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Pressemitteilungen

Informationen zur Gemeinderatssitzung

Gemeinderat beschließt die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung - Parkschule soll Ganztagsschule werden
Die Bundesregierung hat mit Beschluss vom 5. Mai 2021 einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter und Kinder der SBBZ-Grundstufe auf den Weg gebracht. Der Rechtsanspruch soll zum 1. August 2026 in Kraft treten. Ziel ist die Betreuungslücke beim Übergang vom Kindergarten zur Grundschule zu schließen. Die Grundschule des Bildungszentrums Parkschule möchte offene Ganztagsschule werden und hat bereits mit der Planung begonnen. In einer Elternabfrage im Januar dieses Jahres gaben 39 % der Eltern an, sich vorstellen zu können, ihr Kind an einer Ganztagesschule anzumelden, 36 % antworteten mit Nein und 25 % gaben keine Antwort ab. Hier sind die räumlichen Voraussetzungen vorhanden bzw. werden durch den Erweiterungsbau geschaffen. Möchte man sich als Gemeinde für mehr Bildungsgerechtigkeit einsetzen und die Kosten der Gemeinde sowie die der Eltern möglichst geringhalten, ist die Ganztagesschule die beste Variante den gesetzlichen Anspruch ab 2026 umzusetzen. Die Nonnenbachschule möchte Halbtagesschule bleiben und keine Betreuung über 14:00 Uhr hinaus anbieten.

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Umsetzung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung an der Grundschule des Bildungszentrums Parkschule und dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum als offene Ganztagesschule an drei Tagen mit acht Zeitstunden ab dem Schuljahr 2025/2026 einstimmig beschlossen. Des Weiteren hat er sich dafür ausgesprochen, die durch die Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagesbetreuung entstanden Kosten auf Gemeinde, Eltern, Land und Bund zu verteilen.

Gemeinderat hat über die Neufestsetzung der Schulbezirke entschieden
Jede Grundschule hat einen Schulbezirk, d. h. Schulpflichtige haben die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Die Schulbezirksregelung ist erforderlich, um einen effizienten Einsatz von Lehrkräften und eine gleichmäßige Auslastung vorhandener Schulräume zu gewährleisten. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat 1968 zwei Schulbezirke für die örtlichen Grundschulen gebildet. Betrachtet man die Entwicklung der Schülerzahlen so wird deutlich, dass besonders die auf begrenztem Raum arbeitende Nonnenbachschule mit einem Anstieg der Schülerzahlen zu rechnen hat. Es ist daher anzustreben, die Nonnenbachschule zu entlasten. Gleichzeitig plant die Gemeinde, die Grundschule am Bildungszentrum Parkschule zur Ganztagsschule auszubauen. Hierfür ist eine Mindestschülerzahl erforderlich, weswegen die Schulbezirke angepasst werden sollten. Die Verwaltung hat in der Sitzung für die Neufestsetzung der Schulbezirke die Variante „Ortsdurchfahrt – Friedrichshafener Straße, Hauptstraße und Lindauer Straße“ empfohlen. Alle Straßen, die unterhalb dieser Grenze liegen, gehören dann zum Schulbezirk der Parkgrundschule und alle, die darüber liegen, gehören zum Schulbezirk der Nonnenbachschule. Die Friedrichshafener Straße, die Hauptstraße und die Lindauer Straße selbst wird so getrennt, dass die geraden Hausnummern zum Schulbezirk der Parkgrundschule gehören und die ungeraden Hausnummern zum Schulbezirk der Nonnenbachschule. Durch diese Neueinteilung wird ein Verteilungsverhältnis von ca. 60:40 zu Gunsten der Nonnenbachschule erreicht. Dabei bleibt die Nonnenbachschule die Hauptgrundschule im Ort.

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung der Neufestlegung der Schulbezirke für die Grundschulen mit der Ortsdurchfahrt (K7793, Friedrichshafener Straße, Hauptstraße, Lindauer Straße) als Schulbezirksgrenze einstimmig zugestimmt und den Erlass der Satzung über die Bildung von Schulbezirken beschlossen.

Gemeinderat passt die kalkulatorischen Zinssätze der kostenrechnenden Einrichtungen und Eigenbetriebe ab 1. Januar 2025 an
Der Gemeinderat beschloss zuletzt in der Sitzung am 21. Juli 2021 den kalkulatorischen Zinssatz zur Verzinsung des Anlagekapitals für alle kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde anzupassen. Dabei wurden erstmalig für jede Einrichtung der Gemeinde ein separater kalkulatorischer Zinssatz berechnet und beschlossen. Von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) wird eine regelmäßige Anpassung des Zinssatzes für die kalkulatorischen Zinsen empfohlen. Daher hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung für den Kernhaushalt der Gemeinde Kressbronn a. B. einen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 3,1 %, für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung samt Zweckverband Abwasserreinigung Kressbronn a. B.-Langenargen einen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 3,7 %, für den Eigenbetrieb Gemeindewerke einen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 4,0 % und für den Eigenbetrieb Wohnungsbau und Grundstücksverkehr einen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 2,5 % jeweils ab dem 1. Januar 2025 beschlossen.

Tiefgarage im Friedhofweg wird an den Eigenbetrieb Gemeindewerke, Sparte Parkraumbetrieb übertragen
Parkplätze der Gemeinde Kressbronn a. B. sind sowohl im Kernhaushalt als auch im Eigenbetrieb Gemeindewerke, Sparte Parkraumbetrieb vorhanden. Die Zuordnung erfolgt gemäß den umsatzsteuerlichen Kriterien. Parkplätze, welche umsatzsteuerfrei sind, sind dem Kernhaushalt zugeordnet. Umsatzsteuerpflichtige Parkplätze hingegen sind im Eigenbetrieb Gemeindewerke, Sparte Parkraumbetrieb, da diese zum steuerlichen Querverbund gehören. Auf Grund der Erhebung von Parkgebühren ist die Tiefgarage Friedhofweg seit dem 1. Januar 2024 umsatzsteuerpflichtig. Der Gemeinderat hat daher der Übertragung der Tiefgarage Friedhofweg rückwirkend zum 1. Januar 2024 in den Eigenbetrieb Gemeindewerke, Sparte Parkraumbetrieb, zugestimmt und gleichzeitig eine entsprechende außerplanmäßige sowie überplanmäßige Ausgabe beschlossen.

Bauplätze der Tranche vier – Teil zwei – im Baugebiet Bachtobel sind vergeben
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Bauplätze Nr. 6, 7, 8, 13, 15, 18 und 19 im neuen Baugebiet „Bachtobel“ entsprechend der im Einheimischenmodell ermittelten Rangfolge der Bewerbungen. Beim Bewerbungsverfahren für die vierte Tranche – Teil zwei – der Reihenhausbauplätze wurden insgesamt zwölf Bewerbungen eingereicht. Davon waren sieben Bewerbungen zulässig und sind in den Bewerberpool mitaufgenommen worden. Der Gemeinderat stimmte weiterhin der Vergabe der fünften Tranche mit den Bauplätzen Nr. 19, Nr. 22, Nr. 23 und Nr. 24 sowie aller weiteren Bauplätze im Baugebiet „Bachtobel“, die im weiteren Verlauf des Verfahrens wieder an die Gemeinde Kressbronn am Bodensee zurück gehen nach dem Sozialmodifizierten Festpreisverfahren (Wohnbauflächenvergaberichtlinien II) zu.

Pressemitteilung vom 16.05.2024