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Pressemitteilungen

Informationen zur Gemeinderatssitzung

Beteiligung am Regionalwerk Bodensee –Gemeinderat stimmt dem Jahresergebnis 2021 zu
Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist mit 8 % an der Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG und damit indirekt an der Regionalwerk Bodensee Netze GmbH & Co. KG beteiligt. Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung dem Jahresergebnis 2021 und der Verwendung des Jahresergebnisses einstimmig zugestimmt. Das Regionalwerk umfasst ein Netzgebiet mit 60.000 Menschen. Im Jahr 2021 wurden 5,1 Mio. in das Stromnetz und 1,2 Mio. in das Gasnetz investiert. Ebenso wurde in erneuerbare Energien investiert. Der Umsatz ist im Vergleich zum Vorjahr um 6 Mio. auf 92 Mio. Euro im Jahr 2021 gestiegen. Gleichzeitig ist der Jahreserlös von 2,1 Mio. auf 0,05 Mio. Euro gesunken. Als Grund hierfür nannte Geschäftsführer Michael Hofmann in der letzten Sitzung des Gemeinderats die stark gestiegenen Preise in der Energiebeschaffung bereits im letzten Quartal 2021 und die unvorhergesehene Übernahme von rund 600 Kunden.

Entsorgung von belastetem Bodenmaterial am Strandbadparkplatz
Auf dem Flurstück 1825/1, im nördlichen Bereich des Strandbadparkplatzes, lagert seit ca. zwei Jahrzehnten ein ca. 800 m³ fassender Erdwall, dessen Herkunft bisher nicht abschließend geklärt werden konnte. Es ist davon auszugehen, dass die Erdmassen von einem kommunalen Bauvorhaben aus der Zeit zwischen 1995 und 2005 stammen und auf dem Strandbadparkplatz zwischengelagert werden sollten. Eine Verwendung bzw. Entsorgung des Materials fand bisher nicht statt. Unter Berücksichtigung des Artenschutzes und des Betriebs des Strandbadparkplatzes ist für die Entsorgung der Zeitraum von Mitte September bis Mitte Oktober der beste Zeitpunkt. Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig die Vergabe zur Entsorgung von belastetem Bodenmaterial auf dem Strandbadparkplatz an die wirtschaftlichste Bieterin, die Fa. Zwisler aus Tettnang, beschlossen.

Bebauungsplan "Parkplatz beim Strandbad" – 2. Öffentliche Auslegung des Planentwurfs beschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen mehrheitlich dem Entwurf des Bebauungsplans „Parkplatz beim Strandbad“ zugestimmt und die 2. Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentliche Belange beschlossen. Hierdurch wird einerseits der Bestand des Strandbadparkplatzes gesichert und andererseits werden ca. 128 Parkplätze auf der westlich angrenzenden Fläche unterhalb des Bolzplatzes befestigt. Wie bisher soll diese Fläche auch künftig nur temporär genutzt werden. Die Befestigung der Parkplätze soll durch den Einbau von Schotterrasen erfolgen. Dadurch kann sich in Zeiten, in denen der Platz wenig oder nicht genutzt wird, entsprechend Rasengrün bilden. Ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes Artenschutzgutachten hatte im Vorfeld bestätigt, dass die Erweiterungsfläche keine wesentlich beeinträchtigenden Auswirkungen auf den Artenschutz hat.

Bebauungsplan "Erzeugermärkte Raiffeisenstraße - 1. Änderung und Erweiterung" – Städtebaulicher Vertrag (Finanzierungsvertrag)
Die BayWa und die Weinkellerei Steinhauser beabsichtigen, sich an ihren Standorten in der Raiffeisenstraße zu erweitern. Für diese Planungsabsichten ist die Regelung durch einen Bebauungsplan notwendig. Anstelle des ursprünglich vorgesehenen vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll nun ein normales Regelplanverfahren „Erzeugermärkte Raiffeisenstraße – 1. Änderung und Erweiterung“ durchgeführt werden. Der Gemeinde entstehen hierdurch keine Kosten, da sämtliche Kosten auf die Bauherren umgelegt werden. Darüber hinaus ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig der Änderung der Art des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat der 3. Änderung des Flächennutzungsplans Eriskirch–Kressbronn a. B.–Langenargen und dem Abschluss des Finanzierungsvertrags mit den Bauherren zugestimmt.

Baugebiet Bachtobel – Gemeinderat hat die Firma IQ-Gesellschaft für integrierte Quartierslösungen mbH mit der Umsetzung des kalten Nahwärme- und Energienetzes beauftragt
Das Baugebiet Bachtobel zwischen der Tettnanger und der Friedrichshafener Straße wird ein neues Quartier. Dies bietet die Chance, von Grund auf eine ökologische und klimaneutrale Energie- und Wärmeversorgung aufzubauen. Die Gemeinde hat daher die Machbarkeit zur Errichtung eines kalten Nahwärmenetzes mit Photovoltaikanlagen untersuchen lassen. Diese Machbarkeitsstudie ist zum Ergebnis gekommen, dass für das Baugebiet ein kaltes Nahwärmenetz technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Dazu müssen auf den Dächern der Gebäude im Baugebiet Photovoltaikanlagen installiert werden, welche die Energie für eine gemeinsame Energie- und Heizzentrale im Gebiet liefert. Die Beheizung der einzelnen Gebäude erfolgt über Wärmepumpen. Sowohl die Investition als auch der Betrieb des Nahwärmenetzes soll privatisiert und damit auf ein Energieversorgungsunternehmen übertragen werden. Hierfür hat eine Ausschreibung stattgefunden, die Submission fand am 20.09.2022 im Rathaus statt. Der Bestbieter war die Firma IQ-Gesellschaft für integrierte Quartierslösungen mbH. Die Investitionskosten in Höhe von ca. 7,5 Mio Euro hat der Konzessionär zu tragen, ebenso sämtliche Kosten der Gemeinde für die Projektplanung, auch die Verwaltungskosten sowie die fachjuristischen Kosten für die Gestaltung der unterschiedlichen Verträge mit den Grundstückseigentümern und dem Konzessionär. Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung der Vergabe der Konzession für das kalte Nahwärme- und Energienetz im Baugebiet Bachtobel an die IQ-Gesellschaft für integrierte Quartierslösungen mbH als wirtschaftlichste Bieterin mit einer Enthaltung zugestimmt. Des Weiteren hat der Gemeinderat den Bürgermeister mit dem Abschluss der Konzessionsverträge beauftragt.

