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Kressbronner Hallenbad

Aus finanziellen Gründen sieht die Gemeinde Kressbronn a. B. von der bereits lange geplanten Sanierung des Kressbronner Hallenbades ab. Das Bad bleibt jedoch weiterhin normal geöffnet. Alle derzeitigen Nutzungen können wie bisher stattfinden. Es ergeben sich vorerst keine Änderungen für die Vereine oder die Öffentlichkeit. Können jedoch Sicherheit, eine gute Badewasserqualität oder ein ordnungsgemäßer Badebetrieb nicht mehr gewährleistet werden, muss das Bad geschlossen werden. Vereine und Öffentlichkeit müssten in diesem Fall auf andere Hallenbäder in umliegenden Städten ausweichen. Die Gemeinde hatte immer wieder von einer Sanierung gesprochen, musste diese jedoch mehrmals aus Kostengründen verschieben. Mit der Entscheidung, auf eine Sanierung zu verzichten, soll nun Klarheit geschaffen werden. Sowohl die Investitions- wie auch die anschließenden deutlich höheren laufenden Betriebskosten sind derzeit von der Gemeinde nicht leistbar. „Ich halte diese Entscheidung für eine gebotene politische Ehrlichkeit. Wir können den Bürgerinnen und Bürgern nicht immer wieder erzählen, dass wir das Hallenbad sanieren werden. In Wahrheit wissen wir, dass wir uns die Sanierung ohne erhebliche Zuschüsse von Land oder Bund schlichtweg nicht leisten können“, so Bürgermeister Daniel Enzensperger.

Die Gemeinde Kressbronn a. B. betreibt seit rund 50 Jahren das kommunale Hallenbad beim Parkschulzentrum. Es befindet sich größtenteils noch im originalen Ausbauzustand. Jahrzehntelang haben sich die Bademeister vorbildlich um das Gebäude und die technischen Anlagen gekümmert. Besonders diesem Engagement ist es zu verdanken, dass das Gebäude bis heute noch mit weitgehend der alten Technik funktioniert und keine Grundsanierung oder ein Neubau notwendig waren. In den letzten 15 Jahren wurde dennoch klar, dass die Technik des Bades veraltet ist und auch die Oberflächen, wie zum Beispiel die Böden, nicht mehr ansprechend wirken. Deshalb hatte man schon vor Jahren Überlegungen und Planungen zu einer Generalsanierung aufgenommen. In diesem Zusammenhang hat sich die Gemeinde stets um Förderungen bzw. Zuschüsse von Land, Bund oder anderen Fördergebern bemüht und alle denkbaren Förderprogramme geprüft. Allerdings wurden Hallenbäder bislang kaum gefördert und die Bemühungen blieben erfolglos. Ohne Förderungen ist eine Sanierung des Hallenbades für die Gemeinde jedoch nicht finanzierbar, zumal Pflichtaufgaben wie zum Beispiel Kinderbetreuung, Schule oder Feuerwehr vorrangig sind und deshalb die finanziellen Mittel der Gemeinde maßgeblich binden. Das Hallenbad ist hingegen eine freiwillige Aufgabe. Dies bedeutet, die Gemeinde kann, sie muss aber kein Hallenbad unterhalten.

„Wir wissen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger eine Sanierung des Hallenbades wünschen. Eine solche wäre auch fraglos dringend nötig. Es geht aber finanziell nicht. Wir werden die Gemeinde dafür nicht in den Ruin treiben. Das wäre keine verantwortliche Politik“, erklärt der Bürgermeister. Er ergänzt: „Das Hallenbad soll normal weiterbetrieben werden. Die Sicherheit des Badebetriebs ist weiterhin gewährleistet. Kleine Reparaturen sollen vorgenommen werden, größere Investitionen werden hingegen nicht erfolgen.“ 

Häufige Fragen im Überblick

Was würde eine Sanierung kosten?
Die bisherigen Kostenschätzungen für eine Sanierung des Hallenbades belaufen sich etwa auf 10 Mio. Euro. Zusammen mit der Parkturnhalle 13 bis 15 Mio Euro. Ein Neubau wäre deutlich teurer. Im Zuge einer Sanierung würde man insbesondere die komplette Bad- und Elektrotechnik austauschen, die Sanitäranlagen sowie die Oberflächen modernisieren. Eine Erweiterung des Hallenbades (z. B. um eine Sauna oder ein Kinderbecken) wäre zu diesen Kosten nicht möglich und daher auch nicht inbegriffen.

Wie würde die Gemeinde derzeit eine solche Sanierung finanzieren?
Derzeit müsste die Gemeinde davon ausgehen, keine Förderung für die Sanierung zu erhalten. Das bedeutet, dass die Finanzierung vollständig aus eigenen Mitteln der Gemeinde erfolgen müsste. Die Haushaltsmittel der Gemeinde sind jedoch für zahlreiche andere Projekte und Aufgaben gebunden. Deshalb müsste die Gemeinde einen sehr hohen Kredit dafür aufnehmen. Dies würde die Verschuldung der Gemeinde um ein Vielfaches vergrößern. Das würde nachfolgende Generationen massiv belasten und deren Investitionsspielraum fast auf null reduzieren.

