhaltet eine fünfgruppige Kinderbetreuungseinrichtung, den Familientreff, das Gemeindearchiv sowie 15 kommunale Mietwohnungen. Allein die Kinderbetreuungseinrichtung wird rund 6,7 Mio. Euro kosten. Das Land Baden-Württemberg gewährt nun für die Schaffung von 70 Betreuungsplätzen und für den Bau der Einrichtung eine Förderung von insgesamt 694.100 Euro. Grundlage hierfür ist das Förderprogramm zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung vom 13. Mai 2024 (VwV Landesinvestitionsprogramm – VwV LInvP). Die Mittel des Förderprogramms wurden nach dem sog. Windhundprinzip, also nach der Reihenfolge des Eingangs der Förderanträge, vergeben. „Auf Grund des außergewöhnlich hohen Engagements der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kressbronner Gemeindeverwaltung sowie einer guten Zusammenarbeit mit dem Landratsamt des Bodenseekreises ist es gelungen, den Förderantrag noch am Tag der Veröffentlichung der Antragsunterlagen einzureichen. Eine schnellere Bearbeitung ist also nicht mehr möglich“, erläutert der Bürgermeister. Da die Mittel des Förderprogramms besonders begehrt waren, hatte die Gemeinde nicht damit gerechnet, bedacht zu werden. Diese unerwartete Einnahme führt dazu, dass die Gemeinde voraussichtlich weniger Kredite aufnehmen muss als im Haushalt 2025 vorgesehen.

Pressemitteilung vom 21.01.2025