Sanierung von Hallenbad und Parkturnhalle – Gemeinderat stimmt der Teilnahme am Förderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" zu
Das Hallenbad und die Parkturnhalle bedürfen einer dringenden Sanierung. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche andere Baumaßnahmen vorrangig abgearbeitet und die Sanierung des Hallenbades und der Parkturnhalle immer wieder verschoben. Nun hat der Bund ein passendes Förderprogramm aufgelegt. Der Gemeinderat hat daher in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, am Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen und nach einer Förderzusage in die Planung einzusteigen. Eine großzügige Förderlaufzeit bis zum 31.12.2027 ermöglicht eine ausführliche und bedachte Planungszeit. Die Gemeinde bindet sich mit der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren nicht.

Umrüstung der restlichen Straßenbeleuchtung auf LED
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig der Einstellung von 474.000 Euro für die Umstellung der restlichen 590 Leuchtpunkte der Straßenbeleuchtung auf LED hälftig in die Haushaltspläne der Jahre 2023 und 2024 zugestimmt. Diese Umstellung auf LED führt zu einer Einsparung von Energiekosten um ca. 50.000 Euro pro Jahr. Voraussetzung hierfür sind jedoch einmalige Ausgaben in Höhe von ca. 474.000 Euro, die sich aus Ausgaben von ca. 420.000 Euro für die Straßenbeleuchtung, 40.000 Euro für eine Inflationsrücklage sowie einem Honorar für den Lichtplaner in Höhe von 14.042 Euro zusammensetzen. Es wird mit einer Förderung über ca. 100.000 Euro gerechnet, sodass bei der Gemeinde ein Betrag von ca. 374.000 Euro verbleibt.

Gemeinderat stimmt dem Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften und der Dachsanierung am BZP einstimmig zu
Auf Grund des gemeindlichen Ziels, die CO2-Neutralität zu erreichen und zusätzlich getrieben durch die erhöhten Strompreise, wurde eine Photovoltaik-Potenzialanalyse für die kommunalen Liegenschaften durchgeführt. Hierbei lag der Fokus auf den wirtschaftlichsten und am schnellsten umsetzbaren Potenzialen. Denkmalgeschützte Gebäude, Wohngebäude der Gemeinde, öffentliche Parkplätze und die elektrische Versorgung der Straßenbeleuchtung wurden vorerst nicht betrachtet. Photovoltaik-Anlagen liefern klimafreundlichen und preiswerten Solarstrom, sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende, verbessern die Unabhängigkeit vom Strommarkt und die Selbstversorgung im Krisenfall. Seit dem 1. Januar 2022 gilt die Photovoltaik-Pflicht für neue nicht-Wohngebäude und neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Ab dem 1. Mai 2022 gilt die Photovoltaik-Pflicht auch für neue Wohngebäude und ab dem 1. Januar 2023 sind Solar-Stromanlagen auch bei Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden zu installieren. Der Gemeinderat hat dem Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf den folgenden kommunalen Liegenschaften einstimmig zugestimmt:

  • Aussegnungshalle
  • Nonnenbachschule (Erweiterung)
  • Kleinkinderhaus Pünktchen
  • Bildungszentrum Parkschule (Erweiterung)
  • Naturstrandbad
  • Rathaus (Nebengebäude)
  • Bücherei

Im Zuge der Anbringung einer PV-Anlage wird das Dach des Bildungszentrums Parkschule saniert.

Verbesserung der Energieeffizienz kommunaler Liegenschaften
Der Klimaschutzbeauftragte Dr. Thomas Hegel hat in der letzten Sitzung des Gemeinderates einen Sachstandsbericht über die Verbesserung der Energieeffizienz der kommunalen Liegenschaften, das Energiemanagementsystem und die geplanten Sofortmaßnahmen abgegeben. Der Gemeinderat hat diesen zur Kenntnis genommen. Über die geplanten Sofortmaßnahmen wird die Gemeinde noch gesondert informieren.

 

Hinweis:
Die Gemeinde Kressbronn a. B. möchte die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit in Gemeinderat und Ausschüssen zeitnah und transparent informieren. Auf dem Sitzungsportal, das für die Öffentlichkeit freigeschaltet ist, können die Tagesordnungen zu sämtlichen öffentlichen Sitzungen sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen eingesehen werden. Die Sitzungsunterlagen stehen dort eine Woche vor der jeweiligen Sitzung zum Abruf auf der Homepage der Gemeinde online zur Verfügung. Informationen zu vergangenen Sitzungen können dort abgerufen oder auch nach Stichworten recherchiert werden.

Pressemitteilung vom 05.10.2022