Welche alternativen Möglichkeiten zur Finanzierung gäbe es?
Eine Sanierung des Hallenbades bliebe denkbar, wenn Land oder Bund ein Förderprogramm auflegen würden, das mindestens 50 % der Investitionskosten (ca. 5 Mio. Euro) bezuschussen würde. Ebenfalls denkbar wäre eine Kostenbeteiligung durch andere Gemeinden oder Dritte. Beide Alternativen sind nach derzeitigem Sachstand und Prüfung unwahrscheinlich.

Welche Folgen hätte eine Sanierung bei vollständiger Kostentragung durch die Gemeinde?
Neben der Finanzierung der einmaligen Investitionskosten müsste die Gemeinde auch die laufenden Betriebskosten eines sanierten Hallenbades tragen. Derzeit beläuft sich der jährliche Verlust des Hallenbades auf ca. 186.900 Euro. Damit gehört das Kressbronner Hallenbad zu den günstigen Bädern im Umkreis. Bei einer Sanierung würde der Jahresverlust durch die hohen Abschreibungen und höheren Betriebskosten auf ca. 973.300 Euro ansteigen. Dies wären jährlich 786.400 Euro mehr. Ein solcher Betrag würde den Ergebnishaushalt, der im Planjahr 2025 noch einen Überschuss von 129.200 Euro ausweist, tief in die roten Zahlen führen, wenn nicht jegliche Unterhaltungsmaßnahmen für andere Gebäude gestrichen werden sollen. Die Gemeinde käme dann in eine finanzielle Abwärtsspirale, aus der sie mittel- bis langfristig wahrscheinlich ohne drastische Steuererhöhungen nicht mehr aus eigener Kraft herauskäme.

Zur Reduzierung des Jahresverlustes müssten auch die Eintrittsgebühren, die mit derzeit 3,00 Euro sehr niedrig sind, mindestens um das Dreifache erhöht werden. Das würde die Bürgerinnen und Bürger finanziell stark belasten und die Nutzung des Hallenbades unattraktiver machen. 

Führt der Bau von Mietwohnungen durch die Gemeinde dazu, dass die Gemeinde sich das Hallenbad nicht mehr leisten kann?
Nein. Die kommunalen Mietwohnungen werden von der Gemeinde über den Eigenbetrieb Wohnungsbau finanziert. Dabei nimmt die Gemeinde über diesen separaten Haushalt Kredite vom Kreditmarkt auf. Über die Mieteinnahmen des Eigenbetriebs können Zins und Tilgung gedeckt werden. Die Mietwohnungen tragen sich langfristig also selbst. Das Hallenbad verursacht hingegen Verluste, die mit jedem Jahr durch steigende Betriebskosten eher höher werden, den Haushalt belasten und künftige Investitionen erschweren.

Welche konkreten Auswirkungen hat der Verzicht auf die Sanierung?
Der Verzicht auf eine Sanierung des Hallenbades hat zunächst keine konkreten Auswirkungen. Das Bad bleibt weiterhin für Vereine und Öffentlichkeit nutzbar. Es ist keine Einschränkung der Nutzungszeiten oder des Badebetriebs vorgesehen. Allerdings bleibt das Hallenbad in seinem derzeitigen baulichen Zustand bestehen.

Was ist die langfristige Perspektive der Gemeinde?
Das Hallenbad soll so lange wie möglich im bisherigen Zustand betrieben werden. Kleinere bzw. kostengünstige Reparaturen sollen vorgenommen werden, um den Badebetrieb aufrecht zu erhalten. Investitionen, insbesondere in eine Modernisierung oder optische Aufwertung, erfolgen nicht. Sind die Gewährleistung der Sicherheit oder ein ordnungsgemäßer Badebetrieb ohne Investitionsmaßnahmen nicht mehr möglich, muss das Bad geschlossen werden. Der Schwimmbetrieb und Schwimmunterricht muss dann in andere Bäder in den Nachbarstädten verlagert werden. Die Gemeinde bereitet sich vorsorglich bereits auf diesen Fall vor und ist mit anderen Bäderbetreiber in Kontakt. Ob und wann dieser Fall eintritt, ist derzeit völlig unklar. Dies kann in wenigen oder auch erst in vielen Jahren sein.

Wird die Sicherheit im Hallenbad gewährleistet?
Ja. Eine sichere Nutzung des Hallenbades steht an oberster Stelle. Die Gemeinde prüft deshalb laufend den baulichen Zustand des Gebäudes. Insbesondere die Statik des Daches, die Bädertechnik und die Badewasserqualität werden genau im Auge behalten.

Welche Auswirkungen hat der Sanierungsverzicht auf die Parkturnhalle?
Das Hallenbad bildet mit der Parkturnhalle baulich eine Einheit. Die Einrichtungen verfügen über eine gemeinsame Energieversorgung. Aus diesem Grund soll auch für die Parkturnhalle derzeit von einer Sanierung abgesehen werden. Die Parkturnhalle bleibt aber genauso weiterhin nutzbar wie bisher.

Wie sieht der weitere Zeitplan für die Entscheidung aus?
Der Gemeinderat hat über die Angelegenheit bereits in einer Klausurtagung beraten. In der öffentlichen Sitzung am 19. März 2025 ist vorgesehen, einen Beschluss hierzu zu fassen.

Pressemitteilung vom 09.01.2025