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Pressemitteilungen

Grundsteuerreform

Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Auf Grund des vom Land neu vorgegebenen Berechnungsverfahrens der Grundsteuer müssen auch die kommunalen Hebesätze neu festgelegt werden. Dies hat Auswirkungen für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken. Die Gemeinde braucht die Einnahmen aus der Grundsteuer, da sie damit ihre Ausgaben finanziert. Auf die Grundsteuereinnahmen oder Teile davon kann die Gemeinde nicht verzichten. Ziel der Gemeinde ist jedoch eine aufkommensneutrale Festsetzung der Hebesätze. Dies bedeutet, dass mit der Grundsteuerreform keine Steuererhöhung erfolgen soll. Auf dieser Grundlage ist vorgesehen, den Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) auf 490 % und für die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) auf 195 % festzusetzen. Die neue Hebesatzsatzung wird der Gemeinderat voraussichtlich in der November-Sitzung beschließen.

Die Gemeinde Kressbronn a. B. lädt alle Interessierten zu einer

Informationsveranstaltung „Grundsteuerreform 2025“
am 5. November 2024 um 18:00 Uhr
in die Festhalle

ein und informiert u. a. über die Berechnung der Grundsteuer, die Höhe der Hebesätze und darüber, für wen sich was ändern wird, bzw. wer künftig mehr und wer weniger Grundsteuer zahlen wird. Auch gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen und weitere Informationen zu erhalten. Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform 2025 stehen auch auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik Aktuelles.

Pressemitteilung vom 16.10.2024